Das Wichtigste in Kürze
- Löschen an Photovoltaik (PV) ist nach der Fachempfehlung von AGBF und DFV (November 2023) sicher möglich, wenn die Abstände der DIN VDE 0132 eingehalten werden: 1 m im Sprühstrahl, 5 m im Vollstrahl.
- Abstand zu beschädigten Anlagenteilen. Offensichtlich unbeschädigte Module und Kabel stellen keine Gefahr dar.
- Schalthandlungen sind zum Löschen nicht nötig. Der Lasttrennschalter am Wechselrichter (Gleichstromseite) darf helfen, ist aber keine Voraussetzung. Auch nach dem Abschalten stehen die Module unter Spannung.
- „Feuerwehrschalter“, die Strings kurzschließen, bringen keine Sicherheit. Beim Trennen von Steckern tritt wegen des hohen Kurzschlussstroms trotzdem ein Lichtbogen auf.
- Freiflächenanlagen (Solarparks) sind für Einsatzkräfte vergleichbar mit Wald- oder Freiflächen. Lithium-Ionen-Speicher bis etwa 20 kWh bewertet man im Brandfall wie Hochvolt-Batterien von Elektrofahrzeugen.
Gefahren bei Einsätzen mit PV
- Elektrizität: Eine Solarzelle liefert nur etwa 0,6 V, viele Zellen in Reihe ergeben Strings mit hoher Gleichspannung. Nach DIN VDE 0132 lässt sich die Gefahr (Gleichspannung über 120 V bis 1.500 V) durch 1 m Annäherung vermeiden. Auch indirekter Kontakt zählt, zum Beispiel beim Betreten eines überfluteten Kellers.
- Atemgifte: Zusätzlich zum normalen Brandrauch enthält der Rauch Schwermetall-Verbindungen, die auch im Löschwasser landen. Brandrückstände müssen fachgerecht entsorgt werden.
- Einsturz und Absturz: Bei Schrägdächern können Module abstürzen, außerdem platzen Glassplitter ab.
- Gefahrenmatrix: Die Empfehlung ordnet die Gefahren in die Gefahrenmatrix (AAAA-C-EEEE) ein: Atemgifte, Angstreaktion, Ausbreitung, Chemie, Erkrankung, Explosion, Elektrizität, Einsturz. PV ist keine neue Gefahrenart, sondern ein Fall von Elektrizität.
Abschalten: was hilft und was nicht
- Wechselrichter abschalten sollte der Betreiber oder eine Elektrofachkraft. Die Module stehen weiter unter Spannung, und beim Trennen von Leitungen oder Steckverbindern kann ein Lichtbogen entstehen.
- Inselnetzfähige Anlagen: Wird das Haus vom Netzbetreiber freigeschaltet, kann die Spannungsfreiheit im Gebäude nicht garantiert werden, weil manche Anlagen eine Sicherheitsstromversorgung haben.
- „Feuerwehrschalter“ (DC-Lasttrennschalter und Kurzschließer): Sie sind nach der Fachempfehlung nicht erforderlich, weil sicher gelöscht werden kann und Wechselrichter meist schon einen DC-Lasttrennschalter haben. Schalter, die einzelne Strings kurzschließen, zeigen „0 Volt“ an und geben scheinbare Sicherheit, können die Gefahr von Lichtbögen sogar erhöhen.
- Lebensgefahr: Unsachgemäßes Kurzschließen oder Durchtrennen von Leitungen und Kabeln unter Spannung ist lebensgefährlich.
- Grundsatz: Abstand zu beschädigten Anlagenteilen. Offensichtlich unbeschädigte Module und Kabel erfordern keinen Abstand. Brandbekämpfung ist daher unmittelbar unter Einhaltung der Schutzabstände möglich.
Was die ältere Landesschul-Broschüre sagt
Die Fachinformation der Landesschule (LSTE) „Gefahrenabwehr an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien“ stammt aus 2012 (1. Auflage). Sie empfiehlt, einen vorhandenen Feuerwehrnotschalter zu betätigen und den DC-Freischalter zu nutzen. Dazu bestand damals keine Einbaupflicht. Beide Quellen stimmen bei den Schutzabständen überein (1 m, Sprühstrahl 1 m, Vollstrahl 5 m). Die Fachempfehlung von 2023 weicht hier ab: Schalthandlungen sind zum Löschen nicht erforderlich, und kurzschließende Schalter können Lichtbögen begünstigen. Gleich bleibt in beiden Quellen: Abstand halten und Leitungen unberührt lassen. Maßgeblich sind die Weisungen deines Trägers. Details zur Broschüre: Solaranlagen: Solarthermie und Photovoltaik im Einsatz.
Freiflächenanlagen (Solarparks)
- Aufbau: Module stehen mit Abstand zueinander und zum Erdboden, damit sie sich nicht gegenseitig beschatten. Dadurch ist die Brandausbreitung erschwert und zusätzliche Laufwege sind nicht nötig.
- Risiko für Einsatzkräfte: beim Löschen vergleichbar mit Wald- oder Freiflächen, siehe Vegetationsbrand.
- Forderungen an Betreiber: Wegen der möglichen Löscharbeiten sind Feuerwehrumfahrungen, Feuerwehrpläne, Löschwasservorräte und Abschaltungen in der Regel nicht gerechtfertigt.
- Ausnahmen: In Gebieten mit hoher oder sehr hoher Wald- und Flächenbrandgefahr (Waldbrandgefahrenklasse A oder A1) und in Trinkwasserschutzgebieten können zusätzliche Anforderungen entstehen. In Brandenburg ist das wegen der großen Waldgebiete ein echtes Thema, siehe Vegetationsbrand: Überblick.
