Das Wichtigste in Kürze
- Die Informationsschrift gibt 13 Tipps für Einsatzkräfte im Umgang mit hörgeschädigten Menschen im Notfall.
- Drei Gruppen: Menschen mit Schwerhörigkeit, mit Ertaubung und Gehörlose (nutzen meist die Deutsche Gebärdensprache).
- Nie von hinten nähern, Blickkontakt herstellen, langsam und deutlich, nicht schreien, im Licht stehen, kurze Sätze.
- Offene Fragen statt Ja/Nein-Fragen, wichtige Informationen schriftlich geben.
- Bei einem Gebärdensprachdolmetscher: Sprich direkt mit der gehörlosen Person, nicht mit dem Dolmetscher.
- Weitere Informationen
- Deutscher Gehörlosen-Bund e. V. (gehoerlosenbund.de), Liste von Gebärdensprachdolmetscher-Zentralen
Wer ist gemeint?
- Schwerhörigkeit: im Lauf des Lebens entstanden (zum Beispiel Lärm, Alter). Lautsprache bekannt, Schriftsprache meist gut.
- Ertaubung: (Spät-)Ertaubte kennen den Klang der Sprache, können sprechen und schreiben.
- Gehörlose: vor dem Spracherwerb hörbehindert, kommunizieren meist in Gebärdensprache. Sprechweise kann fremd klingen.
Bitte nicht alle als „die Gehörlosen“ bezeichnen.
Die 13 Tipps in Kürze
- Immer im Sichtbereich agieren. Nicht von hinten nähern.
- Sprache und Artikulation: langsam, deutlich, nicht übertrieben langsam, kurze klare Sätze. Vorher kurz das Thema nennen.
- Nicht schreien. Das macht es schlechter.
- Ansehen zum Absehen: direkt ins Gesicht sehen, kein Kaugummi.
- Blickkontakt herstellen, bevor man spricht. Eventuell mit Handzeichen beginnen.
- Nicht vom Absehen ablenken: erst zeigen, dann sprechen.
- Beleuchtung: nicht im Gegenlicht stehen, das Gesicht muss gut sichtbar sein.
- Nebengeräusche vermeiden: Radio aus, Fenster und Türen schließen.
- Hörgeschädigter als einziger Gesprächspartner: keine Nebenbemerkungen, nicht anderen zuwenden. Das macht misstrauisch.
- Mehrfach dasselbe sagen: nicht lauter, sondern langsam wiederholen.
- Offene Fragen stellen, keine Ja/Nein-Fragen.
- Wichtige Informationen schriftlich geben. Einsatzkräfte vergewissern sich, ob sie richtig verstanden wurden.
- Gebärdensprachdolmetscher sind nur Mittler. Das Gespräch führt man direkt mit der gehörlosen Person. Schriftlich ist nicht immer ausreichend, Gehörlose schreiben oft in der Satzstruktur der Gebärdensprache.
Typische Einsatzsituationen
- Wohnungsbrand: Hörgeschädigte hören keinen Rauchmelder. Wecken per Berührung oder Licht, im Blickfeld bleiben und mit Gesten zum Ausgang führen. Rauchmelder mit Blitzlicht oder Vibrationskissen gibt es als Hilfsmittel.
- Verkehrsunfall: Hörgeschädigte rufen nicht zurück, wenn man hinter ihnen ruft. Vor sie treten, Blickkontakt, Hand auf die Schulter nur, wenn nötig und vorher angekündigt.
- Rettungsdienst und Polizei: Hörgerät und Implantat nicht entfernen, Brille aufbehalten, sie helfen beim Verstehen.
- Notruf: Gehörlose können den Notruf nicht per Telefon absetzen. Es gibt barrierefreie Wege (zum Beispiel Notruf-App, Fax). Welche Wege für dein Bundesland gelten, steht bei Leitstelle und Gehörlosen-Bund (siehe auch Seite „Notruf 112 richtig absetzen“).
Kommunikation in der Praxis
- Stift und Zettel oder Smartphone-Notizen immer dabei, kurze Sätze, Satzstellung einfach.
- Gesten und Zeigen (Tür, Ausgang, Rettungswagen), Karte oder Bild auf dem Display.
- Nicht aufgeben: Wenn es nicht gleich klappt, anders formulieren, nicht lauter.
- Mit der Person sprechen, nicht über sie hinweg, auch mit Begleitung oder Dolmetscher.
Für die Feuerwehr
- Einsatzstellen sind laut (Motoren, Funk): Lärm aus, wenn möglich ruhige Ecke zum Gespräch.
- Warnen heißt Sichtkontakt: Rufen allein genügt nicht, Lichtzeichen und Gesten.
- Information weitergeben: Rettungsdienst und Polizei informieren, dass die Person hörgeschädigt ist.
- Schulung: Dazu gibt es Material der Gehörlosen-Verbände (Deutscher Gehörlosen-Bund).
Hinweis
Im Zweifel gilt: bei akuter Gefahr Notruf 112. Erste-Hilfe-Handgriffe übst du in einem Kurs.