Notruf und Hilfe für Hörgeschädigte

Bürgerinformation und Prävention

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Informationsschrift gibt 13 Tipps für Einsatzkräfte im Umgang mit hörgeschädigten Menschen im Notfall.
  • Drei Gruppen: Menschen mit Schwerhörigkeit, mit Ertaubung und Gehörlose (nutzen meist die Deutsche Gebärdensprache).
  • Nie von hinten nähern, Blickkontakt herstellen, langsam und deutlich, nicht schreien, im Licht stehen, kurze Sätze.
  • Offene Fragen statt Ja/Nein-Fragen, wichtige Informationen schriftlich geben.
  • Bei einem Gebärdensprachdolmetscher: Sprich direkt mit der gehörlosen Person, nicht mit dem Dolmetscher.
Weitere Informationen
Deutscher Gehörlosen-Bund e. V. (gehoerlosenbund.de), Liste von Gebärdensprachdolmetscher-Zentralen

Wer ist gemeint?

  • Schwerhörigkeit: im Lauf des Lebens entstanden (zum Beispiel Lärm, Alter). Lautsprache bekannt, Schriftsprache meist gut.
  • Ertaubung: (Spät-)Ertaubte kennen den Klang der Sprache, können sprechen und schreiben.
  • Gehörlose: vor dem Spracherwerb hörbehindert, kommunizieren meist in Gebärdensprache. Sprechweise kann fremd klingen.

Bitte nicht alle als „die Gehörlosen“ bezeichnen.

Die 13 Tipps in Kürze

  1. Immer im Sichtbereich agieren. Nicht von hinten nähern.
  2. Sprache und Artikulation: langsam, deutlich, nicht übertrieben langsam, kurze klare Sätze. Vorher kurz das Thema nennen.
  3. Nicht schreien. Das macht es schlechter.
  4. Ansehen zum Absehen: direkt ins Gesicht sehen, kein Kaugummi.
  5. Blickkontakt herstellen, bevor man spricht. Eventuell mit Handzeichen beginnen.
  6. Nicht vom Absehen ablenken: erst zeigen, dann sprechen.
  7. Beleuchtung: nicht im Gegenlicht stehen, das Gesicht muss gut sichtbar sein.
  8. Nebengeräusche vermeiden: Radio aus, Fenster und Türen schließen.
  9. Hörgeschädigter als einziger Gesprächspartner: keine Nebenbemerkungen, nicht anderen zuwenden. Das macht misstrauisch.
  10. Mehrfach dasselbe sagen: nicht lauter, sondern langsam wiederholen.
  11. Offene Fragen stellen, keine Ja/Nein-Fragen.
  12. Wichtige Informationen schriftlich geben. Einsatzkräfte vergewissern sich, ob sie richtig verstanden wurden.
  13. Gebärdensprachdolmetscher sind nur Mittler. Das Gespräch führt man direkt mit der gehörlosen Person. Schriftlich ist nicht immer ausreichend, Gehörlose schreiben oft in der Satzstruktur der Gebärdensprache.

Typische Einsatzsituationen

  • Wohnungsbrand: Hörgeschädigte hören keinen Rauchmelder. Wecken per Berührung oder Licht, im Blickfeld bleiben und mit Gesten zum Ausgang führen. Rauchmelder mit Blitzlicht oder Vibrationskissen gibt es als Hilfsmittel.
  • Verkehrsunfall: Hörgeschädigte rufen nicht zurück, wenn man hinter ihnen ruft. Vor sie treten, Blickkontakt, Hand auf die Schulter nur, wenn nötig und vorher angekündigt.
  • Rettungsdienst und Polizei: Hörgerät und Implantat nicht entfernen, Brille aufbehalten, sie helfen beim Verstehen.
  • Notruf: Gehörlose können den Notruf nicht per Telefon absetzen. Es gibt barrierefreie Wege (zum Beispiel Notruf-App, Fax). Welche Wege für dein Bundesland gelten, steht bei Leitstelle und Gehörlosen-Bund (siehe auch Seite „Notruf 112 richtig absetzen“).

Kommunikation in der Praxis

  • Stift und Zettel oder Smartphone-Notizen immer dabei, kurze Sätze, Satzstellung einfach.
  • Gesten und Zeigen (Tür, Ausgang, Rettungswagen), Karte oder Bild auf dem Display.
  • Nicht aufgeben: Wenn es nicht gleich klappt, anders formulieren, nicht lauter.
  • Mit der Person sprechen, nicht über sie hinweg, auch mit Begleitung oder Dolmetscher.

Für die Feuerwehr

  • Einsatzstellen sind laut (Motoren, Funk): Lärm aus, wenn möglich ruhige Ecke zum Gespräch.
  • Warnen heißt Sichtkontakt: Rufen allein genügt nicht, Lichtzeichen und Gesten.
  • Information weitergeben: Rettungsdienst und Polizei informieren, dass die Person hörgeschädigt ist.
  • Schulung: Dazu gibt es Material der Gehörlosen-Verbände (Deutscher Gehörlosen-Bund).

Hinweis

Im Zweifel gilt: bei akuter Gefahr Notruf 112. Erste-Hilfe-Handgriffe übst du in einem Kurs.

Siehe auch