Einheitsführer: Gruppen- und Staffelführer

Trupps und Funktionen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einheitsführer führt seine Einheit und trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Mannschaft.
  • Er ist an keinen Platz gebunden und bleibt beweglich, damit er erkunden kann.
  • Er bestimmt die Fahrzeugaufstellung und gibt alle Befehle (Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel, Weg).
  • Beim Atemschutz ist er für die Atemschutzüberwachung verantwortlich.
  • Gruppenführer, Staffelführer, Truppführer und Zugführer heißen zusammen Einheitsführer.

„Einheitsführer“ ist die Sammelbezeichnung für die Führungskraft, die für eine Einheit und den Einsatz verantwortlich ist. Je nach Größe der Einheit heißt sie anders.

Taktisches Zeichen des Gruppenführers: Raute mit schwarzem Dreieck und zwei Punkten
Taktisches Zeichen des Gruppenführers (FwDV 3, Seite 6) Abbildung: FwDV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“, Hrsg. Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV), Stand Februar 2008, Seite 6. Amtliches Werk (§ 5 UrhG). Bildausschnitt der Originalseite, in Größe und Dateiformat angepasst, Inhalt nicht verändert.
Bezeichnung
Selbstständiger Trupp: Truppführer. Staffel: Staffelführer. Gruppe: Gruppenführer. Zug: Zugführer
Stärke
1 pro Einheit. Gruppe 1/8/9, Staffel 1/5/6, Selbstständiger Trupp 1/2/3
Platz im Fahrzeug
vorne neben dem Maschinisten (siehe Sitzordnung)
Antreten
hinter dem Fahrzeug, abgesetzt von den beiden Reihen der Mannschaft
Ausrüstung
Handsprechfunkgerät, gegebenenfalls Funktionskennzeichnung, Beleuchtungsgerät
Ausbildung
Gruppenführer-Lehrgang (mindestens 70 Stunden), Voraussetzung ist der Truppführer-Lehrgang

Aufgaben im Löscheinsatz

  • führt seine taktische Einheit, ohne an einen bestimmten Platz gebunden zu sein
  • ist verantwortlich für die Sicherheit der Mannschaft
  • bestimmt die Fahrzeugaufstellung und gegebenenfalls den Standort der Tragkraftspritze
  • erkundet und gibt nach der ersten Einsatzplanung und einer kurzen Lageschilderung den Befehl
  • setzt die Erkundung nach dem Befehl fort und gibt weitere Befehle, sobald ein Trupp einsatzbereit ist (z. B. 2. oder 3. Rohr)
  • befiehlt Rücknahme oder Stellungswechsel von Strahlrohren
  • beendet den Einsatz mit „Zum Abmarsch fertig!“ und nimmt die Meldung „Fahrzeug fahrbereit!“ des Maschinisten entgegen

Aufgaben im Hilfeleistungseinsatz

  • führt die Einheit und ist verantwortlich für die Sicherheit der Mannschaft
  • bestimmt die Fahrzeugaufstellung, die Ordnung des Raumes und gegebenenfalls die Standorte von Aggregaten
  • legt Absperrbereich und Arbeitsbereich fest und richtet Ablageflächen für Einsatzmittel und für entfernte Gegenstände ein
  • achtet auf Eigensicherung und auf die Sicherung der Einsatzstelle (z. B. gegen fließenden Verkehr, Brandgefahr, herabfallende Teile, Dunkelheit)

Aufgaben im Atemschutzeinsatz

  • Der Einheitsführer ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich. Er kann geeignete Personen dazu hinzuziehen.
  • Er stellt sicher, dass die Einsatzgrundsätze der FwDV 7 eingehalten werden und dass mindestens ein Sicherheitstrupp bereitsteht.
  • Als „verantwortliche Führungskraft im Einsatz“ (in der Regel Gruppen- oder Staffelführer) braucht er die Ausbildung als Gruppenführer und möglichst als Atemschutzgeräteträger.

Schritt für Schritt: die ersten Minuten

  1. Anfahrt: Der Angriffstrupp rüstet sich auf Befehl schon während der Fahrt mit Atemschutz aus.
  2. Eintreffen: Der Einheitsführer bestimmt die Fahrzeugaufstellung (Windrichtung, Verkehr, Freileitungen, Abstand zum Objekt, freie Zufahrt für Drehleiter und Rettungsdienst).
  3. „Absitzen!“: Die Mannschaft tritt hinter dem Fahrzeug an.
  4. Erkunden: Lage feststellen, erste Einsatzplanung.
  5. Befehl: mit oder ohne Bereitstellung (siehe Einsatzbefehl).
  6. Weiter erkunden und nach Meldung „einsatzbereit“ den nächsten Befehl geben.

Ausbildung

  • Truppführer: Lehrgang „Truppführer“ (mindestens 35 Stunden), Voraussetzung ist die abgeschlossene Truppmannausbildung. Er befähigt zum Führen eines Trupps innerhalb von Gruppe oder Staffel.
  • Gruppenführer und Staffelführer: Lehrgang „Gruppenführer“ (mindestens 70 Stunden), Voraussetzung ist der Truppführer-Lehrgang. Er befähigt zum Führen einer Gruppe, Staffel oder eines Trupps als selbstständige Einheit und zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppe.
  • Zugführer: Lehrgang „Zugführer“ (mindestens 70 Stunden), Voraussetzung ist der Gruppenführer-Lehrgang.

Die Lehrgangsdauern stammen aus der FwDV 2 (Stand 2012). Landesrechtliche Regelungen in Brandenburg können zusätzliche Anforderungen enthalten.

Siehe auch