Verpflegung (SEG-V): Schnittstellen zur Feuerwehr

MANV und Großschadenslagen

Das Wichtigste in Kürze

  • Verpflegung (SEG-V) = Schnelleinsatzgruppe Verpflegung: Sie versorgt Einsatzkräfte und Betroffene mit warmen Mahlzeiten und Getränken.
  • Wo ihr euch trefft: bei langen Lagen wie Waldbrand, Hochwasser, Großbrand, Evakuierung. Sie baut Verpflegungsstelle und Feldküche auf.
  • Anforderung: über die Einsatzleitung (im Stab: S 4 Versorgung) und die Leitstelle, nicht von einzelnen Gruppen.
  • Rechtlich: Versorgung ist ein Fachdienst der KatSV. Die Einheit stellen Landkreise und kreisfreie Städte auf, Hilfsorganisationen wirken mit.
  • Hygiene und Lebensmittelrecht gelten auch im Einsatz: saubere Ausgabe, Kühlung, Trinkwasser.

Wo ihr aufeinandertrefft

  • Lange Einsätze ab etwa einem halben Tag: Warmes Essen und Getränke halten Kräfte einsatzfähig.
  • Waldbrand und Hochwasser: Die Verpflegung kommt zu den Abschnitten oder in den Bereitstellungsraum.
  • Evakuierungen: Betroffene in der Betreuungsstelle werden mit versorgt, zusammen mit der Betreuung.
  • Großübungen: Verpflegung ist Teil der Abläufe.

So läuft die Zusammenarbeit

  • Bedarf melden: Die Einsatzleitung (oder S 4) meldet Zahl der Personen, Ort und Zeiten. Die SEG-V plant danach.
  • Ausgabeort: meist im Bereitstellungsraum oder an einem Verteilpunkt außerhalb des Gefahrenbereichs, bei Bedarf Ausgabe an die Abschnitte.
  • Zeiten: Mahlzeiten haben feste Zeiten. Plane den Ablauf so, dass Ablösungen essen können.
  • Getränke: Wasser und warme Getränke sind immer wichtig, bei Hitze und Kälte.

Rechtliche Lage

  • KatSV: nennt die SEG-V und den Fachdienst Versorgung. Mehr in der KatSV.
  • Mitwirkung: Hilfsorganisationen wirken mit (BbgBKG § 18). Sie tragen ihre Kosten selbst, können aber Zuschüsse beantragen (§ 46).
  • Lebensmittelrecht und Hygiene gelten auch für die Einsatzverpflegung. Verantwortlich ist die ausgebende Organisation.
  • Verpflegungsgeld und Kosten für Einsatzkräfte der Feuerwehr regeln die Aufgabenträger. Sprich das nicht im Einsatz an, sondern vorher mit der Wehrführung.

Was du als Feuerwehrangehöriger wissen solltest

  • Melde Verpflegungsbedarf über deinen Führer. Die Verpflegung erreicht dich nicht automatisch.
  • Nimm nur, was für dich bestimmt ist. Betroffene und Einsatzkräfte haben getrennte Ausgaben.
  • Hygiene: Hände sauber, nicht mit Einsatzkleidung durch die Ausgabe. Nach Gefahrstofflagen erst dekontaminieren, dann essen (siehe Einsatzstellenhygiene).
  • Allergien: Teile Allergien und Unverträglichkeiten der Küche mit.
  • Dank: Die Helfer sind oft ehrenamtlich und stundenlang im Einsatz.

Siehe auch: Aufbau der Verpflegung, Betreuung, Führen bei Großlagen.

Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Gesetze und Verordnungen in BRAVORS.

Einheit
SEG-V, Schnelleinsatzgruppe Verpflegung
Fachdienst
Versorgung (KatSV)
Aufgaben
Verpflegungsstelle, Feldküche, Ausgabe an Einsatzkräfte und Betroffene
Anforderung
über Einsatzleitung und Stab (S 4)
Wichtig für
Einsatzleitung und Gruppenführer bei langen Lagen

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