Das Wichtigste in Kürze
- Sonderrechte sind kein Freibrief. Blaulicht mit Einsatzhorn nur bei höchster Eile. Wer fährt, entscheidet und trägt die Verantwortung.
- Mit dem privaten Auto gibt es keine Sonderrechte. Viele Unfälle passieren auf dem Weg zum Feuerwehrhaus.
- Anschnallen ist Pflicht (§ 21 StVO), für alle. Die Bebänderung des Atemschutzgeräts ersetzt keinen Gurt.
- Absitzen: rückwärts, an drei Punkten, nie springen. „Vorwärts nimmer, rückwärts immer.“
- Ladung sichern: Lose Gegenstände im Mannschaftsraum werden bei einem Unfall zu Geschossen. Auch die Besatzung zählt als „Ladung“.
- Helm: Er schützt den Kopf bei Einsatzfahrten, wenn Kopffreiheit und Sitz es zulassen. Nie auf dem Armaturenbrett lagern.
- Sonderrechte
- § 35 StVO, nur wenn dringend geboten
- Wegerecht
- § 38 StVO, nur mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn
- Anschnallpflicht
- § 21 StVO, gilt auch in Feuerwehrfahrzeugen
- Kinder (Jugendfeuerwehr)
- bis 12 Jahre und unter 150 cm: Kinderrückhaltesystem
- Rückhaltung der Ausrüstung
- Trennung oder Sicherung für 10 G in Fahrtrichtung
- Absitzen
- rückwärts, mit Haltegriffen, Drei-Punkt-Halt
- Ladungssicherung
- Formschluss geht vor Kraftschluss
Die Einsatzfahrt
Von der StVO ist die Feuerwehr befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist (§ 35 Absatz 1). Diese Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden (§ 35 Absatz 8).
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ist nur zulässig, wenn höchste Eile geboten ist, um
- Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
- eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden oder
- flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Dann ordnet das Wegerecht an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“ (§ 38 Absatz 1).
Mit dem privaten Auto zum Feuerwehrhaus
Auf dem Weg zum Feuerwehrhaus verunglücken viele Feuerwehrangehörige. Sonderrechte mit dem Privatfahrzeug zu nutzen, ist hochriskant und sollte unterbleiben. Andere Verkehrsteilnehmer erkennen nicht, dass du im Einsatz bist: Anders als ein Feuerwehrfahrzeug hat dein Auto weder Sondersignal noch auffällige Farbe. Auch Schilder oder Dachaufsetzer schaffen keine Sicherheit, sie können sogar zu falscher Sicherheit verleiten.
Ankommen geht vor Schnellsein: Fahr ruhig, halte dich an die Verkehrsregeln und achte auf geeignetes Schuhwerk und dein Rad oder den Helm, wenn du radelst. Auf dem Weg bist du gesetzlich unfallversichert. Wer nach einer Alarmierung unter Alkohol steht, rückt nicht aus.
Ausbildung für Fahrer
Einsatzfahrten sind Ausnahmesituationen für Fahrer und für andere Verkehrsteilnehmer. Die Risiken entstehen durch die Fahrweise, die Erfahrung der Fahrerin oder des Fahrers und durch Unkenntnis anderer im Umgang mit Einsatzfahrzeugen. Das Thema gehört in Ausbildung und Übung, ebenso Fahrten abseits befestigter Straßen und das Führen von Fahrzeugen mit Winde (siehe Maschinist).
Zu Hause vorbereiten: der Weg zum Feuerwehrhaus beginnt in der Wohnung
Viele Unfälle auf dem Weg zum Einsatz passieren schon im eigenen Haus oder auf dem Weg zum Auto. Im Bereich der HFUK Nord geschehen im Schnitt jährlich 40 bis 45 Unfälle auf dem Weg zum Feuerwehrhaus, das sind zwei Drittel der Unfälle bei Fahrten im Feuerwehrdienst. Teilursachen sind nicht angepasste Geschwindigkeit, Unachtsamkeit und rücksichtsloses Fahren.
