Das Wichtigste in Kürze
- Die PSA ist dein letzter Schutz. Sie wirkt erst, wenn andere Maßnahmen nicht greifen, und muss dann zuverlässig funktionieren.
- Schutzanzug: Norm DIN EN 469 mit vier Werten (Xr, Xf, Y, Z). Für Brandbekämpfung in Gebäuden gehören Einsatzüberjacke und -überhose dazu, die sich überlappen.
- Helm: DIN EN 443 (Typ A: Schale bis etwa Ohrenhöhe, Typ B: schützt den ganzen Kopf). Für Wald und technische Rettung gibt es eigene Helme.
- Handschuhe: zur Brandbekämpfung DIN EN 659. Für rein mechanische Gefahren reichen Handschuhe nach DIN EN 388 mit Mindeststufen.
- Stiefel: DIN EN 15090, Standard ist F2A (Leder) oder F3A (Gummi). Empfohlen sind hohe Stiefel (Form D).
- Zweifel an der Schutzwirkung oder sichtbarer Schaden: nicht benutzen, aussondern. Die Herstellerangaben gelten.
- Welche PSA wann? Das richtet sich nach dem Einsatz: BBK 1 (Brand im Freien), BBK 2 (Innenangriff), BBK 3 (Vegetationsbrand). Hitzeschutzkleidung kommt nur bei starker Wärmestrahlung zusätzlich dazu.
- Brandenburg: Der Bekleidungserlass Feuerwehr (BEFw) vom 13. November 2024 legt Mindestausrüstung und Normen fest, zum Beispiel Stiefel Typ 2, Form D.
- Schutzanzug
- DIN EN 469, Leistungsstufe 1 oder 2
- Helm
- DIN EN 443 (Feuerwehr), EN 16471 (Wald), EN 16473 (technische Rettung)
- Handschuhe
- DIN EN 659 (Brandbekämpfung), DIN EN 388 (mechanisch)
- Stiefel
- DIN EN 15090, Typ 1 bis 3
- Sichtbarkeit
- Reflexmaterial nach DIN EN ISO 20471, Klasse 2
- Rechtsgrundlage
- DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ und DGUV Vorschrift 1
- Auswahl nach Einsatz
- DGUV Information 205-014 (Ausgabe August 2024): BBK 1, BBK 2, BBK 3
- Brandenburg
- Bekleidungserlass Feuerwehr (BEFw) vom 13.11.2024, Anlage 6
Warum die PSA so wichtig ist
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist das, was du am Körper trägst, um dich im Einsatz und in der Übung zu schützen. Sie kommt erst dann zum Tragen, wenn alle anderen Möglichkeiten, eine Gefahr zu beseitigen, nicht greifen. Dann ist sie der letzte Schutz des Trägers. Deshalb muss sie voll funktionsfähig sein, zu dir passen und richtig getragen werden.
Die Gemeinde als Träger der Feuerwehr muss die PSA bereitstellen. Du bist verpflichtet, sie zu benutzen und Mängel zu melden (Pflege und Aussonderung: siehe die Seite zu Pflege, Prüfung und Aussonderung).
Der Feuerwehrschutzanzug (DIN EN 469)
Der Schutzanzug schützt den Körper bis auf Kopf, Hände und Füße bei den üblichen Einsatz- und Übungstätigkeiten. Wenn mit Hitze und Flammen zu rechnen ist, also in der Regel bei der Brandbekämpfung in Gebäuden, werden Einsatzüberjacke und Einsatzüberhose getragen. Wichtig: Jacke und Hose müssen zusammenpassen und sich ausreichend überlappen.
Bei besonders hoher Wärmestrahlung kann eine zusätzliche, reflektierende Schutzkleidung nötig sein. Für besondere Tätigkeiten braucht es spezielle PSA, zum Beispiel für Motorsägenarbeiten oder Gefahrguteinsätze.
Leistungsstufen lesen
Die Norm kennt vier Werte, jeder mit der Stufe 1 (niedriger) oder 2 (höher):
- Xr: Schutz gegen Wärmestrahlung
- Xf: Flammschutz
- Y: Wasserdichtigkeit
- Z: Wasserdampfdurchgangswiderstand (Atmungsaktivität)
Nur wenn alle vier Werte Stufe 2 haben, ist die Kleidung insgesamt Leistungsstufe 2. Steht auch nur ein Wert auf 1, gilt der ganze Anzug als Leistungsstufe 1. Ein Etikett „Xr1 Xf1 Y2 Z2“ ist also Stufe 1.
