Das Wichtigste in Kürze
- H:VU Schiene: Pkw gegen Zug, entgleister Zug, Zug gegen Zug. Laut Katalog 2 Züge mit 4 LF und 1 RW, 2 THL-Sätze und Rüstsatz Bahn, MZF oder ELW 1, MANV möglich. H:Person auf Schiene: Gruppe mit 1 LF, Notfallmanager Bahn und Bundespolizei.
- Gleisbereich erst nach Einstellen des Fahrbetriebs und Bahnerdung betreten. Die Bahnerdung bestätigt ausschließlich der Notfallmanager vor Ort.
- Oberleitung 15 kV, 16,7 Hz. Auch nach dem Abschalten kann bis zur Erdung Spannung bis etwa 7.000 V anliegen.
- Sicherheitsabstände (DIN VDE 0132): 3 m zur Fahrleitung, bei herunterhängender Oberleitung 10 m, 1,5 m nur für Rettungseinsätze.
- Person unter Zug: Zug gegen Wegrollen sichern, Bergung nur nach Rücksprache mit Polizei und Notfallmanager, PSNV für Beteiligte.
- Stichwort
- H:VU Schiene (Nr. 9 im Katalog)
- Beispiele laut Katalog
- Pkw gegen Zug, entgleister Zug, Zug gegen Zug
- Taktische Einheit
- 2 Züge
- Löschmittel
- 2.000 l
- Fahrzeuge
- 4 LF, RW
- Besondere Einsatzmittel
- 2 THL-Sätze, Rüstsatz Bahn
- Führungskomponente
- MZF oder ELW 1
- Rettungsdienst-Stichwort
- ja
- Rettungsmittel
- ohne Personen in Gefahr: RTW; mit Personen in Gefahr: RTW + NA; zusätzlich: MANV-Stufe
- Sonstige Stellen
- Notfallmanager Bahn, Bundespolizei
- Stichwort
- H:Person auf Schiene (Nr. 13 im Katalog)
- Beispiele laut Katalog
- (kein Beispiel im Katalog)
- Taktische Einheit
- Gruppe
- Fahrzeuge
- 1 LF
- Besondere Einsatzmittel
- THL-Satz, Rüstsatz Bahn
- Hinweis
- Welche Kräfte für das Stichwort ausrücken, steht in der Alarm- und Ausrückeordnung deiner Wehr, die Katalogwerte sind nur Hinweise. Vor Ort entscheidet der Einheitsführer. Die Handgriffe übst du praktisch in der Wache.
Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.
Grundlagen und Gefahren
Gefahren im Gleisbereich
- Fahrleitung: 15 kV Wechselspannung bei 16,7 Hz (Eisenbahn). Lebensgefahr schon bei Annäherung (Überschlag).
- Restspannung: Bei abgeschalteter Oberleitung können noch Spannungen bis etwa 7.000 V anliegen, bis geerdet ist.
- ETCS-Antennen und elektromagnetische Felder unter dem Triebfahrzeug sind möglich.
- Rollende Züge: Schon bei 1 Promille Gefälle kann ein Zug unmerklich ins Rollen kommen.
- Weichen: Quetschgefahr.
- Straßenbahn: 500 bis 750 V Gleichspannung, Mindestabstand 1 m, Stromabnehmer absenken und Fahrdraht erden lassen.
Notfallmanager und Bahnerdung
- Notfallmanager (DB): zentral für alle Sicherungsmaßnahmen. Er sperrt die Strecke, erdet und bestätigt.
- Notfallfax der DB-Notfallleitstelle bestätigt zunächst das Einstellen des Fahrbetriebs. Mit Ankunft des Notfallmanagers gilt nur noch dessen Sicherungsplan.
- Wer erdet? Normalerweise nur der Notfallmanager. Speziell ausgebildete Einsatzkräfte dürfen erden, wenn der Manager noch nicht da ist, die Verhältnisse übersichtlich sind und sofort gerettet werden muss.
- Wie? Mindestens zweifach vor und hinter der Einsatzstelle. Ein fest verbauter Kurzschließer in der Lok ist nicht sicher.
- Bestätigung: ausschließlich der Notfallmanager vor Ort.
Sicherheitsabstände (Richtwerte)
- Fahrleitung (DIN VDE 0132): regulär 3 m, bei herunterhängender Oberleitung 10 m, Verringerung auf 1,5 m ausschließlich für Rettungseinsätze.
- Im Gleis bei nicht eingestelltem Fahrbetrieb: 3,00 m von der Schienenmitte bis 280 km/h, 3,30 m darüber.
- Zu abgestellten Fahrzeugen: 2 m Abstand, Lücken zwischen Fahrzeugen für das Queren mindestens 5 m.
- Gleisbereich nur nach Einstellen des Fahrbetriebs, Schrittgeschwindigkeit, Warnweste.
Wann ist eine Bahnerdung nötig?
Die Bahnerdung ist eine Gefahrenabwehr aus dem Bahnbetrieb und liegt immer in der Verantwortung des Bahnbetreibers (Eisenbahninfrastrukturunternehmen). Dabei wird die Oberleitung mit der Schiene leitend verbunden, und zwar nur mit zugelassenen Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen. Erst das leitet auch die Restspannung ab, die nach dem Abschalten noch 2.000 bis 7.000 V betragen kann.
