Einsatzstelle gegen Verkehr sichern

Gefahren der Einsatzstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Der fließende Verkehr ist eine der größten Gefahren an der Einsatzstelle. Jede Einsatzstelle auf einer Straße wird sofort abgesichert, auch wenn die Polizei noch nicht da ist.
  • Schutzbereich für die eigene Mannschaft (Feuerwehrbereich) und Warnung der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) sind zwei verschiedene Aufgaben.
  • Faustwerte: innerorts bis 50 km/h etwa 100 m Vorwarnung beidseitig, Landstraße bis 100 km/h etwa 200 m, Autobahn 200, 400, 600 und 800 m.
  • Aussteigen nur auf der verkehrsabgewandten Seite, Warnkleidung tragen, Sicherungsfahrzeuge nach dem Aufstellen verlassen und unbesetzt lassen.
  • Auf Autobahnen ein möglichst schweres Sicherungsfahrzeug (etwa 200 m Pufferzone) und nicht Warndreieck und Warnleuchte allein.
Hinweis
Die Maße stammen aus FwDV 1 und einer Fachinformation aus Bayern. Sie sind Mindestwerte und Beispiele, die Führungskraft passt sie der Lage an. Weisungen des Trägers in Brandenburg gehen vor.
Brandenburg
§ 13 Abs. 5 BbgBKG: Wer nicht an der Hilfe beteiligt ist, darf sie nicht behindern und muss Anweisungen der Einsatzleitung, besonders Platzverweise und Sperrungen von Einsatzgebieten, sofort befolgen. § 36 BbgBKG: Das Ministerium kann Gemeinden und Ämtern Einsatzbereiche auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zuweisen.

Grundlagen

Warum, wer, was

  • Zwei Schutzziele: die Einsatzkräfte (Feuerwehrbereich) und die Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich).
  • Pflicht: Die Unfallverhütungsvorschrift verlangt, Feuerwehrangehörige, die durch Straßenverkehr gefährdet sind, durch geeignete Maßnahmen zu schützen (DGUV Vorschrift 49, DGUV Regel 105-049).
  • Zuständig für Gefahrenstellen im Straßenraum ist der Straßenbaulastträger (zum Beispiel Straßenmeisterei). Sobald er die Absperrung übernimmt, kann die Feuerwehr nach Absprache abbauen. Die Polizei hat bei der Verkehrsregelung die Federführung.
  • Keine Arbeitsstelle: Eine Einsatzstelle ist kurzfristig und nicht planbar. Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) gelten für die Feuerwehr deshalb nicht verbindlich, dienen aber als Anlehnung.
  • Wer darf Verkehr regeln? In Bayern darf die Feuerwehr per Landesgesetz bestimmte Befugnisse der Polizei ausüben. Ob und wie weit das in Brandenburg gilt, ist hier nicht belegt. Frage deinen Träger und halte dich an die Anweisungen der Polizei.
  • Unterweisung mindestens einmal in 12 Monaten für alle Feuerwehrangehörigen empfohlen.

Anfahrt

  • Sonderrechte nur mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn gemeinsam, immer unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit (§ 35 Abs. 8 StVO).
  • Rote Ampel: nur mit niedriger Geschwindigkeit überfahren, vorher abbremsen oder anhalten. Genauso bei Kreuzungen und Einmündungen, die nicht frei sind.
  • Stau: Rettungsgasse nutzen, Seitenstreifen nur im Ausnahmefall. Zwischen haltenden Fahrzeugen besonders vorsichtig fahren.
  • Nicht entgegen der Fahrtrichtung oder rückwärts außerhalb des abgesicherten Bereichs fahren. Auf Autobahnen entgegen der Fahrtrichtung nur in zwingenden Notfällen und mit verbindlicher Information der Einsatzleitung, der Leitstelle melden.
  • Annäherung langsam, damit der Einheitsführer von erhöhter Position einen Überblick bekommt.
  • Einsatzvorbereitung: Straßen im Ausrückebereich als Objekte betrachten und Einsatzpläne erstellen. Wichtig sind Fahrstreifentrennung, Auf- und Abfahrten, Behelfszufahrten und Gelände. Bei Autobahnen gemeinsam mit Polizei und Straßenbaulastträger erkunden.