- „Alarmstuhl“: Leg dir die Kleidung bereit, die du im Alarmfall brauchst, passend zu Wetter und Verkehrsmittel. Im Sommer zum Beispiel Socken, damit du in Sandalen nicht barfuß in die Stiefel steigen musst.
- Einsatzschutzkleidung gehört nicht nach Hause. Sie verschleppt Verschmutzung, und wer sie zu Hause lagert, erscheint oft unvollständig ausgerüstet.
- Feste Schuhe: Hausschuhe und Flip-Flops sind beim Gehen und Autofahren (Pedale) gefährlich und ungeeignet.
- Freie Wege: Schuhe, Getränkekisten und Co. im Flur und Treppenhaus sind Stolperfallen. Auch die Familie hilft mit. Wege auf dem Grundstück ausbessern (hochstehende Platten, abgesackte Pflastersteine), mit Nässe, Glätte und Tau rechnen.
- Beleuchtung: Nachtlichter in der Wohnung (die Augen müssen sich an wechselnde Helligkeit gewöhnen), draußen Bewegungsmelder. Scheinwerfer dürfen nicht blenden und nicht auf Augenhöhe sitzen.
- Scheiben freikratzen: Alle Scheiben müssen eisfrei sein. Nur ein „Guckloch“ freizukratzen ist gefährlich und nach der StVO verboten. Abhilfe: Abdeckmatten auf den Scheiben.
- Fahren: Ankommen geht vor Schnellsein. Überhöhte Geschwindigkeit bringt bei kurzen Strecken kaum Zeitgewinn, verlängert aber den Anhalteweg erheblich. Andere erkennen dich nicht als Feuerwehrangehörigen. Nimm dir die Verantwortung.
- Versicherungsschutz: Er beginnt für Feuerwehrangehörige mit der Alarmierung, also auch innerhalb der Wohnung.
Geh mit offenen Augen durch deine Umgebung, finde Unfallgefahren und erkläre deiner Familie, warum.
Anschnallen
Der Sicherheitsgurt hat unzählige Menschenleben gerettet. Jeder Feuerwehrangehörige muss den vorhandenen Gurt anlegen. Maschinist und Einheitsführer tragen dafür Verantwortung und haben Vorbildfunktion.
- § 21 StVO: Während der Fahrt müssen Sicherheitsgurte angelegt sein. In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
- Anschnallen kostet keine Zeit. Die Bebänderung der Atemschutzgeräte in den Sitzen ist kein Rückhaltesystem und ersetzt den Gurt nicht.
- Personen auf der Ladefläche mitzunehmen ist verboten (§ 21 Absatz 2).
Atemschutzgerät während der Fahrt anlegen: Wenn die Dienstvorschrift sagt, dass sich der Angriffstrupp auf Befehl schon während der Fahrt ausrüstet, gelten die Herstellerangaben des Fahrzeugs. Nicht jede Halterung ist dafür ausgelegt. In der Regel darf das Gerät nur bei verhaltener Fahrt entriegelt und sicher angelegt werden. Verhaltene Fahrt ist das Ausrollen an der Einsatzstelle, nie die Einsatzfahrt selbst.
Kinder und Jugendliche
Für Fahrten mit der Jugendfeuerwehr gilt (§ 21 Absatz 1a StVO): Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen auf Sitzen mit Gurt nur mit einem zugelassenen Kinderrückhaltesystem mitfahren. In Fahrzeugen ohne Gurte dürfen Kinder unter drei Jahren gar nicht mitfahren, Kinder ab drei Jahren unter 150 cm gehören auf den Rücksitz. Zugelassen sind Rückhaltesysteme nach UN ECE Reg. 129 oder Reg. 44/03 und 44/04. Die Herstellerangaben zur Nutzung gelten.
Der Helm bei der Fahrt
Es gibt Gründe dafür und dagegen, den Helm im Mannschaftsraum zu tragen.
Dafür:
- Er dämpft den Aufprall des Kopfes an Armaturenbrett, Lenkrad oder Fahrzeugteilen, vor allem in Fahrzeugen ohne Gurte, und bei Seitenaufprall.
- Das Verletzungsrisiko sinkt deutlich.
- Du kannst schon unterwegs die vollständige PSA anlegen und dein Gegenüber den Sitz prüfen lassen.
