Das Wichtigste in Kürze
- H:Kommunal sind Einsätze im Auftrag des Trägers des Brandschutzes (Gemeinde, Stadt): Amtshilfe, BRASIWA (Brandsicherheitswache), Notarztzubringer.
- Der Katalog nennt keine feste Einsatzmittelkette. Der Auftrag bestimmt die Einsatzmittel.
- Brandsicherheitswache: Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren und bei Großbühnen oder Szenenflächen über 200 m² (§ 41 BbgVStättV). Betreiber ist verpflichtet, üblicherweise stellt die Feuerwehr die Wache.
- Aufgabe: Brände verhüten, früh erkennen, schnell alarmieren, Evakuierung unterstützen, Entstehungsbrände bekämpfen. Keine reine Security.
- Amtshilfe: Rechtsgrundlage und Zuständigkeit klärt die Wehrführung mit dem Träger.
- Stichwort
- H:Kommunal (Nr. 23 im Katalog)
- Beispiele laut Katalog
- Einsätze im Auftrag des Trägers, Amtshilfe, BRASIWA (Brandsicherheitswache), Notarztzubringer
- Hinweis
- Welche Kräfte für das Stichwort ausrücken, steht in der Alarm- und Ausrückeordnung deiner Wehr, die Katalogwerte sind nur Hinweise. Vor Ort entscheidet der Einheitsführer. Die Handgriffe übst du praktisch in der Wache.
Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.
Brandsicherheitswache
Wann ist sie nötig?
- Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren und jede Veranstaltung auf Großbühnen oder Szenenflächen über 200 m² (§ 41 BbgVStättV).
- Verpflichtet ist der Betreiber der Versammlungsstätte, die Feuerwehr stellt sie üblicherweise.
- Verzicht: möglich, wenn die Brandschutzdienststelle bestätigt, dass der Betreiber ausreichend ausgebildete Kräfte hat.
- Zusammenarbeit: Der Betreiber stellt die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sicher.
Ablauf Schritt für Schritt
Vorab:
- Auftrag klären: Ort, Zeit, Dauer, Ansprechpartner, Art der Veranstaltung (Bühnenshow, Pyrotechnik, Heißarbeiten).
- Objekt kennen: Fluchtwege, Zufahrten, Löschmittel, Feuerwehrpläne, Brandmeldeanlage, Sammelplätze.
- Wache planen: Stärke, Ausrüstung (Feuerlöscher, Funk), Aufstellungspunkte.
Vor Ort:
- Vorbesprechung mit dem Veranstaltungsleiter.
- Kontrolle: Rettungswege frei, Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig, Brandlasten (Dekoration, Pyrotechnik) beachten.
- Beobachten: Entstehungsbrände früh erkennen, Erste Löschmaßnahmen einleiten.
- Funk und Meldung: Kommunikationsweg zur Leitstelle sicherstellen.
Bei Brand oder Gefahr:
- Alarmieren, Menschenrettung und Evakuierung unterstützen, Löschangriff.
Danach:
- Dokumentieren (Zeit, Stärke, besondere Vorkommnisse, Wachbuch), Kosten nach Satzung.
Abgrenzung
- Brandsicherheitswache hat Grundkenntnisse der Brandbekämpfung und darf entstehende Brände bekämpfen, anders als ein reiner Sicherheitsdienst.
- Sanitätswache und Ordnungsdienst sind eigene Aufgaben.
Weitere kommunale Einsätze
Amtshilfe
- Die Feuerwehr unterstützt andere Behörden, zum Beispiel bei Absperrungen oder Technik (Beleuchtung, Pumpen).
- Rechtsgrundlage und Zuständigkeit klärt die Wehrführung mit dem Träger. Bei Amtshilfe trägt die anfordernde Behörde die Verantwortung.
- Kosten: nach Satzung und § 45 BbgBKG.
Notarztzubringer
- Die Feuerwehr bringt den Notarzt zum Einsatzort, wenn der Auftrag das vorsieht.
- Besatzung und Fahrzeug nach Vorgabe der Leitstelle. Notarzt entscheidet in medizinischen Fragen (§ 9 BbgBKG).
Merksätze
- Auftrag klar, Zuständigkeit klar, Doku sauber.
- Nicht mehr leisten, als der Auftrag verlangt, nicht weniger, als die Sicherheit fordert.
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