Das Wichtigste in Kürze
- In Pflegeheimen, Behindertenwohnheimen und Krankenhäusern können sich viele Menschen nicht selbst retten. In den 10 bis 15 Minuten bis zum Eintreffen der Feuerwehr entscheidet das Personal.
- Die Prioritäten: Feuerwehr alarmieren, Brand eingrenzen (Tür zu, nie abschließen), Menschen retten, evakuieren. Brandbekämpfung nur bei Aussicht auf Erfolg und tragbarem Risiko.
- Innere Abschottung hält Feuer und Rauch mindestens 30 Minuten. Verkeilte Türen zerstören das.
- Die Feuerwehr braucht beim Eintreffen eine verantwortliche Person, die sagt, wo wie viele Personen sind (Tatsachen von Vermutungen trennen).
- Zur Brandmeldeanlage: Pflege- und Behinderteneinrichtungen sollen laut AGBF flächendeckende Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Leitstelle haben, keine Brandwarnanlage.
- Aufzüge werden im Brandfall nicht benutzt.
- Zeit bis Feuerwehr
- Etwa 10 bis 15 Minuten, Personal auf sich allein gestellt
- Abschottung
- Trennwände mindestens 30 Minuten dicht
- Rettungsweg im Bauordnungsrecht
- Höchstens 35 m, in Pflegeeinrichtungen oft zu lang
- Durchsatz Flur
- 50 gehfähige Personen pro Minute, im Rollstuhl weniger als die Hälfte, im Bett etwa eine
- Opfer über 60 Jahre
- Mehr als 65 % der Brandopfer
- Brandschutzhelfer
- Etwa 5 % der Beschäftigten bei normaler Gefährdung, in Pflege nach Beurteilung
- Übung
- Mindestens einmal jährlich, mehrere Termine für Schichten
- Sprinkler
- Auslöseampulle zum Beispiel bei 68 °C
Warum diese Einrichtungen besonders sind
- Der Schutz hängt an vier Dingen: Selbstrettungsfähigkeit, Rettungswege, innere Abschottung, Brandlast und Entzündbarkeit. Ist die Selbstrettung eingeschränkt, ist alles andere kaum auszugleichen.
- Die Gebäude gelten baurechtlich als Sonderbauten. Die Bauaufsicht legt Anforderungen im Einzelfall im Brandschutzkonzept fest, das auch den Betrieb regelt und für das Gebäude verbindlich ist.
- Laut der Fachempfehlung (Stand 2022) haben die Länder ihre Krankenhausbauverordnungen auslaufen lassen, nur Brandenburg hatte sie damals noch. Den heutigen Stand beim Land oder der Brandschutzdienststelle prüfen.
- Betreiber müssen Beschäftigte und Bewohner schützen (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Brandschutzordnung, Verkehrssicherungspflicht).
Rauch ist das Hauptproblem:
- Rauchausbreitung beginnt sofort, lautlos und schnell.
- Dichter Rauch nimmt schnell die Sicht.
- Kohlenmonoxid führt nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit und ist die häufigste Todesursache.
- Die Mehrheit der Opfer stirbt nicht im Brandraum, sondern in angrenzenden und entfernten Räumen. Schon wenige Minuten eines unentdeckten Brandes machen den Flur unbenutzbar.
- Türen schließen ist daher wesentlich für die Rettung.
Bauliche Besonderheiten
Innere Abschottung: Bereiche, in denen Bewohner oder Patienten untergebracht sind, werden durch Trennwände abgetrennt. Sie müssen Feuer und Rauch mindestens 30 Minuten zurückhalten, also bis die Feuerwehr vorgedrungen ist. Schwachstellen sind Leitungsdurchbrüche ohne ordentliche Abschottung und Türen. Schwere Türen mit Türschließer werden verkeilt oder festgebunden, dann verteilt sich der Rauch in Sekunden im Flur.
Flucht- und Rettungswege:
- Sie dienen der Selbstrettung und dem Angriff der Feuerwehr.
