Das Wichtigste in Kürze
- Tragehilfe heißt: Der Rettungsdienst hat den Patienten versorgt, die Feuerwehr bringt ihn zum Rettungsmittel, wenn der Weg zu schwierig oder zu lang ist.
- Erst absprechen, dann tragen: Die Feuerwehr stimmt Transportweg und Zustand des Patienten mit dem Rettungsdienst ab.
- Immer angurten: Wer mit Krankentrage, Schleifkorbtrage oder Rettungsbrett transportiert wird, wird durch Gurte oder Bebänderung fixiert. Das wird vor dem Tragen gründlich geprüft.
- Nur eingewiesene Kräfte tragen. Üben ist Pflicht, denn Stolpern, Absetzen und Rückenbelastung sind die typischen Gefahren.
- Drehleiter: Der Patient wird als „Paket“ (zum Beispiel auf Tragetuch oder Vakuummatratze) umgelagert. Welches Fenster, welche Versorgung unterwegs, wer begleitet: alles vorher mit dem Rettungsdienst klären.
Wann wird die Feuerwehr gebraucht?
- Der Rettungswagen kommt nicht nah genug: zum Beispiel bei einem gestürzten Radfahrer im Wald, am Waldrand oder im Steinbruch. Dann stellt die Feuerwehr den Transport zum Rettungswagen sicher.
- Zu wenig Personal beim Rettungsdienst: Reichen zwei Kräfte nicht (zum Beispiel bei gehunfähigen Patienten), wird zusätzliche Tragehilfe angefordert, etwa bei der Feuerwehr.
- Der Patient darf nicht selbst gehen: Bei Herzinfarkt und ähnlichen Notfällen wird er mit Tragestuhl oder Trage transportiert, nicht zu Fuß. Für den Rückweg braucht der Rettungsdienst dann Tragehilfe von der Feuerwehr oder weiteren Kräften.
- Siehe auch die Stichworte unter H:Hilfeleistung.
So läuft ein Einsatz ab
- Sicherheit der Einsatzkräfte: Lage und Weg erkunden, Gefahren erkennen.
- Rettungsdienst untersucht den Patienten, Lagerung und Transport werden mit ihm abgestimmt. In der Übungslage im Wald hat der Notfallsanitäter zum Beispiel ein gebrochenes Sprunggelenk festgestellt, die Wirbelsäule war unverletzt, der Patient wach.
- Feuerwehr bereitet den Transport vor, wählt das Hilfsmittel und die Träger, sichert den Weg.
- Patient fixieren: Gurte schließen, ein Klicken beim Einrasten ist zu hören. Bebänderung sichern, damit niemand stolpert.
- Tragen nach Kommando der Einsatzkraft am Kopfende. Bei unwegsamem Gelände unterstützt ein weiterer Trupp (gegebenenfalls zwei).
- Übergabe an den Rettungsdienst am Fahrzeug.
Die Hilfsmittel
- Krankentrage, Schleifkorbtrage und Rettungsbrett sind ausführlich auf der Seite Tragen beschrieben.
- Krankentrage: Beim Ausklappen müssen die Querverstrebungen sicher einrasten. Vor dem Transport Gurte schließen und Tragholme herausziehen, nach dem Absetzen wieder einschieben, damit niemand hängen bleibt. Es wird in Blickrichtung der verletzten Person getragen.
- Schleifkorbtrage: dort, wo Krankentragen an ihre Grenzen kommen, waagerecht oder senkrecht nutzbar.
- Rettungsbrett (Spineboard): für Personen mit möglicher Verletzung von Wirbelsäule oder Becken. Es erlaubt Ganzkörperimmobilisation, hilft bei enger Räumlichkeit (Treppenhaus), unwegsamem Gelände, beim Abseilen, bei der Rettung aus Pkw- und Lkw-Kabinen und schwimmt und eignet sich deshalb auch für das Wasser. Der Patient muss mit einem mehrteiligen Gurtsatz fixiert werden. Wird das Brett vom Rettungsdienst als Ersatz für die Vakuummatratze zum Abtransport in die Klinik genutzt, braucht es zusätzlich ein Kopffixierungsset und ein Patientenfixiersystem („Gurtspinne“).
- Halswirbelsäule: Bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung achtet der Rettungsdienst auf die Fixierung der Halswirbelsäule. Dieses Zubehör gehört nicht zur Standardbeladung eines HLF und erfordert eine intensive Schulung.
- Maximale Tragfähigkeit der Hersteller beachten. Sichtprüfung vor jedem Einsatz.
Gefahren beim Tragen
- Beim Ausklappen der Krankentrage rasten die Querverstrebungen nicht ein.
- Tragholme hängen nach dem Absetzen heraus.
- Ungleichmäßiges Anheben und Absetzen, Rückenbelastung.