Nicht jeder Einsatz braucht eine Erdung:
- Löschen unter eingeschalteter Oberleitung ist möglich, solange die Mindestabstände der DIN VDE 0132 mit dem jeweiligen Strahlrohr eingehalten werden.
- Liegt eine beschädigte Leitung (zum Beispiel durch einen Baum) auf dem Zug, löst sie meist einen Kurzschluss aus und schaltet sich ab. Trotzdem sperrt man den Spannungstrichter (etwa 10 m) und die nächsten Drehgelenke ab. Außerhalb davon kann man den Zug über die entfernten Türen zur Menschenrettung betreten.
- Zug auch nur teilweise entgleist: Sein Erdungszustand ist unbekannt. Nicht berühren, nicht betreten, nicht verlassen, bis abgeschaltet und geerdet ist.
Eine Erdung ist immer nötig, wenn:
- Personen oder Gegenstände den Schutzabstand von 1,50 m zu spannungsführenden Teilen unterschreiten würden,
- die Oberleitung beschädigt ist, Teile herunterhängen oder den Boden oder Fahrzeuge berühren,
- der Zustand der Oberleitung unbekannt ist und nicht erkannt werden kann, zum Beispiel im Tunnel.
Wer erdet?
- Der Notfallmanager der Bahn ist als Anlagenverantwortlicher dazu berechtigt. Ein Einsatzleiter der Feuerwehr darf die Aufgaben des Anlagenverantwortlichen nicht übernehmen, er ist dafür weder befugt noch ausgebildet.
- Früher bestehende Vereinbarungen, nach denen Feuerwehren selbst erden, wurden vom Notfallmanagement teils zurückgezogen. Heute gilt: Auf Verlangen der Einsatzleitung führt der Notfallmanager die Erdung durch oder beaufsichtigt sie.
- Feuerwehren können nach einer neuen Vereinbarung mit dem Bahnbetreiber besonders geschult werden, damit sie bei Abwesenheit des Notfallmanagers auf Entscheidung des Einsatzleiters selbst erden. Ohne diese Schulung und Vereinbarung geschieht das nicht.
- Der Notfallmanager ist in der Regel innerhalb von etwa 30 Minuten nach der Verständigung vor Ort (während der üblichen Arbeitszeiten). Die Rettung kann deshalb warten müssen, bis er seine Maßnahmen abgeschlossen hat.
Gut zu wissen:
- Straßenbahnen sind keine Eisenbahnen im Sinne der Eisenbahnbau- und -betriebsordnung. Sie fahren nach einer eigenen Verordnung (BOStrab), ihre Betreiber haben eigene Ansprechpartner.
- Nicht das Verkehrsunternehmen mit dem Zug ist der wichtigste Ansprechpartner, sondern der Betreiber des Schienenwegs. Er sagt, ob der Fahrbetrieb eingestellt ist. Die Leitstelle muss das dokumentieren, erst dann geht man in den Gleisbereich.
- Zu den Gefahren zählen auch Hochenergiebatterien, Treibstofftanks und Restspannung in Kondensatoren der Fahrzeuge.
Vorgehen Schritt für Schritt
Unfall mit Zug
- Notfallmanager über die Leitstelle anfordern, Strecke sperren lassen.
- Zufahrt und Aufstellung außerhalb des Gleisbereichs, Rettungspunkte nutzen. Keine Fahrzeuge im Gleisbereich oder auf Bahnübergängen.
- Erkunden ohne Gleisbereich: Verletzte, Entgleisung, Gefahrgut, Brand, Reisende.
- Auf die Bestätigung der Erdung warten. Erst danach Rettung im Gleisbereich.
- Reisende: Betreuung (Heizung und Klima fallen bei abgeschalteter Fahrspannung aus), Sammelstellen auf beiden Seiten der Gleise, MANV vorbereiten.
- Zugpersonal einbinden, Einsatzkraft mit Funkgerät zum Notfallmanager abstellen. Züge nur von unterwiesenen Fachkräften trennen.
- Bergung und Freigabe durch Bahn und Polizei.
Person unter einem Zug
- Fahrbetrieb stoppen, Gefahrenbereich sichern, Unfallstelle markieren.
- Kontakt zur Person aufnehmen.
- Zug gegen Bewegung sichern: Feststellbremsen, Hemmschuhe, Radvorleger. Keine Steine oder Holzkeile (Entgleisungsgefahr). Alle Sicherungsmaßnahmen dem Notfallmanager melden.
- Sicherer Zugang ins Gleisbett (zum Beispiel Steckleiter).
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen durch den Rettungsdienst.
- Einklemmung zwischen Bahnsteig und Wagenkasten: Hebekissen, um den Spalt zu vergrößern.
- Fahrzeuge nur von ausgebildetem Personal anheben, Bergung nur nach Rücksprache mit Polizei und Notfallmanager.
- Todesfeststellung durch den Notarzt. Zugpersonal darf nicht gehen, bis der Notfallmanager da ist.
- PSNV (Psychosoziale Notfallversorgung) für Augenzeugen, Unverletzte und den Triebfahrzeugführer, der nach einem Personenunfall nicht weiterfahren darf.
Typische Fehler
- Gleisbereich vor Einstellen des Fahrbetriebs betreten.
- Abstände ohne Bahnerdung unterschritten.
- Fahrzeuge im Gleisbereich abgestellt.
- Ungeeignete Sicherungsmittel (Steine, Holzkeile).
- Weichen nicht beachtet.
- Erdung nicht vom Notfallmanager bestätigt.
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