An der Einsatzstelle

  • Der Einheitsführer ist für die Sicherheit seiner Mannschaft verantwortlich und befiehlt die Absicherung.
  • Auch der abgesicherte Raum bleibt Gefahrenbereich.
  • Aussteigen auf der verkehrsabgewandten Seite, Antreten in der Regel vor dem Fahrzeug.
  • Fahrzeuge parallel zur Fahrtrichtung abstellen, damit die Heckwarnung weit sichtbar ist. Platz für weitere Fahrzeuge lassen.
  • Licht: Abblendlicht, Umfeldbeleuchtung, blaues Blinklicht, Warnblinklicht, ggf. Heckwarnsystem. Frontblitzer aus (Blendung).
  • Im ungesicherten Bereich: so kurz wie möglich, den Verkehr im Auge behalten, beim Aufbau mindestens truppweise (einer sichert, einer baut).
  • Geräte auf der Straße (zum Beispiel Standrohr) mit mindestens einem Leitkegel mit Blitzleuchte sichern.
  • Fahrstreifen freigeben nur in Abstimmung mit Polizei, Straßenbaulastträger und Einsatzleitung.
  • Nach Ende Warnmittel erst abbauen, wenn die Sicherung nicht mehr nötig ist oder jemand anderes sie übernimmt.
  • Mindestalter für Absperr- und Sicherungsmaßnahmen: in der bayerischen Empfehlung 18 Jahre. Für Brandenburg bitte beim Träger prüfen.

Ausrüstung

Warnkleidung

  • Im ungesicherten Bereich (Auf- und Abbau) Warnweste nach EN ISO 20471, mindestens Klasse 2, besser Klasse 3. Nicht nötig, wenn die Schutzkleidung die Anforderung schon erfüllt.
  • Warnwirkung nur, wenn die Kleidung geschlossen getragen wird und die Reflexstreifen sauber und unbeschädigt sind. Funktionswesten (Gruppenführer) müssen ebenfalls warnen.

Warngeräte

  • Warndreieck und Warnleuchte (je zwei auf Löschfahrzeugen): reichen auf Autobahnen nicht aus (FwDV 1). Dort zusätzlich Verkehrszeichen oder Faltsignale.
  • Leitkegel (Zeichen 610): 500 mm oder 750 mm, rot-weiß vollreflektierend, zweiteilig mit schwerer Fußplatte. Für Feuerwehren Typ B und Gewichtsklasse III empfohlen (750 mm: 5,0 kg, 500 mm: 2,5 kg). Faltbare Leitkegel sind unzulässig. 750 mm ab 100 km/h.
  • Faltsignal (Zeichen 101, Aufschrift „Feuerwehr“): Seitenlänge 900 mm, reflektierend oder fluoreszierend, auf stabilem verzinktem Stativ.
  • Warnblitzleuchte: gelbes Blitzlicht, beidseitiger Lichtaustritt, nach TL-Warnleuchten 90. Auch am Tag einsetzen.
  • Warnflagge und Winkerkelle: möglichst nur innerorts und bei niedrigen Geschwindigkeiten, weil man dabei im ungeschützten Bereich steht.
  • Mobile Warnschwellen (Verkehrssicherungsschwellen): wegen des hohen Unfallrisikos beim Ein- und Ausbringen nicht empfohlen.
  • Batteriegeräte regelmäßig auf Ladezustand und Funktion prüfen, Ladegeräte auch.
  • Gerätesatz „Verkehrsabsicherung Autobahn“ (Mindestumfang): 10 Leitkegel (750 mm), 4 Leitkegelleuchten, 3 Faltsignale, 3 Warnblitzleuchten, optional Transportkarren. Auf Haspel oder Rollcontainer schnell entnehmbar und mit zwei Personen zu bedienen. So ist die Zeit im Gefahrenbereich kurz.

