Das Wichtigste in Kürze
- Der Einheitsführer führt seine Einheit und trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Mannschaft.
- Er ist an keinen Platz gebunden und bleibt beweglich, damit er erkunden kann.
- Er bestimmt die Fahrzeugaufstellung und gibt alle Befehle (Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel, Weg).
- Beim Atemschutz ist er für die Atemschutzüberwachung verantwortlich.
- Gruppenführer, Staffelführer, Truppführer und Zugführer heißen zusammen Einheitsführer.
„Einheitsführer“ ist die Sammelbezeichnung für die Führungskraft, die für eine Einheit und den Einsatz verantwortlich ist. Je nach Größe der Einheit heißt sie anders.

- Bezeichnung
- Selbstständiger Trupp: Truppführer. Staffel: Staffelführer. Gruppe: Gruppenführer. Zug: Zugführer
- Stärke
- 1 pro Einheit. Gruppe 1/8/9, Staffel 1/5/6, Selbstständiger Trupp 1/2/3
- Platz im Fahrzeug
- vorne neben dem Maschinisten (siehe Sitzordnung)
- Antreten
- hinter dem Fahrzeug, abgesetzt von den beiden Reihen der Mannschaft
- Ausrüstung
- Handsprechfunkgerät, gegebenenfalls Funktionskennzeichnung, Beleuchtungsgerät
- Ausbildung
- Gruppenführer-Lehrgang (mindestens 70 Stunden), Voraussetzung ist der Truppführer-Lehrgang
Aufgaben im Löscheinsatz
- führt seine taktische Einheit, ohne an einen bestimmten Platz gebunden zu sein
- ist verantwortlich für die Sicherheit der Mannschaft
- bestimmt die Fahrzeugaufstellung und gegebenenfalls den Standort der Tragkraftspritze
- erkundet und gibt nach der ersten Einsatzplanung und einer kurzen Lageschilderung den Befehl
- setzt die Erkundung nach dem Befehl fort und gibt weitere Befehle, sobald ein Trupp einsatzbereit ist (z. B. 2. oder 3. Rohr)
- befiehlt Rücknahme oder Stellungswechsel von Strahlrohren
- beendet den Einsatz mit „Zum Abmarsch fertig!“ und nimmt die Meldung „Fahrzeug fahrbereit!“ des Maschinisten entgegen
Aufgaben im Hilfeleistungseinsatz
- führt die Einheit und ist verantwortlich für die Sicherheit der Mannschaft
- bestimmt die Fahrzeugaufstellung, die Ordnung des Raumes und gegebenenfalls die Standorte von Aggregaten
- legt Absperrbereich und Arbeitsbereich fest und richtet Ablageflächen für Einsatzmittel und für entfernte Gegenstände ein
- achtet auf Eigensicherung und auf die Sicherung der Einsatzstelle (z. B. gegen fließenden Verkehr, Brandgefahr, herabfallende Teile, Dunkelheit)
Aufgaben im Atemschutzeinsatz
- Der Einheitsführer ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich. Er kann geeignete Personen dazu hinzuziehen.
- Er stellt sicher, dass die Einsatzgrundsätze der FwDV 7 eingehalten werden und dass mindestens ein Sicherheitstrupp bereitsteht.
- Als „verantwortliche Führungskraft im Einsatz“ (in der Regel Gruppen- oder Staffelführer) braucht er die Ausbildung als Gruppenführer und möglichst als Atemschutzgeräteträger.
Schritt für Schritt: die ersten Minuten
- Anfahrt: Der Angriffstrupp rüstet sich auf Befehl schon während der Fahrt mit Atemschutz aus.
- Eintreffen: Der Einheitsführer bestimmt die Fahrzeugaufstellung (Windrichtung, Verkehr, Freileitungen, Abstand zum Objekt, freie Zufahrt für Drehleiter und Rettungsdienst).
- „Absitzen!“: Die Mannschaft tritt hinter dem Fahrzeug an.
- Erkunden: Lage feststellen, erste Einsatzplanung.
- Befehl: mit oder ohne Bereitstellung (siehe Einsatzbefehl).
- Weiter erkunden und nach Meldung „einsatzbereit“ den nächsten Befehl geben.
Ausbildung
- Truppführer: Lehrgang „Truppführer“ (mindestens 35 Stunden), Voraussetzung ist die abgeschlossene Truppmannausbildung. Er befähigt zum Führen eines Trupps innerhalb von Gruppe oder Staffel.
- Gruppenführer und Staffelführer: Lehrgang „Gruppenführer“ (mindestens 70 Stunden), Voraussetzung ist der Truppführer-Lehrgang. Er befähigt zum Führen einer Gruppe, Staffel oder eines Trupps als selbstständige Einheit und zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppe.
- Zugführer: Lehrgang „Zugführer“ (mindestens 70 Stunden), Voraussetzung ist der Gruppenführer-Lehrgang.
Die Lehrgangsdauern stammen aus der FwDV 2 (Stand 2012). Landesrechtliche Regelungen in Brandenburg können zusätzliche Anforderungen enthalten.