Das Wichtigste in Kürze
- Umspannwerke und gleichgestellte Anlagen (Spannungsebene ab 110 kV) sind nach DIN VDE 0132 „abgeschlossene elektrische Betriebsstätten“. Die Feuerwehr betritt sie im Einsatz erst nach Freigabe durch den Anlagenbetreiber.
- Bis zur Freigabe sichert sie, dass sich ein Brand nicht auf die Umgebung ausbreitet. Generalschließungen von Brandmeldeanlagen erfassen diese Bereiche in der Regel nicht.
- Maximales Schadensereignis ist der Brand eines Leistungstransformators oder einer Kompensationsspule. Das Isolieröl gehört zur Brandklasse B, meist wird mit Schaum oder Pulver gelöscht.
- Aufbau schützt: Transformatoren stehen mit Trennungsabständen oder Brandwänden (EI 90-M). Darunter liegen Auffangräume mit flammhemmenden Abdeckungen. Gebäude sind meist nicht brennbar, erdgeschossig, mit Türen und Toren zum Entrauchen mit mobilen Lüftern.
- Löschwasser: flächige Anlagen etwa 48 m³/h über 2 Stunden, Anlagen in Gebäuden im urbanen Raum 96 m³/h über 2 Stunden. Der erste Hydrant soll höchstens 75 m vom Zugang entfernt sein.
- Keine festen Löschanlagen und keine Sonderlöschmittel sind in der Regel nötig. Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 mit Gefahrstoffaufstellung wird bei Anlagen in Gebäuden einvernehmlich festgelegt.
Was ist ein Umspannwerk im Sinne der Empfehlung?
- Begriffe: Umspannwerke, Schalt- und Umspannstationen, Schalt- und Umspannanlagen. Nach DIN VDE 0105 sind sie abgeschlossene elektrische Betriebsstätten, deren Zutritt aus Sicherheitsgründen nur nach festgelegten Regeln erfolgt.
- Hier: Anlagen ab 110 kV, in denen die Spannungsebene zwischen Netzbetreibern transformiert wird oder Kompensationsanlagen (zum Beispiel Spulen) stehen. Sie können freistehend auf eigenem Grundstück oder in eigenen Gebäuden (im städtischen Umfeld) liegen.
- Nicht dabei: Transformatoren als Kompaktstationen oder in Trafozellen innerhalb von Gebäuden nach EltBauVO, Sonderanlagen (Gleichstromkonverter, eigenständige Blindleistungskompensation) und Großspeicher. Siehe Lithium-Ionen-Großspeicher.
- Menschen: Die Anlagen werden nur zu Bau- und Wartungsarbeiten betreten. Aufenthaltsräume im Sinne der Bauordnung gibt es nicht.
- Bestand: Bestehende Anlagen sind nicht Gegenstand der Empfehlung und bleiben im Rahmen des Bestandsschutzes in Betrieb.
- Wer die Empfehlung gebaut hat: Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren, in Abstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern (TransnetBW, Amprion, 50Hertz, TenneT) und der DKE.
Im Einsatz
Zutritt und Zusammenarbeit
- Betreten nur Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP). Für die Vorbereitung von Löscharbeiten ist eine verständnisvolle Zusammenarbeit zwischen Anlagenbetreiber und zuständiger Feuerwehr nötig (Punkt 4 der DIN VDE 0132).
- Im Einsatz betritt die Feuerwehr die Anlage erst nach Freigabe durch den Anlagenbetreiber. Bis dahin sichert sie, dass sich ein Brand nicht auf die umgebenden Flächen ausbreitet.
- Brandmeldeanlagen: Generalschließungen (zum Beispiel einer Brandmeldeanlage) umfassen den Bereich der abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte zur Sicherheit der Einsatzkräfte in der Regel nicht.
- Zur Brandbekämpfung unter Spannung siehe Elektrizität: Gefahren und Abstände.
Was brennt?