- Der Helm muss nicht im Fahrzeug gelagert werden.
Dagegen (je nach Fahrzeug, Helmform und Körpergröße):
- Zu wenig Kopffreiheit zum Dach. Bei Schlaglöchern oder im Gelände kann der Kopf anstoßen, das gefährdet Nacken und Halswirbelsäule.
- Je nach Helm können akustische Signale schlechter zu hören sein.
Wohin mit dem Helm, wenn du ihn nicht aufsetzt (zum Beispiel bei der Rückfahrt)? Sicher im Geräteraum. Auf dem Armaturenbrett oder zwischen den Sitzen ist er ein lebensgefährliches Geschoss: Schon bei kleinen Bewegungen rutscht er in den Fußraum oder ins Lenkrad.
Auf- und Absitzen
Unfälle beim Aufsitzen und Absitzen passieren bei neuen wie alten Fahrzeugen. Typische Ursachen:
- fehlende oder ungünstige Haltegriffe, unsichere Tritte
- Unebenheiten, Bordsteinkanten, zugewachsene Löcher, glatter oder nasser Boden
- vorwärts abgesessen oder abgesprungen
- Hängenbleiben mit Atemschutzgerät oder Feuerwehrleine am Fahrzeug
- zufallende Türen (auch durch Wind oder Gefälle) und Klemmgefahr für die Finger
- Dunkelheit, Hektik, Schubsen und Drängeln
- Absitzen in den fließenden Verkehr
Grundregeln:
- Fahrzeuge möglichst auf ebenen Flächen abstellen, mit Abstand zu Bordsteinkanten.
- Rückwärts unter Nutzung der Haltegriffe und Stufen aussteigen, immer, besonders mit angelegtem Atemschutzgerät. Das gilt auch, wenn die breiten Stufen neuer Fahrzeuge zum Vorwärtsaussteigen einladen. „Vorwärts nimmer, rückwärts immer!“
- Drei-Punkte-Halt: Hände und Füße halten und stützen gleichzeitig an drei Punkten. Nie auf- oder abspringen.
- Türholme und Schließkanten nicht umfassen. Türen vor dem Zufallen sichern.
- Auf der verkehrsabgewandten Seite absitzen, nicht in Kollision mit Radfahrern oder Fahrzeugen.
Ladungssicherung
Ladung muss so verstaut werden, dass niemand durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände gefährdet wird, auch beim Ent- und Beladen. Das gilt für die Ausrüstung in den Geräteräumen, für Zusatzladung (besonders bei Gerätewagen Logistik und Fahrzeugen mit freiem Laderaum) und für lose Gegenstände in der Kabine.
Warum? Wegen der Massenträgheit: Bei Bremsen oder Ausweichen will die Masse mit ihrer Geschwindigkeit weiter. Die Kraft ist Masse mal Beschleunigung (F = m · a). Ladungssicherung zwingt die Ladung, sich dem Fahrzeug anzupassen.
Die sechs Grundregeln:
- Reibung erhöhen, wo immer möglich (zum Beispiel Antirutschmatten).
- Formschluss geht vor Kraftschluss: erst die Ladung lückenlos am Aufbau anlegen, dann zurren.
- Das Fahrzeug muss für die Ladung geeignet sein.
- Zurrmittel und Zurrpunkte müssen einwandfrei und in ausreichender Zahl vorhanden sein.
- Lastverteilung stimmt: zulässige Gesamtmasse, Achslasten und Radlasten einhalten.
- Schulung: Wer lädt und wer fährt, muss befähigt sein.
Gesichert wird so, dass nichts verrutscht, verrollt oder herabfällt, auch bei Vollbremsung, plötzlichem Ausweichen und Unebenheiten. Verantwortlich sind die Fahrzeugführer und Verlader und der Unternehmer, also die Gemeinde als Fahrzeughalter.
Im Mannschaftsraum:
- Ausrüstung in der Kabine braucht eine Halterung oder Trennung, die bei Unfall oder Notbremsung 10 G in Fahrtrichtung aufnimmt.
