Das Wichtigste in Kürze
- Feuerwehraufzüge dienen den Einsatzkräften als Zugangsweg und zur Fremdrettung Verletzter oder Menschen mit Behinderung. Sie müssen im Brandfall ausreichend sicher nutzbar sein und der DIN EN 81-72 entsprechen (AGBF/DFV-Empfehlung 2016-1, aktualisiert am 26. April 2023).
- Inbetriebnahme immer manuell: Der Feuerwehrschalter im Vorraum der Feuerwehr-Zugangsebene muss den Aufzug in Betrieb nehmen können, auch wenn die Brandmeldeanlage die Bereitstellung auslöst. Die Schließungen (Feuerwehrschalter, Schlüsselschalter im Fahrkorb, Zugang zum Maschinenraum) sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.
- Zwei Phasen: Phase 1 (Bereitstellung): Der Fahrkorb fährt in die Feuerwehr-Zugangsebene und öffnet die Türen. Phase 2 (Feuerwehrbetrieb): Bedienung über den Feuerwehrschlüsselschalter im Fahrkorb mit nur einem Fahrkorbinnenruf gleichzeitig.
- Türen: Im Feuerwehrbetrieb öffnet die Tür nur bei dauerhaftem Drücken der Taste „Tür auf“ (Totmannschalter). Loslassen vor dem vollständigen Öffnen lässt sie wieder schließen.
- Notausstieg: Notausstiegsklappe im Fahrkorb, Innenseite mit Feuerwehrschließung. Wird sie während der Fahrt geöffnet, muss der Aufzug sofort anhalten und darf nicht mehr fahrbar sein.
- Prüfung: Durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und in Abständen von längstens zwei Jahren. Zum Gesamtsystem gehören auch Druckbelüftung und Notstromversorgung.
- Sicherheitsstrom: Der Aufzug muss 8 Stunden betriebsbereit sein, nach einem Netzausfall innerhalb von 1 Minute wieder zur Verfügung stehen und darf sich in der Zwischenzeit höchstens ein Geschoss bewegen.
Wofür der Feuerwehraufzug da ist
- Zugang und Fremdrettung: Er bringt Kräfte nach oben und hilft bei der Rettung Verletzter und Menschen mit Behinderung. Siehe auch Hochhausbrand.
- Norm: Feuerwehraufzüge müssen der DIN EN 81-72 entsprechen. Abweichungen sind nur im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle zulässig, unabhängig von einer Risikoanalyse. Ergänzend gelten die Hochhausverordnungen und -richtlinien der Länder. Die Empfehlung beruht auf der Muster-Hochhaus-Richtlinie (Fassung April 2008).
- Schließungen: Schließzylinder werden mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt, vor allem für Feuerwehrschalter, Feuerwehrschlüsselschalter im Fahrkorb und Zugang zum Aufzugsmaschinenraum.
- Alte Aufzüge: Die Prüfliste unterscheidet DIN EN 81-72 (2003, 2015, 2020) und TRA 200 (vor 2003).
Aufbau (Bauliche Anforderungen)
- Eigener feuerbeständiger Fahrschacht (MBO § 39). Ein Triebwerksraum ist feuerbeständig abgetrennt.
- Entrauchung des Fahrschachts mit 2,5 Prozent der Grundfläche, mindestens 0,1 m².
- Haltestelle in jedem Geschoss und Druckbelüftungsanlage für Fahrschächte und Vorräume (Wirksamkeit und Betriebssicherheit mit Sachverständigengutachten).
- Feuerbeständiger Vorraum ohne Lagerung vor jeder Fahrschachttür. Öffnungen nur zu notwendigen Fluren, Treppenräumen, Fahrschächten und ins Freie. Mindestens 6 m², für eine Krankentrage geeignet, Abstand zwischen Fahrschachttür und Vorraumtür mindestens 3 m.
- Wandhydrant Typ F im Vorraum.
- Fahrschacht: ortsfeste Leitern so, dass ein Übersteigen vom Fahrkorb zur Leiter und zu den Fahrschachttüren möglich ist, oder eine einteilige Leiter an der Fahrkorbaußenseite, mit der die nächsthöhere Fahrschachttür erreichbar ist. Die Fahrschachttüren müssen ohne Hilfsmittel vom Schacht aus geöffnet werden können. Schutz vor Wasser (Wassermanagement) an allen Schachtöffnungen.
- Fahrkorb: nichtbrennbare Baustoffe, Mindestmaße 1.100 × 2.100 × 2.000 mm, Tragfähigkeit 1.000 kg, Ausstiegsöffnung in der Decke mindestens 0,5 × 0,7 m (über Leiter erreichbar), fest verglaste Sichtöffnungen in Schacht- und Fahrkorbtüren von mindestens 600 cm².