- Stolpern über lose Bebänderung oder Gurtsysteme.
- Wirbelsäulenverletzung nicht erkannt: Halswirbelsäule durch den Rettungsdienst fixieren lassen.
Transport über die Drehleiter
- Absprache zuerst: Die Feuerwehr bereitet den Transport erst vor, wenn Transportweg („welches Fenster“) und Patientenzustand (Versorgung während des Transports) mit dem Rettungsdienst geklärt sind.
- Aufgabe Rettungsdienst: Der Patient liegt auf einem Tragetuch oder einer Vakuummatratze, damit jederzeit umgelagert werden kann. Medizintechnik am Patienten (Monitor, Sauerstoff, Beatmungsgerät) so weit wie möglich minimieren und die Sicherung mit der Feuerwehr abstimmen. Das Tragensystem zur Übernahme wird bereitgestellt.
- Aufgabe Feuerwehr: nach eigenen Standards und den Herstellerangaben der Drehleiter. Zur Aufnahme dient vorrangig eine Korbtrage, sonst die auf der Drehleiter mitgeführte DIN-Trage. Vorrang hat die Krankentragenhalterung am Korb, nur wenn das nicht geht, kommen Verfahren mit Seiltechnik zum Einsatz.
- Gemeinsam: Hat die Feuerwehr niemanden, der den Patienten während der Fahrt betreut, muss der Personalaustausch vorher abgestimmt sein. Der Patient wird mit nötiger Technik als „Paket“ auf die Trage der Feuerwehr umgelagert, patientenorientiert auf Straßenniveau gebracht und dort wieder auf die Trage des Rettungsmittels gelegt.
- Neue Fahrtragen: Neuere Fahrtragen im Rettungsdienst sind nicht mehr auf die Maße der DIN-Trage ausgelegt. Deshalb lassen sie sich nicht ohne Weiteres auf der Krankentragenhalterung einer Drehleiter montieren. Das Saarland hat sich daher für ein Verfahren entschieden, bei dem beide Seiten mit den bekannten Geräten arbeiten. Die Montage von Adaptern kann bei ungeübten Anwendern Fehler verursachen, Ausbildung und Inübunghaltung müssen zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst abgestimmt sein.
- Siehe Drehleiter.
Grundregeln für den Umgang mit Rettungshilfsmitteln
- Personen, die mit Trage oder Rettungsbrett transportiert werden, sind immer anzuschnallen oder zu fixieren, und das wird vor dem Transport gründlich überprüft.
- Nur eingewiesene und ausgebildete Feuerwehrangehörige einsetzen.
- Regelmäßig üben, damit der Umgang sicher und unfallfrei bleibt.
- In Verbindung mit Rettung und Transport ist eine regelmäßige Erste-Hilfe-Schulung sinnvoll.
- Geeignete Hilfsmittel nach Norm benutzen, vor dem Einsatz Sichtprüfung, Hinweise der FwDV 1 beachten.
- Nach DGUV Vorschrift 49 (§ 14) dürfen für den Feuerwehrdienst nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden. Die fachliche Eignung hat, wer ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch Übungen erhält.
Was heißt das für dich?
- Frag den Rettungsdienst, wie er den Patienten tragen lassen will, bevor du anpackst. Er kennt den Zustand.
- Prüfe Gurte und Trage (Einrasten, Gurte, Holme), bevor du hebst.
- Heb gemeinsam, auf Kommando, und achte auf deinen Rücken.
- Trag Handschuhe, wenn du den Patienten berührst.
- Üben: Die Handgriffe mit Trage, Schleifkorbtrage und Rettungsbrett gehören in jeden Übungsplan. Eine Übung dazu dauert in der Handreichung der Unfallkasse etwa 15 Minuten Einführung und 25 Minuten Praxis.
- Maßgeblich sind die Anweisungen der Einsatzleitung, die Herstellerangaben und die Regeln deiner Wehr. Die Seite fasst eine Handreichung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und ein Dokument des Rettungsdienstes im Saarland zusammen.
- Wann Tragehilfe
- RTW kann nicht heranfahren (Wald, Böschung, Treppenhaus) oder zusätzliche Träger nötig
- Absprache
- Transportweg und Patientenzustand mit dem Rettungsdienst
- Fixieren
- Gurte oder Bebänderung immer schließen, vor dem Transport prüfen
- Prüfung der Hilfsmittel
- Krankentrage, Schleifkorbtrage und Rettungsbrett alle 12 Monate (Sicht- und Funktionsprüfung durch Sachkundigen)
- Führung beim Tragen
- Einsatzkraft am Kopfende gibt die Kommandos
- Schutzausrüstung
- Einsatzkleidung, Helm mit Gesichtsschutz, Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, bei Patientenkontakt Infektionsschutzhandschuhe