Das Wichtigste in Kürze
- Hilflose Person hinter einer Tür: Laut Katalog Staffel mit 1 LF und Türöffnungssatz, Rettungsdienst mit alarmiert (bei Personen in Gefahr RTW + Notarzt).
- Erst alle schonenden Wege prüfen: klingeln, Nachbarn, Hausmeister, Schlüssel, offene Fenster oder Balkon, gegebenenfalls Leiter oder Drehleiter.
- Zerstörungsfrei zuerst (Falle gleiten, Öffnungskarte, Briefschlitz-Werkzeug), Schloss zerstören erst danach, Eintreten nur als letzte Möglichkeit.
- Nie allein: Wohnung nur truppweise betreten, Zeugen (Polizei oder eigene Kräfte), Rettungsdienst bereithalten.
- Danach: Polizei sichert die Wohnung und nimmt den Schlüssel. Erkundungsergebnisse und Gründe im Einsatzbericht festhalten.
- Stichwort
- H:Türnotöffnung (Nr. 4 im Katalog)
- Beispiele laut Katalog
- Hilflose Person
- Taktische Einheit
- Staffel
- Fahrzeuge
- 1 LF
- Besondere Einsatzmittel
- Türöffnungssatz
- Rettungsdienst-Stichwort
- ja
- Rettungsmittel
- ohne Personen in Gefahr: RTW; mit Personen in Gefahr: RTW + NA
- Drehleiter
- gegebenenfalls ja
- Hinweis
- Welche Kräfte für das Stichwort ausrücken, steht in der Alarm- und Ausrückeordnung deiner Wehr, die Katalogwerte sind nur Hinweise. Vor Ort entscheidet der Einheitsführer. Die Handgriffe übst du praktisch in der Wache.
Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.
Lage und Recht
Wann wird geöffnet?
- Typische Anlässe: hilflose Person (medizinischer Notfall, Sturz), Unfall in der Wohnung, Verdacht auf Suizid, längeres Nichtmelden einer Person mit Einschränkungen.
- Hinweise: überquellender Briefkasten, nicht abgeholte Lieferung (zum Beispiel Essen auf Rädern), Zeitung vor der Tür, Licht an, Fernseher läuft.
- Putativgefahr (vermeintliche Gefahr): Stellt sich heraus, dass niemand in Not war, muss man belegen können, warum man annehmen durfte, dass eine Gefahr bestand. Deshalb sind Erkundung und Dokumentation entscheidend.
Rechtliche Grundlagen in Brandenburg
- § 15 BbgBKG (Unterstützungspflichten): Eigentümer und Besitzer haben im Gefahrenfall den Einsatzkräften den Zutritt zu gestatten.
- § 16 BbgBKG: Durch den Vollzug des Gesetzes kann auch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) eingeschränkt werden.
- § 15 Abs. 3: Maßnahmen dürfen nicht zu Schäden führen, die erkennbar außer Verhältnis zum Erfolg stehen. Deshalb schonend öffnen.
- Entscheidung trifft der Einheitsführer, bei Amtshilfe trägt die anfordernde Behörde die Verantwortung, bei privater Anforderung bewertet die Feuerwehr selbst, ob eine Gefahr vorliegt.
- Hinweis: Die Rechtslage ist Sache des Trägers und der Wehrführung. Klärt sie vorab mit der Gemeinde und Polizei (Dienstanweisung zur Türöffnung).
Vorgehen
Erkunden
- Lage klären: Wer hat alarmiert? Warum? Ist die Person ansprechbar? Hört man etwas? Geräusche, Hilferufe, Licht, Post, Gerüche (Gas, Verwesung)?
- Nachbarn befragen: Allgemeinzustand der Person? Schlüssel vorhanden? Anrufen möglich? Haustiere, Waffen, Verhalten?
- Gebäude erkunden: Fenster oder Balkontür offen oder gekippt? Oberlicht über der Tür? Zugang über Leiter oder Drehleiter?
- Erneut klingeln und laut klopfen (zum Beispiel mit der Stahlkappe).
- Rettungsdienst vor Ort abstimmen: Er braucht den schnellsten Zugang, Erste-Hilfe-Material bereit.
- Bei Suizidverdacht zusätzlich Polizei früh einbinden (Auskunft zu Waffen oder bekannten Vorfällen).
Öffnungsmethoden (von schonend zu hart)
Zerstörungsfrei (erste Wahl):
- Falle mit Fallengleiter, Öffnungskarte, Fallendraht oder Spiraldraht betätigen.
- Klinke durch Briefschlitz oder Türspion mit Spezialwerkzeug von innen betätigen.
- Gekipptes Fenster mit Saugnapf und Fenstergriff-Werkzeug öffnen.
Schlosszylinder zerstören:
- Zylinder ziehen, auffräsen, abbrechen (mit Zange, Knackrohr oder Halligan-Tool, mindestens 3 mm Überstand, gegebenenfalls Schutzbeschlag entfernen), aufbohren.
Tür oder Fenster zerstören:
- Aufhebeln an der Bandseite oder Schlossseite (Brechstange, Halligan-Tool, hydraulischer Türöffner).
- Füllung herausschlagen (Altbautür), Fenster aufhebeln.
- Fenster einschlagen: oft günstiger zu reparieren als die Haustür, vorher Glas sichern und Splitter beachten.
Besondere Methoden (nur unter Bedingungen):
- Motorsäge, Trennschleifer: nur wenn sicher niemand direkt hinter der Tür liegt, bei Verbrennungsmotoren Treppenraum lüften.
- Ramme: bei massiven Türen.
- Eintreten: nur als letzte Möglichkeit (Verletzungsgefahr).
Immer: Schutzbrille, Gehörschutz bei zerstörenden Methoden.
Nach dem Öffnen
- Truppweise betreten (mindestens zu zweit), Rettungsdienst hinterher oder gleich dabei. Zeuge für den Fall späterer Vorwürfe.
- Gefahren beachten: gefährliche Haustiere, Gasgeruch, Rauch, bei Suizidverdacht Kohlenmonoxid (Grill, Auto in Garage). Atemschutz bei verdächtigem Geruch.
- Person betreuen, Erste Hilfe, Übergabe an den Rettungsdienst.
- Ist niemand da oder war die Öffnung unnötig: Ergebnisse dokumentieren.
- Wohnung sichern: Polizei übernimmt die Sicherung und den Schlüssel, bei Tatortverdacht Spurenschutz beachten, nichts unnötig berühren.
- Einsatzbericht: Erkundungsergebnisse (Nachbarn, Hinweise), Gründe, Maßnahmen, Beteiligte (Polizei, Rettungsdienst).
Typische Fehler
- Zu früh zerstörend vorgegangen.
- Einzeln in die Wohnung gegangen.
- Polizei nicht eingebunden, Wohnung blieb offen.
- Nicht dokumentiert, warum geöffnet wurde.
- Motorsäge ohne zu prüfen, ob jemand hinter der Tür liegt.
- Gerüche und Geräusche ignoriert (Gas, CO).
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