Das Wichtigste in Kürze
- In Güllegruben entstehen Schwefelwasserstoff (H₂S), Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH₄) und Ammoniak (NH₃). Sie vergiften, ersticken oder explodieren.
- Schwefelwasserstoff lähmt in höherer Konzentration den Geruchsnerv. Dann riecht man nichts mehr. Wenige Atemzüge können zu Bewusstlosigkeit und Atemstillstand führen.
- Retter verunglücken oft selbst, weil sie in Panik handeln. Ruhe, erst sichern, dann retten.
- Einstieg nur mit umluftunabhängigem Atemschutz und Sicherung durch zwei weitere Personen an einem Seil, das außerhalb des Gefahrenbereichs fest verankert ist.
- Vorher: Rührwerke und Pumpen abschalten, gegen unbefugtes Einschalten sichern, Frischluft schaffen, Gaskonzentration messen.
Warum Güllelager gefährlich sind
- Gase entstehen bei der Gärung in Güllegruben und Güllebehältern. Beim Aufrühren, Entnehmen und bei Reparatur- und Wartungsarbeiten können gefährliche Konzentrationen entstehen.
- Schwefelwasserstoff (H₂S) riecht nach faulen Eiern. Ab einer höheren Konzentration kann man es nicht mehr wahrnehmen, weil der Geruchsnerv gelähmt wird. Dann drohen Bewusstlosigkeit und Atemstillstand, schon wenige Atemzüge reichen.
- Kohlendioxid (CO₂): Vergiftungs- und Erstickungsgefahr.
- Methan (CH₄): bildet mit Sauerstoff ein explosives Gemisch. In Gülleanlagen sind offenes Feuer, Funkenbildung und Rauchen verboten.
- Ammoniak (NH₃): Vergiftungsgefahr.
- Zahlen: In der Landwirtschaft gibt es im Jahr etwa 33.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Davon passieren im Durchschnitt 163 beim Umgang mit Gülle, zwei davon enden tödlich. Etwa 8 % dieser Unfälle hängen mit Güllegasen zusammen.
- Falscher Einstieg ins Güllelager war in der Vergangenheit Ursache für viele tragische Unfälle.
Wenn jemand in die Grube gestürzt ist
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung empfiehlt Betrieben bei einem Schadgasunfall diese Reihenfolge. Für Einsatzkräfte ist sie eine Orientierung, die Eigensicherung gilt dabei auch für euch:
- Notruf 112.
- Pump-, Rühr- und Spüleinrichtungen abschalten beziehungsweise außer Kraft setzen.
- Für Frischluft sorgen: Tore, Türen und Fenster von außen öffnen, Lüftung einschalten, Gebläse aufstellen.
- Erst dann, unter Beachtung der Eigensicherung, eigene Rettungsversuche unternehmen.
Warum so? Im Unglücksfall kommen Retter oft selbst zu Schaden, weil sie in Panik falsch handeln. Erste Prämisse: Ruhe bewahren.
Einstieg und Rettung
- Einstieg zur Bergung Verunglückter nur, wenn der Einsteigende ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät trägt und zwei weitere Personen ihn mit einem Seil sichern, das außerhalb des Gefahrenbereichs fest verankert ist.
- Rettungsgurt und Dreibock: Der Einstieg erfolgt an einem Rettungsgurt, das Seil wird an einem Dreibock oder einer gleichwertigen Einrichtung angeschlagen.
- Sicherungsposten außerhalb der Anlage sind nötig. Betriebseinrichtungen (Rührwerke und anderes) zuverlässig gegen Einschalten sichern.
- Güllelager möglichst vollständig entleeren und sicherstellen, dass keine Gase nachströmen. Das gilt für den geplanten Einstieg des Betriebs.
- Vor dem Einstieg Atemluft sichern: Zwangsbelüftung mit Gasmessung oder umluftunabhängiges Frischluftgerät.
- Gefahrenstelle kennzeichnen. Rauchen, offenes Licht und funkenschlagende Werkzeuge sind tabu.
- Messen: Messen bei Gefahrstofflagen beschreibt, wie ein Mehrgasmessgerät eingesetzt wird.
- Atemschutz und Sicherung: Siehe FwDV 7, Rettung aus Höhen und Tiefen und ERHT.
Erste Hilfe
- Frischluft für die Person.
- Notarzt verständigen, Hinweis auf Vergiftung durch Schwefelwasserstoff.
- Gegebenenfalls Beatmung.
Was heißt das für dich?
- Nie ohne Schutz und Sicherung in eine Grube. Wenn jemand bewusstlos in der Grube liegt, hilft ihm ein zweiter Bewusstloser nicht.
- Gerüche täuschen: Wenn man nichts mehr riecht, heißt das nicht, dass das Gas weg ist.
- Messen und lüften, bevor irgendjemand einsteigt.
- Rühr- und Pumpwerke: Frag den Landwirt, wo sie ausgeschaltet werden, und sichere den Schalter.
- Maßgeblich sind die Anweisungen der Einsatzleitung und die Regeln für den Atemschutz. Die Seite fasst eine Pressemitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (März 2024) und eine Betriebsanweisung für Flüssigmist zusammen.
- Gase in Güllegruben
- Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid, Methan, Ammoniak
- Schwefelwasserstoff
- giftig, lähmt in höherer Konzentration den Geruchsnerv, wenige Atemzüge können zu Bewusstlosigkeit und Atemstillstand führen
- Kohlendioxid
- Vergiftungs- und Erstickungsgefahr
- Methan
- bildet mit Sauerstoff ein explosives Gemisch, offenes Feuer, Funken, Rauchen verboten
- Unfälle in der Landwirtschaft
- etwa 33.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle jährlich, davon durchschnittlich 163 beim Umgang mit Gülle, zwei davon tödlich
- Einstieg zur Bergung
- nur mit umluftunabhängigem Atemschutz, zwei weitere Personen sichern mit Seil