H:Kommunal – Einsätze im Auftrag der Gemeinde

Technische Hilfeleistung

Das Wichtigste in Kürze

  • H:Kommunal sind Einsätze im Auftrag des Trägers des Brandschutzes (Gemeinde, Stadt): Amtshilfe, BRASIWA (Brandsicherheitswache), Notarztzubringer.
  • Der Katalog nennt keine feste Einsatzmittelkette. Der Auftrag bestimmt die Einsatzmittel.
  • Brandsicherheitswache: Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren und bei Großbühnen oder Szenenflächen über 200 m² (§ 41 BbgVStättV). Betreiber ist verpflichtet, üblicherweise stellt die Feuerwehr die Wache.
  • Aufgabe: Brände verhüten, früh erkennen, schnell alarmieren, Evakuierung unterstützen, Entstehungsbrände bekämpfen. Keine reine Security.
  • Amtshilfe: Rechtsgrundlage und Zuständigkeit klärt die Wehrführung mit dem Träger.
Stichwort
H:Kommunal (Nr. 23 im Katalog)
Beispiele laut Katalog
Einsätze im Auftrag des Trägers, Amtshilfe, BRASIWA (Brandsicherheitswache), Notarztzubringer
Hinweis
Welche Kräfte für das Stichwort ausrücken, steht in der Alarm- und Ausrückeordnung deiner Wehr, die Katalogwerte sind nur Hinweise. Vor Ort entscheidet der Einheitsführer. Die Handgriffe übst du praktisch in der Wache.

Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.

Brandsicherheitswache

Wann ist sie nötig?

  • Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren und jede Veranstaltung auf Großbühnen oder Szenenflächen über 200 m² (§ 41 BbgVStättV).
  • Verpflichtet ist der Betreiber der Versammlungsstätte, die Feuerwehr stellt sie üblicherweise.
  • Verzicht: möglich, wenn die Brandschutzdienststelle bestätigt, dass der Betreiber ausreichend ausgebildete Kräfte hat.
  • Zusammenarbeit: Der Betreiber stellt die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sicher.

Ablauf Schritt für Schritt

Vorab:

  1. Auftrag klären: Ort, Zeit, Dauer, Ansprechpartner, Art der Veranstaltung (Bühnenshow, Pyrotechnik, Heißarbeiten).
  2. Objekt kennen: Fluchtwege, Zufahrten, Löschmittel, Feuerwehrpläne, Brandmeldeanlage, Sammelplätze.
  3. Wache planen: Stärke, Ausrüstung (Feuerlöscher, Funk), Aufstellungspunkte.

Vor Ort:

  1. Vorbesprechung mit dem Veranstaltungsleiter.
  2. Kontrolle: Rettungswege frei, Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig, Brandlasten (Dekoration, Pyrotechnik) beachten.
  3. Beobachten: Entstehungsbrände früh erkennen, Erste Löschmaßnahmen einleiten.
  4. Funk und Meldung: Kommunikationsweg zur Leitstelle sicherstellen.

Bei Brand oder Gefahr:

  1. Alarmieren, Menschenrettung und Evakuierung unterstützen, Löschangriff.

Danach:

  1. Dokumentieren (Zeit, Stärke, besondere Vorkommnisse, Wachbuch), Kosten nach Satzung.

Abgrenzung

  • Brandsicherheitswache hat Grundkenntnisse der Brandbekämpfung und darf entstehende Brände bekämpfen, anders als ein reiner Sicherheitsdienst.
  • Sanitätswache und Ordnungsdienst sind eigene Aufgaben.

Weitere kommunale Einsätze

Amtshilfe

  • Die Feuerwehr unterstützt andere Behörden, zum Beispiel bei Absperrungen oder Technik (Beleuchtung, Pumpen).
  • Rechtsgrundlage und Zuständigkeit klärt die Wehrführung mit dem Träger. Bei Amtshilfe trägt die anfordernde Behörde die Verantwortung.
  • Kosten: nach Satzung und § 45 BbgBKG.

Notarztzubringer

  • Die Feuerwehr bringt den Notarzt zum Einsatzort, wenn der Auftrag das vorsieht.
  • Besatzung und Fahrzeug nach Vorgabe der Leitstelle. Notarzt entscheidet in medizinischen Fragen (§ 9 BbgBKG).

Merksätze

  • Auftrag klar, Zuständigkeit klar, Doku sauber.
  • Nicht mehr leisten, als der Auftrag verlangt, nicht weniger, als die Sicherheit fordert.

Lizenz und Quellenhinweis

Diese Seite beruht zum Teil auf Inhalten des Einsatzleiterwikis (Autorinnen und Autoren: siehe Versionsgeschichte der jeweiligen Wiki-Artikel), veröffentlicht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0.

Änderungen: Die Inhalte wurden umformuliert, gekürzt, neu gegliedert und um Angaben aus weiteren Quellen ergänzt (zum Beispiel Einsatzstichwortkatalog Brandenburg, Vorschriften und Fachinformationen).

Lizenz dieser Seite: Entsprechend der Share-Alike-Bedingung wird auch diese Seite unter CC BY-SA 4.0 bereitgestellt. Sie darf unter dieser Lizenz mit Namensnennung weitergegeben und bearbeitet werden. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.

Siehe auch