B:Gebäude groß – Zimmer-, Keller- und Dachstuhlbrand

Brandeinsätze

Das Wichtigste in Kürze

  • Zimmer-, Keller-, Dachstuhlbrand, landwirtschaftliches Anwesen, Wohnung: Laut Katalog 2 Züge, 4 LF, 4.000 l Löschmittel, 16 Atemschutzgeräte, 2 MZF oder ELW 1, Drehleiter erforderlich.
  • Menschenrettung zuerst. Rauch ist die größte Gefahr, auch für Bewohner.
  • Es gibt zwei Rettungswege: Treppenraum und Rettung über Drehleiter oder tragbare Leitern.
  • Innenangriff nur mit Atemschutz, Sicherheitstrupp und ständiger Wasserabgabe. Die Atemschutzüberwachung muss laufen.
  • Führung gliedern: bei mehreren Zügen Einsatzabschnitte bilden und früh Unterstützung anfordern.
Stichwort
B:Gebäude groß (Nr. 6 im Katalog)
Beispiele laut Katalog
Zimmerbrand, Kellerbrand, Dachstuhlbrand, landwirtschaftliches Anwesen, Wohnung
Taktische Einheit
2 Züge
Löschmittel
4.000 l
Fahrzeuge
4 LF
Besondere Einsatzmittel
Drucklüfter, WBK
Atemschutz
16 Atemschutzgeräte, 16 Atemschutzgeräteträger
Führungskomponente
2 MZF oder ELW 1
Eigensicherung
im Katalog mit „ja“ gekennzeichnet
Rettungsdienst-Stichwort
ja
Rettungsmittel
ohne Personen in Gefahr: RTW; mit Personen in Gefahr: RTW + NA
Besonderheiten
bei schlechter Löschwasserversorgung 2.000 + SW (Zahlen = Löschmittel in Litern; SW = Schlauchwagen)
Drehleiter
erforderlich (DLK)

Hinweis zur Tabelle: Stand der Katalogdaten: Juli 2015. Die Angaben sind Hinweise für mögliche Einsatzmittelketten. Maßgeblich ist die örtliche Alarm- und Ausrückeordnung.

Vorgehen

  1. Aufstellen: Zufahrt und Aufstellflächen für Drehleiter und Rettungsdienst freihalten, Trümmerschatten beachten.
  2. Lagemeldung an die Leitstelle, bei Bedarf Nachalarmierung.
  3. Erkunden: Personen vermisst? Wo brennt es, wohin zieht der Rauch? Treppenraum rauchfrei?
  4. Menschenrettung: über den ersten Rettungsweg (Treppenraum) oder zweiten Rettungsweg (Drehleiter, tragbare Leitern). Betroffene dem Rettungsdienst übergeben.
  5. Brandbekämpfung: Angriffstrupp im Innenangriff mit Atemschutz, weitere Rohre zur Brandausbreitung, Wasserversorgung sicherstellen.
  6. Rauchausbreitung begrenzen: Türen schließen, später gezielt entrauchen (Drucklüfter).
  7. Nachlöschen: Wärmebildkamera, Bauteile öffnen, Glutnester ablöschen.
  8. Übergabe: Brandwache oder Übergabe an den Eigentümer, Polizei für die Ursachenermittlung.

Besondere Gefahren

  • Rauchdurchzündung und Rauchexplosion: Bei starker Verrauchung und hohen Temperaturen können sich Rauchgase plötzlich entzünden. Türen kontrolliert öffnen, zügiges Kühlen der Raumdecke, nie ohne Schutz in verrauchte Räume.
  • Kellerbrand: Der Rauch steigt über die Kellertreppe auf wie in einem Kamin, der Angriff erfolgt oft durch die Zuluftöffnung.
  • Dachstuhlbrand: Kontrolle über die Drehleiter, Dachhaut öffnen, Einsturzgefahr beachten.
  • Landwirtschaftliche Anwesen: Tiere, große Mengen Heu und Stroh, Maschinen, Treibstoffe, Dünger und Pflanzenschutzmittel, Gülle- und Biogasanlagen mit giftigen Gasen. Der Wasserbedarf ist oft sehr hoch (Schlauchwagen im Katalog).
  • Einsturz: durchgebrannte Decken und Dächer, Wandrisse.

