Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundeswehr hilft in Katastrophen und schweren Unglücksfällen, wenn zivile Kräfte nicht ausreichen. Rechtsgrundlage ist Artikel 35 des Grundgesetzes (Amtshilfe und Katastrophenhilfe).
- Sie unterstützt nur ergänzend. Zivile Behörden bleiben zuständig und führungsverantwortlich. Die Bundeswehr hilft mit Kräften und Gerät, sie übernimmt nicht die Führung.
- Anforderung: nicht die Einsatzleitung der Feuerwehr, sondern die Katastrophenschutzbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) beziehungsweise das Land, mit Beratung durch das Landeskommando und die Kreisverbindungskommandos.
- Wo ihr euch trefft: bei Hochwasser, Waldbrand, Schneelagen, Großschadenslagen, besonderen Transport- und Räumaufgaben.
- Für die Feuerwehr: Die Bundeswehr arbeitet unter dem Stab und unterstützt Abschnitte. Du bekommst Hilfe über deinen Führer, nicht direkt.
Wo ihr aufeinandertrefft
- Hochwasser: Soldaten helfen bei Sandsackbau, Deichverteidigung und Transport. Siehe Sandsäcke und Hochwasserschutz.
- Waldbrand: Bundeswehr und Landesstellen unterstützen mit Hubschraubern, Fahrzeugen und Personal. Brandenburg hat viele kampfmittelbelastete Flächen. Beachte dazu Vegetationsbrand: Sicherheit.
- Schnee und Eis, Stromausfall: Hilfe bei Räumen, Transport und Unterkunft.
- Große Lagen: Sie bringt Personal in Stärke und Spezialgerät zum Einsatz.
So läuft die Zusammenarbeit
- Antrag: Die Katastrophenschutzbehörde beantragt Hilfe. Das Landeskommando berät vorher, was möglich ist, und leitet den Antrag weiter.
- Genehmigung: erfolgt über die Bundeswehr-Führung (Territoriales Kommando und Ministerium), je nach Lage.
- Verbindung: Kreisverbindungskommandos (Reservisten) sitzen im Stab und verbinden zivil und militärisch.
- Einsatz: Die Truppe arbeitet nach Auftrag und bleibt in ihrer eigenen Führung. Der zivile Einsatzleiter gibt Aufträge, nicht Befehle.
- Dokumentation: Aufträge, Zeiten und Material werden gemeinsam festgehalten.
Rechtliche Lage
- Art. 35 Abs. 1 GG (Amtshilfe): Behörden helfen sich gegenseitig. Die Bundeswehr kann Hilfe leisten, wenn die anfordernde Behörde die Aufgabe nicht mit eigenen Mitteln erfüllen kann.
- Art. 35 Abs. 2 und 3 GG (Katastrophenhilfe): Bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Kräfte der Bundeswehr anfordern. Bei überregionalen Lagen entscheidet die Bundesregierung.
- Subsidiarität: Die Bundeswehr hilft ergänzend und nur mit verfügbaren Mitteln.
- Keine hoheitlichen Eingriffe im Inneren wie Polizei: Zwang, Festnahme, Absperrung mit Gewalt gehören nicht zu ihren Aufgaben im Katastrophenschutz.
- BbgBKG: Das Gesetz nennt die Bundeswehr nicht ausdrücklich. Die Hilfe läuft über das Grundgesetz und die Verwaltungsabsprachen.
Was du als Feuerwehrangehöriger wissen solltest
- Anforderung nicht selbst auslösen. Sag deinem Führer, was fehlt (Personal, Gerät, Transport). Er meldet an die Einsatzleitung und den Stab.
- Klare Aufträge: Ort, Dauer, Ziel, Gefahren. Soldaten kennen die Einsatzstelle nicht.
- Gefahren erklären: Soldaten sind keine Feuerwehrleute. Weise sie in Gefahrenbereiche ein und gib Schutzausrüstung, wenn nötig.
- Respekt vor Dienstwegen: Die Truppe arbeitet nach ihrer Führung. Hilfsarbeiten gehen über den Gruppenführer.
- Verpflegung und Unterkunft: Meistens bringt die Truppe Versorgung mit, bei langen Lagen braucht sie Abstimmung mit der Verpflegung.
Siehe auch: Aufbau der Bundeswehr im Katastrophenschutz, Großschadensereignis und Katastrophe, Führen bei Großlagen.
Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das Grundgesetz und die Regelungen der Bundeswehr zur Amtshilfe in der aktuellen Fassung.
- Rechtsgrundlage
- Art. 35 GG (Amtshilfe, Naturkatastrophe und besonders schwerer Unglücksfall)
- Anforderung
- durch die Katastrophenschutzbehörde oder das Land, mit Beratung durch das Landeskommando
- Ansprechpartner
- Landeskommando und Kreisverbindungskommandos (Reservisten)
- Leistungen
- Personal, Transport, Gerät, Unterkunft, Aufklärung (nach Verfügbarkeit)
- Wichtig für
- Zugführer, Verbandsführer, Stäbe