Tierseuchen und Desinfektion

Gefahrgut und ABC

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei hoch ansteckenden Tierseuchen unterstützt die Feuerwehr das Veterinäramt. Sie handelt auf dessen Anordnung, vor allem bei Dekontamination und Desinfektion.
  • Beispiele: Maul- und Klauenseuche (befällt Klauentiere wie Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen) und Vogelgrippe (Vögel, kann auf Menschen übertragen werden). Eine Seuche kann sich durch Fahrzeuge und Personen schnell auf viele Betriebe ausbreiten.
  • Typische Aufträge: Absperren und Zonen bilden, Personen erfassen, Tierkadaver bergen, reinigen, Fahrzeuge, Geräte und Einsatzkräfte desinfizieren (Personen- und Fahrzeugschleusen), Abfälle und Mist inaktivieren.
  • Sperrmaßnahmen und Hygienevorschriften sind zwingend. Welche Schutzausrüstung nötig ist, legt die Veterinärbehörde fest.
  • Nicht einsetzen: Einsatzkräfte, die selbst mit gefährdeten Tieren arbeiten (Landwirte, Züchter, Tierpfleger).

Dekontamination und Desinfektion

  • Dekontamination (Abwischen, Abspülen, Abbürsten) verringert die Zahl der Erreger auf der Fläche. Die Erreger im Waschwasser stecken aber weiter an, die Gefahr wird nur verlagert.
  • Desinfektion tötet Krankheitserreger ab oder inaktiviert sie, so weit, dass keine Ansteckung mehr möglich ist. Keimfrei (Sterilisation) ist nicht das Ziel.
  • Desinfizieren von Einsatzkräften, Fahrzeugen, Geräten und Einsatzraum nur nach Weisung der Behörden und Fachleute.

Personen

  • Grobdekontamination: Hände mit Seife waschen, Kleider wechseln (ohne Duschen) und luftdicht in einem Plastiksack verpacken. Für die Feindekontamination die B-Fachberatung hinzuziehen.
  • Feindekontamination: feuchtes Abwischen, Abspülen, Abreiben, kein Hochdruck. Das verschmutzte Wasser auffangen und entsorgen, denn die Erreger leben noch. Alkalische Seifen oder Shampoos nutzen.
  • Einsatzhygiene: Handelsübliche Desinfektionsmittel (meist auf Ethanol-Basis, oft mit Propanol oder Glycerol) helfen. Gegen Sporen (zum Beispiel Anthrax) reichen alkoholische Mittel nicht, dann B-Fachberatung holen.

Flächen, Geräte, Fahrzeuge

  1. Vorreinigen: Gerätschaften und Fahrzeuge zuerst grob säubern.
  2. Desinfektionsmittel auftragen, das die B-Fachberatung oder die Fachbehörde vorgibt. Sicherheitsdatenblatt und Anleitung beachten.
  3. Flüssigkeiten auffangen und entsorgen, denn Desinfektionsmittel sind wassergefährdend.
  4. Aerosole und Staub vermeiden. Hochdruckreiniger nur vorsichtig, vor allem in der Nähe elektrischer Anlagen.

Worauf die Wirkung ankommt:

  • Einwirkzeit einhalten, sonst werden die Erreger nicht sicher inaktiviert. An schrägen oder senkrechten Flächen verbrauchst du mehr Flüssigkeit.
  • Kältefehler: Die meisten Mittel wirken am besten bei 10 bis 20 °C. Bei Kälte hilft höhere Konzentration oder längere Einwirkzeit, je nach Packungsbeilage.
  • Proteinfehler: Organische Rückstände (Erde, Staub, Blut, Pflanzenreste) schwächen die Wirkung. Stark verschmutzte Flächen vorher reinigen.
  • Breite Eignung: Gute Mittel wirken gegen viele Erreger, auch bei Fremdstoffen, sind wenig gesundheits- und umweltschädlich, wenig korrosiv und lange lagerfähig.

Trockeneis und flüssiger Stickstoff

  • Beides dient oft zur Kühlung gefrorener biologischer Proben. Trockeneis ist fester Kohlendioxid (UN 1845, −78 °C), flüssiger Stickstoff ist eine klare Flüssigkeit (UN 1977, −196 °C).
  • Gefahren: Kälteverbrennung, Erstickung (das Gas verdrängt Sauerstoff), Berstgefahr bei luftdichter Verpackung. Behälter mit Flüssigstickstoff können Sauerstoff aus der Luft kondensieren, dann steigt die Brandgefahr.
  • Kennzeichnung: Gefahrzettel Klasse 9 und die jeweilige UN-Nummer.

