Das Wichtigste in Kürze
- Nach jeder Benutzung und vor jeder Übung prüfst du das Gerät mit einer Sichtprüfung. Das darf jede unterwiesene Feuerwehrangehörige tun, sie muss nicht dokumentiert werden.
- Regelmäßige Prüfungen (meist alle 12 Monate) macht eine befähigte Person, mindestens ein Gerätewart nach FwDV 2. Sie werden dokumentiert.
- Rechtsgrundlage: § 11 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“. Wie geprüft wird, beschreibt der DGUV Grundsatz 305-002 (Fassung Dezember 2021). Herstellervorgaben gehen vor, wenn sie strenger sind.
- Schläuche: nach dem Einsatz reinigen und trocknen, beim Waschen Druckprüfung (zum Beispiel 16 bar bei B- und C-Schläuchen). Leitern: alle 12 Monate Sicht- und Funktionsprüfung, alle 24 Monate Belastungsprüfung.
- Beschädigtes Gerät meldest du und nimmst es aus dem Dienst. Es kommt nicht einfach „zurück ins Fahrzeug“.
Wer macht was?
- Verantwortlich ist der Träger der Feuerwehr (Unternehmer). Er sorgt für Organisation, Durchführung, Dokumentation und Kontrolle der Prüfungen und bestellt den Gerätewart schriftlich.
- Befähigte Person: hat die Ausbildung zum Gerätewart nach FwDV 2 (oder eine vergleichbare, zum Beispiel Werkfeuerwehrtechniker), Erfahrung und Kenntnis der Regeln. Sie prüft weisungsfrei und muss ihre Qualifikation durch regelmäßiges Prüfen und Fortbildung halten.
- Unterwiesene Personen (zum Beispiel die Besatzung) machen die Sichtprüfung und können die befähigte Person bei der Prüfung unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei der befähigten Person.
- Manche Prüfungen brauchen eine Zusatzausbildung durch den Hersteller oder machen gleich der Hersteller oder ein Sachverständiger, zum Beispiel die Sicherheitshauptprüfung beim Sprungpolster und die Fünfjahresprüfung bei Hebekissen.
- Eingangsprüfung: Jedes neue Gerät wird vor der ersten Benutzung auf Vollständigkeit sowie Betriebs- und Funktionssicherheit geprüft, das Datum wird dokumentiert.
Was gehört in den Prüfnachweis?
- Art der Prüfung (zum Beispiel Sicht-, Funktions-, Dichtprüfung),
- Datum der Prüfung (letzte und nächste),
- Instandsetzung, Mängelbeseitigung, Außerdienststellung,
- was geprüft wurde und wonach (zum Beispiel DGUV Grundsatz 305-002),
- Prüfergebnis (einsatzbereit: ja oder nein), gegebenenfalls Messwerte,
- Unterschrift oder Signatur.
Jedes geprüfte Gerät muss eindeutig zugeordnet sein, zum Beispiel über eine Gerätenummer. Zumindest der Nachweis der letzten Prüfung wird bereitgehalten.
Fristen und Besonderheiten wichtiger Geräte
- Feuerwehr-Haltegurt: alle 12 Monate prüfen, nach einer schlagartigen Belastung (Sturz) sofort. Zu prüfen sind Gurtband, Nähte, Nieten, Beschläge und Sicherungsseil. Verschluss schließen und mit kräftigem Ruck testen. Haltegurte altern: Typ A nach 12 Jahren, Typ B nach 10 Jahren aussondern (ab dem Herstellungsjahr). Nicht mit Schlagzahlen, Gravur oder Farbe kennzeichnen.
- Feuerwehrleine: alle 12 Monate prüfen, nach schlagartiger Belastung sofort. Die Leine wird in ganzer Länge durch die Hand gezogen. Mürbe Stellen, zerrissene Fäden und beschädigte Spleiße, Knebel oder Karabiner sind Mängel. Nach 20 Jahren wird sie ausgesondert. Wird eine ausgesonderte Leine als Mehrzweckleine weiterverwendet, wird sie an beiden Enden auf mindestens 1 m dauerhaft rot gekennzeichnet.
- Tragbare Leitern: vor der ersten Verwendung eine Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung mit Ausgangsmaßen. Danach alle 12 Monate Sicht- und Funktionsprüfung (mit Zubehör) und alle 24 Monate die Belastungsprüfung, wenn bei der Sicht- und Funktionsprüfung keine Mängel auftraten. Beispiele: Hakenleiter in der Hakenmitte aufhängen und die unterste Sprosse mit 150 kg belasten (etwa 60 Sekunden). Steckleiter: zwei Teile zusammengesteckt auf zwei Böcke legen und mittig mit 80 kg belasten, die Durchbiegung messen. Auf jeder Leiter muss die Zahl der Personen gekennzeichnet sein. Siehe Tragbare Leitern.
- Druckschläuche (DIN 14811): Wer sie wäscht, prüft sie auch mit Druck. Die befähigte Person beaufschlagt den Schlauch langsam und gleichmäßig 60 Sekunden lang mindestens mit dem Arbeitsdruck: F 152 und A 110 mit 12 bar, B 75, C 52, C 42 und D 25 mit 16 bar. Ein Schlauch ist betriebssicher, wenn keine Schäden oder Leckagen auftreten, die Einbände der Kupplungen fest sitzen, die Dichtungen weich und elastisch sind und die Kupplungen gängig sind. Selten benutzte Schläuche können nach langer Lagerung undicht werden. Sie sollen rotieren, also regelmäßig im Einsatz oder in der Übung verwendet werden. Auch nach besonderen Beanspruchungen wie Überfahrenwerden kann eine Prüfung nötig sein. Siehe Druckschläuche.