Das Kennzeichen am Kleidungsstück zeigt außerdem Hersteller, Produkttyp, Größe, die Norm mit Jahr (zum Beispiel „EN 469:2005“) und die Pflegehinweise.
Gut sichtbar
Reflektierende oder fluoreszierende Streifen müssen der DIN EN ISO 20471, Klasse 2 entsprechen. Reine Reflexstreifen brauchen mindestens 0,13 m² Fläche und müssen von allen Seiten sichtbar sein, also Ärmel, Hosenbeine und Rumpf umschließen. Bei fluoreszierendem Material sind es 0,2 m².
Eine Beschaffung ist auch nach der HuPF möglich (Herstellungs- und Prüfbeschreibung für universelle Feuerwehr-Schutzkleidung).
Der Feuerwehrhelm (DIN EN 443)
Der Helm schützt vor Stößen, Wärme und Flammen. Die heutige Norm unterscheidet zwei Helmtypen, beide sind zulässig:
- Typ A: Halb- oder Dreiviertelschalenhelm, die Schale endet etwa auf Ohrenhöhe.
- Typ B: schützt den gesamten Kopf.
Die Helme werden vor der Zulassung einem Temperaturschock ausgesetzt. Auf dem Helm stehen Sternchen für die tiefste Prüftemperatur: ein Sternchen = −10 °C, zwei = −20 °C, drei = −30 °C, vier = −40 °C. Empfohlen werden mindestens drei Sternchen.
Zusatzbuchstaben zeigen optionale Eigenschaften: E2 (Isolierung des feuchten Helms), E3 (Oberflächenisolierung), C (beständig gegen flüssige Chemikalien). Neuere Helme tragen oft alles, zum Beispiel „E2E3C“ mit vier Sternchen.
Was sonst noch gilt:
- Zubehör nur, wenn der Helmhersteller es zugelassen hat.
- Ein Visier muss der DIN EN 14458 entsprechen. Eine Schutzbrille ist kein Ersatz für einen Gesichtsschutz.
- Für Wald- und Flächenbrand gibt es Helme nach DIN EN 16471, für die technische Rettung nach DIN EN 16473. Beide sind besonders leicht für langes Tragen.
- Bei Motorsägenarbeiten können Waldarbeiterhelme mit Gehör- und Gesichtsschutz (DIN EN 397) genutzt werden.
- Empfohlen wird grundsätzlich ein universell einsetzbarer Helm nach DIN EN 443.
Alte Helme: Metallhelme nach der alten DIN 14940 dürfen aufgetragen werden, für die Brandbekämpfung in Gebäuden und in Übungsanlagen sind sie nicht mehr zu empfehlen. Helme aus Textil-Phenol-Kunstharz sind dafür seit Januar 2002 wegen zu geringer Temperaturbeständigkeit verboten.
Wie lange hält ein Helm? Die Hersteller nennen eine maximale Gebrauchsdauer, und die gilt. Darüber hinaus wird er nicht benutzt. Es kann aber schon früher Schluss sein: Hitze, Schläge (ein heruntergefallener Helm!), Chemikalien, UV-Licht und schlechte Lagerung verkürzen die Lebensdauer. Wenn der Lack ab ist oder der Helm Deformationen hat, wird er nicht mehr verwendet.
Schutzhandschuhe
Die Hände brauchst du für alles. Deshalb gibt es für jede Gefahr den passenden Handschuh.
- DIN EN 420: allgemeine Anforderungen an Handschuhe, gilt auch für medizinische oder einfache Gummihandschuhe.
- DIN EN 388: Schutz vor mechanischen Risiken (Abrieb, Schnitt, Weiterreißen, Durchstich).
- DIN EN 659: Feuerwehrschutzhandschuhe, auch gegen thermische Gefahren. Sie schützen bei normaler Brandbekämpfung einschließlich Rettung und Bergung.
Feuerwehrschutzhandschuhe ersetzen nicht Spezialhandschuhe für besondere Gefahren: aluminierte Hitzeschutzhandschuhe, medizinische Handschuhe und Chemikalienschutzhandschuhe.
Innenangriff: Wegen der Gefahr einer Stichflamme brauchen Atemschutzgeräteträger Handschuhe, die dafür ausdrücklich geeignet sind. Einfache Lederhandschuhe nach EN 659 erfüllen das oft nicht, denn Leder schrumpft unter Hitze und verliert dabei die isolierende Wirkung. Außerdem ist eine Nässesperre nötig, weil nasse Handschuhe schnell zu Verbrühungen führen. Ein „i“ im Buch-Symbol am Handschuh heißt: Benutzerinformation lesen, dort stehen die Leistungsgrenzen.
