Das Wichtigste in Kürze
- Drohnengruppen liefern ein Lagebild aus der Luft (Live-Bild, Wärmebild). Sie sind bei Großlagen, Waldbrand, Hochwasser, Suche und Erkundung gefragt.
- Wo ihr euch trefft: Die Gruppe arbeitet als Einheit der Feuerwehr oder als Einheit einer Hilfsorganisation oder des THW im Abschnitt „Luft“ und wird von der Einsatzleitung gerufen.
- Rechtlich: Es gelten Luftverkehrsrecht (EU-Drohnenregeln, § 21k LuftVO für Einsätze der Gefahrenabwehr) und Datenschutz. Die Feuerwehr ist nicht von allen Regeln befreit.
- Wichtigste Regel: Drohnen fliegen nie im Bereich bemannter Luftfahrzeuge. Hubschrauber haben Vorrang.
- Führung: Die Drohnengruppe berät und liefert Bilder, die Einsatzleitung entscheidet.
Wo ihr aufeinandertrefft
- Waldbrand und Vegetationsbrand: Wärmebild findet Glutnester. Siehe Vegetationsbrand: Taktik und Luftfahrzeuge.
- Hochwasser und Großschadenslagen: Lagebild von oben, Überblick über Wege und Abschnitte.
- Vermisstensuche: Wärmebild unterstützt Suche (nach Absprache mit der Polizei).
- Gefahrstoffe und Einsturz: Erkundung ohne Gefährdung von Personen.
- Luftraum: Bei Hubschraubern (Rettung, Polizei, Löschhubschrauber) gilt: Trennung und Luftkoordinator (Luftkoordinator).
So läuft die Zusammenarbeit
- Auftrag klären: Was soll gesehen werden, wo, wie lange? Bilder ersetzen den Führungsvorgang nicht, sie ergänzen ihn.
- Abschnitt Luft: Ab zwei Fluggeräten gibt es einen Einsatzabschnitt „Luft“ mit eigener Funkrufgruppe.
- Auswertung: Ein Luftbildauswerter bewertet Bilder, die Einsatzleitung entscheidet.
- Trennung: Flughöhe und Einsatzfläche mit bemannten Luftfahrzeugen abstimmen.
- Bilder und Daten: nur für den Einsatzzweck nutzen und nicht weitergeben.
Rechtliche Lage
- EU-Drohnenregeln: Betrieb braucht Registrierung, Kompetenznachweis und Haftpflicht. Es gibt Betriebskategorien und Verbotszonen.
- § 21k LuftVO: Ausnahmen für hoheitliche Aufgaben der Gefahrenabwehr. Sie gelten nur im Einsatz, nicht bei Vorführungen und Tag der offenen Tür. Für die Ausbildung ist vorher eine Risikobewertung empfohlen. Details: Drohnen (UAV).
- Datenschutz: Personen und Grundstücke dürfen nur zum Einsatzzweck aufgenommen werden. Aufnahmen nicht ins Netz.
- Polizeiliche Aufgaben: Bei Strafverfolgung wird die Zulässigkeit geprüft. Die Feuerwehr ist nicht-polizeilich.
- Haftung und Versicherung: Die Betreiber (Gemeinde, Organisation) tragen sie. Kläre sie vor dem Einsatz.
Was du als Feuerwehrangehöriger wissen solltest
- Eigene Drohnen nicht privat im Einsatz fliegen. Das stört den Luftraum und kann Hubschrauber gefährden.
- Drohnengruppe rufen über die Einsatzleitung. Sie kommt mit Besatzung.
- Funk und Rufnamen klären. Sie sprechen oft eigene Gruppen.
- Lande- und Startfläche freihalten, Zuschauer fernhalten.
- Bilder weitergeben nur über die Einsatzleitung. Keine Fotos ins Netz.
Siehe auch: Aufbau der Drohnengruppen, Drohnen (UAV), Luftkoordinator, Wärmebildkamera.
Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Luftverkehrsrecht und die Datenschutzgesetze in der aktuellen Fassung.
- Typische Aufgaben
- Erkundung, Wärmebild, Suche, Dokumentation, Messtechnik
- Einsatzabschnitt
- „Luft“ ab mehr als einem Fluggerät, eigene Funkrufgruppe
- Rechtsrahmen
- EU-Drohnenregeln, § 21k LuftVO, EGRED 2
- Einheitsstärke (Feuerwehr)
- mindestens 12 Kräfte, im Einsatz mindestens 4
- Wichtig für
- Einsatzleitung, Gruppenführer