Das Wichtigste in Kürze
- Bereiche mit ABC-Gefahrstoffen werden in drei Gefahrengruppen I, II, III eingeteilt, mit den Buchstaben A, B, C für die Art.
- Gruppe I: ohne Sonderausrüstung, Atemschutz zur Vermeidung der Inkorporation. Gruppe II: nur mit Sonderausrüstung, Überwachung und Dekon/Desinfektion. Gruppe III: wie II, zusätzlich sachkundige Person.
- Transporte werden zunächst wie Gruppe II behandelt, Anschläge wie Gruppe III.
- Die Einordnung richtet sich nach Stoffart, Menge, Bauweise und Ausstattung der Feuerwehr.
Die Gruppen
- I: Einsatzkräfte dürfen ohne Sonderausrüstung tätig werden. Zur Vermeidung einer Inkorporation soll Atemschutz getragen werden. Ist eine Inkorporation ausgeschlossen, kann darauf verzichtet werden.
- II: nur mit Sonderausrüstung, besonderer Überwachung und Dekontamination oder Desinfektion.
- III: wie II, die Anwesenheit einer sachkundigen Person ist nötig, die Gefährdung und Schutzmaßnahmen beurteilt.
Buchstaben: A radioaktiv, B biologisch, C chemisch. Beispiel: IIIC.
Beispiele chemisch (C)
- IC: Haushaltschemikalien bis 1.000 kg, Güter der Beförderungskategorien 3 und 4 oder Verpackungsgruppe III.
- IIC: größere Mengen über 1.000 kg, Industriechemikalien in laborüblichen Mengen, Speditionslager mit Mischlagerung, Schwimmbäder mit Chloranlage, Kühlanlagen mit Ammoniak.
- IIIC: sehr große Mengen (Chemikalien- und Pflanzenschutzmittellager), Sprengstoffe, Güter der Beförderungskategorien 0 und 1 oder Verpackungsgruppe I, Betriebe nach Störfall-Verordnung, militärische Bereiche mit Munition oder Kampfstoffen.
- Verpackungsgruppe I = hohe Gefahr, II mittlere, III geringe Gefahr.
Beispiele radioaktiv (A) und biologisch (B)
- A: Die Einteilung hängt von der Gesamtaktivität im Vergleich zur Freigrenze ab (bis 10⁴-fach: I; zwischen 10⁴- und 10⁷-fach: II; darüber und Kernbrennstoffe: III) sowie von der Art der Quelle.
- B: nach Risikogruppen der Biostoffverordnung. IB Risikogruppe 1, IIB Risikogruppe 2 (und Risikogruppe 3 mit Doppelstern), IIIB Risikogruppen 3 und 4. Bei pflanzen- oder tierpathogenen Agenzien arbeiten Pflanzenschutzämter und Veterinärämter mit.
Wichtige Zusatzregeln
- Transporte werden zunächst wie Gefahrengruppe II behandelt, weil sich eine Einteilung im Voraus nicht festlegen lässt.
- Anschläge (vorsätzliche Freisetzung) werden wie Gefahrengruppe III behandelt. Die Feuerwehr geht in unsicheren und teilsicheren Bereichen erst nach Abstimmung und Freigabe der Polizei vor (HEIKAT).
- Pläne: Für Bereiche der Gefahrengruppen II und III gibt es Feuerwehrpläne (vom Betreiber im Einvernehmen mit der Feuerwehr) und Einsatzpläne mit Grenzen der Bereiche, Schleusen, Löschwasser-Rückhalteanlagen, Notduschen, Ansprechpartnern (Behörden, Krankenhäuser, TUIS, Spezialfirmen).
- Grundsätze: Inkorporation ausschließen, Kontamination vermeiden oder gering halten, Verschleppung verhindern, gefährliche Einwirkung von Energie (Strahlung, Druck, Splitter) gering halten.
- Sachkundige Beratung kommt aus dem Betrieb, von Ordnungs-, Umwelt-, Gesundheits- und Wasserbehörden, BAM, BfS, RKI, FLI, DWD, ATF, TUIS, Energieversorgern, Kampfmittelräumdienst und weiteren Stellen.
Die Handgriffe und die Ausrüstung übst du praktisch mit der ABC-Einheit.