Das Wichtigste in Kürze
- Das Sprungpolster ist ein luftgefülltes Rettungsgerät, zulässig nur bis zur bauartbedingten Rettungshöhe. Das Sprungtuch ist nur bis 8 m Absprunghöhe zugelassen und braucht mindestens 16 Haltende.
- Beides sind Notlösungen, wenn kein anderer Rettungsweg (Leiter, Drehleiter) möglich ist, Rettung nach Befehl des Einheitsführers.
- Sprungpolster: mindestens zwei Einsatzkräfte, ebene Standfläche, nicht durch scharfe oder heiße Gegenstände beschädigen. Nach dem Sprung Person sofort befreien, Polster neu ausrichten.
- Kommando: „Achtung – Sprung – zieht!“ Beim Sprungtuch zieht die Mannschaft kräftig nach außen.
- Schau- und Übungssprünge sind verboten. Übung nur mit Fallkörper bis 50 kg, Abwurfhöhe höchstens 6 m.
- Sprungpolster
- nur bis zur bauartbedingten Rettungshöhe, mindestens zwei Einsatzkräfte
- Sprungtuch
- bis 8 m Absprunghöhe, mindestens 16 Haltende
- Übung
- nur geeignete Fallkörper bis 50 kg, Abwurfhöhe höchstens 6 m
- Hinweis
- Die Grundsätze stammen aus der bundeseinheitlichen FwDV 1 und aus Ausbildungsunterlagen der Landesfeuerwehrschulen. Handgriffe und Bedienung der Geräte deiner Wache übst du praktisch dort. Herstellerangaben gehen vor.
Grundlagen
Wann Sprungrettung?
- Letzte Möglichkeit: Leitern, Drehleiter, Treppenraum sind nicht mehr nutzbar oder zu spät.
- Gefahren: Springende können sich verletzen, auch beim richtigen Aufprall. Panik der Person, mehrere Springende hintereinander.
- Entscheidung: Einheitsführer befiehlt. Zuruf an die Person, Vorbereitung des Geräts außerhalb des Sprungbereichs, dann erst unter die Absprungstelle.
Sprungpolster (Schritt für Schritt)
- Befehl des Einheitsführers: außerhalb des Sprungbereichs einsatzbereit machen (auspacken, Luft einlassen nach Herstellerangabe).
- Mindestens zwei Einsatzkräfte tragen es unter die Absprungstelle, auf möglichst ebene Standfläche.
- Prüfen: Rettungshöhe passt, keine scharfen oder heißen Gegenstände (Glassplitter, Funken) in der Nähe, Polster voll gefüllt.
- Zuruf: der Person sagen, wie sie springen soll und wann.
- Nach dem Sprung sofort aus dem Polster befreien, Sprungpolster neu ausrichten für den nächsten Sprung.
Sprungtuch (Schritt für Schritt)
- Auf Befehl außerhalb des Sprungbereichs einsatzbereit machen, mindestens 16 Haltende.
- Straff in Brusthöhe am Halteseil mit Untergriff halten. Sicherer Stand, jeweils ein Fuß zurück, Ellenbogen nicht am Oberkörper abstützen.
- Einheitsführer steht so, dass er Person und Haltemannschaft überblickt und gibt mit Handzeichen und Zuruf die Stellung vor: „rechts“, „links“ (in Blickrichtung zum Objekt), „vor“ (zum Objekt hin), „zurück“ (vom Objekt weg).
- Auf „Achtung – Sprung – zieht!“ kräftig nach außen ziehen, damit die Person nicht durchschlägt.
- Person aus dem Tuch befreien, Tuch neu ausrichten.
Regeln und Fehler
Sicherheit und Übung
- Sprungrettungsgeräte nur zur Rettung einsetzen, Schau- und Übungssprünge sind verboten.
- Übung: nur geeignete Fallkörper (Puppen) bis 50 kg, Abwurfhöhe höchstens 6 m.
- Nicht durch scharfe und heiße Gegenstände beschädigen.
- Gegenseitige Sicherheitskontrolle.
- Typische Fehler: Gerät zu spät aufgebaut, Standfläche uneben, Haltende unkoordiniert, Polster nicht neu ausgerichtet, Rettungshöhe überschritten.
- Pflege: Sichtprüfung, Reinigung, Prüfung nach Herstellerangabe und den Prüfgrundsätzen der Unfallversicherung.