Nur mechanische Gefahren (zum Beispiel bei einfachen Hilfeleistungen): Dann dürfen auch Handschuhe getragen werden, die mindestens diese Stufen nach DIN EN 388 erreichen: Abrieb 3, Schnittfestigkeit 2, Weiterreißen 3, Durchstich 3. Die Schnittfestigkeit darf alternativ nach dem neuen Verfahren mit mindestens Stufe B nachgewiesen werden (dann steht an der zweiten Stelle ein „X“). Die Handschuhe müssen sich mit den Ärmeln der Jacke überdecken, und die Stufen müssen für den ganzen Handschuh gelten, nicht nur für die Verstärkungen.
Feuerwehrstiefel (DIN EN 15090)
Die Norm teilt nach Material in zwei Klassen: Klasse I (Leder und andere Materialien) und Klasse II (Vollgummi oder Gesamtpolymer). Nach Einsatzzweck gibt es drei Typen:
- Typ 1: für Außeneinsätze sowie Brand- und Waldbrandbekämpfung. Grundsätzlich kein Durchtrittschutz (nur mit der Kennzeichnung F1PA), kein Zehenschutz, kein Chemikalienschutz.
- Typ 2: für alle Brandbekämpfungs- und Rettungseinsätze, mit Durchtrittschutz und Zehenschutz, aber ohne Chemikalienschutz.
- Typ 3: wie Typ 2 und zusätzlich Schutz gegen Chemikalien. Hier sind nur Stiefel der Klasse II erlaubt.
Der Standardstiefel trägt die Kennzeichnung F2A (Leder) oder F3A (Gummi): F = Grundanforderung für Feuerwehrstiefel, 2 oder 3 = Typ, A = antistatisch. Zusätzlich muss der Stiefel Größe, Hersteller, Typ, Herstellungsjahr (mindestens das Quartal), Normnummer und das Feuerwehr-Piktogramm tragen.
Schaftlänge: Empfohlen sind hohe Stiefel (Form D), weil sie den Unterschenkel am besten schützen und die nötige Überlappung mit der Hose sicherstellen. Halbhohe Stiefel (Form C) sind möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung keine zusätzlichen Risiken ergibt.
Ältere Stiefel: Stiefel nach der alten Norm DIN EN 345-2 (S3 oder S5 mit Feuerwehr-Piktogramm) dürfen weiter benutzt werden, sie sind mit FPA gekennzeichnet.
Schnittschutz an Stiefeln: Einige Stiefel haben zusätzlich eine Zulassung nach DIN EN ISO 17249, mit vier Schutzniveaus für die Kettengeschwindigkeit der Säge: Niveau 1 bis 20 m/s, 2 bis 24 m/s, 3 bis 28 m/s, 4 bis 32 m/s. Das Niveau muss zur Säge passen. Überschätze den Schutz nicht: Er ist mit einer Schnittschutzhose nicht vergleichbar, und keine PSA schützt zu 100 Prozent vor einer handgeführten Kettensäge.
Feuerschutzhaube und weitere PSA
Die Feuerschutzhaube schützt Kopf und Hals im Bereich zwischen Helm, Maske und Kragen. Löcher in der Haube bedeuten: aussondern.
Für andere Gefahren gibt es eigene PSA, zum Beispiel Rettungswesten bei Ertrinkensgefahr, Auffanggurt und Seil bei Absturzgefahr und Schnittschutz bei der Motorsäge. Sie stehen auf den jeweiligen Geräteseiten.
Welche PSA für welchen Einsatz? BBK 1, BBK 2, BBK 3
Nicht jeder Brand verlangt dieselbe Ausrüstung. Die DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ (Ausgabe August 2024) leitet die PSA aus einer Gefährdungsbeurteilung ab. Dafür gibt es sieben Einsatzszenarien. Drei davon betreffen die Brandbekämpfung (BBK):
BBK 1: Brandbekämpfung im Freien (PSA 11)
- Beispiel: Brand im Freien, bei dem du dich im Notfall von der Hitzequelle zurückziehen kannst.
- Helm nach DIN EN 443, Feuerwehrschutzkleidung für Brandbekämpfung außen (Leistungsstufe 1 reicht: X1, aber dauerhaft wasserdicht: Y2, Z2), Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzschuhe.
