Das Wichtigste in Kürze
- Verpflegung (SEG-V) = Schnelleinsatzgruppe Verpflegung: Sie versorgt Einsatzkräfte und Betroffene mit warmen Mahlzeiten und Getränken.
- Wo ihr euch trefft: bei langen Lagen wie Waldbrand, Hochwasser, Großbrand, Evakuierung. Sie baut Verpflegungsstelle und Feldküche auf.
- Anforderung: über die Einsatzleitung (im Stab: S 4 Versorgung) und die Leitstelle, nicht von einzelnen Gruppen.
- Rechtlich: Versorgung ist ein Fachdienst der KatSV. Die Einheit stellen Landkreise und kreisfreie Städte auf, Hilfsorganisationen wirken mit.
- Hygiene und Lebensmittelrecht gelten auch im Einsatz: saubere Ausgabe, Kühlung, Trinkwasser.
Wo ihr aufeinandertrefft
- Lange Einsätze ab etwa einem halben Tag: Warmes Essen und Getränke halten Kräfte einsatzfähig.
- Waldbrand und Hochwasser: Die Verpflegung kommt zu den Abschnitten oder in den Bereitstellungsraum.
- Evakuierungen: Betroffene in der Betreuungsstelle werden mit versorgt, zusammen mit der Betreuung.
- Großübungen: Verpflegung ist Teil der Abläufe.
So läuft die Zusammenarbeit
- Bedarf melden: Die Einsatzleitung (oder S 4) meldet Zahl der Personen, Ort und Zeiten. Die SEG-V plant danach.
- Ausgabeort: meist im Bereitstellungsraum oder an einem Verteilpunkt außerhalb des Gefahrenbereichs, bei Bedarf Ausgabe an die Abschnitte.
- Zeiten: Mahlzeiten haben feste Zeiten. Plane den Ablauf so, dass Ablösungen essen können.
- Getränke: Wasser und warme Getränke sind immer wichtig, bei Hitze und Kälte.
Rechtliche Lage
- KatSV: nennt die SEG-V und den Fachdienst Versorgung. Mehr in der KatSV.
- Mitwirkung: Hilfsorganisationen wirken mit (BbgBKG § 18). Sie tragen ihre Kosten selbst, können aber Zuschüsse beantragen (§ 46).
- Lebensmittelrecht und Hygiene gelten auch für die Einsatzverpflegung. Verantwortlich ist die ausgebende Organisation.
- Verpflegungsgeld und Kosten für Einsatzkräfte der Feuerwehr regeln die Aufgabenträger. Sprich das nicht im Einsatz an, sondern vorher mit der Wehrführung.
Was du als Feuerwehrangehöriger wissen solltest
- Melde Verpflegungsbedarf über deinen Führer. Die Verpflegung erreicht dich nicht automatisch.
- Nimm nur, was für dich bestimmt ist. Betroffene und Einsatzkräfte haben getrennte Ausgaben.
- Hygiene: Hände sauber, nicht mit Einsatzkleidung durch die Ausgabe. Nach Gefahrstofflagen erst dekontaminieren, dann essen (siehe Einsatzstellenhygiene).
- Allergien: Teile Allergien und Unverträglichkeiten der Küche mit.
- Dank: Die Helfer sind oft ehrenamtlich und stundenlang im Einsatz.
Siehe auch: Aufbau der Verpflegung, Betreuung, Führen bei Großlagen.
Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Gesetze und Verordnungen in BRAVORS.
- Einheit
- SEG-V, Schnelleinsatzgruppe Verpflegung
- Fachdienst
- Versorgung (KatSV)
- Aufgaben
- Verpflegungsstelle, Feldküche, Ausgabe an Einsatzkräfte und Betroffene
- Anforderung
- über Einsatzleitung und Stab (S 4)
- Wichtig für
- Einsatzleitung und Gruppenführer bei langen Lagen