- Erkunden: Zugang zur Fläche, Vegetation unter den Modulen, Wechselrichter-Stationen und Batteriespeicher auf dem Gelände. Auf Freiflächen steht hohe Gleichspannung an den Strings, deshalb Abstand zu beschädigten Teilen halten.
Speicher und Kennzeichnung
- Hausspeicher bis etwa 20 kWh werden im Brandfall wie Hochvolt-Batterien von Elektrofahrzeugen bewertet: mit Wasser löschen, Tauchen nicht nötig, mit Wärmebildkamera kontrollieren, ob der Speicher über 80 °C warm ist oder wärmer wird, gegebenenfalls kühlen. Siehe Hochvolt-Fahrzeuge im Einsatz und Lithium-Ionen-Akkus.
- Größere Speicher über 20 kWh unterliegen je nach Landesrecht besonderen baurechtlichen Anforderungen. Für Lithium-Ionen-Großspeicher gibt es eine eigene Fachempfehlung der Feuerwehren (2021-02).
- Kennzeichnung: Hinweisschilder nach VDE-AR-E 2100-712 (PV-Anlage) und VDE-AR-E 2510-2 (mit Speicher) können freiwillig am Hausanschlusskasten oder Hauptverteiler angebracht werden. Eine Pflicht nach Bauordnung besteht nicht. Die Erkundung der Anlage gehört zur normalen Einsatzstellenerkundung.
Balkonkraftwerke
- Aufbau: wenige Module (in der Regel zwei) an Balkon oder Geländer, die Energie fließt direkt ins Hausnetz.
- Elektrizität: Alle Teile sind isoliert und berührungssicher. Bei Beschädigung (zum Beispiel durch Anleitern oder Brand) gilt 1 m Abstand. Wird der Stecker getrennt oder fällt das Netz aus, schaltet der Wechselrichter sehr schnell ab, am Stecker liegen dann keine 230 V mehr an.
- Rettungswege: Es darf nicht direkt am Modul angeleitert werden müssen. Es reichen die lichte Breite des Rettungsfensters plus 10 cm beidseitig und an Anleiter-Balkonen 1 m Geländerbreite ohne Module.
Auf dem Dach: Brandwand, RWA und Fassade
Diese Punkte kennt vor allem der vorbeugende Brandschutz. Für den Einsatz sind sie wichtig, weil sie erklären, wo es gefährlich wird.
- Brandwände: Brandabschnitte dürfen durch PV-Anlagen nicht überbrückt werden. Der Abstand dachparalleler, nichtbrennbarer Anlagen zur Brandwand wird in mehreren Bauordnungen von 1,25 m auf 0,5 m gesenkt (etwa zwei Dachpfannen), nicht dachparallele Anlagen halten meist 1,25 m.
- Großflächige Dächer: Bei großen Flachdächern (größer als etwa 40 m mal 40 m) soll ein umlaufender Laufweg von mindestens 1 m frei bleiben, und PV-Flächen werden in Abschnitte unter 40 m mal 40 m geteilt, getrennt durch Freiräume von mindestens 1 m. So bleibt der Mindestabstand beim Löschen möglich.
- Rauchabzüge und Lichtkuppeln: PV muss ausreichend Abstand zu RWA haben. Brandversuche zeigten bei nur 1 m Abstand zu Lichtkuppeln eine Brandausbreitung in beide Richtungen, die auch den Rückzugsweg eines Trupps erreichen kann.
- Fassaden: PV-Module sind nicht nichtbrennbar. Die Klasse A der PV-Norm ist nicht mit der Baustoffklasse A gleichzusetzen (Verwechslungsgefahr), sie entspricht etwa schwerentflammbar. Module an der Fassade dürfen nicht mehr als zwei Geschosse überbrücken, sonst sind sie schwerentflammbar auszuführen.
- Hochhäuser: Dächer sind für Hubrettungsfahrzeuge oft nicht erreichbar, der Zugang über das Treppenhaus ist nötig.
Was heißt das für dich?
- Erst erkunden: Ist PV da, wo liegen Wechselrichter, Speicher und Zuleitungen?
- Abstand zu beschädigten Teilen, beim Löschen Sprühstrahl 1 m, Vollstrahl 5 m.
- Keine Leitungen trennen oder kurzschließen. Elektrofachkraft oder Netzbetreiber holen.
- Mit Atemschutz arbeiten und Löschwasser nicht unkontrolliert ableiten (Löschwasser-Rückhaltung).
- Bei Zweifel gelten die Weisungen deines Trägers und die Angaben des Einsatzleiters.
Siehe auch: Solaranlagen im Einsatz, Elektrizität, Windenergieanlagen, Biogasanlagen.
- Quelle
- Empfehlung von AGBF und DFV „Umgang mit Photovoltaik-Anlagen“ (2023-04), Stand November 2023
- Abstand beim Löschen
- Niederspannung N-1-5: Sprühstrahl 1 m, Vollstrahl 5 m (DIN VDE 0132:2018-07)
- Abstand ohne Löschen
- 1 m zu spannungsführenden Teilen (Gleichspannung bis 1.500 V)
- Atemgifte
- zusätzlich Schwermetall-Verbindungen im Brandrauch und im Löschwasser
- Hausspeicher
- bis etwa 20 kWh wie Hochvolt-Speicher im Elektrofahrzeug bewerten
- Warnschilder
- VDE-AR-E 2100-712 und 2510-2, freiwillig am Hausanschlusskasten oder Hauptverteiler
- Balkonkraftwerk
- Abstand 1 m bei beschädigten Teilen, Stecker trennen schaltet den Wechselrichter ab