Bergbaufolgeflächen und Altbergbau: Sperrbereiche, Tagesbruch

Gefahren der Einsatzstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Bergbaufolgeflächen kann der Boden ohne Vorwarnung nachgeben. Das gilt für Kippen, Böschungen und Restlöcher der Braunkohle-Tagebaue (vor allem in der Lausitz) und für Flächen mit Altbergbau (Tiefbau).
  • Setzungsfließen: Lockerer, wassergesättigter Sandboden verflüssigt sich plötzlich, wenn ein dynamischer Anstoß wie ein Fahrzeug oder eine Erschütterung ihn auslöst. Das passiert unvermittelt und oft großflächig.
  • Sperrbereiche sind Lebensgefahr, auch für Einsatzkräfte. Das Landesamt (LBGR) sagt ausdrücklich: Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinsätze können in ungesicherten Bereichen gefährlich sein, auch ohne erkennbare Anzeichen.
  • Vor dem Einsatz klären: Liegt die Einsatzstelle in einem Sperrbereich? Die aktuelle Karte steht im Geoportal der LMBV.
  • Bruchtrichter oder Fallloch gefunden: sofort mindestens 10 m im Umkreis absperren und das LBGR benachrichtigen.

Was ist hier gefährlich

  • Tagesbruch: Alte unterirdische Hohlräume brechen zur Oberfläche durch. Das geschieht meist spontan, der volle Bruchtrichter ist dann sichtbar. Der Bruch kann aber auch verzögert auftreten: Dann zeigt sich nur ein kleines Fallloch, das tatsächliche Ausmaß liegt darunter. Genau dann ist die Einbruchgefahr besonders groß.
  • Rutschung und Grundbruch: Böschungen von Tagebaurestlöchern und Abraumkippen können abrutschen, der Untergrund kann einbrechen.
  • Setzungsfließen: eine besondere Form der Rutschung auf geschütteten Böschungen (siehe oben). Der Boden fließt förmlich davon. Seit dem steigenden Grundwasser in den Sanierungsgebieten gab es in der Lausitz weitere Einbrüche und Setzungsfließen.
  • Ankündigung: Risse an der Oberfläche können Tagesbruch, Grundbruch, Senkung oder Böschungsbewegung ankündigen. Gerissene Bereiche nicht betreten und nicht befahren.
  • Mauerreste und Fundamente: Im Bergbaugelände können sie zu Schachtkopfausmauerungen oder Fördermaschinenstandorten gehören, die über akut gefährdeten Schächten liegen. Fernhalten.
  • Ehemalige Abbaufelder erkennt man oft an Bruchtrichterfeldern mit gleich großen, aneinanderliegenden Brüchen. Auch wenn das Bruchgeschehen meist abgeschlossen ist, gilt: nicht betreten. Es kann hängende Brüche und neue Tagesbrüche über unverbrochenen Abbaukammern geben.

Sperrbereiche der LMBV

  • Entstehung: Nach dem Grundbruch auf der Innenkippe Spreetal am 12. Oktober 2010 und weiteren zum Teil großflächigen Geländeeinbrüchen sperrte die LMBV vorsorglich Kippenflächen, die schon zur Nutzung freigegeben waren. Insgesamt ging es um über 20.000 Hektar, überwiegend Kippenflächen.
  • Wie sie aussehen: Verbotsschilder („Sperrbereich – Betreten verboten – Lebensgefahr“) und Verwallungen.
  • Ausnahmen: nur im Einzelfall mit Antrag und besonderen Verhaltensanforderungen. Nach einer neuen geotechnischen Bewertung können Sperrungen aufgehoben werden oder Flächen mit Einschränkungen wieder nutzbar sein, in Abstimmung mit dem LBGR Brandenburg und dem Sächsischen Oberbergamt.
  • Aktuelle Lage: Die gültigen Sperrbereiche zeigt das Geoportal der LMBV. Anträge gehen an den Diensthabenden der LMBV.
  • Bergbaufolgeseen: Hinter den Bojenketten sind Ufer nicht gesichert und rutschungsgefährdet. Wirtschaftswege werden freigegeben, ihre Nutzung geschieht aber auf eigene Gefahr.

