Das Wichtigste in Kürze
- Wer in der Feuerwehr Verantwortung trägt, muss für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Die Treuepflicht folgt für Beamte aus dem Grundgesetz und dem Beamtenstatusgesetz (§ 33). Sie gilt auch für Ehrenbeamte. In Brandenburg sind Wehrführung und Stellvertretung in der Regel Ehrenbeamte auf Zeit (§ 28 BbgBKG).
- Eigene Meinung ist erlaubt, Kampf gegen die Ordnung nicht. Kritik am Staat und Einsatz für Veränderungen mit verfassungsrechtlichen Mitteln sind zulässig. Treuepflicht verlangt aber, sich von Gruppen zu distanzieren, die den Staat und seine Verfassungsordnung angreifen.
- Mitgliedschaft allein reicht meist nicht für Konsequenzen. Kommen aktive Betätigung (Kandidatur, Führungsämter, Hetze) oder bezeichnende Handlungen dazu, wird es ernst. Jeder Fall wird einzeln geprüft.
- Auch Chats zählen. Volksverhetzende, ausländerfeindliche oder verfassungsfeindliche Nachrichten zu verschicken, zu liken oder unwidersprochen zu empfangen kann Zweifel an der Treue begründen.
- Folgen reichen von Ermahnung und Verweis bis zum Ausschluss aus der Feuerwehr. Für Wehrführung als Ehrenbeamte kommen Disziplinarrecht und Entlassung dazu.
Was die Treuepflicht bedeutet
- Rechtsgrundlage: Für Beamte folgt die politische Treuepflicht aus Artikel 33 Grundgesetz und § 33 Beamtenstatusgesetz. Danach müssen sie sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und für ihre Erhaltung eintreten.
- Wer ist betroffen: Feuerwehrbeamte und Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, einschließlich Ehrenbeamter. Die Pflicht ist dieselbe, unterschiedlich sind nur die Rechtsfolgen. Die Hessische Handlungsempfehlung stellt fest, dass auch ehrenamtliche Angehörige ohne Beamtenstatus dieser Pflicht unterliegen. Im hessischen Brandschutzgesetz steht dazu, dass sie persönlich geeignet sein und für die Grundordnung eintreten müssen.
- Schutzgut: Die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Bundesverfassungsgericht definierte sie 1952 als eine Ordnung, die unter Ausschluss von Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.
- Zu den Prinzipien zählen mindestens: Achtung der Menschenrechte, Volkssouveränität (Wahlen), Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament und ihre Ablösbarkeit, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängigkeit der Gerichte und das Mehrparteienprinzip mit Chancengleichheit und dem Recht auf Opposition.
- Was erlaubt ist: Die Treuepflicht verlangt nicht, sich mit den Zielen oder der Politik der Regierung zu identifizieren. Kritik an Erscheinungen des Staates und der Einsatz für Änderungen innerhalb der Verfassung und mit verfassungsrechtlichen Mitteln sind zulässig, solange der Staat und seine verfassungsmäßige Ordnung nicht in Frage gestellt werden.
- Was verlangt wird: Man muss sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine Organe und die Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren.
Extremistische Bestrebungen
- Definition: Das Bundesverfassungsschutzgesetz beschreibt sie als politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Grundsätze der Verfassung zu beseitigen oder außer Geltung zu bringen.
- Egal ob rechts oder links: Gemeint sind sämtliche Aktivitäten mit dieser Zielrichtung, Vorbereitung, Agitation oder Gewalt.
- Auch Einzelpersonen: Bestrebungen können auch von Einzelpersonen ausgehen.
- Stufen des Verfassungsschutzes: Prüffall (erste konkrete Anhaltspunkte, nur verdächtige Informationssplitter), Verdachtsfall (ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte), erwiesen extremistisch (Verdacht so verdichtet, dass mit Gewissheit eine Bewertung möglich ist).
- Information an die Kommune: Liegen beim Verfassungsschutz Verdachtsfall oder gesicherte Erkenntnisse vor und nehmen Feuerwehrangehörige an der Bestrebung teil, werden die Informationen an die zuständigen Stellen der Kommune weitergegeben.
Was als Pflichtverletzung zählt
Die folgenden Beispiele stammen aus der Rechtsprechung und sind nur eine grobe Orientierung. Es braucht immer eine Einzelfallprüfung.
- Mitgliedschaft allein: In einer Organisation, die als Prüffall oder Verdachtsfall eingestuft ist, schließt sie nicht automatisch ein treues Verhalten aus. Weitere Verhaltensweisen müssen dazukommen.
- Aktive Betätigung für eine erwiesen extremistische Organisation, zum Beispiel Kandidatur bei Wahlen oder herausgehobene Funktionen, begründet den Verdacht einer Pflichtverletzung und führt zu einem Disziplinarverfahren.
