Einsatzstellenhygiene bei Technischer Hilfeleistung

Gefahren der Einsatzstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Hilfeleistung sind Körperflüssigkeiten, Glasstaub und Fasern aus Fahrzeugteilen eine Gefahr für die Gesundheit der Kräfte.
  • Alle mit möglichem Patientenkontakt tragen Infektionsschutzhandschuhe (unter den Feuerwehrhandschuhen oder statt dieser bei der Erstversorgung).
  • Beim Sägen von VSG: Halbmaske mindestens FFP2, Schutzbrille, Gesichtsschutz, Gehörschutz. Faserverbundwerkstoffe: FFP3.
  • Danach: PSA an der Einsatzstelle prüfen, kontaminierte Teile ablegen und luftdicht im Foliensack verpacken, nicht im Mannschaftsraum transportieren.
  • Im Feuerwehrhaus: reinigen nach Herstellerangabe, bei Bedarf duschen, Exposition dokumentieren.

Während des Einsatzes

Handschuhe und Atemschutz

  • Feuerwehrschutzhandschuhe für die Brandbekämpfung, falls an der PSA befestigt, auf der Anfahrt ablegen und im Fahrzeug lassen.
  • Alle Einsatzkräfte, die Patientenkontakt haben könnten, tragen Infektionsschutzhandschuhe (unter den Feuerwehrschutzhandschuhen).
  • Zur Erstversorgung und unmittelbaren Rettung des Patienten werden die Feuerwehrschutzhandschuhe abgelegt.
  • Beim Sägen von Verbundsicherheitsglas: Halbmaske (mindestens FFP2), Schutzbrille, Gesichtsschutz zum Helm, Gehörschutz.
  • Beim Trennen von Faserverbundwerkstoffen (zum Beispiel Carbon): Halbmaske FFP3.

Nach dem Einsatz

An der Einsatzstelle

  • PSA auf Kontamination prüfen (Körperflüssigkeiten, Glasstaub, Fasern).
  • Kontaminierte PSA an der Einsatzstelle ablegen, Ersatzbekleidung anziehen.
  • Kontaminierte PSA luftdicht in einen Foliensack verpacken. Foliensäcke möglichst nicht im Mannschaftsraum der Fahrzeuge transportieren.

Im Feuerwehrhaus

  • PSA reinigen nach Herstellerangaben und dem Verfahren vor Ort.
  • Körperreinigung (Duschen im Feuerwehrhaus), falls nötig.
  • Exposition dokumentieren, zum Beispiel in der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) der gesetzlichen Unfallversicherung.

Eine genaue Anleitung zum Ablegen der Ausrüstung bei Kontamination steht in den Gruppenführer-Unterlagen und in DGUV Information 205-035.

Hygiene im Brandeinsatz: Ablauf nach der DFV-Empfehlung

Grundsatz: Eine Verschleppung von Schadstoffen wird durch technische und organisatorische Maßnahmen verhindert. Die Einsatzstellenhygiene muss früh eingerichtet werden und automatisch ablaufen, als Pflicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie gilt für jeden Einsatz mit Innenangriff unter Atemschutz.

Warum: Brandrauch enthält immer gesundheitsschädliche Stoffe, darunter krebserregende. Im heißen Rauch sind sie gasförmig, nach dem Abkühlen haften sie an Ruß, Kondensat und Asche. Wer sie aufnimmt, bekommt nicht automatisch Krebs, aber das Risiko steigt. Gasförmige Stoffe verflüchtigen sich in kurzer Zeit aus der Kleidung. Die Maßnahmen zielen deshalb vor allem auf sichtbare Verschmutzung von Kleidung und Geräten.

Ausstattung

  • Hygieneboard oder Gerätesatz Grobdekontamination auf den erstausrückenden Löschfahrzeugen, für Haut und Geräte.
  • Wasser aus dem Löschwassertank ist kein Trinkwasser. Nach der Körperreinigung damit ist eine Desinfektion der Haut nötig. Für die Körperreinigung nimmt man in der Regel Trinkwasser.
  • Hygienetücher für glatte Flächen wie Helm, Funkgerät und Handlampe.
  • Hygieneset für jede Einsatzkraft: eng anliegende Schutzbrille, FFP3-Maske, Einmalhandschuhe. Mindestens gehört es fest ins Fahrzeug.
  • Feuerschutzhauben aus besonders dichtem Gewebe: Studien zeigen, dass Partikel an Hals und Gesicht durch normale Hauben dringen. Handschuhe werden stark verschmutzt und sollten waschbar sein.
  • Wechselkleidung (Trainingsanzug, Dienstkleidung oder Overall) auf Löschfahrzeugen oder Hygienefahrzeugen.

