Lithium-Ionen-Großspeicher: Einsatz und Vorbeugung 2025

Gefahren der Einsatzstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Großspeichern ist Wasser das Löschmittel der Wahl, auch hier mit Netzmittel möglich. Strahlrohrabstände nach DIN VDE 0132 gelten immer. Gezieltes Ablöschen und Kühlen ist dem kontrollierten Abbrand vorzuziehen. Der kontrollierte Abbrand kann nach sorgfältigem Abwägen eine praxistaugliche Variante sein.
  • Ziel ist die Riegelstellung: Brandausbreitung auf die Umgebung und auf nicht betroffene Speicher verhindern und schädliche Umwelteinflüsse minimieren. Der abwehrende Brandschutz kann den Totalverlust der betroffenen Anlage in der Regel nicht verhindern.
  • Aus der Deckung vorgehen (extreme Brandausbreitung, Splitterwirkung). Vollständige Schutzkleidung mit Pressluftatmer, weil das thermische Risiko Vorrang hat.
  • Aufstellräume sofort ins Freie lüften. Venting-Gase (CO, Wasserstoff) können zündfähige Atmosphären bilden. Gase mit Sprühstrahl niederschlagen, Ex-Messungen durchführen. Ohne thermische Erscheinungen kann sich Schwergasverhalten zeigen.
  • Kritische Temperatur etwa 80 °C an der Außenseite der Batterie (Modulgehäuse): Darüber sind Kühlmaßnahmen nötig.
  • Die Batterie bleibt auch nach der Notabschaltung spannungsführend. Übergabe an den Betreiber, bei Bedarf Spannungsfreiheit durch Fachfirma.

Gefahren

  • Ursachen: mechanische Beschädigung (innere Kurzschlüsse durch Unfälle oder Erschütterungen), elektrische Belastung (Überladung, Abnutzung) und thermische Belastung (zum Beispiel durch einen Brand in der Nähe).
  • Gefährdungsbeurteilung: hohe Energiedichte (teils mit chemisch gebundenem Sauerstoff), thermisches Durchgehen mit rascher Brandausbreitung, hoher Energiefreisetzung und starkem Rauch, elektrischer Strom an Anlagenteilen.
  • Normalbetrieb: Bei guten Fertigungsstandards, zertifizierten Lade- und Zellüberwachungssystemen und sachgerechtem Betrieb gelten Großspeicher als ausreichend sicher. Sie geraten bei bestimmungsgemäßer Nutzung nur selten in Brand. Schutz vor einem äußeren Brand ist wichtig, damit Zellen nicht durch Hitze zersetzt werden.
  • Second-Life-Batterien haben wegen des höheren Alters ein erhöhtes Risiko für Zellschäden.
  • Thermal Runaway: Zu Beginn treten zündfähige Gasgemische aus, ohne dass sie sofort zünden. Es kann sich eine zündfähige Ansammlung bilden, die später zu Verpuffung oder Explosion führen kann. Deshalb brauchen Aufstellräume Druckentlastung.

Einsatztaktik

  • Maßgeblich: DIN VDE 0132 (Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer Anlagen).
  • Löschmittel: Wasser, Netzmittel möglich. Sonderlöschmittel müssen bei öffentlichen Feuerwehren meist nicht vorgehalten werden. Eine eigene Brandklasse für Lithium-Ionen-Batterien ist nicht nötig.
  • Kühlen: Ob Kühlmaßnahmen nötig sind, zeigt die kritische Temperatur von etwa 80 °C an der Außenseite des Modulgehäuses.
  • Wasserschaden: Vor allem in Gebäuden unnötigen Wasserschaden vermeiden.
  • Deckung: Den Löschangriff möglichst aus der Deckung vortragen.
  • Lüften: Aufstellräume zeitnah und möglichst unmittelbar ins Freie lüften. Gase und Dämpfe mit Sprühstrahl niederschlagen. Orientierende Ex-Messungen. Beim reinen Ausgasen ohne Hitze kann es je nach Zellchemie auch Schwergasverhalten geben.
  • Schutzkleidung: Vollständige Schutzkleidung nach DGUV Information 205-014 (DIN EN 469) mit umluftunabhängigem Atemschutz, weil das thermische Risiko Vorrang vor der chemischen Gefährdung hat. Nach dem Löschen bei großen Mengen auslaufender Chemikalien prüfen, ob ein Vorgehen nach FwDV 500 (analog Gefahrengruppe II C) nötig ist.
  • Demontage: nur durch unterwiesene Elektrofachkräfte, soweit keine Gefährdung durch reagierende Zellen besteht. Der Einsatzleiter prüft, ob das noch zur Gefahrenabwehr gehört oder die Stelle schon übergeben werden kann.
  • Flusssäure (HF): Bei stationären Großspeichern wird entstehende Flusssäure derzeit durch Calcium in Wänden (Putz) und Betonfundamenten voraussichtlich abgepuffert, eine akute Gefährdung gilt als unwahrscheinlich. Die Entstehung ist aber nicht abschließend bewertet, orientierende HF-Messungen werden empfohlen.
  • Einsatzvorbereitung: Objektbesichtigungen mit den Betreibern haben sich bewährt.

Nach dem Einsatz

  • Gesichert verlassen: Gefahrenbereiche absperren.
  • Übergabe früh an die zuständige Person (Betreiber, Beauftragter, Hauseigentümer, ggf. Elektrizitätswerk oder Polizei) mit Sicherheitshinweisen.
  • Spannungsfreiheit: Bei Bedarf vor dem Verlassen durch eine Fachfirma herstellen und gegen Wiedereinschalten sichern. Die Batterie bleibt auch nach der Notabschaltung spannungsführend.
  • Umweltbehörde (Gewässerschutz) bei Bedarf hinzuziehen.
  • Aufstellräume weiter natürlich belüften.
  • Hygiene: Hinweise der DGUV Information 205-035 und der vfdb zur Einsatzhygiene und zum Umgang mit kalten Brandstellen beachten. Siehe Einsatzstellenhygiene.
  • Nicht Aufgabe der Feuerwehr: Zwischenlagerung und Transport zerstörter Speicher (ADR-Sondervorschriften).

