Kennzeichnung von Behältern, Gasflaschen, Rohrleitungen und Anlagen

Gefahrgut und ABC

Das Wichtigste in Kürze

  • GHS-Etikett (CLP-Verordnung) an Behältern: Piktogramm (rote Raute), Signalwort „Gefahr“ (schwer) oder „Achtung“ (weniger schwer), H-Sätze (Gefahren) und P-Sätze (Sicherheit).
  • Gasflaschen erkennt man an der Schulterfarbe: gelb giftig/ätzend, rot entzündbar, hellblau oxidierend, leuchtend grün erstickend, weiß Atemluft/medizinischer Sauerstoff. Verbindlich ist der Gefahrgutaufkleber.
  • Rohrleitungen (DIN 2403): Farbe nach Inhalt, zum Beispiel gelb mit rot = brennbares Gas, grün = Wasser, rot = Dampf, blau = Sauerstoff.
  • Gefahrendiamant (NFPA, US-System): blau Gesundheit, rot Brand, gelb Reaktion, weiß Sonderhinweis (W = kein Wasser). Zahl 0 bis 4.
  • Arbeitsplatz-Warnzeichen (ASR A1.3) und Gefahrengruppen-Schilder (FwDV 500) zeigen Bereiche, in denen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.
Rechtsgrundlagen
CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 (GHS), DIN EN 1089-3 (Gasflaschen), TRGS 201 und DIN 2403 (Rohrleitungen), ASR A1.3 (Arbeitsstätten)
Hinweis
Die Kennzeichnungen sind bundes- und europaweit einheitlich (ADR, RID, ADN, CLP, StrlSchV). Bewertung und Maßnahmen im Einsatz (Gefahrenbereich, Schutzausrüstung, Fachberater) richten sich nach FwDV 500, den Weisungen des Trägers und der Leitstelle.

Behälter und Gasflaschen

GHS: das Etikett am Behälter

Behälter und Verpackungen mit gefährlichen Stoffen tragen nach der CLP-Verordnung ein GHS-Etikett. Die GHS-Symbole ersetzen die alten orangen EU-Gefahrensymbole (zum Beispiel F, F+, T, T+, Xn, Xi, C, O, N), die man noch auf älteren Gebinden findet.

  • Signalwort: „Gefahr“ = schwerwiegendere Gefahrenkategorie, „Achtung“ = weniger schwerwiegende. Bei einigen Klassen kein Signalwort.
  • H-Sätze (Hazard): beschreiben die Gefahr. H2xx physikalisch-chemisch (zum Beispiel H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar, H220 extrem entzündbares Gas), H3xx Gesundheit (zum Beispiel H314 schwere Verätzungen, H330 Lebensgefahr bei Einatmen, H350 kann Krebs erzeugen), H4xx Umwelt (zum Beispiel H410 sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung). Dazu EUH-Sätze (zum Beispiel EUH014 reagiert heftig mit Wasser, EUH029 entwickelt mit Wasser giftige Gase).
  • P-Sätze (Precaution): Sicherheitshinweise (zum Beispiel P210 von Hitze, Funken und offener Flamme fernhalten, P280 Schutzhandschuhe und -kleidung tragen, P260 nicht einatmen).
  • Beispiel Toluol: Signalwort Gefahr, H225 leicht entzündbar, H304 kann bei Verschlucken tödlich sein, H315 hautreizend, H336 Schläfrigkeit, H361d kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen, H373 Organschäden bei wiederholter Exposition.

Die neun Piktogramm-Gruppen (Auswahl): Flamme (entzündbar, selbstentzündlich), Flamme über Kreis (oxidierend), explodierende Bombe, Gasflasche, Ätzwirkung, Totenkopf (giftig), Ausrufezeichen (reizend, gesundheitsschädlich), Gesundheitsgefahr (Krebs, Organschäden, Atemwegssensibilisierung), Umwelt.
Im Einsatz: Etikett lesen, H- und P-Sätze notieren, Sicherheitsdatenblatt (Stoffname, Index-Nummer) heranziehen, Leitstelle und Fachberater informieren.

Gasflaschen: Farben und Aufkleber

Nach DIN EN 1089-3 zeigt die Farbe der Flaschenschulter (und teils des Körpers) den Inhalt, ausgenommen Flüssiggas (LPG).

  • Gelb: giftige oder ätzende Gase (Ammoniak, Chlor, Kohlenmonoxid).
  • Rot: entzündbare Gase (Wasserstoff, Methan).
  • Hellblau: oxidierende Gase (Lachgasgemische außer Inhalationsgemische).
  • Leuchtend grün: erstickende Gase (Schweißschutzgasgemische, Xenon, Krypton, Neon, technische Druckluft).
  • Atemluft und medizinischer Sauerstoff: Schulter weiß (Atemluft weiß und schwarz, Sauerstoff medizinisch weiß).
  • Beispiele: Sauerstoff technisch weiß, Körper blau oder grau. Acetylen kastanienbraun. Kohlendioxid grau. Stickstoff schwarz, Körper grau (leuchtend grün möglich). Argon dunkelgrün. Helium braun.
  • Abweichungen sind erlaubt (zum Beispiel leuchtend grün statt schwarz bei Stickstoff). Verbindlich ist der Gefahrgutaufkleber auf der Flasche: Gefahrzettel, Flascheninhalt, Reinheit, UN-Nummer und Benennung, Gefahren- und Sicherheitshinweise, Signalwort, Hersteller.

