Das Wichtigste in Kürze
- Drohnengruppen sind überwiegend ehrenamtlich. Sie bestehen meist aus Feuerwehrangehörigen, teils aus Hilfsorganisationen oder dem THW. Berufsfeuerwehren stellen Drohnen hauptamtlich.
- Eine Feuerwehr-Drohneneinheit hat mindestens 12 Kräfte, im Einsatz mindestens 4: Einheitsführer, Pilot, Kameraführer oder Luftbildauswerter, Luftraumbeobachter.
- Zum Betrieb brauchen sie Ausbildung: Fernpilotenkompetenz, Einsatztaktik, Luftbildauswertung, Luftraum- und Funkregeln.
- Weniger Standorte sind besser als viele: am besten Schwerpunkteinheiten im Landkreis, abgestimmt mit allen Organisationen.
- Folge: Eine Drohne kommt nicht aus jedem Ort, die Einheit braucht Anfahrt, Aufbau und Genehmigungen (zum Beispiel für Zonen).
Wer betreibt Drohnen?
- Feuerwehren (Freiwillige und Berufsfeuerwehren) mit Drohneneinheiten. Beschaffung und Betrieb sind teuer, deshalb gibt es oft eine Basis pro Landkreis.
- Hilfsorganisationen und THW: haben eigene Drohnengruppen, zum Beispiel für Suche und Erkundung.
- Behörden: die Polizei hat eigene Drohnen. Sie ist nicht Teil der Feuerwehr.
Ehrenamt und Hauptamt
- Ehrenamt: Die meisten Drohnenpiloten in der Freiwilligen Feuerwehr und in Hilfsorganisationen sind freiwillig. Training und Fortbildung laufen in der Freizeit.
- Hauptamt: Berufsfeuerwehr und Polizei.
- Verfügbarkeit: wie bei allen Ehrenamtlichen zeitlich begrenzt. Die dreifache Besetzung gleicht Ausfälle aus.
Wie die Einheit aufgebaut ist
- Einheitsführer: führt das Team und meldet an die Einsatzleitung oder den Abschnitt Luft.
- Pilot: fliegt und ist allein verantwortlich für die Sicherheit des Fluges.
- Kameraführer oder Luftbildauswerter: bedient die Kamera und wertet Bilder aus.
- Luftraumbeobachter: überwacht den Luftraum und warnt vor Hubschraubern.
- Material: Drohnen mit Wärmebildkamera, Funk, Monitore, Ersatzakkus. Dazu ein eigenes Fahrzeug.
- Funk: Bei mehreren Fluggeräten gibt es eine eigene Funkrufgruppe.
Worauf du achten solltest (Sensibilisierung)
- Piloten tragen die Verantwortung für den Flug. Gib Aufträge an den Einheitsführer.
- Luft ist ein eigener Raum. Keine privaten Flüge im Einsatzgebiet.
- Bilder sind sensibel. Datenschutz und Pietät (keine Aufnahmen von Opfern).
- Wetter und Akku begrenzen den Einsatz. Frag nach, wie lange geflogen werden kann.
- Nachsorge: Auch Drohnenteams können belastende Bilder sehen.
Siehe auch: Schnittstellen zu den Drohnengruppen, Drohnen (UAV), Luftkoordinator.
Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Die Zahlen zur Einheitsstärke stammen aus den Empfehlungen für Drohneneinheiten der Feuerwehr.
- Besetzung
- überwiegend ehrenamtlich (Berufsfeuerwehr hauptamtlich)
- Träger
- Feuerwehr, Hilfsorganisation, THW oder Gemeinde
- Einheitsstärke
- mindestens 12 Kräfte (dreifache Besetzung)
- Mindestpersonal im Einsatz
- 4 (Einheitsführer, Pilot, Kameraführer, Beobachter)
- Fahrzeug
- eigenes Fahrzeug (zum Beispiel Mannschaftstransportfahrzeug oder Einsatzleitwagen als Basis)
- Wichtig für
- Einsatzleitung und Stäbe