B:Wald – Waldbrand und Bahndammbrand

Brandeinsätze

Das Wichtigste in Kürze

  • Waldbrand, Bahndamm: Laut Katalog ein Zug mit 1 LF und 1 TLF, 2.000 l Löschmittel. Forst ist sonstige Stelle.
  • Die Waldbrandgefahrenstufen 1 bis 5 (1. März bis 30. September) zeigen, wie hoch die Gefahr ist.
  • Waldbrandeinsatzkarten zeigen Wege, Löschwasserstellen und Kampfmittelverdachtsflächen.
  • Die Einsatzleitung liegt beim örtlichen Feuerwehrleiter, der Fachberater Forst berät.
  • Wie bei jedem Vegetationsbrand: AFFEN-Taktik und LACES-Regel.
Stichwort
B:Wald (Nr. 10 im Katalog)
Beispiele laut Katalog
Wald, Bahndamm
Taktische Einheit
Zug
Löschmittel
2.000 l
Fahrzeuge
1 LF, 1 TLF
Eigensicherung
im Katalog mit „ja“ gekennzeichnet
Rettungsmittel
RTW
Sonstige Stellen
Forst

Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.

Brandarten im Wald

  • Bodenfeuer: brennt in Streu und Gras am Boden.
  • Untergrundfeuer: brennt im Humus und Torf unter der Oberfläche, schwer zu sehen und zu löschen.
  • Kronenfeuer: brennt in den Baumkronen und breitet sich sehr schnell aus.

Totholz, Nadelwald und trockenes Wetter verstärken die Gefahr.

Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg

Der Waldbranderlass führt fünf Stufen: 1 sehr geringe, 2 geringe, 3 mittlere, 4 hohe, 5 sehr hohe Gefahr. Sie gelten vom 1. März bis 30. September. Bei hohen Stufen erhöht sich die Bereitschaft von Feuerwehr und Forst.

Vorgehen

  1. Anfahrt: Wald- und Einsatzkarte nutzen, Zufahrtswege prüfen, Rettungspunkte beachten.
  2. Erkunden: Brandart, Ausdehnung, Windrichtung und Wetter, Kampfmittelverdacht, Bebauung in der Nähe.
  3. Ankerpunkt setzen, Rückzugsweg und Sicherheitszone festlegen, Lookout einteilen.
  4. Angriff über die Flanken mit tragbaren Geräten, Fahrzeugen oder Schlauchleitungen. Löschwasserversorgung über Pendelverkehr (Tanklöschfahrzeuge) oder lange Wegstrecken organisieren.
  5. Eindämmen und Nachlöschen, Brandwache einrichten.

Besonderheiten Brandenburg

  • Kampfmittel: Viele Flächen sind munitionsbelastet. Verdachtsflächen sind in den Waldbrandeinsatzkarten vermerkt. Als Sicherheitsabstand gelten bei Sprengungen 1.000 m (DGUV Regel 113-016) und nach FwDV 500 bei ausreichender Deckung 500 m.
  • Löschwasser: Löschwasserentnahmestellen im Wald sind gekennzeichnet und einsatzbereit zu halten.
  • Bahndamm: Brandursache oft Funkenflug. Vor dem Einsatz im Gleisbereich Zuständigkeit klären (siehe B:Schiene).

Siehe auch