Das Wichtigste in Kürze
- Spontanhelfende sind Menschen, die bei einer Lage von sich aus helfen, ohne einer Organisation anzugehören (zum Beispiel beim Sandsackbau, beim Aufräumen, bei der Betreuung). Sie sind eine große Hilfe und ein Risiko, wenn niemand sie einweist.
- Einbinden statt wegschicken: Sie brauchen Sammelstelle, Registrierung, Einweisung und Aufträge. Die Einsatzleitung bestimmt, wer was wo macht.
- Rechtlich: Wer mit Zustimmung der Einsatzleitung hilft, hat für die Dauer des Einsatzes die Rechtsstellung eines Mitglieds einer Hilfsorganisation (BbgBKG § 13). Ersatz von Schäden gibt es nach § 47, wenn jemand in Anspruch genommen wird.
- Arbeitsschutz zählt auch für sie: Gefährdungen erklären, passende Ausrüstung geben, keine gefährlichen Aufgaben vergeben, Pausen und Verpflegung sichern.
- Hilfsmittel gibt es aus dem Forschungsprojekt WuKAS (Leitfaden, Taschenkarte, Safety Card, Merklisten), siehe unten.
Wer sind Spontanhelfende?
- Menschen, die ohne Auftrag und ohne Zugehörigkeit zu Feuerwehr, THW oder Hilfsorganisation mithelfen, oft organisiert über soziale Medien.
- Typische Einsatzfelder: Sandsackbau und Deichwache (Sandsäcke und Hochwasserschutz), Aufräumen, Logistik, soziale Betreuung (Betreuung).
- Vorteil: Sie bringen Kraft, Zeit und Ortskenntnis. Risiko: Sie kennen Gefahren nicht, haben keine Ausbildung und Ausrüstung und lassen sich schwer führen, wenn niemand sie einweist.
Rechtliche Lage
- Hilfeleistungspflicht (§ 13 BbgBKG): Jede Person über 18 muss auf Anordnung der Einsatzleitung im Rahmen ihrer Kenntnisse helfen. Wer zur Hilfe verpflichtet wird oder mit Zustimmung freiwillig hilft, hat für die Dauer des Einsatzes die Rechtsstellung eines Mitglieds einer Hilfsorganisation. Das ist die rechtliche Grundlage, um Spontanhelfende einzusetzen.
- Zustimmung nötig: Ohne Zustimmung der Einsatzleitung gilt diese Stellung nicht. Die Registrierung dokumentiert, dass die Einsatzleitung zugestimmt hat.
- Entschädigung (§ 47): Wer in Anspruch genommen wird, kann Ersatz seines Schadens vom Aufgabenträger verlangen.
- Anweisungen befolgen: Platzverweise und Sperrungen der Einsatzleitung gelten für alle (Großschadensereignis).
- Eigene Fahrzeuge und Geräte: Sie sind auf Anordnung zur Verfügung zu stellen, ohne Anordnung nur freiwillig.
So bindest du Spontanhelfende ein
- Sammelstelle festlegen, außerhalb des Gefahrenbereichs, mit einem Ansprechpartner (zum Beispiel Bereitstellungsraumleiter).
- Registrieren: Name und Erreichbarkeit, Fähigkeiten, Zeitraum. So lässt sich später abmelden und entschädigen.
- Gefährdungen beurteilen: Welche Aufgaben sind für Ungeübte möglich (Sandsäcke füllen, Logistik, Betreuung) und welche nicht (Gefahrenbereich, technische Rettung, Elektrik, Wasser mit Strömung)?
- Einweisen: Gefahren, Aufgaben und Grenzen erklären. Eine Taschenkarte oder ein Plakat hilft, Wichtiges kurz zu zeigen.
- Ausrüsten: zum Beispiel Handschuhe, Weste, festes Schuhwerk, Trinkwasser, Wetterschutz.
- Führen: Gruppen bilden, einen Verantwortlichen festlegen (zum Beispiel aus Feuerwehr, THW, Hilfsorganisation).
- Betreuen und versorgen: Pausen, Verpflegung (Verpflegung), Ablösung, Aufwärmen.
- Abmelden und danken: Ausgabe von Zeiten, kurze Nachsorge (seelische Belastung ernst nehmen).
Hilfsmittel aus dem Projekt WuKAS
Das Forschungsprojekt WuKAS (Wissens- und Kompetenzvermittlung im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Spontanhelfern, getragen von den Maltesern) hat Unterlagen für Behörden und Organisationen erarbeitet:
- Leitfaden: Gefährdungsbeurteilung, Registrierung und Unterweisung, dokumentierbar.
- Taschenkarte: Kurzfassung des Leitfadens im Format DIN A6, passt in die Einsatztasche.
- Safety Card: Plakat zur Unterweisung in die wichtigsten Punkte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
- Handlungshilfen für Spontanhelfende: Merklisten zu seelischer Gesundheit, Pandemie, heißen Tagen, Winter, Arbeit im Freien, Hochwasser, sozialer Betreuung und Logistik.
Was heißt das für dich?
- Nimm Hilfe an, aber lenke sie. Verweise Interessierte an die Sammelstelle, nicht an die Einsatzstelle.
- Gib klare, kurze Aufträge und prüfe, ob sie verstanden wurden.
- Achte auf Belastung: Erschöpfung, Kälte, Hitze und seelische Eindrücke treffen Ungeübte besonders.
- Informiere die Einsatzleitung, wie viele Helfende da sind und was sie tun.
- Danke ehrlich. Auch Spontanhelfende gehören zum Ergebnis einer Lage.
Siehe auch: Großschadensereignis und Katastrophe, Führen bei Großlagen, BbgBKG, Betreuung.
Die Aussagen zum Projekt WuKAS beruhen auf der Zusammenstellung im Einsatzleiterwiki (CC BY-SA 4.0). Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist das BbgBKG in der aktuellen Fassung (BRAVORS).
- Begriff
- Menschen, die ohne Organisation spontan helfen
- Rechtsstellung
- Mitglied einer Hilfsorganisation für die Dauer des Einsatzes, mit Zustimmung der Einsatzleitung (BbgBKG § 13)
- Entschädigung
- Ersatz des Schadens bei Inanspruchnahme (BbgBKG § 47)
- Aufgabe der Einsatzleitung
- Sammeln, registrieren, einweisen, einsetzen, betreuen, abmelden
- Hilfsmittel
- WuKAS: Leitfaden, Taschenkarte, Safety Card, Handlungshilfen
- Wichtig für
- Zugführer, Einsatzleitung, Stäbe bei Hochwasser und Großlagen