Drohnengruppen: Schnittstellen zur Feuerwehr

MANV und Großschadenslagen

Das Wichtigste in Kürze

  • Drohnengruppen liefern ein Lagebild aus der Luft (Live-Bild, Wärmebild). Sie sind bei Großlagen, Waldbrand, Hochwasser, Suche und Erkundung gefragt.
  • Wo ihr euch trefft: Die Gruppe arbeitet als Einheit der Feuerwehr oder als Einheit einer Hilfsorganisation oder des THW im Abschnitt „Luft“ und wird von der Einsatzleitung gerufen.
  • Rechtlich: Es gelten Luftverkehrsrecht (EU-Drohnenregeln, § 21k LuftVO für Einsätze der Gefahrenabwehr) und Datenschutz. Die Feuerwehr ist nicht von allen Regeln befreit.
  • Wichtigste Regel: Drohnen fliegen nie im Bereich bemannter Luftfahrzeuge. Hubschrauber haben Vorrang.
  • Führung: Die Drohnengruppe berät und liefert Bilder, die Einsatzleitung entscheidet.

Wo ihr aufeinandertrefft

  • Waldbrand und Vegetationsbrand: Wärmebild findet Glutnester. Siehe Vegetationsbrand: Taktik und Luftfahrzeuge.
  • Hochwasser und Großschadenslagen: Lagebild von oben, Überblick über Wege und Abschnitte.
  • Vermisstensuche: Wärmebild unterstützt Suche (nach Absprache mit der Polizei).
  • Gefahrstoffe und Einsturz: Erkundung ohne Gefährdung von Personen.
  • Luftraum: Bei Hubschraubern (Rettung, Polizei, Löschhubschrauber) gilt: Trennung und Luftkoordinator (Luftkoordinator).

So läuft die Zusammenarbeit

  • Auftrag klären: Was soll gesehen werden, wo, wie lange? Bilder ersetzen den Führungsvorgang nicht, sie ergänzen ihn.
  • Abschnitt Luft: Ab zwei Fluggeräten gibt es einen Einsatzabschnitt „Luft“ mit eigener Funkrufgruppe.
  • Auswertung: Ein Luftbildauswerter bewertet Bilder, die Einsatzleitung entscheidet.
  • Trennung: Flughöhe und Einsatzfläche mit bemannten Luftfahrzeugen abstimmen.
  • Bilder und Daten: nur für den Einsatzzweck nutzen und nicht weitergeben.

Rechtliche Lage

  • EU-Drohnenregeln: Betrieb braucht Registrierung, Kompetenznachweis und Haftpflicht. Es gibt Betriebskategorien und Verbotszonen.
  • § 21k LuftVO: Ausnahmen für hoheitliche Aufgaben der Gefahrenabwehr. Sie gelten nur im Einsatz, nicht bei Vorführungen und Tag der offenen Tür. Für die Ausbildung ist vorher eine Risikobewertung empfohlen. Details: Drohnen (UAV).
  • Datenschutz: Personen und Grundstücke dürfen nur zum Einsatzzweck aufgenommen werden. Aufnahmen nicht ins Netz.
  • Polizeiliche Aufgaben: Bei Strafverfolgung wird die Zulässigkeit geprüft. Die Feuerwehr ist nicht-polizeilich.
  • Haftung und Versicherung: Die Betreiber (Gemeinde, Organisation) tragen sie. Kläre sie vor dem Einsatz.

Was du als Feuerwehrangehöriger wissen solltest

  • Eigene Drohnen nicht privat im Einsatz fliegen. Das stört den Luftraum und kann Hubschrauber gefährden.
  • Drohnengruppe rufen über die Einsatzleitung. Sie kommt mit Besatzung.
  • Funk und Rufnamen klären. Sie sprechen oft eigene Gruppen.
  • Lande- und Startfläche freihalten, Zuschauer fernhalten.
  • Bilder weitergeben nur über die Einsatzleitung. Keine Fotos ins Netz.

Siehe auch: Aufbau der Drohnengruppen, Drohnen (UAV), Luftkoordinator, Wärmebildkamera.

Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Luftverkehrsrecht und die Datenschutzgesetze in der aktuellen Fassung.

Typische Aufgaben
Erkundung, Wärmebild, Suche, Dokumentation, Messtechnik
Einsatzabschnitt
„Luft“ ab mehr als einem Fluggerät, eigene Funkrufgruppe
Rechtsrahmen
EU-Drohnenregeln, § 21k LuftVO, EGRED 2
Einheitsstärke (Feuerwehr)
mindestens 12 Kräfte, im Einsatz mindestens 4
Wichtig für
Einsatzleitung, Gruppenführer

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