Pressearbeit an der Einsatzstelle

Recht in Brandenburg

Das Wichtigste in Kürze

  • Informiere die Presse, die an der Einsatzstelle erscheint, sonst entstehen Spekulationen. Die Landespressegesetze verpflichten Behörden zur Auskunft, wenn sich die Medien mit Presseausweis ausweisen.
  • Keine Zensur: Kamera zuhalten oder Filmen verbieten verstößt gegen Artikel 5 Grundgesetz. Journalisten dürfen fotografieren und filmen, die Redaktion entscheidet über die Veröffentlichung.
  • Ein Ansprechpartner für die Presse, früh Informationen sammeln, gegebenenfalls zwei Absperrgrenzen (Presse und Bevölkerung), beide außerhalb des Gefahrenbereichs.
  • Statement: etwa 30 Sekunden, kein Interview, keine Rückfragen, danach den Ort verlassen. Interview: vorbereiten, nicht beantwortbare Fragen mit „Dazu kann ich nichts sagen“ beantworten.
  • Mitteilen: wann, was, wo, wie viele Tote und Verletzte, welche Maßnahmen, wie viele Kräfte. Nicht mitteilen: Ursachen, Spekulationen, laufende Ermittlungen, persönliche Daten, genaue Verletzungen, Maßnahmen anderer Organisationen.

Grundsätze

  • Informationen an Pressevertreter geben, die an der Einsatzstelle erscheinen. Genaue Informationen entlasten auch die Notrufleitungen.
  • Keine Zensur der Presse: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist Sache der Polizei. Zum Schutz von Schwerverletzten vor Blicken ist es legitim, eine Decke zu halten.
  • Kooperativ und vertrauensvoll mit den Medien arbeiten, früh Informationen zusammenstellen, einen einzigen Ansprechpartner bestimmen, gegebenenfalls geführte Pressetouren über die Einsatzstelle anbieten.
  • Auf die eigentliche Arbeit konzentrieren und ruhig bleiben.

Statement

  • Ein Statement ist eine kurze Information über die wichtigsten Fakten, kein Interview. Es genügt der Informationspflicht und lässt keine Rückfragen zu. Danach den Ort umgehend verlassen.
  • Immer annehmen, dass eine Kamera oder ein Mikrofon mitläuft: keine Sätze wie „unter uns gesagt“.
  • Vorher: Aussehen der Kollegen prüfen (Einsatzkleidung richtig sitzend), eigene Informationen mit den Trupps abgleichen, die Länge auf etwa 30 Sekunden planen, weil sonst die Redaktion kürzt.
  • Währenddessen: nicht neben laufenden Motoren stehen, mit „Die Feuerwehr wurde …“ beginnen, zum Reporter blicken (nicht in die Kamera), kein „Ja, aber …“ oder „Nein, aber …“, keine Alarmstichworte und Abkürzungen (zum Beispiel „TLF“). Ein Einsatzfahrzeug als Hintergrund stellt den Bezug her.

Interview

  • Vorbereiten: mögliche Fragen überlegen. Zettel mit den wichtigsten Fakten an den Journalisten geben (Rückfragen werden dann aber gezielter).
  • Fragen, die du nicht beantworten darfst oder kannst: „Kann ich nichts dazu sagen.“, „Liegen mir keine Informationen vor.“, „Kann ich dazu keine Aussage treffen.“ Diese Linie auch bei mehreren Fragen hintereinander beibehalten.
  • Deutlich formulieren: „verstorben“ statt „ist von uns gegangen“.

Was du sagen darfst und was nicht

  • Darfst und sollst sagen: wann das Unglück geschah, was passiert ist, wo, wie viele Tote und Verletzte, welche Maßnahmen die Feuerwehr trifft, wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge vor Ort sind.
  • Nicht sagen: Ursachen, eigene Spekulationen, schwebende Verfahren (zum Beispiel Brandstiftung), Geheimhaltungspflichtiges (zum Beispiel in Botschaften), was ein höheres öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse berührt (im Zweifel an die Polizei verweisen), persönliche Daten von Betroffenen, genaue Verletzungsangaben, Maßnahmen anderer Organisationen.
  • Die Feuerwehr darf nicht: Fotografieren oder Filmen behindern und keine unwahren Mitteilungen geben (es muss aber nicht alles weitergegeben werden).
  • Journalisten dürfen nicht: privates Gelände betreten, Rettungsarbeiten behindern, den Gefahrenbereich betreten.

Bilder

  • Bilder von Journalisten: Nach Darstellung des Einsatzleiterwikis gelten Einsatzkräfte im Einsatz als Personen des öffentlichen Lebens und dürfen unverpixelt gezeigt werden. Porträts außerhalb des Einsatzes brauchen Zustimmung. Die Rechtslage ist nicht in jedem Fall eindeutig, im Zweifel die Pressestelle oder Rechtsberatung fragen.
  • Bilder der Feuerwehr: Fotografieren nur durch vom Einsatzleiter bestimmte Personen, nur von öffentlich zugänglichen Standpunkten.

Was heißt das für dich?

  • Kurz, klar, ehrlich, ohne Spekulation.
  • Eine Stimme für die Feuerwehr.
  • Presse ist Partner, kein Gegner, aber der Gefahrenbereich gilt für alle.

Siehe auch: Übergriffe auf Einsatzkräfte, Polizei, Datenschutz und Fotos in der Jugendfeuerwehr.

Lizenz und Quellenhinweis

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Statement
Etwa 30 Sekunden, keine Rückfragen
Ansprechpartner
Nur eine Person für die Presse
Zensur
Verboten, Artikel 5 Grundgesetz
Darf nicht mitgeteilt werden
Ursachen, Spekulationen, Ermittlungen, persönliche Daten
Absperrung
Presse und Bevölkerung getrennt, beide außerhalb des Gefahrenbereichs
Einsatzbilder
Nur durch vom Einsatzleiter bestimmte Personen, nur von öffentlichen Standpunkten

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