Atemschutz und Sicherheit

Mit 16 Atemschutzgeräten im Katalog ist klar: Mehrere Trupps arbeiten nacheinander. Die Atemschutzüberwachung erfasst jeden Trupp (Einsatzzeit, Flaschendruck). Ein Sicherheitstrupp steht bereit. Mehr dazu in der FwDV 7 und bei den Funktionen Sicherheitstrupp und Atemschutzüberwachung.

Gebäudebrand: Checkliste

  • Räumung prüfen und Fluchtwege aus dem Gebäude sichern, besonders aus dem Bereich über dem Brandgeschoss.
  • Geschosse kontrollieren: Räume kennzeichnen, Nutzungseinheiten über, unter und neben dem Brand prüfen.
  • Rauchschutz: Treppenraumtüren schließen, RWA/RDA aktivieren, Treppenraum entrauchen und rauchfrei halten.
  • Aufstellung: außerhalb des Trümmerschattens, Drehleiter direkt vor das betroffene Gebäude, RTW mit freiem Abfahrtsweg.
  • Funk: In großen Gebäuden gibt es Funkprobleme (Gebäudefunk, Repeater).
  • MANV einplanen: Bei verrauchtem Treppenraum im Mehrfamilienhaus mit etwa 5 bis 10 Rauchvergifteten rechnen.
  • Nachlöscharbeiten: Wärmebildkamera, Wasserbetriebe informieren, Eigentumssicherung, Übergabe als „kalte Brandstelle“.

Kellerbrand

  • Angriff möglichst durch eine Außentür (weniger Verqualmung des Gebäudes). Kellerfenster von außen als Abluftöffnung öffnen.
  • Gefahren: Gasflaschen, Benzinkanister in Mieterkellern, Heizöl, Gas, Elektro (manchmal Trafostation, nicht betreten), herabhängende Leitungen, Rauch über Versorgungsschächte in höhere Etagen.
  • Energieversorger verständigen und abschalten lassen, Wärmebildkamera, Angriff mit Belüftung und mobilem Rauchverschluss von Anfang an.
  • Verbindung zu Nachbargebäuden prüfen (Rauch und Feuer).

Dachstuhlbrand

  • Ziel: das Feuer innerhalb von spätestens 20 Minuten unter Kontrolle bringen, um Einsturz zu vermeiden. Nach etwa 15 Minuten können Dachziegel abrutschen, nach 20 bis 40 Minuten droht seitliche Instabilität (Giebelwände).
  • Nagelplattenbinder: keine statischen Reserven, Totaleinsturz ohne Vorwarnung. Innenangriff nur in der Entstehungsphase ohne Dachbeteiligung.
  • Außenangriff: Drehleiter mit C-Rohr, wenig Wasserschaden darunter. Bei geschlossener Dachhaut unwirksam.
  • Reihenhäuser: Riegelstellung zum Nachbarschutz, Nachbargebäude kontrollieren, Fenster schließen. Innenangriff über das Treppenhaus an der Traufkante, nicht im Firstbereich.
  • Reetdach: Wasser dringt kaum durch, Totalverlust wahrscheinlich, Trümmerschatten (Reetbündel rutschen ab).
  • Trümmerschatten am Giebel meiden.

Landwirtschaftliches Anwesen

  • Tiere: Panikreaktionen, Wachhunde, Pferde lassen sich oft an der Leine hinausführen. Mit dem Landwirt abstimmen, Unruhe vermeiden (keine Sondersignale kurz vor der Hofstelle).
  • Lagerstoffe: Selbstentzündung bei Heu und Stroh, Staubexplosion, Düngemittel (nitrose Gase, giftige Dämpfe).
  • Energie: Biogasanlagen (Explosionsgefahr), Druckgas- und Flüssiggastanks, große Kraftstoffmengen, mangelhafte Elektroinstallation. Absturzgefahr durch Gruben.
  • Wasser: oft unzureichend, Pendelverkehr oder lange Schlauchleitung (siehe Seite „Wasserförderung über lange Schlauchstrecken“). Löschwasserrückhaltung bei Dünger prüfen.

Handlungsgrundlage bleibt die Alarm- und Ausrückeordnung deiner Wehr und die Weisung des Einheitsführers.

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Siehe auch