H:Tier in Not – Tierrettung

Technische Hilfeleistung

Das Wichtigste in Kürze

  • H:Tier in Not umfasst Tier in Not und Not durch Tier. Laut Katalog Staffel.
  • Menschenleben gehen vor. Tiere werden nur gerettet, wenn die Einsatzkräfte nicht gefährdet werden. Tierhalter müssen Gefahren zuerst selbst beseitigen. Die Feuerwehr rettet, fängt nicht ein.
  • Eigenschutz: volle Schutzkleidung mit Handschuhen und Visier, ruhige Bewegungen, kein Lärm. Tiere können beißen, treten, kratzen, stechen.
  • Tierarzt früh alarmieren (Beruhigung, Versorgung), Halter einbinden. Kosten: Wer ein gerettetes Tier hält, kann nach Satzung kostenpflichtig sein (§ 45 BbgBKG).
  • Wespen, Hornissen, Bienen: Nur bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit (Schule, Kita, Spielplatz). Geschützte Arten nicht vernichten.
Stichwort
H:Tier in Not (Nr. 22 im Katalog)
Beispiele laut Katalog
Tier in Not, Not durch Tier
Taktische Einheit
Staffel
Hinweis
Welche Kräfte für das Stichwort ausrücken, steht in der Alarm- und Ausrückeordnung deiner Wehr, die Katalogwerte sind nur Hinweise. Vor Ort entscheidet der Einheitsführer. Die Handgriffe übst du praktisch in der Wache.

Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.

Lage und Grundsätze

Zuständigkeit und Kosten

  • Die Feuerwehr rettet Tiere aus Notlagen und bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Das Einfangen von Tieren gehört nicht dazu.
  • Halter zuerst: Gefahren durch das eigene Tier muss der Halter beseitigen.
  • Kosten: Nach § 45 Abs. 1 Nr. 5 BbgBKG können Aufgabenträger Gebühren nach Satzung von dem erheben, der ein Tier hält, das geborgen oder gerettet worden ist. Personalien aufnehmen.
  • Wildtiere: im Wald der Forst, außerhalb Polizei und Feuerwehr nach den örtlichen Regelungen, Jagdausübungsberechtigte einbinden.
  • Tollwutverdacht (zum Beispiel Fuchs mit auffälligem Verhalten): Amtstierarzt verständigen, nicht berühren.

Eigenschutz

  • Volle PSA: Stiefel, Schutzkleidung, Handschuhe, Helm mit Visier schützen vor Bissen und Krallen. Für Katzen besondere Handschuhe.
  • Ruhig und leise: kein Lärm, keine hektischen Bewegungen. Sondersignal vor der Einsatzstelle abschalten.
  • Muttertiere und Herdentiere sind besonders aggressiv (Jungtiere, Paarungszeit).
  • Nicht anhauchen, nicht schlagen bei Insekten, das macht sie aggressiv.

Vorgehen

Schritt für Schritt (allgemein)

  1. Lage erkunden: Welches Tier, wo, in welchem Zustand? Wer ist der Halter? Ist ein Tierarzt erreichbar?
  2. Eigenschutz (siehe oben), Abstand, Zuschauer fernhalten.
  3. Tierarzt früh verständigen (lange Anfahrtszeiten): Beruhigungsmittel, Begutachtung, Versorgung.
  4. Halter oder vertraute Person einbinden: gibt Ratschläge, kann das Tier beruhigen.
  5. Rettungsmittel: Leitern, Seile, Netze, Gurte, bei großen Tieren Hebe- und Zugmittel. Spezialgeräte nur durch geschulte Kräfte.
  6. Nach der Rettung: sichere Unterbringung (zum Beispiel Koppel), sonst läuft das Tier zurück in die Gefahr.
  7. Übergabe an Halter, Tierarzt, Tierheim oder Veterinäramt. Polizei nachalarmieren bei Tierschutzverstößen.

Kleintiere, Hunde, Katzen

  • Exotische Haustiere (zum Beispiel Schlangen): mit Besen in den Transportbehälter treiben oder Kescher. Improvisierter Transport: Karton.
  • Hunde in Notlagen (festgeklemmt, im Schacht): ruhig sichern, Halter und Tierarzt einbinden.
  • Katze auf dem Baum: keine Standardaufgabe der Feuerwehr, Einsatz nur bei echter Notlage und nach den Vorgaben des Trägers.

Pferde und Rinder

  • Gefahren: Tritte und Herdenverhalten (die ganze Herde setzt sich in Bewegung!).
  • Verhalten: Von vorne und im Sichtfeld nähern, ruhig und langsam, feste, beruhigende Stimme.
  • Nur einzeln wegführen, nicht die ganze Herde bewegen.
  • Tierarzt immer alarmieren, bei Großtierrettung (festliegend, im Graben) Bergegurte, Kran oder Fachfirma nach Anweisung des Tierarztes.

Wespen, Hornissen, Bienen

  • Bloße Nester rechtfertigen keinen Einsatz. Die Feuerwehr wird bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit tätig (Schule, Kindergarten, Spielplatz, Altenheim).
  • Geschützt: Bienen, Hummeln und Hornissen sind besonders geschützt, Nester dürfen nur von geschulten Personen umgesetzt werden (Genehmigung der Behörde). Wespen unterliegen dem allgemeinen Naturschutz, Vernichtung nur bei konkreter Gefahr.
  • Absperren etwa 5 m um das Nest, Fenster schließen, Imker- oder Schutzanzug für alle, die sich nähern.
  • Ruhig bewegen, nicht anhauchen (das Kohlendioxid macht aggressiv), nicht schlagen.
  • Allergiker: Lebensgefahr, Stiche in Mund und Rachen sind auch für Nicht-Allergiker gefährlich (Schwellung). Rettungsdienst bereit.
  • Fachleute: Imker für Bienen, Hummeln, Hornissen (Schwarmvermittlung), Schädlingsbekämpfer nur bei konkreter Gefahr, Gemeinde oder Kreis koordiniert.

Typische Fehler

  • Tiere gerettet, obwohl Menschen gefährdet waren.
  • Hektik und Lärm am Einsatzort.
  • Nester geschützter Arten vernichtet.
  • Tierarzt zu spät alarmiert.
  • Gerettetes Tier nicht gesichert (läuft zurück in Gefahr).
  • Halter nicht eingebunden.

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Siehe auch