- Lose Teile wie Handfunkgerät, Wasserflasche oder Helm werden bei Unfällen zu Geschossen und haben schon zu zusätzlichen Verletzungen geführt. Nichts lose mitführen.
- Mitfahrende gelten als Ladung: Ihre Sicherheit hat Vorrang. Fahrer und Einheitsführer sind dafür verantwortlich, dass alle angeschnallt sind.
Logistikfahrzeuge: Ladung, Zurrmittel, Gefahrgut
Gerätewagen Logistik und ähnliche Fahrzeuge (Pritsche mit Plane oder Kofferaufbau, oft mit Ladebordwand, genormt nach DIN 12555 Teil 21 und 22) haben keinen feuerwehrtechnischen Aufbau, der die Ladungssicherung vorgibt. Die Ladung steht meist auf Paletten, in Containern, IBC oder Rollwagen und wird je nach Lage individuell zusammengestellt. Das ist flexibel, aber Fahrer und Verlader brauchen Schulung.
- Lastverteilung: Die Ladung wird so verteilt, dass zulässige Gesamtmasse nicht überschritten, Achslasten nicht über- oder unterschritten werden und der Schwerpunkt unter der Lastverteilungskurve liegt. Der Lastverteilungsplan gehört zum Fahrzeug und sollte vom Hersteller mitgeliefert werden. Bordwände sind nur begrenzt belastbar, das wird oft überschätzt.
- Zurrpunkte: Pritschenaufbauten brauchen Verankerungen (§ 22 DGUV Vorschrift 71). Bei Fahrzeugen unter 3,5 t nach DIN 75410-1 mit mindestens 400 daN Belastbarkeit je Zurrpunkt, bei größeren Fahrzeugen und Anhängern nach DIN EN 12640. Neue Mannschafts- und Mehrzweckfahrzeuge haben Zurrpunkte, aber keine Kennzeichnungspflicht. Die Belastbarkeit steht in der Bedienungsanleitung.
- Zurrmittel: Anerkannt sind Mittel nach DIN EN 12195. Meist werden Zurrgurte aus Chemiefasern (Teil 2) benutzt. Mit Schutzkanten vor Beschädigung schützen. Jeder Gurt ist gekennzeichnet (Festende und Losende), eine Bedienungsanleitung liegt bei. Zurrgurte tragen kein CE-Zeichen, weil sie nicht unter die Maschinenrichtlinie fallen. Ablegereife beachten.
- Formschluss: Zusätzlich zum Niederzurren Blockierbalken (kraftschlüssig auf den Bordwänden gehalten) und Antirutschmatten. Alle Ladungssicherungssysteme werden unterwiesen.
- Gefahrgutrecht: Feuerwehren sind nach § 5 Absatz 7 GGVSEB von den Beförderungsvorschriften ausgenommen, wenn sie Einsatzmittel transportieren, zum Beispiel Propangas, Acetylen und Sauerstoff für Brennschneidgeräte, Treibmittel für Pulverlöschanlagen oder Atemluftflaschen in den üblichen Mengen. Es müssen Maßnahmen verhindern, dass bei normaler Beförderung Stoffe austreten. Bei Notfällen (Gefahr im Verzug) darf abgewichen werden, die Einsatzleitung bestimmt die Überwachung. Nimmt ein Feuerwehrfahrzeug Gefahrgut von einem Unfallfahrzeug auf, werden Begleitpapiere übernommen, sonst fertigt man eine möglichst genaue Beschreibung (Art, Menge, Sicherheitsdatenblatt). Der Transport erfolgt nur in geprüften, zugelassenen Behältnissen und mit einem nach FwDV 500 ausgebildeten Angehörigen. Besser macht es ein Entsorgungsunternehmen.
- Verantwortlich ist jeder, der an Verladung und Beförderung beteiligt ist, sowie der Unternehmer beziehungsweise Fahrzeughalter.
Mehr dazu
Wer am Steuer sitzt, findet auf der Seite zum Maschinisten und bei Fahrzeugkunde (Fahrerlaubnis, Masse, Besatzung) weitere Grundlagen. Zur Gefahrenlage an der Straße: Einsatzstelle gegen Verkehr sichern.