- Warnkleidung (ISO 20471), wenn die Streifen am Anzug nicht schon den Vorgaben entsprechen.
- Optional: Atemschutz, Augen- oder Gesichtsschutz, Haltesystem, Absturzsicherung.
BBK 2: Brandbekämpfung im Innenangriff (PSA 12)
- Beispiel: Zimmerbrand in einem Obergeschoss, Treppenraum verraucht, Ausbreitungsgefahr.
- Helm nach DIN EN 443, Atemschutz (Pressluftatmer mit Atemanschluss), Feuerschutzhaube nach DIN EN 13911, Feuerwehrschutzkleidung für Brandbekämpfung innen (Leistungsstufe 2: X2, Y2, Z2), Feuerwehrschutzhandschuhe nach DIN EN 659, Feuerwehrschutzschuhe.
- Optional: Haltesystem, Absturzsicherung.
- Hier ist das Risiko am höchsten (Konvektionswärme, Flammen, Rauch). Deshalb sind besondere Eignung und Training Pflicht, und die zusätzliche Ausrüstung wie Pressluftatmer und Haube ist nicht verhandelbar.
BBK 3: Vegetationsbrandbekämpfung (PSA 14)
- Beispiel: ausgedehnter Wald- oder Flächenbrand über mehrere Stunden oder Tage.
- Helm für Wald- und Flächenbrand (DIN EN 16471), Schutzkleidung für die Brandbekämpfung im freien Gelände nach DIN EN ISO 15384 (Overall oder zweiteiliger Anzug mit mindestens 15 cm Überlappung), Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken, Feuerwehrschutzschuhe, Augenschutz und Atemschutz (mindestens eine partikelfiltrierende Halbmaske, FFP2).
- Optional: Haltesystem, Absturzsicherung.
- Die Ausrüstung ist leichter als beim Innenangriff, weil die Einsatzkraft lange arbeitet und sonst ein Wärmestau droht. Die Vegetationsbrand-Seiten dieser Plattform erklären Taktik und Gefahren.
- Dieses Szenario ist in der Ausgabe 2024 neu hinzugekommen.
Und die Hitzeschutzkleidung?
Hitzeschutzkleidung ist kein eigenes Brandszenario, sondern ein Zusatz für Brandbekämpfung bei starker Wärmestrahlung (PSA 13). Nötig ist mindestens die Ausrüstung nach PSA 11 mit Atemschutz, darüber kommt die Hitzeschutzkleidung.
- Sie besteht aus reflektierender Spezialkleidung nach DIN EN 1486.
- Sie muss den ganzen Körper schützen, einschließlich Kopf, Hände und Füße: Kleidungsstück oder mehrere, Haube, Handschuhe und Fußschutz.
- Die Haube muss zum Helm passen, der Fußschutz wird über den Feuerwehrschuhen getragen.
- Typische Lagen sind große Strahlungsquellen, bei denen man nicht zurückweichen kann oder nahe am Feuer arbeiten muss.
Das schreibt Brandenburg vor: der Bekleidungserlass
Für Brandenburg gilt der Erlass über die Dienst- und Schutzkleidung der Feuerwehren (Bekleidungserlass Feuerwehr, BEFw) vom 13. November 2024. Er gilt für Neu- und Ersatzbeschaffungen. Bereits beschaffte Kleidung nach den bisherigen Vorschriften darf weiter benutzt werden. Die Mindestausrüstung im Einsatz und Übungsdienst ist:
- Feuerwehrjacke und Feuerwehrhose
- Feuerwehrhelm
- Schutzhandschuhe
- Feuerwehrschutzschuhwerk
Die Einsatzleitung kann in begründeten Einzelfällen nach Beurteilung der Gefährdungslage Ausnahmen zulassen.
Im unmittelbaren Gefahrenbereich von Flammen und Hitze, besonders beim Innenangriff, gehören mindestens dazu: Feuerwehrüberjacke, Feuerwehrüberhose, Helm, Feuerschutzhaube, Feuerwehrschutzhandschuhe und Schutzschuhwerk.
Außerdem gilt:
- Im öffentlichen Verkehrsraum kommt Warnkleidung dazu. Sitzen die Warnstreifen richtig auf der Überjacke, kann die zusätzliche Warnkleidung entfallen.
- Bei Nässe sollen Einsatzkräfte eine Wetterschutzjacke mit Warnwirkung nach ISO 20471 oder die Überjacke tragen.
- Die Jugendfeuerwehren haben eine eigene Schutzkleidung (Anlage 7).
