FwDV 1: Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

Dienstvorschriften

Das Wichtigste in Kürze

  • Die FwDV 1 beschreibt die Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz: Wie werden Geräte getragen, aufgebaut und bedient?
  • Sie ist die „Handgriff-Vorschrift“ und gilt bundesweit. Grundlage ist die Beladung eines Löschgruppenfahrzeugs.
  • Wichtige Kapitel: Schutzausrüstung, Schläuche, Wasserentnahme, Hilfeleistungsgeräte, Leinen und Knoten, Absturzsicherung, Verkehrsabsicherung.
  • Fahrzeugeinrichtungen und besondere Geräte dürfen nur von unterwiesenen Feuerwehrangehörigen bedient werden.
Titel
Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Stand
September 2006 (redaktionelle Änderungen bis März 2007)
Herausgeber
Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)
Umfang
20 Kapitel, rund 150 Seiten
Wichtig für
Truppmann, Truppführer, Maschinist, Gruppenführer

Ausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung

Die Mindestschutzausrüstung besteht aus Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Schutzhandschuhen und Schutzschuhwerk. Je nach Einsatz kommen dazu: Feuerwehr-Haltegurt mit Beil, Gesichtsschutz, Feuerwehrleine, Atemschutzgerät, Warnkleidung und bei starker Wärmestrahlung zusätzlich Hitzeschutzkleidung. Im Hilfeleistungseinsatz zusätzlich Schutzbrille, Gehörschutz und Schnittschutzkleidung. Abweichungen sind nach der UVV auf Befehl des Einheitsführers möglich.

  • Gesichtsschutz (Klappvisier): bei Gefahr durch Splitter, wegschnellende Teile, Funken oder Spritzer.
  • Schutzbrille: bei besonderen Augengefahren, zum Beispiel Metallfunken der Trennschleifmaschine. Beim Brennschneiden gehört eine spezielle Brille mit UV-Schutz dazu, ohne Klappvisier (sonst sammeln sich Atemgifte).
  • Schnittschutzkleidung: Beinlinge oder Schnittschutzhose beim Einsatz der Motorkettensäge.
  • Warnkleidung: für alle, die durch fließenden Verkehr gefährdet sind.
  • Hitzeschutzkleidung: reflektierende Spezialkleidung für starke Wärmestrahlung. Sie ist nicht der normale Feuerwehrschutzanzug, sondern ein Zusatz für den ganzen Körper einschließlich Kopf, Händen und Füßen (siehe unten).

Welche Ausrüstung bei welchem Brand: BBK 1, BBK 2, BBK 3

Welche PSA nötig ist, hängt vom Einsatz ab. Die DGUV Information 205-014 teilt die Brandbekämpfung (BBK) in drei Szenarien ein:

  • BBK 1, Brandbekämpfung im Freien: Helm, Feuerwehrschutzkleidung (außen, dauerhaft wasserdicht), Feuerwehrschutzhandschuhe und -schuhe. Warnkleidung, wenn die Streifen nicht ausreichen. Atemschutz nur bei Bedarf.
  • BBK 2, Brandbekämpfung im Innenangriff: zusätzlich Pressluftatmer und Feuerschutzhaube, Schutzkleidung der Leistungsstufe 2 nach DIN EN 469, Handschuhe nach DIN EN 659. Hier ist das Risiko am höchsten.
  • BBK 3, Vegetationsbrandbekämpfung (Wald- und Flächenbrand über Stunden oder Tage): leichtere Schutzkleidung für das freie Gelände, Wald- und Flächenbrandhelm, Augenschutz und mindestens eine FFP2-Maske, damit kein Wärmestau entsteht.

Bei starker Wärmestrahlung kommt zu BBK 1 oder 2 zusätzlich die Hitzeschutzkleidung hinzu. Alle Normen, die Brandenburger Vorgaben (Bekleidungserlass) und die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Schutzausrüstung unter „Verwandte Themen“.

Einsatzausrüstung

Kapitel 3 legt fest, was Einheitsführer, Melder, Truppführer und Truppmann mitnehmen. Der Einheitsführer hat Handsprechfunkgerät, gegebenenfalls Funktionskennzeichnung und Beleuchtungsgerät. Beim Befehl „Zum Einsatz fertig!“ nimmt der Truppführer zum Beispiel Beleuchtungsgerät und Verteiler, der Truppmann C-Strahlrohr, C-Druckschläuche und Schlauchhalter. Der Einheitsführer kann je nach Lage Abweichungen befehlen.

