Das Wichtigste in Kürze
- Die SEG-V ist ehrenamtlich besetzt und kommt meist aus den Hilfsorganisationen. Sie ist eine kleine Gruppe (Größenordnung etwa 10 Kräfte, mehrere Fahrzeuge laut Anlage zur KatSV).
- Ausstattung: Feldküche oder Küchenfahrzeuge, Kühl- und Transportbehälter, Ausgabegeräte, Trinkwasser.
- Sie liefert nicht sofort: Planung, Fahrt und Aufbau der Küche brauchen Zeit. Bis dahin helfen Notverpflegung der Feuerwehr und Verpflegung aus dem Handel.
- Leistung: richtet sich nach der Zahl der Personen und der Ausstattung. Meldet früh, wie viele versorgt werden.
- Hygiene: Lebensmittelrecht und Belehrungen gelten auch hier.
Wer stellt die Verpflegung?
Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen die SEG-V auf (KatSV). Die Helfer kommen meist von Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz mitwirken. Es gibt auch Feuerwehren und Vereine mit eigenen Verpflegungsgruppen, die im Einsatz mitwirken.
Ehrenamt und Hauptamt
- Ehrenamtlich sind die Küchen- und Ausgabekräfte. Sie werden alarmiert und kommen von der Arbeit.
- Hauptamtlich sind Caterer und Küchen, die im Alltag arbeiten. Sie sind keine Einheit des Katastrophenschutzes, aber als Lieferant denkbar.
- Freistellung und Entgelt funktionieren entsprechend wie bei Feuerwehrangehörigen (BbgBKG § 19 Abs. 1, § 27).
Für dich heißt das: Die Verfügbarkeit hängt von den Helfern ab. Frag früh nach, wie lange die Küche aufbauen muss.
Wie die Einheit aufgebaut ist
- Gruppe mit Gruppenführer, Köchen und Helfern (Ausgabe, Logistik).
- Fahrzeuge: Transport und Küche, teils Küchenanhänger. Dazu Zelte und Tische.
- Verpflegungsstelle: wird nahe der Einsatzstelle oder in der Betreuungsstelle aufgebaut.
- Zusammenarbeit: mit S 4 im Stab und mit der Betreuung.
Worauf du achten solltest (Sensibilisierung)
- Die Küche ist ein Lebensmittelbetrieb. Betritt sie nicht in verschmutzter Einsatzkleidung.
- Gib die Zahl der Essen realistisch an. Zu wenig oder zu viel kostet Zeit und Material.
- Müll und Abfälle ordentlich entsorgen. Lärm und Geruch sind auch Belastung für Anwohner.
- Anerkennung: Auch diese Helfer sind Einsatzkräfte.
Siehe auch: Schnittstellen zur Verpflegung, KatSV.
Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Die Zahlen der Mindeststärke stehen in der Anlage zur KatSV und ändern sich mit der Fassung.
- Besetzung
- überwiegend ehrenamtlich
- Träger
- Hilfsorganisationen im Auftrag von Landkreis oder kreisfreier Stadt
- Gliederung
- kleine Schnelleinsatzgruppe mit Küchen- und Ausgabepersonal
- Ausstattung
- Feldküche oder Küchenfahrzeuge, Kühlung, Ausgabegeräte
- Mindeststärke
- laut Anlage zur KatSV (Größenordnung etwa 10 Kräfte, mehrere Fahrzeuge)
- Wichtig für
- Einsatzleitung und S 4