- Saugschläuche: alle 12 Monate Sicht-, Saug- und Druckprüfung. Der trockene Schlauch wird mit einer Kunststoffglasscheibe verschlossen, Unterdruck 0,8 bar muss mindestens eine Minute halten, der Querschnitt bleibt rund. Bei der Druckprüfung wird mit Wasser gefüllt, entlüftet und 3 bar mindestens 5 Minuten gehalten. Siehe Saugschläuche.
- Formstabile Druckschläuche: alle 12 Monate Sicht- und Druckprüfung, vollständig abgerollt, mit dem Schließdruck der Feuerlöschkreiselpumpe.
- Pumpen: alle 12 Monate Sicht- und Funktionsprüfung mit Schließdruck- und Trockensaugprüfung.
- Wasserführende Armaturen (Strahlrohre, Stützkrümmer, Verteiler, Standrohre, Saugkörbe): alle 12 Monate Sicht- und Funktionsprüfung, bei Bedarf eine Belastungsprüfung bis höchstens Schließdruck.
- Schließdruckprüfung nach dem Einsatz: Das ganze wasserführende System kann unmittelbar nach dem Einsatz aufgebaut und vom Maschinisten auf Schließdruck geprüft werden. Der Gerätewart wird informiert und dokumentiert.
- Hydraulische Rettungsgeräte: alle 12 Monate Sicht- und Funktionsprüfung durch die befähigte Person, alle 3 Jahre zusätzlich Funktions- und Belastungsprüfung durch eine Person mit Zusatzausbildung oder den Hersteller. Hydraulikschläuche werden nach 10 Jahren ausgetauscht.
- Hebekissen: jährlich Sicht- und Funktionsprüfung, zusätzlich eine Fünfjahresprüfung.
- Krankentrage, Schleifkorbtrage und Rettungsbrett: alle 12 Monate Sicht- und Funktionsprüfung durch eine sachkundige Person, laut einer Handreichung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Siehe Tragen.
- Seile, Rundschlingen, Schäkel, Mehrzweckzug: alle 12 Monate Sicht- und Funktionsprüfung. Ketten zusätzlich alle 3 Jahre auf Rissfreiheit.
Nach dem Einsatz: Gerät wieder einsatzbereit machen
- Sichtprüfung durch die Benutzenden: Schäden, Verschleiß, Verschmutzung. Ein beschädigtes Gerät melden und nicht weiterverwenden, ein nicht mehr betriebssicherer Haltegurt wird sofort ausgemustert. Eine schlagartig belastete Leine oder ein belasteter Haltegurt gehört sofort zum Gerätewart.
- Schläuche: reinigen und trocknen, dann auf Dichtheit prüfen. Waschwasser nicht über 35 °C: Reinigung mit heißem Wasser kann die Schläuche anfälliger machen. Auch Trommel- oder Kompaktwaschanlagen können Schäden verursachen, wenn der Schlauch dicht hinter der Kupplung abknickt oder die Transportrollen ihn stark quetschen. Die Fachempfehlung des Fachausschusses Technik (2015) nennt 10 bis 20 cm gerade Führung hinter der Kupplung.
- Atemschutz: eigene Regeln, siehe Atemschutzgeräte nach dem Einsatz.
- Persönliche Schutzausrüstung wird nach eigenen Regeln geprüft und gepflegt, siehe PSA: Pflege, Prüfung und Aussonderung.
Was heißt das für dich?
- Sichtprüfung gehört zu jedem Einsatz und jeder Übung: Sieh dir an, was du in der Hand hattest. Wenn dich etwas stört, sag es.
- Nichts reparieren auf eigene Faust: Dafür gibt es den Gerätewart.
- Haltegurte und Leinen nach einem Sturz oder einer Schlagbelastung nie mehr einfach zurücklegen.
- Maßgeblich sind die Betriebsanleitung des Herstellers und die Vorgaben deines Trägers. Der DGUV Grundsatz 305-002 wird jährlich inhaltlich geprüft und kann sich ändern.
- Rechtsgrundlage
- § 11 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“; Prüfgrundsätze DGUV Grundsatz 305-002 (Dezember 2021)
- Sichtprüfung
- vor jeder Übung und nach jeder Benutzung, durch unterwiesene Feuerwehrangehörige, ohne Dokumentation
- Regelmäßige Prüfung
- meist alle 12 Monate, durch befähigte Person (mindestens Gerätewart nach FwDV 2), dokumentiert
- Haltegurt
- alle 12 Monate; Typ A nach 12 Jahren, Typ B nach 10 Jahren aussondern
- Feuerwehrleine
- alle 12 Monate; nach 20 Jahren aussondern
- Tragbare Leitern
- Sicht- und Funktionsprüfung alle 12 Monate, Belastungsprüfung alle 24 Monate
- Druckschlauch (Arbeitsdruck)
- F 152 und A 110: 12 bar; B 75, C 52, C 42, D 25: 16 bar; Prüfdauer 60 s
- Saugschlauch
- alle 12 Monate; Unterdruck 0,8 bar für 1 Minute, Druckprüfung 3 bar für 5 Minuten
- Hydraulische Rettungsgeräte
- Sicht- und Funktionsprüfung alle 12 Monate, zusätzlich alle 3 Jahre Funktions- und Belastungsprüfung