Wasser

Schläuche auslegen und vornehmen

Kapitel 4 zeigt, wie Druckschläuche mit Schlauchtragekorb, Rollschlauch, Schnellangriffsleitung und fahrbarer Schlauchhaspel ausgelegt, gekuppelt, vorgenommen, über Leitern geführt und wieder zurückgenommen werden. Auch der Einsatz von Schlauchbrücken steht hier.

Verteiler, Strahlrohre, Schaum

Kapitel 5 behandelt Verteiler, Strahlrohre sowie Schaumstrahlrohre und tragbare Zumischer.

Wasserentnahme

Kapitel 6: Auslegen der Saugleitung, Entnahme aus offenen Gewässern, Saugschacht, Löschwasser-Sauganschluss und Hydranten (Unterflur- und Überflurhydrant). Siehe die Seiten zur Wasserversorgung.

Hilfeleistung und Technik

Einfache Geräte und Kleinlöschgeräte

Kübelspritze A und Feuerlöscher (Kapitel 7). Brechstange, Nageleisen, Werkzeugkasten, Elektrowerkzeugkasten, Einreißhaken, Schachtabdeckungen, Bindemittel (Kapitel 8).

Strom und Licht

Verlegen elektrischer Leitungen (Kapitel 9), Beleuchtungsgeräte (Kapitel 10), Tauchmotorpumpe (Kapitel 11).

Ziehen, Heben, Spreizen

Kapitel 12: Hebebaum, Zug- und Anschlagmittel, Mehrzweckzug, maschinelle Zugeinrichtung, Spreizer, Rettungszylinder, Hebekissensysteme, hydraulische Winde und Hebesatz.

Trennen und Abstützen

Kapitel 13: Kappmesser, Holzaxt, Bolzenschneider, Motorkettensäge, Trennschleifmaschine, Schneidgerät, Brenn- und Plasmaschneidgerät. Kapitel 14: Abstützen von Lasten und senkrechte und waagerechte Abstützungen.

Transportieren von Verletzten

Kapitel 15: Krankentrage, Rettungstuch, Schleifkorbtrage, Schaufeltrage.

Leinen, Sichern und Retten

Leinen und Knoten

Kapitel 16: Handhabung von Leinen und Seilen, Knoten, Stiche und Brustbund, Befestigen und Hochziehen von Geräten, Einlegen der Feuerwehrleine in den Beutel.

Sichern in absturzgefährdeten Bereichen

Kapitel 17: Halten (mit Feuerwehrleine, Selbstsicherung mit Haltegurt) und Auffangen (Seilsicherung mit Auffanggeräten) sowie Hinweise zur Sicherheit.

Retten und Selbstretten

Kapitel 18: Retten mit Gerätesatz Absturzsicherung, Feuerwehrleine, über Leitern, mit Krankentrage, Sprungtuch und Sprungpolster. Selbstretten mit dem Feuerwehr-Haltegurt.

Straße und Zeichen

Sichern gegen fließenden Verkehr

  • Beginn der Absicherung außerorts etwa 200 m, innerorts etwa 100 m vor der Einsatzstelle, bei Gegenverkehr nach beiden Seiten.
  • Warndreieck mit zusätzlicher Warnleuchte. Bei unübersichtlicher Strecke (Kurve, Kuppe) größerer Abstand.
  • Autobahn und Kraftfahrstraße mit getrennten Fahrbahnen: Absicherung entgegen der Fahrtrichtung, ca. 200, 400, 600 und 800 m. Ohne Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt sie 800 m vor der Einsatzstelle. Dazu Faltsignale oder Verkehrszeichen, Leitkegel mit Blitzleuchten (für eine Fahrspur in der Regel fünf Leitkegel und zwei Blitzleuchten).
  • Mannschaft steigt nur auf der verkehrsabgewandten Seite aus und tritt vor dem Fahrzeug an. Sicherungsfahrzeuge bleiben unbesetzt. Einsatzfahrzeuge stehen mit Blaulicht, Warnblinkanlage und Fahrlicht.

Sichtzeichen

Sichtzeichen übermitteln Befehle, wenn Zuruf nicht möglich ist, und werden mit dem Arm bei flacher Hand gegeben. Beispiele: Arm senkrecht hoch = Achtung, Verbindung aufnehmen, Verstanden/Fertig. Arm seitlich abgewinkelt mehrmals hochstoßen = Wasser marsch, Marsch. Mehrmals nach unten stoßen = Arbeit einstellen, Wasser halt, Motor abstellen. Große Kreise über dem Kopf = Sammeln, Antreten.

Siehe auch