Das Wichtigste in Kürze
- Flüssiggas (Propan, Butan und ihre Gemische) ist brennbar, schwerer als Luft (je nach Gemisch etwa 1,5- bis 2,1-fach) und fließt am Boden wie eine Flüssigkeit. Es ist ein erstickendes Atemgift, in hohen Konzentrationen leicht betäubend, aber nicht giftig.
- Aus 1 kg Flüssiggas entstehen etwa 2 Liter Flüssigkeit, daraus etwa 500 Liter Gas und daraus etwa 30.000 Liter zündfähiges Gas-Luft-Gemisch. Das Gemisch zündet auch in großer Entfernung und kann bis zur Austrittsstelle zurückzünden.
- Austretende Flüssigkeit kühlt sich und die Umgebung stark ab (Erfrierungsgefahr, Armaturen vereisen). Behälter, die von Flammen oder Wärme getroffen werden, können bersten (BLEVE), Teile fliegen je nach Größe bis etwa 1.000 m.
- Zuerst Zündquellen ausschalten, Bereich räumen und absperren, mit dem Wind anfahren, nicht in Senken stellen. Brennende Austritte nur löschen, wenn nichts mehr nachströmt.
Anfahrt und Erkundung
- Mit dem Wind anfahren, auf Windrichtungswechsel achten. Fahrzeuge nicht in Senken und nicht direkt an die Schadenstelle stellen.
- Gefahren- und Absperrbereich nach Behältergröße einrichten und dabei die Ausbreitungsrichtung beachten, nicht in Gefällerichtung. Im Bereich bleiben nur Kräfte, die dort gebraucht werden.
- Nachfordern: Gefahrstoffzug, Trockenlöschfahrzeug oder Pulveranhänger, Flüssiggas-Sicherheitsdienst, Beauftragten des Betriebs, Stromversorger.
- Erkunden: Inhalt, Behältergröße, Füllstand, Sicherheitsventil vorhanden, Leck in der Gas- oder in der Flüssigphase, Ursache und Umfang, Einsatzpläne und Merkblätter des Objekts.
- Dokumentieren: Zeitpunkt der Erwärmung, austretende Gasmenge, Messwerte, Öffnen und Schließen von Ventilen, durchgeführte Kühlung.
- Löschwasser aufbauen: Es wird vermutlich viel gebraucht, gegebenenfalls lange Förderstrecke.
Austritt ohne Brand
- Ex-Bereich laufend messen, auch in Nachbargebäuden, Senken, Kellern und Kanälen (Kalibriergas beachten, ersatzweise Prüfröhrchen). In Vertiefungen auch im Freien Atemschutz tragen.
- Tiefkaltes Gas kann Schutzkleidung beschädigen. Leck unter Atemschutz und Hitzeschutzkleidung erkunden und möglichst abdichten. Eine Wärmebildkamera kann die Gasphase sichtbar machen.
- Zündquellen ausschließen: Quellen vor Ort beseitigen, nur Ex-geschützte Funkgeräte, Fahrzeuge, Geräte und Auffangbehälter erden, Strom von außerhalb des Gefahrenbereichs abschalten, funkenfreies Werkzeug, elektrostatische Aufladung durch ausströmendes Gas beachten, keine Handys oder Melder in den Bereich, nicht rauchen.
- Fenster und Türen schließen, Lüftungsanlagen abschalten. Trupp mit Hitzeschutz bereithalten, auch der Sicherheitstrupp (Pulverlöscher).
- Auswirkung einer Verpuffung abschätzen. Gas nicht in Senken, Keller und Kanäle fließen lassen (abdichten oder mit Sprühstrahl abdrängen, Werfer oder Hydroschild.)
- Ausgetretene Flüssigkeit mit Leicht- oder Mittelschaum abdecken, das bremst die Verdampfung. Stationäre Berieselungsanlagen einschalten, Ventile mit dem Betreiber schließen, Tankheizung abstellen.
Lache gezielt verdampfen lassen
- Nur, wenn sich Flüssigkeit in einem gefährlichen Bereich sammelt, mit Fachleuten abgestimmt (zum Beispiel Flüssiggas-Sicherheitsdienst).
- Absperrung großräumig erweitern, an allen Punkten dauernd messen, besonders tief gelegen. Sicherstellen, dass die Wolke kontrolliert abziehen kann und niemand gefährdet wird.
- Dann vorsichtig Wasser in die Lache geben, das wärmere Wasser beschleunigt das Verdampfen.
Schadenstelle im Gebäude
- Fenster und Türen zum Lüften öffnen, Behälter möglichst ins Freie bringen oder absperren, keine elektrischen Schalter betätigen, Gebäude von außen freischalten.
- Innenraum mit Ex-geschützten Lüftern (zum Beispiel Wasserlüfter) entlüften. Überdruckbelüftung nur, wenn sie die Gefahr nicht ausbreitet.
Brennender Austritt
- Nur vorgehen, wenn keine unmittelbare Verpuffungsgefahr besteht. Stationäre Berieselung einschalten, Bereiche absperren, starke Löschwasserversorgung aufbauen.
