FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz

Dienstvorschriften

Das Wichtigste in Kürze

  • Die FwDV 500 regelt Einsätze mit atomaren (A), biologischen (B) und chemischen (C) Gefahrstoffen. „ABC“ ist gleichbedeutend mit „CBRN“.
  • Drei Gefahren: Inkorporation (Aufnahme in den Körper, ist auszuschließen), Kontamination (Verunreinigung, vermeiden oder gering halten) und gefährliche Einwirkung von außen (Strahlung, Druck, Splitter).
  • Gefahrengruppen I, II, III (mit Buchstaben A, B, C) bestimmen, welche Ausrüstung und Überwachung nötig sind.
  • Schutzkleidung Form 1, 2, 3: Spritzschutz, erweiterter Kontaminationsschutz, gasdichter Schutz.
  • Gefahrenbereich, Absperrbereich, Übergangsbereich und eine Dekontamination in drei Stufen gehören zu jedem ABC-Einsatz.
  • Kleinste selbstständige Einheit ist der Zug, nur bei kleinen, klar begrenzten Lagen reicht eine Gruppe.
Titel
Einheiten im ABC-Einsatz
Stand
Januar 2022, vom AFKzV am 16. März 2022 genehmigt (finale Version 1.4.2022)
Aufbau
Teil I Rahmenrichtlinien (Kapitel 1), Teil II spezielle Richtlinien: A-Einsatz (2), B-Einsatz (3), C-Einsatz (4), Anlagen
Geltung
Erste Gefahrenabwehr im ABC-Einsatz, ruhende Lagen, Amtshilfe
Wichtig für
Gruppenführer, Zugführer, ABC-Einheiten, Atemschutzgeräteträger

Gefahren und Gefahrengruppen

Die drei Gefahren

  • Inkorporation: Aufnahme gefährlicher Stoffe in den Körper. Grundsatz: Eine Inkorporation ist auszuschließen.
  • Kontamination: Verunreinigung von Lebewesen, Boden, Gewässern und Gegenständen. Grundsatz: vermeiden, zumindest so gering wie möglich halten. Verschleppung verhindern.
  • Gefährliche Einwirkung von außen: Strahlungsenergie (zum Beispiel Gamma- oder Neutronenstrahlung, aber auch Röntgen, Radar, UV, Laser) und mechanische Energie (Druck, Splitter, Trümmer bei Explosion oder Behälterzerknall). Grundsatz: so gering wie möglich halten, mechanische Einwirkung verhindern.

Gefahrengruppen

  • Gefahrengruppe I: Einsatzkräfte dürfen ohne Sonderausrüstung arbeiten. Zur Vermeidung einer Inkorporation soll Atemschutz getragen werden.
  • Gefahrengruppe II: nur mit Sonderausrüstung, besonderer Überwachung und Dekontamination oder Desinfektion.
  • Gefahrengruppe III: wie II, zusätzlich ist eine sachkundige Person nötig, die Gefährdung und Schutzmaßnahmen beurteilt.

Der Buchstabe nennt die Art: A radioaktiv, B biologisch, C chemisch (IA, IIB, IIIC). Transporte werden zunächst wie Gefahrengruppe II behandelt. Einsätze nach einem Anschlag gelten wie Gruppe III. In unsicheren Bereichen arbeitet die Feuerwehr erst nach ausdrücklicher Freigabe der Polizei.

Schutzausrüstung

Schutzkleidung Form 1 bis 3

  • Form 1: Brandschutzkleidung plus Schutzhaube mit Kragen. Schützt nur vor festen Stoffen und bietet einen eingeschränkten Spritzschutz. Weder flüssigkeits- noch gasdicht. Unter den Handschuhen empfohlen: Einmalhandschuhe (zum Beispiel Nitril).
  • Form 2: Schutzanzug, schützt vor festen und begrenzt flüssigen Stoffen, nicht gasdicht. Gefahr durch Gase und Dämpfe bleibt. Übergänge zu Handschuhen und Stiefeln mit Klebeband sichern. Einmalanzüge sind zulässig.
  • Form 3: schützt vor festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen. Einzusetzen, wenn umfassender Schutz nötig ist. Häufig nur unzureichend gegen hohe oder tiefe Temperaturen.

Zur Schutzkleidung gehört ein für die Tätigkeit geeigneter Atemschutz. Durchdringungszeiten der Anzüge sind in der Beständigkeitsliste nachzulesen.

Einsatz: Erkunden und Bereiche

Lagefeststellung

Früh klären: Was ist passiert? Was tritt aus? Wie viel? Wohin breitet es sich aus? (Erdreich, Gewässer, Kanalisation, Lüftungsanlagen, Nachbarschaft) und Ist das richtig? (Beförderungspapiere und Kennzeichnung mit der Ladung vergleichen). Informationen in vier Stufen: 1 Sofortinformation (Gefahrzettel, Feuerwehrpläne), 2 Kurzinformation (Sicherheitsdatenblätter, Begleitpapiere), 3 detaillierte Information (Datenbanken), 4 Experteninformation (zum Beispiel TUIS, Fachberater ABC, besondere Gefahrguteinheiten).

