Das Wichtigste in Kürze
- Hilfsorganisationen sind DRK, ASB, Johanniter (JUH), Malteser (MHD) und zum Beispiel die DLRG. Sie stellen im Katastrophenschutz den Sanitäts-, Betreuungs- und Versorgungsdienst und betreiben im Alltag oft Rettungsdienst und Krankentransport.
- Wo ihr euch trefft: im Alltag bei Rettungsdiensteinsätzen, bei Großveranstaltungen, bei MANV, Evakuierung und Katastrophen.
- Rechtlich: Sie wirken im Katastrophenschutz mit (BbgBKG § 18), wenn sie bereit sind. Ihre Rechte und Pflichten bestehen gegenüber ihrer eigenen Organisation.
- Führung: Sie werden von der Einsatzleitung eingesetzt und führen ihre Einheiten selbst.
- Unterschied zur Feuerwehr: Feuerwehr ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Hilfsorganisationen sind freie Träger (Vereine).
Wo ihr aufeinandertrefft
- Rettungsdienst im Alltag: Rettungswagen und Krankentransport sind oft von Hilfsorganisationen oder privaten Anbietern. Sie arbeiten bei Unfällen und Bränden mit der Feuerwehr zusammen (Technische Hilfeleistung).
- Sanitätsdienst bei Veranstaltungen: Hilfsorganisationen sichern Feste, Märkte, Sportereignisse. Auch dort gibt es gemeinsame Planung.
- MANV und Katastrophen: Siehe MANV, SEE-San, Betreuung und Verpflegung.
- Wasserrettung: DLRG und Wasserwacht arbeiten an Gewässern.
- Zusammen üben: Alarmierungs- und Vollübungen nach der KatSV.
So läuft die Zusammenarbeit
- Alarmierung: Die Leitstelle alarmiert im Auftrag der Einsatzleitung oder der Katastrophenschutzbehörde. Einzelne Helfer melden sich über ihre Organisation.
- Einsatzleitung: Die Einheiten melden an den Abschnittsleiter, bei MANV an die Einsatzleitung Patientenbehandlung.
- Absprache: Rufnamen, Funk und Verbindungspersonen klären die Organisationen vorab.
- Arbeitsteilung: Feuerwehr rettet und sichert, Hilfsorganisation behandelt, betreut und versorgt.
Rechtliche Lage
- BbgBKG § 18: Die Katastrophenschutzbehörden setzen Hilfsorganisationen wie DRK, Johanniter, Malteser, ASB und DLRG ein, wenn sie zur Mitwirkung bereit sind. Sie stellen Personal, bilden aus und halten Einheiten einsatzbereit.
- § 19: Rechte und Pflichten der Mitwirkenden bestehen grundsätzlich nur gegenüber der Organisation. Ihr Dienst ist freiwillig und ehrenamtlich.
- Freistellung: Es gelten entsprechende Regeln zur Freistellung und zum Verdienstausfall (§ 27).
- Kosten: Hilfsorganisationen tragen ihre Kosten selbst, können aber Zuschüsse beantragen (§ 46).
- Rettungsdienst: eigene Rechtsgrundlage (Rettungsdienstgesetz). Träger sind Landkreise und kreisfreie Städte, sie beauftragen Leistungserbringer.
- Einsatzleitung: Auch Hilfsorganisationen sind der Einsatzleitung unterstellt (BbgBKG § 9). Medizinische Fragen entscheidet der Arzt.
Was du als Feuerwehrangehöriger wissen solltest
- Kenne die Farben und Fahrzeuge der Organisationen. Alle sind Einsatzkräfte.
- Gib Aufträge an die Führungskraft, nicht an Einzelne.
- Frag nach, was die Einheit kann. SEE-San, Betreuung und Verpflegung haben eigene Aufgaben.
- Danke und Respekt: Fast alle arbeiten ehrenamtlich und kommen aus dem Beruf.
- Gemeinsame Übungen lohnen sich. Wer sich kennt, arbeitet im Einsatz ruhiger.
Siehe auch: Aufbau der Hilfsorganisationen, KatSV, BbgBKG.
Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Gesetze in BRAVORS. Prüfe den aktuellen Stand.
- Organisationen
- DRK, ASB, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, DLRG und weitere
- Mitwirkung
- BbgBKG § 18 (Mitwirkung im Katastrophenschutz), KatSV
- Typische Einheiten
- SEE-San, SEG-Bt, SEG-V, PSNV-Teams, SEG-W
- Rechtsstellung
- Rechte und Pflichten grundsätzlich gegenüber der Organisation (§ 19)
- Wichtig für
- alle Einsatzkräfte