Das Wichtigste in Kürze
- Wer fährt, trägt Verantwortung für sich, die Mannschaft (bis zu acht Personen) und andere Verkehrsteilnehmer. Dazu gehören körperliche und geistige Eignung, fachliche Befähigung, 0,0 Promille, festes Schuhwerk und die Brille, wenn die Fahrerlaubnis daran gebunden ist.
- Arbeitsplatz einstellen: Sitz, Lenkrad und Spiegel vor jeder Fahrt anpassen, auch im Alarmfall. Falsch eingestellte Spiegel verdecken den toten Winkel.
- Gelände ist mehr als Querfeldein: Auch Feld- und Waldwege bei Regen, Deiche, Bankette und Böschungen sind „unwegsam“. Es geht darum, anzukommen, nicht schnell zu sein.
- Reifen: Nach spätestens 10 Jahren aussondern, keine runderneuerten Reifen, Alpine-Symbol bei Winterreifen.
- Helm auf Quad oder Motorrad: ein Helm nach ECE 22/05, nicht der Feuerwehrhelm (bei höheren Geschwindigkeiten).
- Reifenalter
- höchstens 10 Jahre, auch ohne sichtbare Mängel
- Ersatzreifen
- nach 6 Jahren ohne Nutzung nicht mehr montieren
- Winterreifen
- Alpine-Symbol, ab Produktionsdatum 01.01.2018
- Profiltiefe im Winter
- mindestens 4 mm (Pkw), 6 bis 8 mm (Nutzfahrzeug)
- Schneeketten
- höchstens 50 km/h
- Helm Quad, Motorrad
- ECE 22/05, nicht der Feuerwehrhelm
- Geländekategorien
- 1 straßenfähig, 2 geländefähig, 3 geländegängig (DIN EN 1846-1)
Wer fährt, muss geeignet sein
Fahrzeugführende Feuerwehrangehörige haben eine besondere Verantwortung: für das teure Fahrzeug, für die mitfahrende Mannschaft (bis zu acht Personen), für andere Verkehrsteilnehmer, auch bei Fahrten mit Sondersignal.
- Körperlich und geistig geeignet und fachlich befähigt sein.
- 0,0 Promille. Alkohol und berauschende Substanzen sind tabu. Auch Erkrankung und Müdigkeit beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit.
- Festes Schuhwerk ist nötig, auch für eine kurze Fahrzeugbewegung.
- Brille, wenn die Fahrerlaubnis daran gebunden ist.
- Führungskräfte sollen auffälligen Personen das Fahren untersagen, auch bei Personalmangel, im Interesse der Mannschaft.
Fahrzeuge sind sehr verschieden
Alte Fahrzeuge haben ein übersichtliches Armaturenbrett, aber drei Pedale, Handschaltung (wer denkt noch an „Zwischengas“?) und eine schwergängige Lenkung ohne Verstärkung, die richtig Kraft verlangt. Neue Fahrzeuge haben Automatik, volle Armaturen und Assistenzsysteme, die man verstehen und richtig bedienen muss. Fahren kann jeder, in Notsituationen sicher beherrschen ist etwas anderes.
Wissen und Können kommen aus Unterweisung, Bewegungsfahrten und Fahrsicherheits- oder Simulatortraining. Beim Gelände zusätzlich aus Geländetraining für alle, die im Ernstfall dort fahren müssen.
Den Arbeitsplatz einstellen
Ohne volle Sicht und volle Kraft kann man nicht rechtzeitig reagieren. Deshalb stellst du Sitz, Lenkrad und Spiegel auf dich ein, auch im Alarmfall. Schlecht eingestellte Spiegel gefährden andere Verkehrsteilnehmer im toten Winkel.
Richtig sitzen in acht Schritten (nach der BG Verkehr):
- Sitzhöhe und Abstand: Die Füße stehen auf dem Boden, Ober- und Unterschenkel bilden einen rechten Winkel, bei durchgetretenen Pedalen bleiben die Beine leicht angewinkelt.
- Sitzflächentiefe: Die Oberschenkel liegen bis kurz vor dem Knie auf, etwa drei Finger Abstand zur Kniekehle.
- Neigung der Sitzfläche: leicht nach hinten abfallend, kein Druck der Vorderkante beim Gasgeben.
- Rückenlehne: Der Oberkörper ist leicht zurückgelehnt, der Rücken liegt ganz an, ohne Druck im Bauchbereich.
- Lenkrad: leicht angewinkelte Arme, beim Lenken bleibt der Schulterkontakt zur Lehne.
- Lendenstütze: spürbare Stützwirkung ohne Druck.
- Kopfstütze: Oberkante in Kopfhöhe.
- Sicherheitsgurt: nicht verdreht, Schultergurt über die Schultermitte (nie über den Hals), Beckengurt tief über dem Becken, fest anliegend.
Spiegel: Richtig eingestellt zeigen sie etwa ein Drittel das Fahrzeug und zwei Drittel die Verkehrsfläche. Sauberkeit und Kenntnis der Kamera- und Abbiegeassistenten gehören dazu (für neue Lkw sind Abbiegeassistenten seit 2022 vorgeschrieben).
Wenn es nicht auf der Straße bleibt
Als unwegsames Gelände gelten nicht nur Querfeldeinfahrten, sondern auch geschotterte Feld- und Waldwege nach Regen, befestigte Straßen, die man zum Ausweichen verlassen muss, Abhänge, Deiche und Bankette. Auch das gilt für Fahrzeuge ohne Allradantrieb.
Geländefähigkeit nach DIN EN 1846-1:
- Kategorie 1: straßenfähig (meist eine angetriebene Achse).
