FwDV 7: Atemschutz

Dienstvorschriften

Das Wichtigste in Kürze

  • Die FwDV 7 regelt Ausbildung, Fortbildung und sicheren Einsatz mit Atemschutz.
  • Atemschutzgeräteträger sind mindestens 18 Jahre alt, körperlich geeignet (G 26), ausgebildet und nehmen regelmäßig an Übungen teil.
  • Unter Atemschutz geht man immer truppweise vor. Für jeden Einsatz steht ein Sicherheitstrupp bereit.
  • Behälter unter 90 % Fülldruck sind nicht einsatzbereit. Für den Rückweg wird in der Regel die doppelte Luftmenge eingeplant.
  • Notruf: „Mayday, mayday, mayday“ mit Funkrufname, Standort und Lage.
Titel
Atemschutz
Stand
Ausgabe 2002 mit Änderungen 2005
Aufbau
9 Kapitel plus Anlagen: Allgemeines, Bedeutung, Anforderungen, Verantwortlichkeit, Geräte, Ausbildung, Einsatzgrundsätze, Instandhaltung, Dokumentation
Gerätearten
Filtergeräte (reinigen die Umgebungsluft) und Isoliergeräte (versorgen mit eigener Atemluft)
Wichtig für
Atemschutzgeräteträger, Truppführer, Gruppenführer, Atemschutzüberwachung

Wer darf unter Atemschutz?

Anforderungen an Atemschutzgeräteträger

  • Mindestens 18 Jahre alt.
  • Körperlich geeignet: regelmäßig untersucht nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, erneut bei Zweifeln (zum Beispiel nach schwerer Erkrankung).
  • Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich abgeschlossen.
  • Regelmäßig an Fortbildung und Wiederholungsübungen teilnehmen.
  • Am Tag des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.

Wer das nicht erfüllt, darf nicht unter Atemschutz eingesetzt werden. Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie der Maske, tiefe Narben oder Körperschmuck, der den Dichtsitz gefährdet, machen ungeeignet. Wer eine Brille braucht, erhält eine innenliegende Maskenbrille.

Verantwortlichkeit

Der Träger der Feuerwehr ist als Unternehmer für die Sicherheit verantwortlich, der Leiter der Feuerwehr unterstützt ihn. Der Atemschutzgeräteträger sorgt selbst dafür, dass seine Nachuntersuchung rechtzeitig stattfindet. Fühlt er sich nicht in der Lage, meldet er das der Führungskraft. Für Aufgaben im Atemschutz sieht die Vorschrift Funktionen vor: Leiter des Atemschutzes, Ausbilder, verantwortliche Führungskraft im Einsatz (in der Regel Gruppen- oder Staffelführer), Atemschutzgeräteträger, Gerätewart, Atemschutzgerätewart.

Geräte

Filtergeräte und Isoliergeräte

Filtergeräte reinigen die Einatemluft und sind von der Umgebung abhängig. Isoliergeräte (zum Beispiel Pressluftatmer) versorgen aus einem eigenen Luftvorrat und sind unabhängig von der Umgebungsatmosphäre. Atemanschluss ist bei der Feuerwehr eine Vollmaske oder eine Masken-Helm-Kombination.

Instandhaltung

Geräte werden pfleglich behandelt, gereinigt, desinfiziert und regelmäßig durch einen Atemschutzgerätewart geprüft. Nicht einsatzbereite Geräte werden gekennzeichnet und getrennt gelagert. Der Transport erfolgt in den Halterungen im Fahrzeug.

Ausbildung und Übung

Ausbildung und Fortbildung

Die Ausbildung erfolgt nach FwDV 2 an anerkannten Ausbildungsstätten. Geübt werden unter anderem: Anlegen und Prüfen der Geräte (Einsatzkurzprüfung), Gewöhnung an die Maske, Orientierung in abgedunkelten und verrauchten Objekten, körperliche und psychische Belastung, Suchen und Retten, Funkmeldungen und Notfalltraining (in Not geratene Geräteträger suchen und retten).