Sicherungsfahrzeug, VSA und Vorwarner

  • Sichtbarkeit: Konturmarkierung und rot-gelbe oder rot-weiße Heckbeklebung (45°-Streifen) machen Fahrzeuge besser erkennbar.
  • Heckwarnsystem: bis zu drei Paar gelbe Blinkleuchten am Heck, synchron, nur im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit, nur zur Absicherung der Einsatzstelle, Kontrollleuchte im Fahrerhaus.
  • Sicherungsfahrzeug: möglichst schweres Fahrzeug, das nicht am Einsatz teilnimmt. Es schafft eine Sicherheitszone (Pufferzone) von etwa 200 m zum letzten aktiven Fahrzeug (rückt weitere Kräfte nach, ist das letzte Fahrzeug maßgeblich). Es wird sofort verlassen, bleibt unbesetzt, die Räder sind zur verkehrsabgewandten Seite eingeschlagen. In der Zone darf sich niemand aufhalten.
  • Verkehrssicherungsanhänger (VSA): Absperrtafel mit Blinkpfeil und Blinkkreuz, Beladung unter anderem 12 Leitkegel, 4 Leitkegelleuchten, 3 Faltsignale, 3 Blitzleuchten. Für Straßen ohne Gegenverkehr. Bei Gegenverkehr nur das Blinkkreuz. Zugelassen nach den Vorgaben des jeweiligen Landes (die Zulassung in Brandenburg bitte prüfen).
  • Vorwarner: Fahrzeug oder Anhänger mit auf- und abklappbarer LED-Matrix (Gefahrenstelle-Zeichen mit Text „Unfall“ oder „Feuerwehr“, am Anhänger auch Einengungszeichen). Aufstellung etwa 800 m vor der Einsatzstelle auf dem Seitenstreifen. Sofort verlassen, kein Pfeil zur Vorwarnung.

Absichern nach Straße

Innerorts bis 50 km/h

  • Alle in Warnkleidung, Fahrzeuglicht an (Frontblitzer aus).
  • Vorwarnung beidseitig etwa 100 m vor der Einsatzstelle und dem letzten Feuerwehrfahrzeug.
  • Sicher arbeiten im Schutzbereich um das Fahrzeug, ggf. Einmündungen und Kreuzungen sichern.
  • Merkhilfe aus der Praxis für Straßen bis 100 km/h: Vorwarnabstand etwa die doppelte erlaubte Geschwindigkeit in Metern (50 km/h gleich 100 m).

Außerorts bis 100 km/h

  • Wie innerorts, aber Vorwarnung beidseitig etwa 200 m.
  • Sicherungsfahrzeug nach Möglichkeit, Lenkung zur verkehrsabgewandten Seite.
  • VSA nach Möglichkeit. Bei Gegenverkehr Blinkkreuz. Vorwarner ohne VSA nur mit Fahrstreifeneinzug durch Leitkegel und Blitzleuchten.
  • ggf. Verkehrsregelung durch Polizei veranlassen.
  • Faustwert (FwDV 1): etwa 200 m vor der Einsatzstelle beginnen, Warndreieck plus Warnleuchte, bei ausreichend Material auf beiden Seiten. Der allgemeine Abstand von 100 m nach StVO ist für Einsatzstellen zu wenig.

Kurve und Kuppe

Unübersichtliche Stellen brauchen eine größere Vorwarnstrecke. Das Warngerät steht so weit vor dem Hindernis, dass es rechtzeitig vor der Kurve oder Kuppe erkannt wird, nicht an der Stelle der Einsatzstelle selbst. Genaue Maße gibt es nicht, die Führungskraft entscheidet nach Sicht und Geschwindigkeit.

Autobahn und Straßen ab 100 km/h

Mindestabsicherung (Bayern-Empfehlung, mit FwDV 1 vereinbar):

  1. Sicherungsfahrzeug etwa 200 m hinter dem letzten Fahrzeug der Einsatzstelle, verlassen und unbesetzt. Leitpfosten stehen etwa alle 50 m, das hilft beim Abschätzen.
  2. Fahrstreifen einziehen: mindestens fünf Leitkegel und zwei Blitzleuchten vom Seitenstreifen aus zum Mittelstreifen hin, für zwei Fahrstreifen fünf bis sieben Kegel und mindestens drei Blitzleuchten (FwDV 1).
  3. Vorwarnung mit Faltsignalen und Blitzleuchten auf dem Seitenstreifen bei etwa 400 m, 600 m und 800 m, gemessen ab dem letzten aktiv im Einsatz eingebundenen Fahrzeug.
  4. Gerätesatz „Verkehrsabsicherung Autobahn“ ist die Mindestausstattung. Beschleunigungsstreifen und Behelfszufahrten mitdenken.