Die Normen laut Anlage 6 des Erlasses:
- Feuerwehrjacke und -hose: nach DIN EN ISO 11612 (Hitze und Flammen) mindestens A1, B1, C1, oder nach HuPF Teil 3 beziehungsweise Teil 2.
- Überjacke und Überhose: mindestens nach DIN EN 469, X2, Y2, Z2 oder HuPF (Teil 1 beziehungsweise Teil 4).
- Warnkleidung: Klasse 3 nach DIN EN ISO 20471 für Einsätze im fließenden Verkehr.
- Helm: DIN EN 443 mit Nacken- oder Nacken- und Halsschutz und reflektierenden Eigenschaften. Bei besonderen Lagen und nach Gefährdungsbeurteilung auch Helme nach DIN EN 16471 oder 16473.
- Feuerschutzhaube nach DIN EN 13911, alternativ ein Helm mit zertifiziertem Nacken- und Halsschutz (das sogenannte Hollandtuch).
- Schutzhandschuhe (allgemein): mindestens Stufen 3 2 3 3 nach DIN EN 388, mechanischer Schutz für die ganze Hand und Pulsschutz.
- Feuerwehrschutzhandschuhe bei Flammen und Hitze (zum Beispiel Innenangriff): nach DIN EN 659.
- Schuhwerk: nach DIN EN 15090, Typ 2, Schuhform D (nach DIN EN ISO 20345).
Der Erlass entbindet nicht von tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen, und die genannten Normen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Zusatzausrüstung an der PSA
Zusatzausrüstung ergänzt die persönliche Schutzausrüstung für taktische Aufgaben (zum Beispiel Erkundung, Rettung, Brandbekämpfung), zum Beispiel ein Holster mit Rettungsschere, Markierungshilfen oder eine Funkausrüstung. Sie hat keine Schutzfunktion und wird von der Feuerwehr selbst ergänzt. Zubehör ist dagegen ein optionaler Bestandteil einer PSA, den der PSA-Hersteller nach der Verordnung (EU) 2016/425 prüfen und zertifizieren lässt (zum Beispiel Helmlampe am Feuerwehrhelm oder ein Bewegungslosmelder am Pressluftatmer).
Grundregeln (DGUV Information 205-031, vfdb-Richtlinie 08-20):
- Die Schutzwirkung der PSA darf nicht leiden, und die Einsatzkraft darf durch die Kombination nicht gefährdet oder behindert werden. Jede Zusatzausrüstung belastet zusätzlich.
- Zwei Wege: Entweder der PSA-Hersteller prüft und zertifiziert die Kombination (Idealfall, das Zubehör steht in der Gebrauchsanleitung der PSA). Oder der Träger der Feuerwehr prüft selbst in einer Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und PSA-Benutzungsverordnung, ob die Kombination die Schutzwirkung beeinträchtigt, und dokumentiert das.
- Angaben für die Gefährdungsbeurteilung: Material und Eigenschaften (zum Beispiel schwer entflammbar, waschbar, reißfest), Maße und Gewicht, Art und Ort der Befestigung und deren Sicherung (zum Beispiel Metallclip). Die Eigenschaften müssen zu den Einsatzbedingungen passen (Temperatur, Feuchte, Schwingungen, Stoß).
- Bei jeder Änderung (anderes Material, anderes Design) erneut prüfen.
- Hilfe: Die vfdb führt eine Liste geprüfter Zusatzausrüstungen. Eine benannte Fachstelle (akkreditiertes Prüflabor) bewertet die Ausrüstung auf Antrag des Herstellers und erstellt eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung des Trägers.
- Nicht erfasst: Der Austausch oder die Kombination von Teilen der PSA selbst darf nur nach Gebrauchsanleitung des Herstellers erfolgen. Sonderfälle wie Schiffsbrandbekämpfung, Höhenrettung, Flugzeugbrand, Bergbau, kerntechnische oder spezielle Industrieanlagen sind nicht betrachtet.
Für dich: Nichts eigenmächtig an Helm, Jacke oder Pressluftatmer anbringen. Auch gut gemeinte Zusatzteile können Schutzwirkung nehmen. Frage bei der Wehrführung nach, welche Zusatzausrüstung freigegeben ist.
Wo es mehr gibt
Die DGUV Information 205-020 „Feuerwehrschutzkleidung – Tipps für Beschaffer und Benutzer“ und die DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ beschreiben Kennzeichnung, Pflege und Auswahl ausführlich. Zuständig für Fragen vor Ort sind dein Gerätewart und die Wehrführung.