Gefahrenbereich, Absperrbereich, Übergangsbereich

  • Gefahrenbereich (rot): kürzester Abstand etwa 50 m. Zutritt nur unter geeigneter Schutzausrüstung.
  • Absperrbereich (grün): kürzester Abstand etwa 100 m. Aufstell- und Bereitstellungsfläche, Absicherung mit der Polizei.
  • Übergangsbereich (gelb): etwa 50 m, für einen erweiterten Dekon-Platz.
  • Rauchen, Essen und Trinken sind im Gefahren- und Übergangsbereich verboten.
  • Windverhältnisse berücksichtigen. Bei Explosions- oder Zerknallgefahr wird der Gefahrenbereich erheblich erweitert, jede Deckung nutzen. Ist keine Gefahr für die Umgebung zu erkennen, kann die Grenze bis auf 5 m an das Schadenobjekt herangezogen werden.

Dekontamination

Das Stufenkonzept

Dekontamination ist die Grobreinigung von Einsatzkräften, anderen Personen, Fahrzeugen und Geräten. Eine Verschleppung der Kontamination muss verhindert werden. Alle Einsatzkräfte werden vor dem Betreten des Gefahrenbereichs registriert.

  • Stufe I – Sofort-Dekon: an der Grenze zum Gefahrenbereich, gleichzeitig mit dem Einsatz des ersten Trupps. Bei beschädigter Schutzausrüstung, Hautkontamination, Atemluftmangel oder Verletzungen. Nicht an einen Dekon-Platz gebunden. Orte der Sofort-Dekon gelten als kontaminiert.
  • Stufe II – Standard-Dekon: an einem Dekon-Platz, bei jedem ABC-Einsatz. Er muss spätestens 15 Minuten nach dem ersten Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung außerhalb des Gefahrenbereichs betriebsbereit sein. Der Einsatzleiter kann zur Menschenrettung Ausnahmen zulassen.
  • Stufe III – Erweiterte Dekon: lagebezogene Erweiterung der Standard-Dekon um weitere Elemente.

Die Einheiten im Einsatz

Aufgaben im ABC-Einsatz

Sichern der Einsatzstelle, Erkunden und Absperren, Menschenrettung, Begrenzen der Ausbreitung und Dekontamination: Deshalb ist die kleinste selbstständige Einheit der Zug. Eine Gruppe reicht nur für kleine, klar begrenzte Einsätze und für die ersten Maßnahmen. Trupps in Form 2 oder 3 brauchen weitere Einheiten zur Dekontamination und als Reserve.

Die Gruppe im ABC-Einsatz

  • Gruppenführer: legt den Gefahrenbereich fest, erkundet außerhalb des Gefahrenbereichs, stellt Atemschutz- und Dosisüberwachung sicher und sorgt rechtzeitig für weitere Kräfte (mindestens eine Dekon-Einheit). Fehlen Atemschutzgeräte und Sonderausrüstung, wird der Einsatz rechtzeitig, bei Isoliergeräten nach etwa zehn Minuten, unterbrochen.
  • Maschinist: hilft beim Anlegen der Sonderausrüstung und macht die Nachweisgeräte einsatzbereit.
  • Angriffstrupp: rettet und führt Maßnahmen im Gefahrenbereich durch (Abdichten, Auffangen, Löschen).
  • Wassertrupp: rüstet sich wie der Angriffstrupp aus, übernimmt die Funktion des Sicherheitstrupps und die Sofort-Dekon.
  • Schlauchtrupp: stellt Geräte an der Grenze zum Gefahrenbereich bereit.

Beim Vorgehen nach der GAMS-Regel (Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren) kann von der Aufgabenzuordnung der Trupps abgewichen werden.

A, B und C im Detail

A-Einsatz (radioaktive Stoffe)

Kapitel 2 behandelt Gefahrengruppen, Schutzausrüstung, Strahlenschutzüberwachung, Dekontamination und die ärztliche Überwachung. Die 4A-Regel (Anlage 2) lautet Abstand halten, Aufenthaltsdauer begrenzen, Abschirmung nutzen, Abschalten und gilt in angepasster Form auch für B- und C-Einsätze (Anlage 2 stellt alle drei nebeneinander). Anlage 5 enthält ein Erfassungsblatt für den A-Einsatz.

B-Einsatz (biologische Stoffe)

Kapitel 3: Feststellung von Kontamination und Inkorporation, Dekontamination und Desinfektion, ärztliche Überwachung und Nachsorge.

C-Einsatz (chemische Stoffe)

Kapitel 4: Gefahrengruppen IC bis IIIC. Stoffe der Gruppe IC sind überall vorhanden, IIC schon in Warenhäusern und Baumärkten. Für Betriebe mit Mengen der Gruppe IIIC gibt es in der Regel Feuerwehrpläne.

Siehe auch