- Maximales Schadensereignis: der Brand eines Leistungstransformators oder einer Kompensationsspule. Von einem Brandherd wird ausgegangen, die Anordnung der Anlagen soll die Ausbreitung darauf beschränken.
- Isoliermittel: meist ein raffiniertes Mineralöl mit Additiven (weniger als 1 Prozent), nach aktuellem Stand in der Regel Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend). Es ist ein Stoff der Brandklasse B. Siehe Brandklassen.
- Löschmittel: Brände der Brandklasse B werden meist mit Schaum oder Pulver bekämpft. Siehe Schaum und Pulver und CO₂.
- Sonderlöschmittel müssen in der Regel nicht bevorratet werden. Ob der Betreiber schaumbildende Löschmittel zusätzlich vorhält, ist mit der Feuerwehr abzustimmen (Punkt 4 der DIN VDE 0132).
- Automatische Löschanlagen sind in solchen Anlagen in der Regel nicht erforderlich.
- Vegetationsbrände (zum Beispiel durch Funkenschlag) gelten als untergeordnetes Risiko, weil keine Gehölze vorhanden sind und Grünflächen regelmäßig zurückgeschnitten werden.
Entrauchen
- Flächige Anlagen: Fenster, Türen und Tore reichen aus, um mit mobilen Lüftern zu entrauchen. Besondere Öffnungen sind nicht erforderlich.
- Anlagen in eigenständigen Gebäuden: Räume über 50 m² haben Entrauchungsöffnungen von mindestens 2 Prozent der Grundfläche, mindestens 0,25 m². Dazu zählen auch Druckentlastungsklappen von Schaltanlagenräumen, wenn sie ohne Werkzeug von Einsatzkräften zu öffnen sind.
- Trafokammern haben zur Abführung von Abwärme meist ausreichend Öffnungen in Wand und Dach.
Löschwasserrückhaltung
- Unter Transformatoren und Kompensationsspulen liegen Auffangflächen oder -räume aus Beton. Die Auffangräume sind mit flammhemmenden Abdeckungen versehen, die im Havariefall einen offenen Brand im Auffangraum unterdrücken.
- Rückhaltevolumen: Es setzt sich aus Mindestwasservorlage (zum Auspumpen), Regenwasser, dem aufzufangenden Isoliermittel und einer Sicherheitsreserve zusammen.
- Aus Sicht der Brandschutzdienststellen genügt das im Regelfall der Sorgfaltspflicht nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Bei Wasserschutzgebieten können Zusatzmaßnahmen nötig sein.
- Wichtig: Die Feuerwehren sagen keine objektspezifischen Einsatzmaßnahmen zur Löschwasserrückhaltung zu. Das kann keine Planungsgrundlage sein. Siehe auch Löschwasserrückhaltung.
Wie die Anlage gebaut sein soll
- Flächige Anlagen: Gebäude und Anlagen meist aus nicht brennbaren Baustoffen, in der Regel erdgeschossig, mit Abständen nach den Bauordnungen der Länder.
- In Gebäuden: massive Bauweise, nicht brennbare Baustoffe, feuerbeständig, Obergeschosse über notwendige Treppenräume, Aufstellräume über bis zu zwei Ebenen, wenn es die Technik verlangt (höchstens 400 m² nach der Musterbauordnung).
- Öffnungen in der Hülle (Lüftung, Druckentlastung, Einbringen, Außentüren): 5 m Abstand zu angrenzenden Gebäuden.
- Transformatoren und Spulen: Trennungsabstände nach DIN EN IEC 61936-1 (VDE 0101-1). Reicht der Platz nicht, werden Wände in der Bauart von Brandwänden (EI 90-M) angeordnet. Bestand: Wand bis zur Höhe des obersten ölführenden Teils. Neubau: Wand, die 0,50 m über das oberste ölführende Bauteil hinausragt.
- Innerhalb von Gebäuden sind die umfassenden Wände (außer der Außenwand) Brandwände (REI 90-M), Außenwände aus nicht brennbaren Baustoffen.
