Gefahrengruppen I bis III

Gefahrgut und ABC

Das Wichtigste in Kürze

  • Bereiche mit ABC-Gefahrstoffen werden in drei Gefahrengruppen I, II, III eingeteilt, mit den Buchstaben A, B, C für die Art.
  • Gruppe I: ohne Sonderausrüstung, Atemschutz zur Vermeidung der Inkorporation. Gruppe II: nur mit Sonderausrüstung, Überwachung und Dekon/Desinfektion. Gruppe III: wie II, zusätzlich sachkundige Person.
  • Transporte werden zunächst wie Gruppe II behandelt, Anschläge wie Gruppe III.
  • Die Einordnung richtet sich nach Stoffart, Menge, Bauweise und Ausstattung der Feuerwehr.

Die Gruppen

  • I: Einsatzkräfte dürfen ohne Sonderausrüstung tätig werden. Zur Vermeidung einer Inkorporation soll Atemschutz getragen werden. Ist eine Inkorporation ausgeschlossen, kann darauf verzichtet werden.
  • II: nur mit Sonderausrüstung, besonderer Überwachung und Dekontamination oder Desinfektion.
  • III: wie II, die Anwesenheit einer sachkundigen Person ist nötig, die Gefährdung und Schutzmaßnahmen beurteilt.

Buchstaben: A radioaktiv, B biologisch, C chemisch. Beispiel: IIIC.

Beispiele chemisch (C)

  • IC: Haushaltschemikalien bis 1.000 kg, Güter der Beförderungskategorien 3 und 4 oder Verpackungsgruppe III.
  • IIC: größere Mengen über 1.000 kg, Industriechemikalien in laborüblichen Mengen, Speditionslager mit Mischlagerung, Schwimmbäder mit Chloranlage, Kühlanlagen mit Ammoniak.
  • IIIC: sehr große Mengen (Chemikalien- und Pflanzenschutzmittellager), Sprengstoffe, Güter der Beförderungskategorien 0 und 1 oder Verpackungsgruppe I, Betriebe nach Störfall-Verordnung, militärische Bereiche mit Munition oder Kampfstoffen.
  • Verpackungsgruppe I = hohe Gefahr, II mittlere, III geringe Gefahr.

Beispiele radioaktiv (A) und biologisch (B)

  • A: Die Einteilung hängt von der Gesamtaktivität im Vergleich zur Freigrenze ab (bis 10⁴-fach: I; zwischen 10⁴- und 10⁷-fach: II; darüber und Kernbrennstoffe: III) sowie von der Art der Quelle.
  • B: nach Risikogruppen der Biostoffverordnung. IB Risikogruppe 1, IIB Risikogruppe 2 (und Risikogruppe 3 mit Doppelstern), IIIB Risikogruppen 3 und 4. Bei pflanzen- oder tierpathogenen Agenzien arbeiten Pflanzenschutzämter und Veterinärämter mit.

Wichtige Zusatzregeln

  • Transporte werden zunächst wie Gefahrengruppe II behandelt, weil sich eine Einteilung im Voraus nicht festlegen lässt.
  • Anschläge (vorsätzliche Freisetzung) werden wie Gefahrengruppe III behandelt. Die Feuerwehr geht in unsicheren und teilsicheren Bereichen erst nach Abstimmung und Freigabe der Polizei vor (HEIKAT).
  • Pläne: Für Bereiche der Gefahrengruppen II und III gibt es Feuerwehrpläne (vom Betreiber im Einvernehmen mit der Feuerwehr) und Einsatzpläne mit Grenzen der Bereiche, Schleusen, Löschwasser-Rückhalteanlagen, Notduschen, Ansprechpartnern (Behörden, Krankenhäuser, TUIS, Spezialfirmen).
  • Grundsätze: Inkorporation ausschließen, Kontamination vermeiden oder gering halten, Verschleppung verhindern, gefährliche Einwirkung von Energie (Strahlung, Druck, Splitter) gering halten.
  • Sachkundige Beratung kommt aus dem Betrieb, von Ordnungs-, Umwelt-, Gesundheits- und Wasserbehörden, BAM, BfS, RKI, FLI, DWD, ATF, TUIS, Energieversorgern, Kampfmittelräumdienst und weiteren Stellen.

Die Handgriffe und die Ausrüstung übst du praktisch mit der ABC-Einheit.

Siehe auch