- Kategorie 2: geländefähig, auf Straßen und bedingt im Gelände (die meisten Feuerwehrfahrzeuge).
- Kategorie 3: geländegängig, meist Antrieb an allen Achsen mit Differenzialsperre, einzelbereift.
Fahrdaten, die du kennen musst: Gesamtgewicht und Achslasten, Reifen und Profil, Überhangwinkel, Rampenwinkel, Bodenfreiheit, Verschränkungsfähigkeit, Wendekreis, Kippwinkel, Steigfähigkeit. Allradfahrzeuge haben oft einen höheren Schwerpunkt und damit ungünstigere Kippwinkel, besonders an Hängen, Böschungen, Deichen und Banketten.
Im Einsatz: Die größte Entscheidung ist, ob und wie weit man hineinfährt oder ob ein Umweg besser ist. Mit allen Sinnen die Umgebung einschätzen, die Geschwindigkeit anpassen und nötigenfalls aussteigen, um den Boden zu prüfen. Beim Rangieren hilft ein geübtes Zusammenspiel mit einem Einweiser. Nach langem Regen oder bei Hochwasser kann der Untergrund durchfeuchtet sein: Das Fahrzeug sackt ein, Erdschichten rutschen seitlich ab, im schlimmsten Fall kippt es.
Reifen: Alter und Winterreifen
Reifen von Einsatzfahrzeugen laufen wenig, sind aber durch die ständige Beladung und langes Stehen dauernd belastet. Das Gummi altert, verliert Flexibilität, Ozonrisse entstehen (mit bloßem Auge kaum sichtbar), und die Karkasse kann Schaden nehmen. Folge kann ein plötzlicher Reifenschaden bei einer Einsatzfahrt sein.
Regeln:
- Reifen spätestens nach 10 Jahren aussondern, auch ohne sichtbare Mängel.
- Ersatzräder, die 6 Jahre nach Herstellung nie benutzt wurden, nicht mehr montieren.
- Keine runderneuerten Reifen an Einsatzfahrzeugen.
- Alter lesen: Auf der Flanke steht die DOT-Nummer mit vier Ziffern: die ersten zwei sind die Kalenderwoche, die letzten zwei das Jahr („4903“ = 49. Woche 2003). Dreistellige Nummern (vor 2000) sind ein dringender Handlungsfall.
- Beim Kauf auf Tragfähigkeit, Geschwindigkeitsindex und Ganzjahrestauglichkeit achten.
Winterreifenpflicht: Sie gilt seit Dezember 2010 auch für Feuerwehrfahrzeuge. Als Winterreifen gelten seit Juni 2017 Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke), ab dem Produktionsdatum 1. Januar 2018.
- Fahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Verhältnissen auf allen Achsen mit Winterreifen.
- Fahrzeuge über 3,5 t auf den Antriebsachsen und den gelenkten Vorderachsen (seit 1. Juli 2020).
- Altreifen mit M+S-Kennzeichnung (bis Ende 2017 hergestellt) durften bis 30. September 2024 weiter genutzt werden.
- Ausgenommen sind Fahrzeuge, für die bauartbedingt keine Winterreifen verfügbar sind. Die Bestätigung gehört zu den Fahrzeugunterlagen.
- Umrüsten: „Von O bis O“, also etwa von Oktober bis Ostern, je nach Witterung.
- Profiltiefe im Winter nicht unter 4 mm (leichte Fahrzeuge) beziehungsweise 6 bis 8 mm (Nutzfahrzeuge).
- Schneeketten können sinnvoll sein. Mit Ketten und bei Fahrzeugen ohne Winterreifen gilt höchstens 50 km/h.
- Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss und brauchen bei Neubeschaffung das Alpine-Symbol. Besonders bei Fahrzeugen, die die Jugendfeuerwehr befördern, sollte rechtzeitig umgerüstet werden.
- Luftdruck, Abnutzung, Schäden regelmäßig prüfen, vor allem nach Fahrten über Bordsteine oder durch Trümmer. Der richtige Luftdruck steht dauerhaft an den Kotflügeln. Warnzeichen: wiederkehrender Druckverlust, ungleichmäßige Abnutzung, Schnitte, Risse, Beulen.
Helm auf Quad, Motorrad und anderen Krafträdern
Wer mit Feuerwehr-Krafträdern oder Quads fährt, muss unterscheiden:
- Öffentlicher Verkehr (§ 21a StVO): Auf Krafträdern und offenen mehrrädrigen Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h muss ein geeigneter Schutzhelm getragen werden. Ausnahme nur bei einem zugelassenen Rückhaltesystem (Gurt), das auch angelegt wird.
- Nicht öffentlich (Gelände): Die Helmpflicht gilt trotzdem (DGUV Vorschriften 1, 49 und 71).
- Geeignet ist ein Helm nach ECE-Regelung 22 (ECE 22/05). Er wird auf Größe, Stoßdämpfung, Außenschale, Kinnriemen, Sichtfeld und mehr geprüft.
- Feuerwehrhelme erfüllen diese Regelung nicht. Bei bis 25 km/h im innerbetrieblichen Verkehr ist der Industrieschutzhelm nach DIN EN 397 mit Kinnriemen zulässig, und ein Feuerwehrhelm wird bei Stürzen als gleichwertig angesehen, sodass er dort auch getragen werden darf.
- Der Träger der Feuerwehr stellt die Helme in passender Größe für jeden Nutzer. Bei Poolhelmen sind Einmalhauben aus Hygiene empfehlenswert.
- Kleidung: Für den Rest der Schutzkleidung gibt es keine festen Vorgaben. Bei Straßenfahrten und höheren Geschwindigkeiten ist spezielle Motorradbekleidung klar im Vorteil. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung.