Fahrertraining: Einweisung, Abfahrtkontrolle und Fahrübungen

Gefahren der Einsatzstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Einsatzfahrten sind viel riskanter als normale Fahrten: Unfälle mit Sachschaden sind 17-mal so häufig, schwere Verletzungen 8-mal, Todesfälle 4-mal so häufig wie bei Fahrten ohne Blaulicht und Martinshorn.
  • Wer ein Feuerwehrfahrzeug führt, ist mindestens 18, körperlich und geistig geeignet, unterwiesen und hat die Befähigung nachgewiesen. Er ist vom Träger zum Fahren bestimmt.
  • Ersteinweisung in drei Schritten: Fahrzeugtechnik, Beladung, Fahren. Zum Fahren gehört eine Unterweisungsfahrt von mindestens 30 Minuten. Danach folgen regelmäßige Wiederholungen.
  • Rückwärtsfahren und Abbiegen: Wo andere gefährdet sein könnten, lässt man sich einweisen. Der Einweiser steht nie zwischen Fahrzeug und Hindernis.
  • Vor der Fahrt: Abfahrtkontrolle nach dem Merkschema WOLKEN. Dazu eine jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen.
  • Zwölf Fahrübungen (einfache und komplexe) lassen sich am Standort mit Verkehrsleitkegeln und Schlauchbrücken üben.
Quelle
Leitfaden Feuerwehrfahrzeug-Training der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (Stand August 2024)
Unterweisungsfahrt
mindestens 30 Minuten, auch an kritische Punkte im Ausrückebereich
Abstand der Kegel im Slalom
etwa das 1,5-Fache der Fahrzeugbreite
Engstelle
Fahrzeugbreite plus 20 cm, Hindernisse im Abstand von 1,5 m
Gefahrenbremsung
aus 30 km/h, später bis höchstens 50 km/h
Hinweis
Das ist eine Handlungsanweisung aus der Ausbildung eines Landes. In Brandenburg gelten die Weisungen deines Trägers.

Ausbildung für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben

Wer ein Feuerwehrfahrzeug fahren möchte, wird eingewiesen und unterwiesen. Die UVV Fahrzeuge verlangt: Fahrer sind mindestens 18, körperlich und geistig geeignet, im Fahren unterwiesen und haben ihre Befähigung gegenüber dem Träger nachgewiesen. Das gilt auch für Sondersignalfahrten und das Rangieren. Feuerwehrfahrzeuge sind groß, meist voll beladen und wegen der Beladung oft kopflastig. In der Kabine sitzen bis zu acht weitere Angehörige, für die der Maschinist verantwortlich ist, dazu kommt bei Einsatzfahrten hoher psychischer Stress.

Die Ersteinweisung läuft so ab:

  1. Fahrzeugtechnische Einrichtungen: Bedienelemente und Sicherheitseinrichtungen, die regelmäßig geprüft werden (zum Beispiel aus der Abfahrtkontrolle).
  2. Feuerwehrtechnische Beladung: zum Beispiel Handhabung der Feuerlöschkreiselpumpe, des Lichtmasts, Stromerzeugers und der Tauchpumpen, dazu Gefahrenstellen wie Klemmstellen und Bewegungsbereiche auf dem Fahrzeugdach (Absturz).
  3. Unterweisung im Fahren: Unterweisungsfahrt von mindestens 30 Minuten, auch an kritische Punkte im Ausrückebereich, dazu der Umgang mit der Sondersignalanlage. Für geländegängige Fahrzeuge ist eine zusätzliche Unterweisung sinnvoll.

Danach folgt die Einweisung für Fahrten mit Sonder- und Wegerechten. Die Unterweisung wird regelmäßig wiederholt und von einer geeigneten beauftragten Person dokumentiert (zum Beispiel Ausbilder für Maschinisten oder Wehrführung). Siehe auch die Seiten Maschinist und Fahrzeug führen.

