Betreuung (SEG-Bt) und PSNV: Schnittstellen zur Feuerwehr

MANV und Großschadenslagen

Das Wichtigste in Kürze

  • Betreuung = Sorge für Betroffene, die nicht verletzt sind: Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Information und psychosoziale Erstbetreuung. Das ist der Betreuungsdienst im Katastrophenschutz.
  • Einheit in Brandenburg: die Schnelleinsatzgruppe Betreuung (SEG-Bt), dazu die Teams der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) und die Personenauskunftsstelle (PASt).
  • Wo ihr euch trefft: bei Evakuierungen, Bränden mit vielen Betroffenen, Hochwasser, Gasaustritt und Großlagen. Die Feuerwehr bringt die Menschen aus der Gefahr, die Betreuung kümmert sich danach.
  • Rechtlich: Betreuungsdienst ist einer der Fachdienste der KatSV. Die Einheit wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgestellt, Hilfsorganisationen wirken mit.
  • Für Einsatzkräfte gibt es eine eigene Nachsorge (PSNV-E), siehe PSNV und Einsatznachsorge.

Wo ihr aufeinandertrefft

  • Evakuierung: Feuerwehr und Polizei räumen, die Betreuung nimmt die Menschen in einer Betreuungsstelle auf (zum Beispiel Turnhalle, Gemeindehaus).
  • Brand in einem Mehrfamilienhaus: Bewohner verlieren ihre Wohnung für die Nacht. Die Betreuung hilft mit Unterkunft und Erstbetreuung, die Feuerwehr gibt Informationen zur Rückkehr.
  • Gefahrstofflagen, Hochwasser, Waldbrand: Betroffene brauchen Raum, Verpflegung und Auskunft über Angehörige.
  • Großveranstaltungen und Unfälle: Unverletzte Beteiligte und Angehörige werden abseits der Einsatzstelle betreut.

So läuft die Zusammenarbeit

  • Feuerwehr: rettet, führt aus dem Gefahrenbereich, übergibt an die Betreuung an einem sicheren Platz, gibt Lageinformationen (wie lange, was ist betroffen, wann Rückkehr).
  • Betreuung: registriert die Betroffenen (wer ist wo), versorgt, informiert, bietet psychosoziale Erstbetreuung und vermittelt weiter.
  • Personenauskunft: Eine Personenauskunftsstelle (PASt) hilft Angehörigen, Betroffene zu finden, wenn es viele sind. Die Registrierung der Betroffenen ist dafür die Grundlage.
  • Abstimmung: Die Betreuung ist meist ein eigener Abschnitt der Einsatzleitung. Der Betreuungsabschnitt meldet an die Einsatzleitung.

Rechtliche Lage

  • Die KatSV nennt den Betreuungsdienst als Fachdienst und die SEG-Bt sowie PSNV-Teams und die Personenauskunftsstelle als Einheiten und Einrichtungen. Mehr in der KatSV.
  • Aufstellung durch die Landkreise und kreisfreien Städte, Mitwirkung der Hilfsorganisationen nach BbgBKG § 18.
  • Unterbringung im Alltag (zum Beispiel nach einem Brand) ist Aufgabe der Gemeinde als Ordnungsbehörde. Die Betreuungskräfte unterstützen dabei oft im Auftrag.
  • Daten: Die Registrierung enthält personenbezogene Daten. Sie dient der Hilfe und wird nur dafür genutzt. Gib keine Daten an Dritte oder Medien.

Was du als Feuerwehrangehöriger wissen solltest

  • Übergib Menschen nicht ohne Information. Sag der Betreuung, wer gebracht wird, ob Verletzte dabei sind und ob Medikamente oder Haustiere zu beachten sind.
  • Bleibe respektvoll. Betroffene stehen unter Schock. Klare, ruhige Sätze, ohne Fachsprache.
  • Informationen über die Lage (Dauer, Sperrungen, Rückkehr) holt sich die Betreuung bei der Einsatzleitung. Gib sie weiter, soweit du darfst.
  • Auskünfte über Betroffene (Namen, Zustand) gibst du nicht an Außenstehende. Verweise auf Polizei oder PASt.
  • Auch Einsatzkräfte können belastet sein. Melde dich, wenn dich ein Einsatz mitnimmt.

Siehe auch: Aufbau der Betreuung, MANV, PSNV und Einsatznachsorge, Warnung der Bevölkerung.

Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Gesetze und Verordnungen in BRAVORS. Prüfe den aktuellen Stand.

Einheit
SEG-Bt, Schnelleinsatzgruppe Betreuung
Weitere Einrichtungen
PSNV-Team, Personenauskunftsstelle (PASt)
Fachdienst
Betreuungsdienst (KatSV)
Aufgaben
Betreuungsstelle, Unterkunft, Verpflegung, Registrierung, psychosoziale Erstbetreuung
Wichtig für
Einsatzleitung bei Evakuierungen und Großlagen

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