Das Wichtigste in Kürze
- Die KatSV regelt Organisation, Mindeststärke von Personal, Technik und Ausrüstung sowie Ausbildung und Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes in Brandenburg.
- Sieben Fachdienste: Führung, Brandschutz, Sanitätsdienst, Betreuungsdienst, Gefahrstoffschutz, Bergung/Instandsetzung (inkl. Wassergefahren), Versorgung.
- 13 Einheiten und Einrichtungen (zum Beispiel BSE Brandschutzeinheit, GSE Gefahrstoffeinheit, SEE-San, SEG-Bt, SEG-V, SEG-W, SEG-Fü, SEE-VE).
- Übungen: Plan-, Alarmierungs-, Marsch- und Stabsrahmenübungen mindestens alle 2 Jahre, Vollübungen mindestens alle 5 Jahre.
- Laut Verordnungstext tritt die KatSV zum 31. Dezember 2026 außer Kraft. Achte auf eine Nachfolgeregelung.
- Verordnung
- Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung, KatSV)
- Fassung
- Ursprung 2012, zuletzt geändert am 16. Dezember 2021 (Stand laut BRAVORS)
- Geltung
- Tritt laut Text mit Wirkung vom 1. Oktober 2012 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft
- Hinweis zum Download
- Das hinterlegte PDF ist eine ältere Bearbeitungsfassung (Stand 22.06.2012) mit sechs Fachdiensten und zwölf Einheiten. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung in BRAVORS.
Fachdienste und Einheiten
Die sieben Fachdienste
Führung, Brandschutz, Sanitätsdienst, Betreuungsdienst, Gefahrstoffschutz, Bergung/Instandsetzung (einschließlich Wassergefahren) und Versorgung. Die unteren Katastrophenschutzbehörden setzen sie nach ihrer Gefahren- und Risikoanalyse durch Einheiten und Einrichtungen um.
Einheiten und Einrichtungen
- KatSL: Katastrophenschutzleitung
- FüSt: Führungsstab
- SEG-Fü: Schnelleinsatzgruppe Führungsunterstützung
- BSE: Brandschutzeinheit
- SEE-San: Schnelleinsatzeinheit Sanität
- SEG-Bt: Schnelleinsatzgruppe Betreuung
- PSNV: Teams der psychosozialen Notfallversorgung
- SEG-V: Schnelleinsatzgruppe Verpflegung
- PASt: Personenauskunftsstelle
- GSE: Gefahrstoffeinheit
- SEG-W: Schnelleinsatzgruppe Wassergefahren
- SEE-VE: Schnelleinsatzeinheit Versorgung Energie
- Katastrophenschutzlager
Einheiten arbeiten als strukturierte taktische Gliederung am Schadensort, Einrichtungen werden abgesetzt betrieben.
Zusammenarbeit, Ausbildung, Einsatz
- Mitwirkung: Neben den öffentlichen Feuerwehren setzen die unteren Katastrophenschutzbehörden die Hilfsorganisationen ein. Das THW wirkt besonders im Fachdienst Bergung/Instandsetzung mit.
- Aufstellung: Die Einheiten sind so aufzustellen, dass der örtliche Brandschutz auch bei Katastrophenschutzeinsätzen gewährleistet bleibt.
- Mindeststärke: festgelegt in der Anlage (Personal, Technik und Ausrüstung). Ergänzende Zivilschutzausstattung des Bundes wird integriert.
- Übungen: Planübungen, Alarmierungsübungen, Marschübungen und Stabsrahmenübungen mindestens alle 2 Jahre, Vollübungen mindestens alle 5 Jahre. Bei Realeinsätzen kann darauf verzichtet werden.
- Einsatz: auf Anordnung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde. Das Koordinierungszentrum Krisenmanagement der Landesregierung kann Ressourcen vermitteln.
Mindeststärken (ältere Fassung 2012, zur Orientierung)
- BSE: 73 Kräfte (5 Führer, 13 Unterführer, 55 Helfer), 15 Fahrzeuge
- GSE: 26 Kräfte, 5 Fahrzeuge
- SEE-San: 37 Kräfte, 10 Fahrzeuge
- SEG-Bt: 6 Kräfte, 1 Fahrzeug. SEG-V: 9 Kräfte, 3 Fahrzeuge
- SEG-W: 9 Kräfte, 4 Fahrzeuge. SEG-Fü: 5 Kräfte, 2 Fahrzeuge
Die aktuellen Werte stehen in der Anlage der geltenden Fassung.