Nie nur auf die Farbe verlassen, vor allem bei Mischgasen und Altflaschen.

Anlagen und Räume

Warnzeichen am Arbeitsplatz (ASR A1.3)

Bereiche, in denen mit Stoffen gearbeitet wird, die im Einsatz eine atomare, biologische oder chemische Gefahr darstellen können, tragen Warnzeichen nach ASR A1.3. Solche dreieckigen gelben Warnzeichen gibt es für explosionsgefährliche, giftige, ätzende, feuergefährliche und brandfördernde Stoffe, explosionsfähige Atmosphäre, radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung, Biogefährdung, Gasflaschen und Gefahren durch das Aufladen von Batterien.

Gefahrengruppen-Schilder (FwDV 500)

Bereiche mit ABC-Gefahrstoffen werden in der Regel zusammen mit dem Warnzeichen mit Hinweisschildern der Gefahrengruppe gekennzeichnet (IA bis IIIC). Für B-Bereiche (IB bis IIIB) kann zusätzlich die Sicherheitsstufe oder Risikogruppe 1 bis 4 angegeben sein.

  • Radioaktiv (A): Einteilung nach StrlSchV, siehe Seite „Strahlenschutz“.
  • Chemisch (C): In der Praxis selten beschildert, weil es für die Einstufung keine verbindlichen rechtlichen Vorgaben gibt.
  • Gefahrengruppe I: ohne Sonderausrüstung, Atemschutz gegen Inkorporation. II: nur mit Sonderausrüstung, Überwachung, Dekontamination oder Desinfektion. III: wie II, zusätzlich sachkundige Person. Mehr auf der Seite „Gefahrengruppen I bis III“.
  • B-Einsatz, Risikogruppen (BioStoffV): 1 unwahrscheinlich krank machend, 2 Krankheit möglich, Verbreitung unwahrscheinlich, 3 schwere Krankheit, Verbreitung möglich, Behandlung normalerweise möglich, 4 schwere Krankheit, große Verbreitung, normalerweise keine wirksame Behandlung. IB = Risikogruppe 1, IIB = 2 (und Risikogruppe 3 mit zwei Sternchen), IIIB = 3 und 4.

Rohrleitungen (DIN 2403)

Rohrleitungen für gefährliche Stoffe werden nach TRGS 201 gekennzeichnet, die Farben legt DIN 2403 fest (Gruppenfarbe, ggf. Zusatzfarbe, Beschriftung):

  • Wasser: grün
  • Wasserdampf: rot
  • Luft: grau
  • Brennbare Gase: gelb mit rotem Zusatz
  • Nicht brennbare Gase: gelb mit schwarzem Zusatz
  • Säuren: orange
  • Laugen: violett
  • Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe: braun mit rotem Zusatz
  • Nicht brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe: braun mit schwarzem Zusatz
  • Sauerstoff: blau

Gefahrendiamant (NFPA 704)

Eine Entwicklung der US-amerikanischen NFPA, kein Teil europäischer Regeln, aber in manchen Nachschlagewerken und an Anlagen zu finden. Vier Felder, Skala 0 (keine Gefahr) bis 4 (extrem):

  • Blau, Gesundheit: 1 Atemschutz empfohlen, 2 nur mit Atemschutz und einfacher Schutzkleidung, 3 nur mit voller Schutzkleidung und Atemschutz, 4 jeden Kontakt ohne speziellen Schutz vermeiden.
  • Rot, Brand: 1 Flammpunkt über 100 °C, 2 über 35 °C, 3 bei 35 °C und darunter, 4 extrem leicht entzündlich bei allen Temperaturen.
  • Gelb, Reaktion: 1 bei Erhitzung instabil, 2 heftige Reaktion möglich, Löschangriff nur aus sicherem Abstand, 3 Explosionsgefahr bei Hitze oder Schlag, Sicherheitszone, Löschangriff nur aus sicherer Deckung, 4 große Explosionsgefahr, bei Brand sofort räumen.
  • Weiß, Sonderhinweis: W kein Wasser zum Löschen, OX/OXY oxidierend, SA erstickendes Gas, ACID Säure, ALK alkalisch, COR korrosiv, CRY tiefkalt verflüssigtes Gas, BIO infektiös, RA/RAD ionisierende Strahlung. Leer: Wasser als Löschmittel zulässig.

Munitionsbrandklassen (Bundeswehr)

Militärische Kennzeichnung von Anlagen mit Explosivstoffen (Zentralvorschrift der Bundeswehr). Wichtig in Brandenburg mit vielen militärischen Altflächen (siehe Seiten zum Waldbrand und zu Kampfmitteln):

  • Klasse 1: Massenexplosion, Druckwirkung, Splitter, Wurfstücke.
  • Klasse 2: Explosion, Splitter und Wurfstücke.
  • Klasse 3: teilweise Explosion, starke Rauch- und Nebelbildung, Massenfeuer, große Energiefreisetzung.
  • Klasse 4: Feuer und Energiefreisetzung (Hitze), geringer Funkenflug und Flugfeuer.

Siehe auch