- Keine brennbaren Materialien in Fluren und Treppenräumen. Rollatoren und Betten gehören nicht in den Fluchtweg.
- Durchsatz: Ein Flur bringt pro Minute etwa 50 gehfähige Personen hinaus, aber bei Rollstuhl weniger als die Hälfte, bei Bett oder Trage etwa eine Person.
- Erster Rettungsweg ist in der Regel der notwendige Treppenraum, auch wenn ein Aufzug da ist. Es braucht einen zweiten Rettungsweg. In Krankenhäusern scheidet die Rettung über Fenster meist aus, hier muss jeweils entschieden werden (Geschoss, Raum).
- Der sichere Bereich ist ein benachbarter Brandabschnitt oder ein Treppenraum, in den Feuer und Rauch nicht eindringen. Der Zugang führt meist durch einen Vorraum.
- Die nach Bauordnung zulässige Rettungsweglänge von 35 m ist in Pflegeeinrichtungen wahrscheinlich zu lang.
- Abschließen von Zimmer-, Abteilungs- oder Außentüren (zum Beispiel wegen Demenz) ist rechtlich problematisch und im Brandfall gefährlich.
Sicherheitstechnik
- Feststellanlagen halten Rauchschutz- oder Brandschutztüren offen und schließen sie im Brandfall durch Rauchmelder. Freilauf-Türschließer an Zimmertüren drücken im Alltag nicht, schließen aber im Brandfall. Die Schließbereiche müssen frei sein. Im Brandfall lassen sich die Türen nur gegen den Türschließer öffnen, das ist bei Evakuierungsübungen zu bedenken.
- Brandmeldeanlage: erkennt früh und alarmiert Personal und Leitstelle. Sie kann aber nicht löschen oder retten. Eine falsche Alarmierung kann Panik auslösen. Sie meldet nur, dass ein Melder ausgelöst hat, deshalb sollte das Personal die Lage per 112 nachmelden.
- Brandwarnanlage: einfacher, nur zulässig, wenn keine Brandmeldeanlage gefordert ist. Für Pflege- und Behinderteneinrichtungen nicht zugelassen.
- Rauchwarnmelder: wecken Personen im Raum, haben ein begrenztes Schutzziel.
- Sprinkleranlagen: Löschwasser aus Vorrat (15 bis 50 m³), Druckluftbehälter, Pumpe, Alarmventilstation, bei Stromausfall mit Netzersatz. Die Sprinklerköpfe lösen einzeln durch eine Glasampulle aus (zum Beispiel bei 68 °C).
Organisation: Brandschutzordnung und Evakuierung
- Brandschutzordnung Teil A (Aushang für alle), Teil B (für Bewohner und Beschäftigte ohne besondere Aufgaben), Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, etwa Brandschutzbeauftragte und -helfer).
- Evakuierungskonzept: Anforderungen an Evakuierungshelfer, Hilfsmittel und ihre Aufbewahrungsorte. Es berücksichtigt Schichtzeiten.
- Rettungswegkennzeichen und Sicherheitsbeleuchtung (bei Stromausfall).
- Brandschutzhelfer: In normalen Betrieben reichen etwa 5 % der Beschäftigten. In Pflegeeinrichtungen entscheidet die Gefährdungsbeurteilung. Empfohlen wird, alle Pflegekräfte als Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer auszubilden. Die Ausbildung dauert meist einen halben Tag.
- Brandschutzbeauftragte: zentrale Ansprechpersonen, erstellen die Brandschutzordnung, unterweisen Helfer, begehen regelmäßig.
- Übungen mindestens einmal jährlich, zu mehreren Terminen für alle Schichten. Eine große Evakuierungsübung mit Feuerwehr braucht meist Monate Vorlauf.
Verhalten im Brandfall (für Personal)
- Ruhe bewahren kann nur, wer geübt hat.
- Brand eingrenzen: Tür zum Brandraum zuziehen, wenn niemand mehr drin ist. Nie abschließen, weil die Feuerwehr öffnen muss. Auch Türen zu nicht brennenden Räumen schließen. Rauch- und Brandschutztüren nie verkeilen.