- Bloßes Haben und Mitteilen einer Überzeugung reicht grundsätzlich nicht aus. Anders ist es, wenn Folgerungen für die Einstellung zur verfassungsmäßigen Ordnung, die Dienstpflichten oder das Verhalten gezogen werden.
- Tätowierungen mit verfassungsfeindlichen Inhalten können ein dauerhaftes Bekenntnis zu diesen Inhalten sein.
- Leugnung der Existenz der Bundesrepublik (Reichsbürger-Ideologie) oder das Zeigen des Hitlergrußes kann im Einzelfall die Entfernung rechtfertigen. Auch der unbedachte Hitlergruß (zum Beispiel betrunken) verletzt die Treuepflicht, führt aber in der Regel zu milderen Maßnahmen.
- Chats und soziale Medien: Menschenverachtende Bild-Nachrichten in öffentlichen oder privaten Chats verletzen die Pflicht, wenn sie nach Zahl und Qualität Ausdruck einer Gesinnung sind, die die Grundordnung ablehnt. Schon das Liken eines entsprechenden Bildes oder der Erhalt einer volksverhetzenden Nachricht, ohne ablehnend entgegenzutreten, kann Zweifel an der Treue begründen.
Folgen für Feuerwehrangehörige
- Beamte: Disziplinarmaßnahmen (Verweis, Geldbuße, Kürzung der Bezüge, Zurückstufung) bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als letztes Mittel, wenn ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen endgültig zerstört hat.
- Ehrenbeamte (in Brandenburg Wehrführung und Stellvertretung, Ehrenbeamte auf Zeit, § 28 BbgBKG): Es gilt das Disziplinarrecht. Dafür braucht es eine konkret nachgewiesene Verletzung. Kürzung der Bezüge und Zurückstufung scheiden aus, weil sie keine Bezüge erhalten und keiner Laufbahn angehören. Die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis richtet sich nach dem Landesrecht. Sie ist nicht automatisch eine Entlassung aus dem Feuerwehrdienst.
- Ehrenamtliche Angehörige: Die Hessische Empfehlung nennt Ordnungsmaßnahmen nach der Satzung (zum Beispiel mündliche Ermahnung, Verweis, Suspendierung zur Aufklärung, befristeter oder dauerhafter Ausschluss aus wichtigem Grund). Die Hürden sind niedriger als bei einer beamtenrechtlichen Entlassung, weil bei ehrenamtlich Tätigen die Berufsfreiheit nicht betroffen ist und sie nicht wirtschaftlich von einem Dienstherrn abhängen.
- In Brandenburg: Für Beförderung und Entlassung ehrenamtlicher Angehörigen ist die Wehrführung zuständig (§ 26 Abs. 3 BbgBKG). Die Rechte und Pflichten regelt die Satzung des Trägers. Wie im Einzelfall vorgegangen wird, klärt die Wehrführung mit dem Träger.
Was heißt das für dich?
- Du darfst eine politische Meinung haben, aber nicht gegen die Verfassungsordnung kämpfen.
- Im Dienst und im Chat: keine Hetze, keine verfassungsfeindlichen Zeichen, keine Likes für solche Inhalte. Widersprich, wenn in einer Dienstgruppe so etwas verbreitet wird, oder melde es.
- Als Führungskraft: klare Regeln aufstellen und kommunizieren, Verstöße ernst nehmen und früh mit Träger und Wehrführung besprechen.
- Zusammenhalt: Die Feuerwehr lebt davon, dass alle dazugehören, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Glauben. Siehe Frauen in der Feuerwehr.
Siehe auch: Brand- und Katastrophenschutzgesetz, Tätigkeitsverordnung, Pressearbeit an der Einsatzstelle, Haftung im Feuerwehrdienst.
- Quelle
- Handlungsempfehlung des Hessischen Innenministeriums zum Umgang mit Extremismus in Feuerwehren (Februar 2024)
- Geltung
- Hessisches Landesrecht und Satzungsmuster, die Grundsätze lassen sich übertragen, Satzungen und Landesgesetze anderer Länder weichen ab
- Treuepflicht
- Art. 33 GG, § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz, gilt auch für Ehrenbeamte
- Schutzgut
- freiheitliche demokratische Grundordnung (Definition Bundesverfassungsgericht 1952)
- Verfassungsschutz-Stufen
- Prüffall, Verdachtsfall, erwiesen extremistische Bestrebung
- Ehrenbeamte in Brandenburg
- Wehrführung und Stellvertretung, Amtszeit sechs Jahre, Disziplinarrecht (§ 28 BbgBKG)
- Zuständig für Entlassung ehrenamtlicher Angehöriger
- die Wehrführung (§ 26 Abs. 3 BbgBKG)