B:Explosion – Einsatz nach einer Explosion

Brandeinsätze

Das Wichtigste in Kürze

  • Explosion: Laut Katalog 2 Züge mit 4 LF und 1 RW, Ex-Warngerät, Wärmebildkamera, 16 Atemschutzgeräte, 2 MZF und ELW 1, Drehleiter.
  • Zweite Explosion möglich. Erkunden aus Deckung, Abstand halten, nur so viele Kräfte wie nötig im Gefahrenbereich.
  • Ex-Messung (Explosionsgrenzen) vor dem Betreten, Zündquellen vermeiden.
  • Folgegefahren: Brand, Einsturz, Gasaustritt, Verletzte (MANV).
Stichwort
B:Explosion (Nr. 18 im Katalog)
Beispiele laut Katalog
(kein Beispiel im Katalog)
Taktische Einheit
2 Züge
Löschmittel
1.000 l
Fahrzeuge
4 LF, RW
Besondere Einsatzmittel
Ex-Warngerät, WBK
Atemschutz
16 Atemschutzgeräte, 16 Atemschutzgeräteträger
Führungskomponente
2 MZF, ELW 1
Eigensicherung
im Katalog mit „ja“ gekennzeichnet
Rettungsdienst-Stichwort
ja
Rettungsmittel
ohne Personen in Gefahr: RTW; mit Personen in Gefahr: RTW + NA
Besonderheiten
außerorts 2.000; bei schlechter Löschwasserversorgung 2.000 (Zahlen = Löschmittel in Litern; SW = Schlauchwagen)
Drehleiter
erforderlich (DLK)

Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.

Vorgehen

  1. Anfahrt aus Windrichtung, Aufstellung mit Abstand und Deckung.
  2. Erkunden: Was ist passiert? Gasaustritt, Brand, Einsturz? Wie viele Verletzte?
  3. Gefahrenbereich absperren, unbeteiligte Personen zurückführen.
  4. Messung: Explosionsfähige Atmosphäre mit Ex-Warngerät prüfen, Zündquellen ausschalten.
  5. Menschenrettung und Erstversorgung. Rettungsdienst und MANV-Stufe anfordern.
  6. Brandbekämpfung und Kühlung gefährdeter Behälter, Folgebrände verhindern.
  7. Nachlöschen, Polizei zur Ursachenklärung hinzuziehen.

Ursachen und Gefahren

  • Gase (Erdgas, Propan), Stäube, Dämpfe, Gasflaschen, pyrotechnische Stoffe, Sprengstoffe.
  • Die Einsatzstelle kann eine Tatortlage sein (Straftat). Nichts unnötig verändern.
  • Einsturzgefahr von Gebäuden, herabstürzende Teile, scharfe Kanten, Glassplitter.

Gefahrenradien bei Sprengstoffen

  • Für explosionsgefährliche Stoffe der Klasse 1 (Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5, 1.6) wird ein Gefahrenradius von 500 m, für Unterklasse 1.4 von 50 m angesetzt (Richtwerte aus der Fachliteratur, Vorgaben der Fachberater gehen vor).
  • Explosionen passieren häufig unerwartet und können Folgebrände, Einsturz und Nachexplosionen auslösen. Gas- und Staubexplosionen treten in Gebäuden, technischen Anlagen und Silos auf.

Handlungsgrundlage bleibt die Alarm- und Ausrückeordnung deiner Wehr und die Weisung des Einheitsführers.

Lizenz und Quellenhinweis

Diese Seite beruht zum Teil auf Inhalten des Einsatzleiterwikis (Autorinnen und Autoren: siehe Versionsgeschichte der jeweiligen Wiki-Artikel), veröffentlicht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0.

Änderungen: Die Inhalte wurden umformuliert, gekürzt, neu gegliedert und um Angaben aus weiteren Quellen ergänzt (zum Beispiel Einsatzstichwortkatalog Brandenburg, Vorschriften und Fachinformationen).

Lizenz dieser Seite: Entsprechend der Share-Alike-Bedingung wird auch diese Seite unter CC BY-SA 4.0 bereitgestellt. Sie darf unter dieser Lizenz mit Namensnennung weitergegeben und bearbeitet werden. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.

Siehe auch