Kennzeichnung und Schließung
- Feuerwehr-Zugangsebene: Schild „Feuerwehraufzug“ nach DIN 4066, 74 × 210 mm.
- In allen Haltestellen (Vorräumen): Symbol „Feuerwehraufzug“ 100 × 100 mm. In den Vorräumen ist die Geschossangabe durch die Sichtöffnung der Schacht- und Fahrkorbtüren erkennbar.
- Fahrkorbtableau: Symbol 20 × 20 mm. Die Schachttürentriegelung vom Schacht aus ist gekennzeichnet.
- Schließungen der örtlich zuständigen Feuerwehr: Feuerwehrschalter im Vorraum der Feuerwehr-Zugangsebene, Schutzgehäuse der Inbetriebnahmestelle oder Gegensprechanlage, Feuerwehrschlüsselschalter im Fahrkorb, Leiterdepot im Fahrkorb (Schloss nach DIN 14925, falls vorhanden) und Notausstiegsklappe im Fahrkorb (Innenseite mit Feuerwehrschließung nach DIN 14925, Deckenseite ohne Schließung).
Bedienung: Phase 1 und Phase 2
Die Prüfung testet das Verhalten des Aufzugs in zwei Phasen. Das zeigt dir, wie er im Einsatz reagieren soll.
Phase 1: Bereitstellung
- Beginn mit Betätigung des Feuerwehrschalters im Vorraum der Zugangsebene und/oder über die Brandmeldeanlage. Die Inbetriebnahme muss immer manuell über den Feuerwehrschalter möglich sein.
- Alle Befehlsgeber der Haltestellen und im Fahrkorb sind außer Funktion.
- Türsteuereinrichtungen (zum Beispiel Lichtschranke), die durch Wärme und Rauch gestört werden können, sind zum Schließen der Tür unwirksam.
- Der Fahrkorb steht in der Feuerwehr-Zugangsebene mit geöffneten Türen.
- Schacht- und Triebwerksraumbeleuchtung ist eingeschaltet.
- Tür-Offen-Zeit über 2 Minuten (außer in der Zugangsebene): Die Tür schließt mit verminderter Kraft.
- Der Schlüsselschalter im Fahrkorb darf nicht zu einem Feuerwehrbetrieb führen, solange der Feuerwehrschalter im Vorraum nicht aktiviert ist. Es soll ausgeschlossen sein, dass der Aufzug ohne aktivierte Sicherheitseinrichtungen (wie die Druckbelüftung) in Betrieb geht.
- Eine sichtbare Anzeige im Fahrkorb und an allen Haltestellen zeigt den Feuerwehrbetrieb ständig an.
Phase 2: Feuerwehrbetrieb
- Wurde Phase 1 durch die Brandmeldeanlage ausgelöst, beginnt der Betrieb erst nach dem Feuerwehrschalter.
- Nur ein Fahrkorbinnenruf (Stockwerkswahl) wird gleichzeitig angenommen. Ein neuer Ruf ist möglich, der alte wird dabei gelöscht.
- Der Korb fährt in das Stockwerk, die Türen bleiben geschlossen.
- Türen öffnen nur durch dauerndes Drücken der Taste „Tür auf“ (Totmannschalter). Bis die Tür vollständig offen ist, lässt das Loslassen sie wieder schließen.
- Türen schließen nur durch dauerndes Drücken von „Tür zu“ oder durch Drücken der Stockwerkswahl.
- Die Türsteuerung öffnet auf Druck wieder (Sicherheit bei Wegfall der Lichtschranke, Quetschgefahr).
- Der letzte Fahrkorbinnenruf wird auf dem Tableau angezeigt, die Stellung des Fahrkorbs im Fahrkorb und in der Feuerwehrzugangsebene.
- Steht der Feuerwehrschalter im Fahrkorb auf „0“, darf der Aufzug nicht verfahren werden, er bleibt im zuletzt eingefahrenen Geschoss.
- Notausstiegsklappe während der Fahrt öffnen: Der Aufzug hält sofort an und ist nicht mehr fahrbar.
- Abgezogener Feuerwehrschlüssel: keine selbsttätigen Reaktionen (Prüfung mit 3 Minuten Wartezeit).
- Sprechanlage zwischen Fahrkorb, Feuerwehrzugangsstelle und Triebwerksraum betriebsbereit und verständlich.