Afrikanische Schweinepest (ASP) in Brandenburg

  • Was ist ASP: eine Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweinen, die meist innerhalb weniger Tage tödlich endet. Für Menschen stellt sie keine Gefahr dar, Menschen können das Virus aber verschleppen.
  • Wie sie sich ausbreitet: direkt über Tierkontakt, indirekt über Fleisch und Wurst infizierter Tiere, Speisereste und virusbehaftete Kleidung und Geräte. In rohem, gepökeltem oder geräuchertem Fleisch (zum Beispiel Schinken, Salami) bleibt das Virus monatelang ansteckend. Der Mensch ist für die schnelle Verbreitung über große Strecken hauptverantwortlich.
  • Brandenburg und ASP: Der erste nachgewiesene Fall in Deutschland wurde am 10. September 2020 bei einem Wildschweinkadaver im Landkreis Spree-Neiße festgestellt. Seitdem hat das Land Festzäune von rund 1.800 Kilometern errichtet, darunter einen 255 Kilometer langen, doppelt eingezäunten Schutzkorridor entlang der Grenze zu Polen.
  • Wer geholfen hat: Die Seuche wurde mit Hilfe von Tierseuchenbekämpfungsdienst, Jägern, Bundeswehr, Feuerwehr, THW, Landwirten, Zaunbaufirmen und freiwilligen Helfern im Osten des Landes gehalten.

Zonen und Maßnahmen

  • Restriktionszonen nach der Schweinepest-Verordnung: Kernzone (als Teil des gefährdeten Gebiets), gefährdetes Gebiet und Pufferzone.
  • Im gefährdeten Gebiet zum Beispiel: Jagdruhe für Schwarzwild bis die Hygieneregeln stehen, intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und ortsansässige Jäger, Einsammeln der Kadaver unter hygienischen Bedingungen durch geschulte Bergeteams, unschädliche Beseitigung, Einzäunung der Kernzone, danach verstärkte Bejagung.
  • In der Pufferzone: Fallwildsuche, Bergung positiver Kadaver, Untersuchung aller erlegten Wildschweine und starke Bejagung.
  • Hausschweine: Betriebe in Restriktionsgebieten müssen ihre Tiere von Wildschweinen fernhalten und Desinfektionsmöglichkeiten an den Stalleingängen vorhalten.

Was kann die Feuerwehr tun

  • Immer auf Anordnung der Veterinärbehörde oder des Krisenstabs, nie auf eigene Faust.
  • Typische Aufgaben: Fallwildsuche in Suchketten, Zaunbau und -kontrolle, Absperren, Desinfektion von Fahrzeugen, Geräten und Personen nach Vorgabe, Logistik.
  • Kadaver nicht anfassen: Die Suchenden suchen und markieren, Fundort mit Koordinaten melden. Bergung und Beprobung machen geschulte Bergeteams.
  • Kleidung und Schuhwerk: In Helferhinweisen der Behörden wird für Einsätze im Seuchengebiet Kleidung verlangt, die bei mindestens 60 °C waschbar ist. Die Schuhe müssen sich reinigen und in einer Durchtrittswanne desinfizieren lassen. Einweghandschuhe und Handreinigung nach Kontakt sind üblich. Die genauen Vorgaben macht die Veterinärbehörde.
  • Nichts verschleppen: Fahrzeuge, Geräte, Stiefel vor dem Verlassen des Gebiets reinigen und desinfizieren, keine Speisereste wegwerfen oder an Wildschweine gelangen lassen.
  • Schutzzäune: Tore stets geschlossen halten, Beschädigungen der Polizei melden. Das gilt auch bei anderen Einsätzen im Zaunbereich, zum Beispiel einem Vegetationsbrand. Wie Fahrzeuge durch die Tore kommen, stimmt die Einsatzleitung mit der Veterinärbehörde ab.
  • Wer besser nicht eingesetzt wird: wie bei anderen Tierseuchen Einsatzkräfte, die selbst Schweine halten oder in Schweinebetrieben arbeiten (Verschleppungsgefahr). Das klärt die Veterinärbehörde.

Was heißt das für dich?

  • Du führst aus, die Veterinärbehörde bestimmt. Zonen, Schutzgrad und Mittel legt sie fest.
  • Nichts verschleppen: Schleusen, Vorreinigen, Abwasser auffangen.
  • Zeit und Temperatur zählen: Einwirkzeit abwarten, Kälte und Schmutz einrechnen.

Siehe auch: Besonderheiten bei A-, B- und C-Einsätzen, Dekontamination, Unbekanntes weißes Pulver.

Die Inhalte beruhen auf dem Handbuch für ABC-Einsätze der Feuerwehr Koordination Schweiz (Version 1.1, B-Wehr) und gelten sinngemäß. Zuständigkeiten der Schweiz sind nicht übernommen. Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen, verbindlich sind die Anordnungen der Veterinärbehörde.

Auftraggeber
Veterinäramt (Amtstierarzt), Feuerwehr unterstützt
Dekontamination
Abwischen, Abspülen, Abbürsten: Erreger werden verlagert, nicht beseitigt
Desinfektion
Erreger abtöten oder inaktivieren, keine Sterilisation
Menge Desinfektionslösung
etwa 1 bis 2 l je m² Fläche
Wirkungsoptimum
meist 10 bis 20 °C
Trockeneis
UN 1845, −78 °C, 1 kg ergibt etwa 500 l CO₂-Gas
Flüssigstickstoff
UN 1977, −196 °C, 1 l ergibt etwa 690 l Stickstoffgas

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