Mit VSA: Der VSA hängt am stehenden Sicherungsfahrzeug auf dem zu schützenden Fahrstreifen, wird aufgeklappt, der Blinkpfeil zeigt in die benötigte Richtung. Leitkegel und Blitzleuchten für den eingezogenen Streifen entfallen.
Mit Vorwarner: Fahrzeug oder VSA auf dem Seitenstreifen etwa 800 m vor der Einsatzstelle, unabhängig vom betroffenen Fahrstreifen. Er ersetzt dort Faltsignal und Blitzleuchte.
Besondere Lagen: hohe Verkehrsdichte, kein Seitenstreifen oder Baustellen verlangen vorab abgestimmte Einsatz- und Sicherungskonzepte mit Polizei und Straßenbaulastträger.
Verkehrsbeeinflussungsanlagen (Schilderbrücken) können über Polizei oder Straßenmeisterei geschaltet werden. Der Schutz der Einsatzkräfte geht vor flüssigem Verkehr.
Lange Sperrung: Polizei oder Autobahnmeisterei leiten an der nächsten Anschlussstelle aus. Eine zeitweise Freigabe eines Fahrstreifens für Wartende ist nur in Abstimmung der Einsatzleiter von Feuerwehr, Polizei und Straßenmeisterei möglich.
Älterer FwDV-1-Wert zum Vergleich: Absicherung entgegen der Fahrtrichtung 200, 400, 600 und 800 m, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung 800 m, ein nicht benötigtes Fahrzeug bei etwa 800 m auf dem Seitenstreifen mit Warnblinkanlage und blauem Blinklicht, bei Bedarf zusätzlich Sicherungsposten.

Zahlen zum Merken

Anhalteweg

Das zeigt, warum die Strecken so lang sind. Anhalteweg = Reaktionsweg (1 s) plus Bremsweg, trockene Straße:

  • 50 km/h: etwa 40 m (Reaktion 15, Bremsen 25)
  • 80 km/h: etwa 88 m
  • 100 km/h: etwa 130 m (Reaktion 30, Bremsen 100)
  • 130 km/h: etwa 208 m
  • 180 km/h: etwa 378 m

Bei Nässe und Schnee wird der Weg deutlich länger.

Fahrerassistenzsysteme und Blaulicht

Immer mehr Fahrzeuge haben Notbremsassistenten. Sie bremsen aber nicht bis zum Stillstand, sie senken nur die Aufprallgeschwindigkeit. Fahrversuche mit Einsatzfahrzeugen zeigten: Blaulicht, reflektierende Folien und fehlende rückstrahlende Flächen können die Sensoren stören, besonders bei Dunkelheit. Dann bremst der Assistent unter Umständen nicht.

Folge: Einsatzkräfte dürfen sich nicht auf Notbremsassistenten anderer Fahrzeuge verlassen und sichern weiter umfassend ab, so wie bei Fahrzeugen ohne Assistenz. Bei Dämmerung und Dunkelheit ist ein Sicherungsfahrzeug mit eingeschalteter Warnbeleuchtung besonders wichtig.

Das Sicherungsfahrzeug:

  • möglichst hohe Masse,
  • keine weitere Aufgabe an der Einsatzstelle,
  • idealerweise mit Konturmarkierung (ECE-Regelung 104), Heckwarnbeklebung (DIN 14502-3) und Heckwarnsystem (§ 52 Abs. 11 StVZO),
  • Beginn der Sicherheitszone mindestens 25 m vor dem letzten aktiv eingebundenen Einsatzfahrzeug, bei Bedarf länger,
  • Besatzung steigt aus und geht in einen sicheren Bereich, das Fahrzeug bleibt unbesetzt,
  • Feststellbremse angezogen, Warneinrichtungen an, Lenkung zur verkehrsabgewandten Seite eingeschlagen, alle Türen und Geräteräume geschlossen, keine Geräte entnehmen.

(Quelle: DFV-Fachempfehlung 84/2024, abgestimmt mit der DGUV.)

Siehe auch