Weniger Kontamination durch Taktik

Alles, was den Innenangriff kleiner oder kürzer macht, verringert auch die Belastung der Kräfte:

  • Erstangriff durch das Fenster von außen,
  • Schneidlöschverfahren durch die Tür des Brandraums,
  • Lüfter in Angriffsrichtung beim Innenangriff.

Fahrzeuge außerhalb der Rauchzone aufstellen, Rauch darf nicht in Mannschaftskabine und Geräteräume ziehen. Solange die Brandstelle warm ist (ein bis zwei Stunden nach „Feuer aus“), trägt man im verrauchten Bereich Atemschutz.

Entkleiden bei sichtbarer Verschmutzung

Man erkennt Kontamination an schwarzem Ruß oder mit einer Wischprobe, zum Beispiel am Helm. Sichtbar verschmutzte Überkleidung wird an der Einsatzstelle abgelegt und verpackt. Reihenfolge:

  1. Helm ab (sofern keine Helm-Masken-Kombination).
  2. Atemschutzgerät ab, der Atemanschluss bleibt angeschlossen.
  3. Schutzhandschuhe aus, Einmalhandschuhe an.
  4. Überjacke aus.
  5. Feuerschutzhaube von hinten über die Maske ziehen, Bebänderung lockern, Haube und Maske zusammen vom Kopf nehmen.
  6. FFP3-Maske auf, für die restlichen Arbeiten.
  7. Überhose und Stiefel aus.
  8. Kleidung samt Handschuhen verpacken, Stiefel und Helm reinigen.

Verpacken und Transportieren

  • Schutzkleidung in Wickel-Waschbeutel stecken. Sie müssen vor dem Waschen nicht mehr geöffnet werden. Vorher Taschen leeren und Reiß- und Klettverschlüsse schließen. Beim Verpacken tragen die Kräfte Einmalhandschuhe und FFP3.
  • Umkleiden nicht im Mannschaftsraum. Besser: ein nahes Gebäude, der Laderaum eines Logistikfahrzeugs oder ein Zelt (zugleich Sicht- und Witterungsschutz). Nur im Notfall im Mannschaftsraum, dann Flächen sofort reinigen und vor der Fahrt gründlich lüften.
  • Kontaminierte Ausrüstung (verpackte Kleidung, Atemschutzgeräte, Schläuche) fährt man außerhalb des Mannschaftsraums oder luftdicht verpackt.
  • Die Kleidung unter der Schutzkleidung ist meist nicht so stark verschmutzt. Duschen und Wechsel der Unterkleidung reicht meist nach dem Einrücken im Feuerwehrhaus.
  • Stiefel grob an der Einsatzstelle reinigen, gründlich an der Stiefelwaschanlage im Feuerwehrhaus.
  • Schläuche an der Wache im Freien oder unter Wasser zwischenlagern und nass halten, damit kein kontaminierter Staub fliegt. Mit Handschuhen anfassen.

Dokumentation

Die Einsatzbeteiligung wird im Expositionsverzeichnis festgehalten. Ein Brandeinsatz ist kein ABC-Einsatz im Sinne der FwDV 500. Ein Biomonitoring kann aber bei Verdacht auf Aufnahme oder großflächigem Ruß auf der Haut zusätzlich dokumentiert werden.

Krebsrisiko und Expositionsverzeichnis

Brandrauch, Ruß und Verbrennungsrückstände enthalten krebserzeugende Stoffe, zum Beispiel polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Benzol. Ähnliches gilt für Asbest. Erkrankungen können erst nach langer Zeit (Latenzzeit) auftreten, oft nach Jahrzehnten. Deshalb verlangt die Gefahrstoffverordnung (§ 10a), die auch für Einsatzkräfte gilt, ein personenbezogenes Expositionsverzeichnis für Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen der Kategorien 1A und 1B.