Aufstellung: was Feuerwehr und Behörden wissen sollten

  • Freiaufstellung: 5 bis 10 m Abstand zu anderen Objekten erscheinen ausreichend. Diese Werte gelten nicht zwischen den Speichercontainern eines Speicherparks. Reduzieren lässt sich der Abstand durch nichtbrennbare massive Wände (Betonstapelsteine, zugelassene mobile Wandsysteme) oder durch Realbrandversuche (Large Scale Fire Test), abgestimmt mit der Brandschutzdienststelle und dem Sachversicherer. Die Wände müssen 0,5 m über die Oberkante und 0,5 m vor und hinter den Speicher reichen.
  • Fahrwege: mindestens 3,5 m breit (Anlehnung an DIN 14090).
  • Abstand zu Transformatoren: in der Regel 3 m (Gießharz) oder 5 m (Öl).
  • Löschwasser: bei mittleren und großen Anlagen mindestens 800 l/min über zwei Stunden (96 m³ insgesamt).
  • Löschwasserrückhaltung: keine bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Bei kleinen und mittleren Anlagen entbehrlich, bei großen Anlagen und besonderen Standorten (zum Beispiel Wasserschutzgebiet) mit der Genehmigungsbehörde abstimmen. Die Feuerwehr sagt keine objektspezifische Löschwasserrückhaltung zu.
  • Im Gebäude: feuerbeständige Trennwände in Massivbauweise, Druckentlastung nach außen oder über Dach, gesicherter Zugang möglichst im Erdgeschoss an der Außenwand, Kennzeichnung nach VDE-AR-E 2510-2, Anhang C an der Wand neben der Tür. Ab 50 kWh sind Maßnahmen zur Verhinderung der Brandausbreitung und Rauchableitung nötig. Sehr große Speicher (zum Beispiel 1.000 kWh) können im Einzelfall als Sonderbau gelten.
  • Garagen: Speicher außerhalb von Fahrzeugen sind feuerbeständig vom Garagenraum abzutrennen, offenes Verlegen von Hoch- und Mittelspannungsleitungen unterbleibt (Einsatzkräftesicherheit).
  • Unter Hochspannungsleitungen: in der Regel nicht zulässig, weil Leitungen durch den Brand abreißen können.
  • Brandmeldeanlage: nicht zwingend auf die Feuerwehr aufgeschaltet, sie kann den Betreiber informieren und die Trennung vom Netz auslösen.
  • Nachbarschaft: Speicherparks stehen oft neben PV-Freiflächenanlagen und Umspannwerken. Dann gelten zusätzlich Photovoltaik: Fachempfehlung 2023 und die Fachempfehlung zu Umspannwerken.

Unterschied zu anderen Seiten

  • Hausspeicher bis etwa 20 kWh werden nach der PV-Fachempfehlung wie Hochvolt-Batterien von Elektrofahrzeugen bewertet. Großspeicher und Lager haben eigene Regeln, siehe Lithium-Ionen-Batterien im Lager.
  • Flusssäure: Die Seite Alternative Antriebe nennt Fluorwasserstoff als giftig und ätzend in den Brandgasen von Zellen. Für stationäre Großspeicher halten die Fachempfehlungen ein Abpuffern durch Calcium im Beton für wahrscheinlich und empfehlen trotzdem HF-Messungen. Atemschutz und Messen bleiben in beiden Fällen die Schutzmaßnahmen.

Was heißt das für dich?

  • Wasser mit Abstand nach DIN VDE 0132, aus der Deckung. Pressluftatmer.
  • Sofort ins Freie lüften, Ex-Messung, Gase niederschlagen.
  • 80 °C am Modul ist die Schwelle für Kühlung.
  • Übergabe an den Betreiber, Spannung bleibt anliegend.
  • Objektbegehung mit dem Betreiber vorab: Zugang, Kennzeichnung, Löschwasser.

Siehe auch: Lithium-Ionen-Akkus: Batteriegas, Explosion und Stichflammen, Hochvolt-Fahrzeuge im Einsatz, Elektrizität, Löschwasser-Rückhaltung.

Quelle
AGBF/DFV Fachempfehlung Brandschutz bei Lithium-Ionen-Großspeichersystemen (2021-02), Aktualisierung 20. November 2025
Kritische Temperatur
etwa 80 °C am Modulgehäuse (DIN VDE 0132)
Abstand zu anderen Objekten
5 bis 10 m erscheinen ausreichend, im Einzelfall festzulegen
Abstand zu Transformatoren
in der Regel 3 m (Gießharz) oder 5 m (Öl), nach DIN VDE 0101-1
Fahrwege im Speicherpark
mindestens 3,5 m breit, Anlehnung an DIN 14090
Löschwasser bei mittleren und großen Anlagen
mindestens 800 l/min über zwei Stunden (48 m³/h, zusammen 96 m³)
Abstandsverringerung durch Wände
nichtbrennbar massiv, 0,5 m über Oberkante und je 0,5 m vor und hinter dem Speicher
Gebäude
ab 50 kWh Maßnahmen zur Brandausbreitung, Rauchableitung und Druckentlastung
Hausspeicher
bis etwa 20 kWh, siehe Seite Photovoltaik
Kennzeichnung
nach VDE-AR-E 2510-2, Anhang C, an der Wand neben der Zugangstür in Augenhöhe

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