Das Wichtigste in Kürze
- Waldbrand, Bahndamm: Laut Katalog ein Zug mit 1 LF und 1 TLF, 2.000 l Löschmittel. Forst ist sonstige Stelle.
- Die Waldbrandgefahrenstufen 1 bis 5 (1. März bis 30. September) zeigen, wie hoch die Gefahr ist.
- Waldbrandeinsatzkarten zeigen Wege, Löschwasserstellen und Kampfmittelverdachtsflächen.
- Die Einsatzleitung liegt beim örtlichen Feuerwehrleiter, der Fachberater Forst berät.
- Wie bei jedem Vegetationsbrand: AFFEN-Taktik und LACES-Regel.
- Stichwort
- B:Wald (Nr. 10 im Katalog)
- Beispiele laut Katalog
- Wald, Bahndamm
- Taktische Einheit
- Zug
- Löschmittel
- 2.000 l
- Fahrzeuge
- 1 LF, 1 TLF
- Eigensicherung
- im Katalog mit „ja“ gekennzeichnet
- Rettungsmittel
- RTW
- Sonstige Stellen
- Forst
Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.
Brandarten im Wald
- Bodenfeuer: brennt in Streu und Gras am Boden.
- Untergrundfeuer: brennt im Humus und Torf unter der Oberfläche, schwer zu sehen und zu löschen.
- Kronenfeuer: brennt in den Baumkronen und breitet sich sehr schnell aus.
Totholz, Nadelwald und trockenes Wetter verstärken die Gefahr.
Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg
Der Waldbranderlass führt fünf Stufen: 1 sehr geringe, 2 geringe, 3 mittlere, 4 hohe, 5 sehr hohe Gefahr. Sie gelten vom 1. März bis 30. September. Bei hohen Stufen erhöht sich die Bereitschaft von Feuerwehr und Forst.
Vorgehen
- Anfahrt: Wald- und Einsatzkarte nutzen, Zufahrtswege prüfen, Rettungspunkte beachten.
- Erkunden: Brandart, Ausdehnung, Windrichtung und Wetter, Kampfmittelverdacht, Bebauung in der Nähe.
- Ankerpunkt setzen, Rückzugsweg und Sicherheitszone festlegen, Lookout einteilen.
- Angriff über die Flanken mit tragbaren Geräten, Fahrzeugen oder Schlauchleitungen. Löschwasserversorgung über Pendelverkehr (Tanklöschfahrzeuge) oder lange Wegstrecken organisieren.
- Eindämmen und Nachlöschen, Brandwache einrichten.
Besonderheiten Brandenburg
- Kampfmittel: Viele Flächen sind munitionsbelastet. Verdachtsflächen sind in den Waldbrandeinsatzkarten vermerkt. Als Sicherheitsabstand gelten bei Sprengungen 1.000 m (DGUV Regel 113-016) und nach FwDV 500 bei ausreichender Deckung 500 m.
- Löschwasser: Löschwasserentnahmestellen im Wald sind gekennzeichnet und einsatzbereit zu halten.
- Bahndamm: Brandursache oft Funkenflug. Vor dem Einsatz im Gleisbereich Zuständigkeit klären (siehe B:Schiene).