  • Kategorie 1A: bekanntermaßen krebserzeugend (meist durch Nachweise beim Menschen). Kategorie 1B: wahrscheinlich krebserzeugend (meist durch Tierversuche).
  • Pflichten des Trägers: Das Verzeichnis führen, mindestens 40 Jahre aufbewahren und den Betroffenen ihren Teil aushändigen, wenn sie ausscheiden. Der Träger der Feuerwehr (Stadt oder Gemeinde) kann Aufbewahrung und Aushändigung auf den Unfallversicherungsträger übertragen. Dafür gibt es die kostenfreie Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV. Sie garantiert datenschutzkonforme Speicherung über mindestens 40 Jahre, damit man bei einer späteren Erkrankung die Exposition nachweisen kann.

Wann ist ein Eintrag nötig? Immer, wenn die Gefährdung mehr als gering ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand

  • sich bei der Brandbekämpfung oder Nachlöscharbeit in einer Rauchschicht aufgehalten hat, drinnen oder im Freien,
  • eine sichtbare Beaufschlagung der Schutzkleidung mit Brandrauch, Ruß oder Rückständen hatte,
  • sich in einer Atmosphäre mit lungengängigen Fasern wie Asbest aufgehalten hat, die durch mechanische Arbeit freigesetzt wurden,
  • oder wenn die Höhe der Exposition nicht bekannt ist (Brandrauch enthält immer krebserzeugende Stoffe).

Kein Eintrag ist nötig bei höchstens geringer Gefährdung durch kleine Menge, kurze Dauer und konstant günstige Windrichtung, zum Beispiel bei einem kleinen Brand im Freien mit wenig Rauch (Mülleimer, Vegetation) oder bei Restlöscharbeiten und Belüften nach kleinen Bränden mit wenig Rauch. Es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung.

Atemschutznachweis und Exposition gemeinsam dokumentieren

Der Atemschutznachweis nach FwDV 7 und das Expositionsverzeichnis lassen sich mit der Arbeitshilfe KoAtEx-Dok (Kombinierte Atemschutz- und Expositionsdokumentation der DGUV) in einer Tabelle führen. Sie erfasst:

  • Einsatzszenario und Einsatzart: zum Beispiel Wohngebäudebrand, Großbrand mit viel Rauch, Brand in unterirdischen Anlagen, Vegetationsbrand, Brand im Freien, CBRN-Einsatz, Tätigkeit in feuerwehrtechnischen Werkstätten (etwa Schlauchwerkstatt, Atemschutzwerkstatt, Reinigung von PSA), Brandübungsanlage. Dazu Datum, Feuerwehr, Einsatzort.
  • Gefahrstoff: zum Beispiel Brandrauch, Ruß, Verbrennungsrückstände, Asbest oder im CBRN-Einsatz die identifizierten Stoffe.
  • Je Person: Name, Dauer des Einsatzes, Zeit unter Atemschutz, Art des Atemschutzes (umluftunabhängig, Kombinationsfilter ABEK, Partikelfilter P1, P2, P3, Fluchtgerät, keiner), Masken-, Geräte- und Lungenautomaten-Nummer und Bemerkungen.
  • Mindestangaben: Für den Atemschutznachweis nach FwDV 7 und für die Expositionsdokumentation nach Gefahrstoffverordnung sind jeweils bestimmte Felder Pflicht (in der Arbeitshilfe markiert). Für das Verzeichnis braucht man zusätzlich Name und Anschrift des Trägers, persönliche Daten (zum Beispiel Geburtsdatum, für die ZED auch die Rentenversicherungsnummer, wenn vorhanden), das Startdatum der Zugehörigkeit zur Feuerwehr (nur ZED) und die Höhe der Exposition, wenn bekannt.
  • Wer Aufbewahrung und Dokumentation schon gleichwertig regelt, braucht die Arbeitshilfe nicht.

Mehr Schutz im Alltag: Die Regeln zur Hygiene und Kontaminationsvermeidung (DGUV Information 205-035) gelten ergänzend, siehe Abschnitte oben und die Seite zur Pflege der Schutzausrüstung.

Siehe auch