Was heißt das im Einsatz

Die folgenden Punkte ergeben sich aus dem Merkblatt des LBGR und den Hinweisen der LMBV.

  • Einsatzplanung: Sperrbereiche und Altbergbaugebiete vorab kennen und in die Planung der Wehr aufnehmen. Auskunft geben die LMBV (Geoportal, Diensthabender) und das LBGR.
  • Anfahrt: nur über befestigte Wege, die die LMBV freigegeben hat. Fahrzeuge und schwere Geräte tragen Erschütterungen ein und können Setzungsfließen auslösen. Das ist der Grund, warum Fahrzeugeinsatz auf Kippen besonders kritisch ist.
  • Absperren: Bruchtrichter und Fallloch im Umkreis von mindestens 10 m absperren. Bis Polizei oder LBGR tätig werden, muss der Verkehrssicherungspflichtige (Eigentümer oder Besitzer) das Betreten verhindern.
  • Gefährdungsbeurteilung: Arbeiten, die Erschütterungen in den Boden eintragen (Maschinen, schwere Fahrzeuge), dürfen nach dem LBGR-Merkblatt nur nach einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz erfolgen. Alle Beteiligten müssen nachweislich über die besondere Gefahr unterwiesen sein.
  • Melden: Veränderungen der Oberfläche in oder nahe Altbergbaugebieten sofort mit genauer Ortsangabe beim LBGR anzeigen (Inselstraße 26, 03046 Cottbus).
  • Menschenrettung: Auf gefährdeten Flächen Eigenschutz vor Rettung. Die Lage mit Einsatzleiter, Polizei und Bergbehörde klären, bevor Kräfte die Fläche betreten. Siehe Eigenschutz in der Gefahrenmatrix und Einsturz.
  • Brände auf Bergbaufolgeflächen: Untergrundbrand: Moor, Torf und Kohlereste beschreibt, warum glimmende Kohlereste dort so schwer zu löschen sind und warum das Betreten untersagt sein kann.

Aktive Tagebaue und Kraftwerke

  • Aktive Tagebaue gehören dem Bergbauunternehmen und unterliegen Betriebsplänen der Bergbehörde. Einsatzregeln für Bandanlagen, Kohlebunker und Gruben legt der Betrieb im Brandschutzkonzept fest, nicht die allgemeinen Feuerwehrvorschriften.
  • Kennenlernen: Betriebe und Wehr sollten vor dem Ernstfall gemeinsam Objektbegehungen machen, ähnlich wie bei Sonderobjekten, siehe Sonderobjekt und Alarm- und Ausrückeordnung (Objekt-AAO).

Was heißt das für dich?

  • Boden und Wasser nicht trauen. Auf Kippen, Böschungen und an Restlöchern gilt: Fahrzeuge und Erschütterung sind ein Risiko.
  • Risse, Fallloch, Mauerreste: Abstand halten, absperren, melden.
  • Sperrbereich = Betreten verboten. Ausnahmen entscheiden nicht die Einsatzkräfte allein.

Siehe auch: Einsturz, Absturzsicherung, Eisrettung, Wasserrettung, Vegetationsbrand: Gefahren, LACES und Kontrollschwellen.

Zuständig (Altbergbau)
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), Cottbus
Zuständig (Sanierung ehemaliger Braunkohle-Tagebaue)
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV)
Absperrung bei Bruchtrichter oder Fallloch
mindestens 10 m im Umkreis
Auslöser Setzungsfließen
Erschütterung oder Fahrzeug, manchmal auch Eigenlast
Voraussetzung Setzungsfließen
gleichförmiger, lockerer, wassergesättigter Sand (Kippenboden)
Schild
„Sperrbereich – Betreten verboten – Lebensgefahr“
Auslöser der Großsperrung
Grundbruch auf der Innenkippe Spreetal am 12. Oktober 2010

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