Sonder- und Wegerechte

Nach § 35 StVO ist die Feuerwehr von den Vorschriften der StVO befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Die Aufgabe muss wichtiger sein als die Verkehrsregel, sonst gilt die Befreiung nicht. Von anderen Gesetzen (zum Beispiel dem Strafgesetzbuch) ist die Feuerwehr nicht befreit.

  • Anlässe sind Schadenfeuer, Unglücksfall, öffentlicher Notstand und ein ausgerufener Katastrophenfall.
  • Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist: Menschenleben retten, schwere gesundheitliche Schäden abwenden, Gefahr für die öffentliche Sicherheit abwenden oder bedeutende Sachwerte erhalten. Dann müssen alle sofort freie Bahn schaffen. Die Kombination ist eine Anordnung an die anderen.
  • Blaues Blinklicht allein darf seit der Änderung des § 35 Absatz 2 StVO verwendet werden, muss aber nicht. Bei unübersichtlichen Verhältnissen, Abweichen von Vorfahrtsregeln und Überholen ist weiterhin rechtzeitig die Kombination zu nutzen.
  • Sicherheit geht vor Schnelligkeit. Niemand darf konkret gefährdet werden. Je weiter man von den Regeln abweicht, desto größer ist die Pflicht zur Rücksichtnahme.
  • Unfall auf der Einsatzfahrt: Die Fahrt wird abgebrochen. Wird sie fortgesetzt, droht § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Ist es sehr dringend, kann die Hilfspflicht überwiegen, dann informiert man die Leitstelle, versorgt Verletzte erst und nimmt nach dem Einsatz nochmals Kontakt mit der Polizei auf.

Einweisen

Nach § 9 Absatz 5 StVO muss sich der Fahrer beim Abbiegen und Rückwärtsfahren so verhalten, dass andere nicht gefährdet werden, und sich erforderlichenfalls einweisen lassen. Die UVV Fahrzeuge (§ 46) verlangt: Rückwärtsfahren nur, wenn Versicherte nicht gefährdet werden, sonst durch einen Einweiser. Der Einweiser bleibt im Sichtbereich des Fahrers und nie zwischen dem Fahrzeug und dem Hindernis. Er führt dabei keine anderen Tätigkeiten aus. Es gelten die einheitlichen Handzeichen der DGUV Information 205-024. An unübersichtlichen Stellen steht zusätzlich ein Sicherungsposten, der ebenfalls nie zwischen Fahrzeug und Hindernis steht und immer vom Maschinisten gesehen wird.

Abfahrtkontrolle und Prüfungen

Vor Fahrtantritt prüft jeder Fahrer die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen und beobachtet während der Fahrt auffällige Mängel. Beim Feuerwehrfahrzeug gehört dazu die sichere Verladung und Entnahme der Geräte und die Funktion eingebauter Zusatzgeräte. Mängel werden sofort gemeldet. Gefährdet ein Mangel die Betriebssicherheit, wird das Fahrzeug außer Betrieb genommen. Unter Einsatzbedingungen ist die Prüfung nur eingeschränkt möglich, deshalb wird sie nach der Nutzung nachgeholt (Gerätewart). Wird ein Fahrzeug außer Betrieb genommen, sichert man es gegen Benutzung, zum Beispiel durch Abziehen des Zündschlüssels und eine deutliche Kennzeichnung am Fahrereinstieg.

Ein Merkschema für die Fahrzeugüberprüfung heißt WOLKEN: Wasser (Kühlung, Scheibenwaschanlage), Ölstand (O), Luft (Luftdruck, Druckluftbremsanlage), Kraftstoffe (Tank, Reservekanister), Elektroanlage (Batterie, Beleuchtung) und Notfallausrüstung. Bei einer Abgasreinigung mit Harnstofflösung (AdBlue) wird der Füllstand geprüft.

Neben den regelmäßigen Prüfungen (TÜV, Abgasuntersuchung, Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung) muss mindestens einmal im Jahr ein Sachkundiger die Betriebssicherheit nach § 57 UVV Fahrzeuge prüfen. Das kann eine Werkstatt, eine Sachverständigenorganisation oder ein eigener Sachkundiger der Feuerwehr sein. Die Prüfungen werden dokumentiert.

