Sprungpolster und Sprungtuch

Geräte

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sprungpolster ist ein luftgefülltes Rettungsgerät, zulässig nur bis zur bauartbedingten Rettungshöhe. Das Sprungtuch ist nur bis 8 m Absprunghöhe zugelassen und braucht mindestens 16 Haltende.
  • Beides sind Notlösungen, wenn kein anderer Rettungsweg (Leiter, Drehleiter) möglich ist, Rettung nach Befehl des Einheitsführers.
  • Sprungpolster: mindestens zwei Einsatzkräfte, ebene Standfläche, nicht durch scharfe oder heiße Gegenstände beschädigen. Nach dem Sprung Person sofort befreien, Polster neu ausrichten.
  • Kommando: „Achtung – Sprung – zieht!“ Beim Sprungtuch zieht die Mannschaft kräftig nach außen.
  • Schau- und Übungssprünge sind verboten. Übung nur mit Fallkörper bis 50 kg, Abwurfhöhe höchstens 6 m.
Sprungpolster
nur bis zur bauartbedingten Rettungshöhe, mindestens zwei Einsatzkräfte
Sprungtuch
bis 8 m Absprunghöhe, mindestens 16 Haltende
Übung
nur geeignete Fallkörper bis 50 kg, Abwurfhöhe höchstens 6 m
Hinweis
Die Grundsätze stammen aus der bundeseinheitlichen FwDV 1 und aus Ausbildungsunterlagen der Landesfeuerwehrschulen. Handgriffe und Bedienung der Geräte deiner Wache übst du praktisch dort. Herstellerangaben gehen vor.

Grundlagen

Wann Sprungrettung?

  • Letzte Möglichkeit: Leitern, Drehleiter, Treppenraum sind nicht mehr nutzbar oder zu spät.
  • Gefahren: Springende können sich verletzen, auch beim richtigen Aufprall. Panik der Person, mehrere Springende hintereinander.
  • Entscheidung: Einheitsführer befiehlt. Zuruf an die Person, Vorbereitung des Geräts außerhalb des Sprungbereichs, dann erst unter die Absprungstelle.

Sprungpolster (Schritt für Schritt)

  1. Befehl des Einheitsführers: außerhalb des Sprungbereichs einsatzbereit machen (auspacken, Luft einlassen nach Herstellerangabe).
  2. Mindestens zwei Einsatzkräfte tragen es unter die Absprungstelle, auf möglichst ebene Standfläche.
  3. Prüfen: Rettungshöhe passt, keine scharfen oder heißen Gegenstände (Glassplitter, Funken) in der Nähe, Polster voll gefüllt.
  4. Zuruf: der Person sagen, wie sie springen soll und wann.
  5. Nach dem Sprung sofort aus dem Polster befreien, Sprungpolster neu ausrichten für den nächsten Sprung.

Sprungtuch (Schritt für Schritt)

  1. Auf Befehl außerhalb des Sprungbereichs einsatzbereit machen, mindestens 16 Haltende.
  2. Straff in Brusthöhe am Halteseil mit Untergriff halten. Sicherer Stand, jeweils ein Fuß zurück, Ellenbogen nicht am Oberkörper abstützen.
  3. Einheitsführer steht so, dass er Person und Haltemannschaft überblickt und gibt mit Handzeichen und Zuruf die Stellung vor: „rechts“, „links“ (in Blickrichtung zum Objekt), „vor“ (zum Objekt hin), „zurück“ (vom Objekt weg).
  4. Auf „Achtung – Sprung – zieht!“ kräftig nach außen ziehen, damit die Person nicht durchschlägt.
  5. Person aus dem Tuch befreien, Tuch neu ausrichten.

Regeln und Fehler

Sicherheit und Übung

  • Sprungrettungsgeräte nur zur Rettung einsetzen, Schau- und Übungssprünge sind verboten.
  • Übung: nur geeignete Fallkörper (Puppen) bis 50 kg, Abwurfhöhe höchstens 6 m.
  • Nicht durch scharfe und heiße Gegenstände beschädigen.
  • Gegenseitige Sicherheitskontrolle.
  • Typische Fehler: Gerät zu spät aufgebaut, Standfläche uneben, Haltende unkoordiniert, Polster nicht neu ausgerichtet, Rettungshöhe überschritten.
  • Pflege: Sichtprüfung, Reinigung, Prüfung nach Herstellerangabe und den Prüfgrundsätzen der Unfallversicherung.

Siehe auch