Das Wichtigste in Kürze
- Die SEG-Bt ist ehrenamtlich besetzt und kommt aus den Hilfsorganisationen. Die Helfer haben im Alltag einen Beruf.
- Eine Schnelleinsatzgruppe ist kleiner als ein Zug: ihre Mindeststärke steht in der Anlage zur KatSV (Größenordnung etwa 10 Kräfte, ein bis zwei Fahrzeuge).
- Zum Betreuungsdienst gehören auch PSNV-Teams (psychosoziale Notfallversorgung) und die Personenauskunftsstelle. Beides sind Einrichtungen, sie arbeiten abgesetzt von der Einsatzstelle.
- Folge: Die Betreuung baut eine Betreuungsstelle auf (Halle, Zelte), das braucht Zeit und Raum. Sie ist keine Soforthilfe an der Einsatzstelle.
- Ausbildung: Betreuungsdienst-Grundlagen der Organisation, Lehrgänge und Übungen.
Wer stellt die Betreuung?
Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen die SEG-Bt, die PSNV-Teams und die Personenauskunftsstelle auf (KatSV). Meist übernehmen Hilfsorganisationen wie DRK, ASB, Johanniter und Malteser die Aufgabe. Seelsorge und Kriseninterventionsteams sind oft kirchlich oder in Vereinen organisiert und arbeiten im Auftrag mit.
Ehrenamt und Hauptamt
- Ehrenamtlich arbeiten die Helfer der SEG-Bt und der meisten PSNV-Teams. Sie werden alarmiert und müssen von der Arbeit kommen.
- Hauptamtlich sind eher die Mitarbeiter von Behörden und Sozialdiensten, die Unterkünfte organisieren (Gemeinde, Sozialamt) und im Alltag zuständig sind.
- Freistellung: Für Mitwirkende gilt die Freistellungsregelung entsprechend wie bei Feuerwehrangehörigen (über BbgBKG § 19 Abs. 1 und § 27).
Das bedeutet: Die Betreuung ist nach der Alarmierung nicht in Minuten da. Plane Zeit ein und sag früh, wie viele Betroffene zu erwarten sind.
Wie die Einheit aufgebaut ist
- Schnelleinsatzgruppe: kleine, schnell alarmierbare Gruppe mit Gruppenführer und Helfern. Fahrzeuge für Personen und Material (Feldbetten, Decken, Zelte, Verpflegungsausgabe).
- Betreuungsstelle: wird in Hallen oder Zelten eingerichtet (Aufnahme, Registrierung, Ruhebereich, Ausgabe, Auskunft).
- PSNV-Team: arbeitet am Rand der Einsatzstelle oder in der Betreuungsstelle, spricht mit Betroffenen und Angehörigen.
- Personenauskunftsstelle: eigene Einrichtung mit Telefon und Datenbank, ordnet Meldungen zu.
- Zusammenarbeit mit Verpflegung: Verpflegung kommt meist von der SEG-V, siehe Verpflegung.
Worauf du achten solltest (Sensibilisierung)
- Betreuungskräfte sind keine Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr. Sie gehören nicht in den Gefahrenbereich.
- Sie arbeiten mit Menschen in Not. Vermeide Diskussionen, kurze klare Übergabe.
- Seelsorger und Kriseninterventionskräfte haben eine Schweigepflicht und eigene Regeln. Behandle ihre Aussagen vertraulich.
- Belastung: Die Helfer erleben starke Eindrücke. Ablösung und Nachsorge gelten auch für sie.
- Kennzeichnung: Westen oder Kleidung der Hilfsorganisation. Prüfe, wer zur Einsatzleitung gehört, bevor du Auskünfte gibst.
Siehe auch: Schnittstellen zur Betreuung, PSNV und Einsatznachsorge, KatSV.
Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Die Zahlen der Mindeststärke stehen in der Anlage zur KatSV und ändern sich mit der Fassung.
- Besetzung
- überwiegend ehrenamtlich
- Träger
- Hilfsorganisationen im Auftrag von Landkreis oder kreisfreier Stadt
- Gliederung
- Schnelleinsatzgruppe (kleiner als ein Zug), Einrichtungen arbeiten abgesetzt
- Mindeststärke
- laut Anlage zur KatSV (Größenordnung etwa 10 Kräfte, 1 bis 2 Fahrzeuge)
- Wichtig für
- Gruppenführer und Zugführer, die Betroffene übergeben