- Feuerwehr alarmieren über 112. Je früher, desto mehr Menschen kann die Feuerwehr retten. Wenn ein Brand selbst gelöscht wurde, trotzdem melden, damit die Leitstelle Kräfte zurückruft oder Messkräfte schickt. Jemanden zum Einweisen am Eingang abstellen.
- Menschenrettung vor Brandbekämpfung. So früh wie möglich mit der Evakuierung beginnen, Verstärkung rufen, Eigenschutz beachten, Türen hinter sich zuziehen, keine Aufzüge (außer gekennzeichnete Evakuierungsaufzüge), nie zurück in ein verrauchtes Gebäude, Vollzähligkeit feststellen.
- Ist Evakuierung nicht möglich (Fluchtweg verraucht, Personen nicht transportierbar): Raum gegen Rauch abdichten, der Feuerwehr melden, wo wie viele Personen sind, am Fenster bemerkbar machen.
- Brandbekämpfung nur, wenn Menschen in Gefahr sind, Aussicht auf Erfolg besteht (erste Minuten, geeignetes und geübtes Löschmittel) und das Risiko vertretbar ist. Brennt ein leerer Raum, Tür schließen und der Feuerwehr überlassen.
- Beim Eintreffen der Feuerwehr: eine verantwortliche Person meldet dem Einsatzleiter die Lage und die Zahl der Personen. Tatsachen und Vermutungen trennen.
Hilfsmittel zur Evakuierung
- Evakuierungsmatte/-tuch: unter der Matratze im Bett vorgehalten, ideal für enge Treppenhäuser und Flure, die Geschwindigkeit ist steuerbar.
- Evakuierungsmatratze: mit Polsterung, Rücken- und Kopfschutz, für liegenden Transport, auch selbstaufblasend.
- Evakuierungsstuhl: sekundenschnell einsetzbar, gleitet über Treppen (teils auch aufwärts, auch für Wendeltreppen). Das Bedienpersonal muss eingewiesen sein.
- Weitere: Rettungssitz, Tragetuch, Trageband, Evakuierungssitz.
Menschen mit Behinderungen
- Menschen mit Behinderungen reagieren bei Störungen im Tagesablauf oft anders und für Einsatzkräfte nicht vorhersehbar. Das normale Vorgehen der Feuerwehr kann ängstigen und die Rettung erschweren. Deshalb sollte die Feuerwehr frühzeitig Kontakt zu Einrichtungen aufnehmen, gemeinsame Übungen und Evakuierungskonzepte abstimmen. Brandschutzerziehung bietet dafür die Plattform.
- Körperliche Behinderung: Aufzüge im Brandfall nicht benutzen, alternative Rettungswege und personenbezogene Evakuierungspläne besprechen. Alleinlebende geraten schnell in Panik, personenbezogene Schulung hilft.
- Geistige und mehrfache Behinderungen: ohne Betreuungspersonal geht nichts. Vertrauen aufbauen, einfache Sprache, Bilder und Symbole, Wiederholungen, Pausen. Betreuer müssen anwesend sein, weil sie Konfliktsituationen entschärfen.
- Räumungsübungen nie unvorbereitet. Weniger ist am Anfang mehr, Rauch, Sondersignal und Atemschutztrupps ängstigen. Man steigert in kleinen Schritten: Verhalten besprechen und Wege spielerisch erklären, simulierte Räumung, Hausalarm, Überraschungsübung ohne Rauch, dann mit Rauch, dann mit Feuerwehr.
- Fluchthauben: Viele haben Angst davor. Gewöhnung, ständig nach dem Befinden fragen, Tempo anpassen. Panik kann Feuerwehrleute unter Atemschutz gefährden, zum Beispiel greift jemand zur Maske.
- Alarmsignal muss sich deutlich von anderen Geräuschen abheben.
- Schulen: Auch Inklusionsgruppen werden evakuiert, die Lehrkräfte bleiben immer dabei.