Die zwölf Fahrübungen

Einfache Übungen kann man am Standort durchführen, ohne dass der Ausbilder besondere Kenntnisse über Fahrphysik braucht. Komplexe Übungen sollten nur Ausbilder mit diesen Kenntnissen leiten. Dafür bieten externe Anbieter und Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände Ausbildung an.

  • Fahrerplatz einrichten (einfach, etwa 20 Minuten, kein Material): Sitzposition, Gurt und Kopfstütze, Gefahren durch lose Gegenstände. Keine Jackenstulpen zwischen Hand und Lenkrad.
  • Einweisen und Toter Winkel (einfach, etwa 30 Minuten, Leinen oder Absperrband): Einweiserzeichen, Standorte von Einweiser und Sicherungsposten, der tote Winkel wird am Fahrzeug markiert.
  • Über Schlauchbrücken fahren (einfach, etwa 30 Minuten, 3 bis 6 Schlauchbrücken, 4 Kegel): Abmessungen und Manövrierfähigkeit kennenlernen. Drei Brücken im Abstand von etwa 1 m, eine zweite Reihe im Abstand der Achsbreite. Auch rückwärts.
  • Slalom (einfach, etwa 45 Minuten, 10 bis 15 Kegel): Abstand etwa das 1,5-Fache der Fahrzeugbreite, vorwärts und rückwärts mit Einweiser.
  • Wenden auf engem Raum (einfach, etwa 45 Minuten, 15 Kegel): Kegel im Quadrat mit Seitenlänge etwa dem 1,5-Fachen der Fahrzeuglänge, Einfahrt etwa 1,5-fache Fahrzeugbreite.
  • Enge Durchfahrt (einfach, etwa 30 Minuten): Hindernisse im Abstand von 1,5 m, Durchfahrtbreite Fahrzeugbreite plus 20 cm. Dachlatten auf den Kegeln erschweren die Übung.
  • An ein Hindernis heranfahren (einfach, etwa 30 Minuten): so dicht wie möglich, Abstand unter 20 cm, auch mit Parkassistenz.
  • Durchfahrtshöhe (komplex, etwa 30 Minuten, zwei Ständer mit Querlatte): Der Maschinist schätzt vorab die Höhe, dann wird langsam unter der Latte durchgefahren oder bei zu geringer Höhe abgebrochen. Zu bedenken sind auch Ladung (Boote, Leitern, Beleuchtung) und Äste oder Dachrinnen.
  • Punktbremsung (komplex, etwa 10 Minuten, 2 Kegel im Abstand von etwa 20 cm): Aus etwa 30 m mit einer durchgehenden Bremsung (keine Gefahrenbremsung) mit dem Vorderrad zwischen den Kegeln halten.
  • Gefahrenbremsung (komplex, etwa 10 Minuten, 4 Kegel): Zwei Kegel im Abstand von 4 m markieren den Bremspunkt. Jeder schätzt, wo das Fahrzeug stehen bleibt, und bremst aus 30 km/h, später bis höchstens 50 km/h.
  • Anfahren am Berg (einfach, etwa 15 Minuten, Steigung): mitten in der Steigung anhalten, Feststellbremse, erneut anfahren, ohne zurückzurollen. Rückwärts nur mit Einweiser.

Simulatortraining

Das Risiko, auf der Einsatzfahrt zu verunfallen, ist um ein Vielfaches höher als bei einer normalen Pkw-Fahrt. Viele Anbieter haben Simulatoren mit simulierten Verkehrssituationen. Das Training ist eine Ergänzung zur Fahrausbildung, aber kein Ersatz für das Training mit dem Fahrzeug selbst: Es übt das Verhalten in gefährlichen Verkehrssituationen, nicht Fahrphysik und Fahrzeugabmessungen.

Selbsttest: Zu diesem Thema gibt es 15 Multiple-Choice-Fragen mit Erklärung zu jeder Antwort. Du findest den Test oben auf der Themenseite in der App.

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