Zubehör und Zusatzausrüstung an der PSA

Gefahren der Einsatzstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusatzausrüstung ist Ausrüstung, die du zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) hinzufügst, um taktische Aufgaben zu erfüllen. Sie schützt nicht selbst und wird von der Feuerwehr ergänzt (zum Beispiel Holster mit Rettungsschere, Markierungshilfen).
  • Zubehör ist etwas anderes: Es ist ein optionaler Teil der PSA, den der PSA-Hersteller zusammen mit seiner PSA nach der EU-Verordnung 2016/425 prüfen und zertifizieren lässt (zum Beispiel Bewegungslosmelder am Pressluftatmer oder Helmlampe am Helm).
  • Die wichtigste Regel: Zusatzausrüstung darf die Schutzwirkung der PSA nicht verschlechtern und dich nicht behindern oder gefährden.
  • Wer hinzufügt, muss prüfen: Der Träger der Feuerwehr erstellt eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und PSA-Benutzungsverordnung, dokumentiert sie und prüft die Kombination.

Was die Gefährdungsbeurteilung braucht

  • Materialangaben: zum Beispiel schwer entflammbar, waschbar, reißfest.
  • Maße und Gewicht der Zusatzausrüstung.
  • Befestigung: Art und Ort der Anbringung und die Sicherung an der PSA (Metallclip, Verschluss).
  • Die Eigenschaften müssen zur PSA passen: Temperatur, Feuchte, Schwingungen, Stoß.
  • Bei jeder Änderung (anderes Material, anderes Bauteil, neue Gestaltung) prüfst du die Wechselwirkung erneut.

Drei Wege zur geeigneten Kombination

  1. Hersteller kombiniert: Der PSA-Hersteller lässt seine PSA mit seinem Zubehör prüfen und zertifizieren (Idealfall). Auch fremdes Zubehör (zum Beispiel eine Helmlampe eines anderen Herstellers) kann er mitzertifizieren lassen, dann erfasst das Zertifikat beide Teile. Die zugelassenen Zubehörteile stehen in der Gebrauchsanleitung der PSA.
  2. Der Träger prüft selbst: Er bewertet in der Gefährdungsbeurteilung, ob die Schutzwirkung der PSA durch die Zusatzausrüstung leidet oder neue Gefahren entstehen.
  3. Bestätigung nach vfdb-Richtlinie 08-20: Eine benannte Fachstelle (ein akkreditiertes Prüflabor) prüft die lösbar befestigte Zusatzausrüstung auf Normen und praktische Verwendbarkeit. Die vfdb veröffentlicht eine Liste geprüfter Zusatzausrüstungen. Diese Bestätigung ist ein wesentlicher Teil der Gefährdungsbeurteilung des Trägers.

Nicht erfasst

  • Die Hinweise gelten für Brandbekämpfung, Technische Rettung, ABC-Einsätze und sonstige Hilfeleistung. Nicht betrachtet sind Sonderfälle wie kerntechnische Anlagen, Schiffsbrandbekämpfung, Berg- und Höhenrettung, Bergbau, Chemieanlagen, Flugzeugbrand und tiefkalte Gase.
  • PSA-Teile selbst austauschen oder kombinieren darfst du nur nach der Gebrauchsanleitung des Herstellers.

Was heißt das für dich?

  • Nichts eigenmächtig an Helm, Jacke oder Pressluftatmer anbauen.
  • Zugelassenes Zubehör steht in der Gebrauchsanleitung der PSA.
  • Zusatzausrüstung braucht eine dokumentierte Prüfung durch den Träger.

Siehe auch: PSA und Ausrüstung, Gefährdungsbeurteilung, Pressluftatmer.

Zusatzausrüstung
Hat keine Schutzfunktion, wird von der Feuerwehr zur PSA ergänzt
Zubehör
Vom PSA-Hersteller mit der PSA nach EU 2016/425 zertifiziert
Pflicht des Trägers
Gefährdungsbeurteilung und Kompatibilitätsprüfung vor der Beschaffung
Neue Prüfung nötig
Bei jeder Änderung von Material, Bauteilen oder Design
Eignungsbestätigung
Nach vfdb-Richtlinie 08-20 durch eine benannte Fachstelle
Prüfstelle
Akkreditiertes Prüflabor nach EU 2016/425

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