Das Wichtigste in Kürze
- Proben und Messungen müssen später nachvollziehbar sein. Zu jeder Probe gehören Ort, Zeit, Wetter, Umgebung und Auffälligkeiten (Geruch, Aussehen). Ohne Protokoll ist eine Probe wenig wert.
- Freimessen von Personen: Zuerst die Nullrate außerhalb des Gefahrenbereichs messen. Werte über der dreifachen Nullrate gelten als kontaminiert. Die Sonde wird langsam bewegt und berührt Körper und Kleidung nicht.
- Zutrittskontrolle: Wer in den Gefahrenbereich geht, wird mit Name, Funktion, Tätigkeit sowie Eintritts- und Austrittszeit erfasst.
Freimessen von Personen auf Kontamination
- Ziel: Nach der Dekontamination feststellen, ob eine Person noch Strahlung abgibt oder Stoffe an sich trägt.
- Gerät prüfen: Batterie, Kabel zwischen Sonde und Messgerät, Anzeige (akustisch und optisch), sichtbare Beschädigungen am Zählrohrfenster. Der Funktionstest kommt vor dem Einsatz.
- Nullrate: Sie ist die Impulsrate ohne Quelle. Sie wird außerhalb des Gefahrenbereichs bestimmt, sonst verfälscht Hintergrundstrahlung das Ergebnis.
- Messen: Die Sonde langsam und nah am Körper führen, ohne Kontakt, sonst wird das empfindliche Zählrohrfenster selbst kontaminiert. Auf Töne und Anzeige achten.
- Bewertung: Messpunkte über der dreifachen Nullrate werden dokumentiert und gelten als kontaminiert. Besondere Aufmerksamkeit gilt Gesicht, Händen und Füßen.
- Strahlenarten trennen: Zeigt die Sonde erhöhte Werte, wird mit dem Wahlschalter zwischen Alpha und Alpha-Beta-Gamma gewechselt. Beta-Anteil = Alpha-Beta-Gamma-Wert minus Gamma-Wert, das Gamma wird mit aufgesetztem Filterblech gemessen.
- Bei vielen Personen: Eine Schnellkontrolle an Kopf, Gesicht, Schulter, Händen und Füßen deckt die wahrscheinlichsten Stellen ab, wenn die Zeit fehlt.
- Dokumentieren: Ergebnis je Person festhalten. Bleibt eine Person kontaminiert, geht sie zurück in die Dekontamination.
Zutrittskontrolle und Dokumentation
- Am Zugang zum Gefahrenbereich wird mitgeschrieben. Eine einfache Liste genügt: Name, Funktion, Tätigkeit, Zeitpunkt Eintritt, Zeitpunkt Austritt, Bemerkungen.
- Warum? Bei einer späteren Gesundheitsbelastung lässt sich nachweisen, wer wie lange im Bereich war. Außerdem sieht der Einsatzleiter, wer noch drin ist.
- Einsatz, Bereich und Datum gehören auf jede Seite, ebenso die Seitenzahl.
- Bei der Rückkehr folgt Dekontamination, danach Freimessen und dann erst der Austritt aus der Dokumentation.
Probenahme: Grundregeln
- Probenahme ist Fachaufgabe. Die Feuerwehr nimmt sie in der Regel nur auf Anforderung der Fachbehörde oder des Labors oder zur Beweissicherung.
- Wer sie in Brandenburg macht: In den Landkreisen die Gefahrstoffzüge, bei ABC-Lagen die CBRN-Erkundungsfahrzeuge. Die Ortsfeuerwehr sichert die Einsatzstelle, bis sie eintreffen. Siehe ABC-Einheiten.
- Eigenschutz zuerst: Schutzausrüstung der Lage entsprechend, Proben nicht mit bloßen Händen anfassen.
- Immer protokollieren: Datum, Uhrzeit, genauer Ort, Wetter (Wind, Temperatur), Umgebungsbeschreibung, Geruch, Aussehen, wer die Probe genommen hat.
- Gefäß beschriften, von außen reinigen und sicher transportieren.
Luftproben und Luftmessung
- Wind beachten: Messung immer mit Windrichtung zum Zeitpunkt der Messung und Wetterhilfsmeldung.
- Wohnbebauung in der Nachbarschaft ist wichtig. Der Ort der größten Einwirkung liegt etwa beim Zehnfachen der Quellhöhe, bei einem Brand im Lee bis zu mehreren Kilometern entfernt.
