B:Schiene – Brand im Bahnbereich

Brandeinsätze

Das Wichtigste in Kürze

  • Brand im Bahnbereich: Laut Katalog ein Zug mit 2 LF und 1 RW, Rüstsatz Bahn, Wärmebildkamera, acht Atemschutzgeräte.
  • Sonstige Stellen: Notfallmanager Bahn und Bundespolizei.
  • Oberleitungen stehen unter 15.000 V. In den Gleisbereich geht erst, wer die Bestätigung des Notfallmanagers hat, dass die Strecke gesperrt und die Oberleitung geerdet ist.
  • Gleise nie betreten, solange Bahnerdung und Streckensperrung nicht bestätigt sind. Auch Nachbargleise gehören dazu.
Stichwort
B:Schiene (Nr. 12 im Katalog)
Beispiele laut Katalog
(kein Beispiel im Katalog)
Taktische Einheit
Zug
Löschmittel
2.000 l
Fahrzeuge
2 LF, RW
Besondere Einsatzmittel
Rüstsatz Bahn, WBK
Atemschutz
8 Atemschutzgeräte, 8 Atemschutzgeräteträger
Führungskomponente
MZF oder ELW 1
Eigensicherung
im Katalog mit „ja“ gekennzeichnet
Rettungsdienst-Stichwort
ja
Rettungsmittel
RTW
Sonstige Stellen
Notfallmanager Bahn, Bundespolizei
Besonderheiten
außerorts 2.000; bei schlechter Löschwasserversorgung 2.000 (Zahlen = Löschmittel in Litern; SW = Schlauchwagen)

Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.

Warum Bahneinsätze besonders gefährlich sind

Züge sind schnell und leise. Die Oberleitung führt Hochspannung, ein Annähern kann auch ohne Berührung Lebensgefahr bedeuten. Hinzu kommen Brandrauch in Tunneln und Wagen, Fahrgäste und Gefahrgutwagen.

Vorgehen

  1. Notfallmanager (NFM) der Bahn über die Leitstelle anfordern. Er sperrt die Strecke und koordiniert die Erdung.
  2. Anlaufpunkte beachten: Zufahrt zur Strecke über vorgesehene Rettungswege und Zugänge.
  3. Erkunden ohne Gleisbereich: Brandort, Zugtyp, Fahrgäste, Gefahrgut (Zugnummer, Wagennummer).
  4. Erdung abwarten. Erst nach Bestätigung betritt die Feuerwehr den Gleisbereich und löscht.
  5. Fahrgäste werden aus dem Gefahrenbereich geführt, auf der dem Gleis abgewandten Seite gesammelt und vom Rettungsdienst betreut.
  6. Nach dem Einsatz: Freigabe der Strecke durch die Bahn, Polizei klärt die Ursache.

Typische Lagen

  • Brand an einem Triebfahrzeug oder Wagen im Bahnhof oder auf freier Strecke.
  • Brennende Gleisböschung oder Vegetation neben der Strecke (Funkenflug, Bremsen). Siehe Seite „Vegetationsbrand: Überblick und Lernweg“.
  • Brand im Tunnel oder Bahnhof: Rauch, wenig Zugänge, Fahrgäste (Selbstrettung und Fremdrettung).
  • Brand mit Gefahrgutwagen: Wagennummer und Gefahrzettel erkunden, Seite „B:Gefahrgut“ beachten.

Löschen an der Bahn: Regeln

  • Ohne bestätigte Bahnerdung nur Abstand und Erkundung. Die Fahrleitung führt 15 kV, schon die Annäherung kann einen Überschlag auslösen.
  • Abstände: Fahrleitung regulär 3 m, bei herunterhängender Oberleitung 10 m. Löschen unter Spannung nur nach den Regeln der Seite „Elektrizität“ (Sprühstrahl und Vollstrahl in Abstand zum Strahlrohr).
  • Nach Erdung: Löschen im Gleisbereich nach Weisung des Einsatzleiters, Schrittgeschwindigkeit, Warnweste, Nachbargleise im Blick.
  • Löschwasser: Wasserentnahme oft weit entfernt (siehe Seite „Wasserförderung über lange Schlauchstrecken“).
  • Fahrzeuge nie im Gleisbereich oder auf Bahnübergängen abstellen.

Fahrgäste und Menschenrettung

  • Fahrgäste aus dem Gefahrenbereich führen, Sammelstellen auf beiden Seiten des Gleises.
  • Zugpersonal einbinden: Es kennt den Zug. Einsatzkraft mit Funkgerät zum Notfallmanager abstellen.
  • Bei abgeschalteter Fahrspannung fallen Heizung, Lüftung und Beleuchtung aus, Reisende betreuen.
  • MANV vorbereiten, wenn viele Personen betroffen sind (Rettungsdienst-Stichwort M).

Typische Fehler

  • Gleisbereich betreten, bevor der Notfallmanager die Erdung bestätigt hat.
  • Strecke gilt als „abgeschaltet“, also sicher: Restspannung bis etwa 7 kV möglich.
  • Fahrzeuge auf dem Bahnübergang oder im Gleisbereich.
  • Nachbargleis vergessen: Dort kann weiter ein Zug fahren.
  • Gefahrgut nicht erkundet (Wagennummer, Gefahrzettel).

Hinweis

Maßgeblich sind Alarm- und Ausrückeordnung und Weisung des Einsatzleiters.

Siehe auch