- Räume nach EltBauVO (zum Beispiel Batterieräume, Sicherheitszentralen) werden abgetrennt.
Löschwasser und Zugang
- Bedarf flächig: Nach DVGW-Arbeitsblatt W 405 und der Fachempfehlung 2018-4 zählen die Anlagen in der Regel als Gewerbegebiet mit weniger als drei Vollgeschossen, GFZ unter 0,7 und kleiner Gefahr der Brandausbreitung. Daraus ergibt sich 48 m³/h über 2 Stunden.
- In dicht bebauten Gebieten (Anlagen in Gebäuden) wird von 96 m³/h über 2 Stunden ausgegangen.
- Kein besonderer Löschwasserbedarf bei Betriebs-, Sekundärtechnik- und Zusatzgebäuden, weil keine schnelle, großflächige Brandausbreitung zu erwarten ist.
- Hydranten: vorzugsweise an der Hauptzufahrt. Die erste Entnahmestelle höchstens 75 m vom Zugang. Bei Tank oder Brunnen werden die Entnahmestellen im Genehmigungsverfahren mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt. Bei sehr ausgedehnten Anlagen kann in Einzelfällen ein Radius von 300 m genügen (DVGW W 405). Siehe Hydranten.
- Flächen für die Feuerwehr: Die internen Verkehrsflächen sind für Fahrzeuge mit 16 t Gesamtmasse und 10 t Achslast befahrbar, weil sie auch für Großkomponenten ausgelegt sind. Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge sind nicht nötig, es gibt keine Aufenthaltsräume über der Erdgleiche.
- Feuerwehrplan: Bei Anlagen in Gebäuden wird ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 mit Gefahrstoffaufstellung einvernehmlich mit der Brandschutzdienststelle festgelegt. Siehe Feuerwehrpläne.
Was heißt das für dich?
- Nicht eigenmächtig betreten: Ein Umspannwerk betrittst du nur nach Freigabe des Betreibers. Bis dahin heißt es sichern, damit der Brand nicht auf die Umgebung übergreift.
- Betreiber früh einbinden: Die Zusammenarbeit mit dem Anlagenbetreiber steht im Vordergrund. Wo ein Feuerwehrplan vorhanden ist, nutze ihn.
- Trafobrand = Ölbrand: Brandklasse B, Schaum oder Pulver werden meist eingesetzt (siehe Schaum).
- Abstände zu spannungsführenden Teilen bleiben die Grundlage: Elektrizität: Gefahren und Abstände.
- Umwelt: Die Feuerwehr kann keine objektspezifische Löschwasserrückhaltung zusagen, die Auffangräume der Anlage sind die Hauptvorsorge.
- Quelle
- Fachempfehlung 2024-03 „Brandschutz in Umspannwerken und vergleichbaren abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten“, AGBF Bund und DFV, 9. Oktober 2024
- Gilt für
- Spannungsebenen ab 110 kV, Neu- und Umbau (Bestand ist nicht Gegenstand)
- Nicht Gegenstand
- Transformatoren nach EltBauVO in Gebäuden, Sonderanlagen (Gleichstromkonverter, eigenständige Kompensation), Lithium-Ionen-Großspeicher
- Zutritt
- nur Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen, Feuerwehr nach Freigabe
- Brandklasse des Isolieröls
- B
- Löschwasserbedarf flächig
- 48 m³/h über 2 Stunden
- Löschwasserbedarf im Gebäude (urban)
- 96 m³/h über 2 Stunden
- Hydrant
- erste Entnahmestelle höchstens 75 m vom Grundstücks- oder Gebäudezugang
- Befahrbarkeit
- Fahrzeuge mit 16 t Gesamtmasse und 10 t Achslast unterstellt
- Entrauchung
- Räume über 50 m² mindestens 2 % der Grundfläche, mindestens 0,25 m²