Das Wichtigste in Kürze
- Der Gerätewagen Gefahrgut (GW-G, DIN 14555-12) bringt Gerät zum Messen, Auffangen, Umfüllen und Abdichten von Gefahrstoffen und die Schutzausrüstung für den ABC-Dienst.
- Besatzung Trupp (1/2), mindestens Fahrzeugführer und Maschinist, im Allgemeinen nur zur Ausgabe und Bereitstellung der Ausrüstung. Straßenantrieb mit Differentialsperre reicht in der Regel.
- Beladung: 9 Chemikalienschutzanzüge Form 3, 12 CSA Form 2, Flammschutz-Unterziehoveralls, Umfüllpumpen, Prüfröhrchen, Ex-/Ox-Messgerät, CBRN-Probenahmesatz, Auffangwannen, Leckdichtkissen, Bindemittel, Dekonmaterial, 10 HRT.
- Maße: 8,6 × 2,55 × 3,3 m, MII oder MIII.
- Teilkennzahl Brandenburg: 54.
- Langname
- Gerätewagen Gefahrgut
- Fahrzeugart (EN 1846-1)
- Gerätefahrzeug Gefahrgut
- Norm
- DIN 14555-12
- Gewicht
- Massenklasse MII oder MIII (höchstens 16 t)
- Besatzung
- je nach Ausführung, Trupp bis Staffel
- Aufbau
- Lkw in Kastenbauweise
- Teilkennzahl Brandenburg
- 54
- Maße (Bayern-Norm)
- Länge 8,60 m, Breite 2,55 m, Höhe 3,30 m
- Atemschutz
- 6 Geräte (Verzicht möglich, wenn rechtzeitige Bereitstellung gesichert)
- Hinweis
- Die Beladungsangaben sind Auszüge aus der Normbeladung (Mindestausstattung nach bayerischer Norm). In Brandenburg und in deiner Wehr kann die Beladung abweichen, weil der Träger der Feuerwehr Zusatzbeladung bestellt. Maßgebend ist die Beladeliste deines Fahrzeugs. Funkrufnamen und Teilkennzahlen in Brandenburg stehen auf der Seite „Fahrzeugnamen verstehen“.

Steckbrief und Einsatz
Wofür wird er eingesetzt?
- Einsätze mit austretenden Gefahrstoffen und Gasen (ABC-Lagen).
- Messen und Erkunden der Lage.
- Auffangen und Abdichten, bis Fachkräfte übernehmen.
- Im Gefahrstoffzug.
Besatzung und Abgrenzung
- Trupp (1/2). Der GW-G bringt Ausrüstung, die Einsatzkräfte kommen vom Löschfahrzeug oder aus dem Zug.
- Bauform: Aufbau auf Lkw-Fahrgestell oder als Abrollbehälter.
- Weitere Gerätewagen (nicht genormt): GW-A (Atemschutz), GW-Öl, GW-S (Strahlenschutz), GW-W (Wasserrettung).
Beladung und Technik
Beladung (Normauszug Bayern)
- Schutz: 9 CSA Form 3 Typ 1a-ET, 12 CSA Form 2 Typ 3, 12 Flammschutz-Unterziehoveralls, 12 Ersatzbekleidungen, 6 Atemschutzgeräte (Verzicht möglich).
- Pumpen: Fasspumpe, Handmembranpumpe, Gefahrstoff-Umfüllpumpen (Verdränger- und Kreiselpumpe), Druckluftmembranpumpe, Stromerzeuger.
- Messtechnik: Prüfröhrchen, Ex-/Ox-Messgerät, CBRN-Probenahmesatz, Photoionisationsdetektor (PID), Fernthermometer.
- Auffangen und Abdichten: chemikalienbeständige Saug- und Druckschläuche, Übergangsstücke, Auffang- und Abdichtmaterial, Auffangwannen, Faltbehälter, Erdungsmaterial, Leck- und Rohrdichtkissen, Bindemittel.
- Dekontamination und Logistik: Dekonmaterial, Hydroschild/Düsenschlauch, Aufenthalts- und Umkleidezelt, Fasskarre, 2 Flutlichtstrahler, 10 HRT.
- Zusatz: Ex-geschütztes Belüftungsgerät mit Wasserzerstäubung, Gefahrgutliteratur, Wärmebildkamera, 12 Helme für technische Rettung, 18 Aufbewahrungsbehältnisse für Atemanschluss.
- Maße: 8,60 × 2,55 × 3,30 m, MII oder MIII.
Merksätze
- Erst messen, dann handeln: Lage erkunden, Gefahrstoff identifizieren (siehe Seite „GAMS-Regel: die ersten Maßnahmen“).
- Schutzausrüstung wird ausgegeben und nach Einsatz dekontaminiert.
- Aufgabe der Feuerwehr: Eigenschutz, Absperren, Retten, Messen, Auffangen. Alles Weitere über Fachberater und Fachkräfte.