- Verfahren: Röhrchen mit Aktivkohle oder Silikagel, Diffusionssammler oder Prüfröhrchen. Auch Mehrgasgeräte, PID und IMS liefern Hinweise.
- Protokoll für die Analytik: Umgebung, Höhe über dem Boden, Lufttemperatur und Luftfeuchte, Geruch, Probenvolumen, Ansaugdauer oder Anzahl der Hübe.
- Prüfröhrchen kennzeichnen und die Farbumschlagzone sofort nach der Messung markieren, später verblasst sie.
Feststoffproben und Wischproben
- Boden und Schnee: Entnahmefläche vorher festlegen, bei Bodenproben 10 cm × 10 cm, bei Schneeproben 20 cm × 20 cm. Entnahmetiefe notieren. Mehrere Teilproben auf einer Fläche ergeben eine repräsentative Mischprobe.
- Pflanzenproben: geeignete Pflanzen aussuchen, Bewuchshöhe und Schnitthöhe notieren.
- Brandreste: nur auf Anweisung von Fachleuten, in besonderen Fällen.
- Protokoll: Beschreibung der Fläche (Rasen, Acker, Vorgarten), Oberflächentemperatur, Geruch, auffälliges Aussehen.
- Wischprobe: Eine möglichst waagerechte, glatte Fläche auf einem feststehenden Gegenstand (nicht Auto). Filterpapier bei Bedarf mit Wasser oder Alkohol anfeuchten und mit mäßigem Druck über mindestens 100 cm² ziehen. Festhalten: Fläche, Material, verwendetes Lösungsmittel, Niederschlag, Geruch, Lufttemperatur, Windgeschwindigkeit.
Flüssigkeits- und Löschwasserproben
- Menge und Gefäß: mindestens 1 Liter in Glas- oder PE-Flaschen.
- Sauber entnehmen: Bodenschlamm nicht aufwirbeln, die klare Phase vorsichtig abschöpfen, Randverschmutzung an Schächten vermeiden. Fremdeintrag unbedingt vermerken.
- Füllen: langsam, damit sich wenige Wirbel bilden. Flasche randvoll bis zum Überlauf füllen und Deckel so aufsetzen, dass keine Luftblase bleibt. Von außen reinigen, beschriften.
- Lagerung: kühl (4 °C) und dunkel.
- Schwimmstoffe und Sinkstoffe aus strömendem Wasser nicht „so nebenbei“ mitnehmen, sondern in einer gesonderten Probe erfassen. Öl und andere aufschwimmende Stoffe vorsichtig von der Oberfläche abschöpfen, die Flasche nur zu zwei Dritteln füllen.
- Fehlerquellen: Abwasserfahnen, Rückströmung, Wellenschlag, Totzonen.
- Gewässerverunreinigung: mindestens drei Proben: Nullprobe deutlich oberhalb der Einleitung, Einleiterprobe, Probe unterhalb (Faustregel: mindestens das Zehnfache der Gewässerbreite unterhalb). Messungen von pH-Wert und Leitfähigkeit helfen bei der Auswahl der Probenstellen.
- Zusätzlich protokollieren: Wassertemperatur, pH, Leitfähigkeit, Geruch, Farbe, Trübung, Partikel, Schwimmstoffe.
Was heißt das für dich?
- Protokoll vor Probe: Ort, Zeit, Wetter, Auffälligkeiten.
- Mehr als die dreifache Nullrate heißt kontaminiert.
- Wer rein geht, steht auf der Liste.
Siehe auch: Messen von Gefahrstoffen, Strahlenmessgeräte, Dekontamination, Wetter und Ausbreitung, Absperrbereiche.
- Kontaminiert
- mehr als dreifache Nullrate
- Nullrate
- außerhalb des Gefahrenbereichs bestimmen
- Schnellkontrolle
- Kopf, Gesicht, Schulter, Hände, Füße
- Wischprobe
- mindestens 100 cm² Fläche, Filterpapier mit mäßigem Druck
- Flüssigkeitsprobe
- mindestens 1 Liter, Glas- oder PE-Flasche
- Lagerung Wasserproben
- kühl (4 °C) und dunkel
- Gewässerverunreinigung
- mindestens 3 Proben (oberhalb, Einleiter, unterhalb)
- Probenstelle unterhalb
- mindestens das 10-Fache der Gewässerbreite entfernt
- Ort der größten Einwirkung (Luft)
- etwa das 10-Fache der Quellhöhe