Jährliche Pflichten

  • Unterweisung über Atemschutz mindestens jährlich.
  • Pro Jahr mindestens eine Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage und eine Einsatzübung in einer taktischen Einheit (kann entfallen, wenn ein entsprechender Einsatz stattfand).
  • Wer die Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten leistet, darf bis zum Nachholen nicht mehr als Atemschutzgeräteträger arbeiten.
  • Chemikalienschutzanzug: zusätzliche Ausbildung und jährlich mindestens eine Übung.

Einsatzgrundsätze

Allgemein

  • Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich.
  • Geräte werden außerhalb des Gefahrenbereichs an- und abgelegt.
  • Vor dem Einsatz erfolgt die Einsatzkurzprüfung.
  • Zwischen zwei Einsätzen ist eine Ruhepause einzulegen. Flüssigkeitsverlust ausgleichen, dabei auf Hygiene achten.

Mit Isoliergeräten

  • Truppweises Vorgehen: ein Truppführer und mindestens ein Truppmann. Der Trupp bleibt im Einsatz eine Einheit und tritt gemeinsam den Rückweg an. Die Trupp-Mitglieder prüfen gegenseitig Sitz der Geräte und Lage der Leitungen.
  • Sicherheitstrupp: An jeder Einsatzstelle steht mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke 0/2/2) bereit, bei verschiedenen Angriffswegen je Angriffsweg mindestens einer. Verzicht ist nur möglich, wenn die Gefährdung weitgehend auszuschließen ist oder eine Rettung auch ohne Atemschutz möglich ist (zum Beispiel Brand im Freien). Seine Mitglieder haben Gerät und Atemanschluss angelegt oder griffbereit und die Einsatzkurzprüfung gemacht.
  • Behälterdruck: Geräte mit weniger als 90 % des Nenn-Fülldrucks zu Einsatzbeginn sind nicht einsatzbereit. Der Truppführer überwacht den Druck vor und während des Einsatzes.
  • Rückweg: in der Regel doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einplanen. Die Einsatzdauer richtet sich nach der Einsatzkraft mit dem größten Luftverbrauch.
  • Funk: jeder Atemschutztrupp hat ein Handsprechfunkgerät und meldet sich bei der Überwachung, wenn er an die Luftversorgung angeschlossen ist, beim Erreichen des Ziels und beim Rückweg.
  • Rückweg sichern: Ohne Schlauchleitung wird der Rückweg durch Feuerleine oder Leinensicherungssystem gesichert. Funk oder Wärmebildkamera sind dafür kein geeignetes Mittel.
  • Bei einem Unfall mit einem Gerät: Ventilstellung kennzeichnen und schriftlich festhalten (Umdrehungen bis zum Schließen), Behälterdruck notieren, Gerät sicherstellen, Unfall oder Beinaheunfall dem Leiter der Feuerwehr melden.

Mit Filtergeräten

Nur einsetzen, wenn ausreichend Sauerstoff vorhanden ist. Nicht einsetzen bei unbekannten Atemgiften, bei Stoffen, gegen die der Filter nicht schützt, oder bei starker Flocken- oder Staubbildung. Im Zweifel Isoliergerät. Gasfilter nur gegen Gase, die man bei Filterdurchbruch riecht oder schmeckt.

Überwachung, Notfall, Nachweis

Atemschutzüberwachung

Bei jedem Atemschutzeinsatz mit Isoliergeräten wird überwacht. Verantwortlich ist der Einheitsführer, er kann geeignete Personen hinzuziehen. Nach einem und nach zwei Dritteln der erwarteten Einsatzzeit weist die Überwachung den Trupp auf den Behälterdruck hin. Erfasst werden Namen, Uhrzeit des Anschließens, ein Drittel und zwei Drittel der Zeit, Erreichen des Einsatzziels und Beginn des Rückzugs.

Notsignalgeber und Notfallmeldung

Ein Notsignalgeber erleichtert das Auffinden (empfohlen für jede Einsatzkraft unter Atemschutz). Die Notfallmeldung beginnt mit „Mayday, mayday, mayday“, dann „hier <Funkrufname>“, Standort, Lage und „Mayday – kommen!“. Das Kennwort gilt für alle Notfallsituationen.

Dokumentation

Der Atemschutznachweis enthält Name, Datum, Einsatzort, Art des Gerätes und Einsatzzeit. Für jedes Gerät gibt es einen Gerätenachweis.

Siehe auch