- Aus sicherer Position (Wurfweite der Werfer nutzen) die Umgebung kühlen und brennbare Objekte entfernen, den Behälter mit größtem Einsatz kühlen.
- Gaszufuhr absperren, wenn möglich, danach messen. Behälter beobachten: Öffnen und Schließen des Ventils, Blasen im Lack. Öffnet das Sicherheitsventil trotz Kühlung, droht der Behälterzerknall (BLEVE), bei leeren Behältern schon nach etwa 10 Minuten Beflammung.
- Flamme nur löschen, wenn nichts mehr austritt oder das Gas sicher unter die untere Explosionsgrenze verdünnt wird. Danach mit Wiederzündung rechnen. Die Feuerwehr zündet erneut nur, wenn das schnell möglich ist, Zündquellen das Gas ohnehin wieder entzünden würden und keine Brandausbreitung droht.
- Hochspannungsleitungen über dem Behälter können abreißen (Spannungstrichter). Brennende Kesselwagen aus dem Zug lösen. Sicherheitsventile, die angesprochen haben, schließen oft nicht mehr dicht.
- Nach dem Ablöschen in der Umgebung messen, besonders in Tieflagen.
Brand in der Umgebung eines Tanks
- Gefahrenbereich räumen, Zu- und Abgangsleitungen mit dem Betreiber absperren, tragbare Behälter aus dem Bereich holen.
- Schwerpunkt: das Feuer löschen, das die Anlage bedroht. Den Behälter nie von unten beflammen lassen.
- Anlage aus größtmöglicher Entfernung und geschützt kühlen, gegebenenfalls Wasserwerfer aufbauen und den Bereich verlassen. Bei vertretbarem Risiko den Behälter mit Schwerschaum schützen.
- Warnzeichen: Verfärbung des Anstrichs, Öffnen und Schließen von Druckbegrenzungsventilen. Bei Kartuschen und kleinen Blechbehältern deutet ein aufgeblähter Boden auf baldiges Bersten.
Abstände und Kühlwasser nach Behälterart
- Gasflasche (bis 33 kg): Kräfte unter Hitzeschutz 25 m, Gefahren- und Absperrbereich je nach Lage, Kühlwasser 15 l/min.
- Fahrzeugtank (etwa 0,1 m³): Kräfte 25 m, Gefahrenbereich 100 m, Absperrbereich 200 m, Kühlwasser 15 l/min.
- Haus- oder Kompaktanlage (2,7 bis 6,4 m³): Kräfte 100 m, Gefahrenbereich 200 m, Absperrbereich 400 m, Kühlwasser 180 l/min.
- Einzel-Lkw (6 bis 11 m³): Kräfte 100 m, Gefahrenbereich 200 m, Absperrbereich 400 m, Kühlwasser 1.200 l/min.
- Lkw mit Anhänger oder Sattelzug (20 bis 36 m³): Kräfte 200 m, Gefahrenbereich 400 m, Absperrbereich 800 m, Kühlwasser 1.200 l/min.
- Kesselwagen (62 bis 120 m³): Kräfte 300 m, Gefahrenbereich 600 m, Absperrbereich 1.200 m, Kühlwasser 2.500 l/min.
- Speicheranlage oder Binnenschiff (bis 250 m³): Kräfte mindestens 300 m, Gefahrenbereich mindestens 600 m, Absperrbereich 1.500 m, Kühlwasser 2.000 bis 150.000 l/min.
- Großspeicher (bis 1.000 m³ / darüber): Kräfte mindestens 300 m / 500 m, Gefahrenbereich mindestens 600 m / 800 m, Absperrbereich 2.000 m / 2.500 m.
- Richtwerte für die erste Lage, sie ersetzen weder die FwDV 500 noch die Beratung durch Fachleute.
- Gasflaschen haben meist ein Sicherheitsventil, Kartuschen, Treibgasflaschen (Gabelstapler) und ausländische Flaschen oft nicht.
- Wasserwerfer müssen die Abstände gegebenenfalls unterschreiten, Deckung macht das vertretbar.
Was heißt das für dich?
- Mit dem Wind, aus der Deckung, Zündquellen aus.
- Behälter kühlen, nicht die Flamme löschen, solange Gas nachströmt.
- Ventil öffnet trotz Kühlung: sofort zurückziehen.
Siehe auch: Gasflaschen im Brandeinsatz, Gaswolke bekämpfen, Tankbrand und Boil-over, Absperrbereiche.
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- Dichte
- Je nach Gemisch etwa 1,5- bis 2,1-fach schwerer als Luft
- Druck im Behälter
- Unter Druck verflüssigt, etwa 5 bis 10 bar
- Mengenverhältnis
- 1 kg gibt etwa 2 l Flüssigkeit, 500 l Gas, 30.000 l zündfähiges Gemisch
- Flüssigphase
- Schwimmt auf Wasser, nicht wasserlöslich, nicht wassergefährdend
- Hautschäden bei Brand
- Noch in etwa 300 m Entfernung möglich
- Behälter ohne Genehmigung
- Bis 3 t Fassungsvermögen, den Kräften oft nicht bekannt
- Gasflaschen
- Fragmente flogen im Versuch über 260 m