Sicherheitsstromversorgung
- Anschluss an die Sicherheitsstromversorgung. Kabel und Leitungen des Aufzugs getrennt und feuerbeständig geschützt verlegt.
- Wiederinbetriebnahme innerhalb von 1 Minute nach Netzausfall. Prüfung: Netzausfall während der Fahrt simulieren. Der Fahrkorb darf sich höchstens ein Geschoss bewegen und muss danach für eine neue Zieleingabe zur Verfügung stehen.
- Elektrische Einrichtungen nach IPX3 bzw. IP 67 geschützt.
- 8 Stunden betriebsbereit, Stockwerksanzeige sicherheitsstromversorgt (jeweils mit Sachverständigengutachten).
Prüfung
- Zuständig: Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), nach der Betriebssicherheitsverordnung. Fristen: vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und spätestens alle zwei Jahre (Hauptprüfung).
- Gesamtsystem: Zur Prüfung zählen auch aufzugsexterne Sicherheitseinrichtungen wie Überdrucklüftungsanlage und Notstromversorgung. Arbeitsmittel ist die VDI-Richtlinie 3809 Blatt 2 mit Checklisten.
- Ordnungsprüfung: Liegen alle Bescheinigungen und Nachweise nach der Muster-Prüfverordnung vor (Lüftung, Druckbelüftung, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsstromversorgung)?
- Technische Prüfung: Beteiligt sind Brandschutzdienststelle oder Feuerwehr, der Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen, die ZÜS Aufzug und Fachpersonal (insbesondere für das Stromerzeugungsaggregat). Weil die Stromversorgung unterbrochen werden muss, sind Vorkehrungen nötig (zum Beispiel in Krankenhäusern), das Gebäudepersonal ist zu informieren, die Kommunikation zwischen Prüforten ist zu planen.
- Ergebnis: Das Prüfergebnis geht an Bauaufsichtsbehörde und Feuerwehr. Bei Einschränkungen wird zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen unterschieden (ist er als Feuerwehraufzug betriebssicher und wirksam?). Ist er nicht betriebssicher, wird bauaufsichtlich bewertet.
Was heißt das für dich?
- Zuerst der Feuerwehrschalter: Im Einsatz erst den Schalter im Vorraum der Zugangsebene betätigen, dann im Fahrkorb mit dem Schlüssel fahren. Nur so sind Druckbelüftung und weitere Sicherheitseinrichtungen aktiv.
- Totmannschalter beachten: Tür auf nur bei dauerndem Drücken. Wer loslässt, bevor die Tür ganz offen ist, lässt sie wieder schließen.
- Notausstieg: Wird die Notausstiegsklappe während der Fahrt geöffnet, stoppt der Aufzug und ist nicht mehr fahrbar.
- Objekt kennen: Wo der Feuerwehraufzug liegt, welche Schlüssel passen und wo der Feuerwehrschalter sitzt, gehört in die Ortskenntnis und den Feuerwehrplan.
- Taktik: Im Hochhaus den Aufzug bewusst nutzen, ohne Feuerwehraufzug zu Fuß mit dem Nötigsten. Siehe Hochhausbrand.
- Quelle
- AGBF/DFV Empfehlung 2016-1 „Prüfung von Feuerwehraufzügen“, aktualisiert 26. April 2023 (Grundlage DIN EN 81-72, Muster-Hochhaus-Richtlinie Fassung April 2008, BetrSichV, VDI 3809 Blatt 2)
- Fahrkorb mindestens
- 1.100 mm × 2.100 mm × 2.000 mm (B × L × H), Tragfähigkeit 1.000 kg
- Ausstiegsöffnung in der Fahrkorbdecke
- mindestens 0,5 m × 0,7 m
- Sichtöffnung der Türen
- fest verglast, mindestens 600 cm²
- Vorraum
- feuerbeständig, mindestens 6 m², geeignet für eine Krankentrage, Abstand Fahrschachttür zu Vorraumtür mindestens 3 m, Wandhydrant Typ F im Vorraum
- Entrauchung des Fahrschachts
- 2,5 % der Grundfläche, mindestens 0,1 m²
- Prüfung
- ZÜS, vor Inbetriebnahme, nach Änderungen, spätestens alle zwei Jahre (Hauptprüfung)
- Sicherheitsstrom
- 8 Stunden betriebsbereit, Wiederinbetriebnahme innerhalb von 1 Minute
- Kennzeichnung
- Schild „Feuerwehraufzug“ (DIN 4066, 74 × 210 mm) in der Zugangsebene, Symbol 100 × 100 mm in den Haltestellen, 20 × 20 mm am Fahrkorbtableau