Eigenunfall: Unfall mit dem Einsatzfahrzeug

Gefahren der Einsatzstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Unfall mit dem Einsatzfahrzeug: sofort anhalten, absichern, Verletzte feststellen, Erste Hilfe, Leitstelle informieren (Neubeschickung der eigentlichen Einsatzstelle und Beschickung des Eigenunfalls), Polizei zur Unfallaufnahme immer anfordern.
  • Dokumentieren: Fotos, Skizze, Unfallbeschreibung. Daten des Unfallgegners (Kennzeichen, Personalien) notieren und die eigenen mitteilen, Zeugen aufschreiben, Spuren nicht beseitigen.
  • Keine Auskünfte zum Hergang und kein Schuldeingeständnis gegenüber dem Unfallgegner.
  • Bei Personenschäden die Einsatzstelle nicht verlassen. Bei Sachschäden entscheidet der Fahrzeugführer oder Einsatzleiter, gegebenenfalls mit der Leitstelle, ob die Einsatzfahrt fortgesetzt wird, wenn keine anderen Kräfte zeitnah verfügbar sind.
  • Bei Schwerverletzten oder Toten PSNV anfordern, übergeordnete Führungskräfte informieren.

Ablauf

  1. Sofort anhalten, Unfallstelle absichern.
  2. Feststellen, ob Personen verletzt wurden, Erste Hilfe leisten.
  3. Leitstelle informieren: Für die ursprüngliche Einsatzstelle wird nachalarmiert, für den Eigenunfall werden Kräfte geschickt.
  4. Polizei zur Unfallaufnahme anfordern, in jedem Fall.
  5. Vorgehen wie bei Verkehrsunfällen üblich.
  6. Unfall dokumentieren: Fotos machen, Skizzen erstellen, Unfallbeschreibung anfertigen, prüfen, ob im Einsatzfahrzeug ein Unfalldatenschreiber vorhanden ist.
  7. Daten austauschen: Kennzeichen und Personalien des Unfallgegners notieren und die eigenen Daten mitteilen. Zeugen aufschreiben. Keine Spuren beseitigen, damit die Polizei ermitteln kann.
  8. Bei Schwerverletzten oder Toten PSNV anfordern.
  9. Übergeordnete Führungskräfte informieren.

Weiterfahrt oder bleiben?

  • Bei Alarmfahrten entscheidet der Fahrzeugführer oder Einsatzleiter, eventuell mit der Leitstelle, ob bei Sachschäden die Einsatzfahrt fortgesetzt wird, wenn keine anderen Einsatzkräfte zeitnah verfügbar sind. Das sollte dem Unfallgegner mitgeteilt werden.
  • Bei Personenschäden bleibst du an der Unfallstelle.

Was heißt das für dich?

  • Ruhig, absichern, helfen, melden.
  • Nichts sagen, was als Schuldanerkenntnis gelten könnte, nur Daten austauschen.
  • Dokumentieren, solange alles noch steht.

Siehe auch: Sicherheit am und im Fahrzeug, Verkehrsabsicherung, Psychische Belastung und Einsatznachsorge.

Lizenz und Quellenhinweis

Diese Seite beruht zum Teil auf Inhalten des Einsatzleiterwikis (Autorinnen und Autoren: siehe Versionsgeschichte der jeweiligen Wiki-Artikel), veröffentlicht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0.

Änderungen: Die Inhalte wurden umformuliert, gekürzt und neu gegliedert.

Lizenz dieser Seite: Entsprechend der Share-Alike-Bedingung wird auch diese Seite unter CC BY-SA 4.0 bereitgestellt. Sie darf unter dieser Lizenz mit Namensnennung weitergegeben und bearbeitet werden. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.

Zuerst
Anhalten, absichern, Verletzte feststellen, Erste Hilfe
Leitstelle
Neubeschickung der Einsatzstelle und Beschickung des Eigenunfalls
Polizei
Immer zur Unfallaufnahme anfordern
Dokumentation
Fotos, Skizze, Beschreibung, Zeugen, Unfalldatenschreiber prüfen
Verboten
Schuldeingeständnis und Auskünfte zum Hergang gegenüber dem Gegner

Selbsttest: Zu diesem Thema gibt es 10 Multiple-Choice-Fragen mit Erklärung zu jeder Antwort. Du findest den Test oben auf der Themenseite in der App.

Diese Themen könnten dich auch interessieren