Das Wichtigste in Kürze
- Polizei und Feuerwehr treffen sich an fast jeder größeren Einsatzstelle: Verkehrsunfall, Brand, Vermisste, Gefahrenlagen, Evakuierung. Beide haben eigene gesetzliche Aufgaben.
- Feuerwehr: Gefahrenabwehr durch Retten, Löschen, Bergen (BbgBKG). Polizei: Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verkehr (Polizeigesetz und Strafprozessordnung).
- Brandstelle: Nach dem Löschen übernimmt oft die Polizei die Brandermittlung. Verändere den Brandort nur, soweit es für Rettung und Löschen nötig ist.
- Gefährdungslagen (Gewalt, Waffen, Bedrohung): Die Feuerwehr wartet im Bereitstellungsraum, bis die Polizei die Lage freigibt. Siehe Polizeilagen.
- Absperrung und Verkehr: Die Polizei sichert und sperrt, die Feuerwehr sichert die Einsatzstelle selbst ab.
Wo ihr aufeinandertrefft
- Verkehrsunfälle: Polizei nimmt den Unfall auf, sichert und leitet den Verkehr, die Feuerwehr rettet, bindet aus und sichert ab (Verkehrsabsicherung).
- Brände: Nach der Brandbekämpfung klärt die Polizei die Ursache, wenn Brandstiftung oder Tote im Spiel sind. Die Feuerwehr gibt Hinweise zu Brandentwicklung und Veränderungen am Brandort.
- Türöffnung und Vermisste: Bei hilfloser Person arbeiten Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zusammen (Türnotöffnung).
- Evakuierung und Absperrung: Die Polizei sperrt und räumt mit, wenn die Menschen nicht freiwillig gehen.
- Gefährdungslagen: Amok, Bedrohung, Gewalt gegen Einsatzkräfte (Polizeilagen).
- Großlagen: Die Polizei gehört in die Führungseinheit (Führen bei Großlagen).
So läuft die Zusammenarbeit
- Eigenständige Leitungen: Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei haben eigene Einsatzleiter. Sie stimmen sich ab, ohne sich zu überstimmen.
- Verbindungsperson: Bei größeren Lagen ist ein Beamter bei der Einsatzleitung der Feuerwehr oder umgekehrt ein Feuerwehrberater bei der Polizei.
- Funk: Beide nutzen den Digitalfunk der Behörden (Digitalfunk). Kanäle und Rufnamen werden abgesprochen.
- Information: Die Feuerwehr meldet Lage, Gefahren, Tote und Verletzte, die Polizei Absperrungen, Zeugen und Verdächtige.
- Leitstelle: Die Feuerwehr alarmiert über die Integrierte Regionalleitstelle, die Polizei hat eigene Leitstellen. Beide sind verbunden.
Rechtliche Lage
- Feuerwehr: BbgBKG. Die Einsatzleitung liegt beim Einsatzleiter der Feuerwehr (§ 9). Platzverweise und Sperrungen im Einsatz sind zu befolgen (§ 13).
- Polizei: Brandenburgisches Polizeigesetz (Gefahrenabwehr) und Strafprozessordnung (Strafverfolgung). Sie kann Platzverweise, Absperrungen und Zwang anwenden.
- Doppelzuständigkeit: Bei Gefahrenabwehr sind beide zuständig, die Feuerwehr für ihre Fachaufgaben, die Polizei für Ordnung und Strafverfolgung.
- Amtshilfe: Die Polizei kann Hilfe leisten, die Feuerwehr unterstützt die Polizei bei technischer Hilfe (zum Beispiel Tür öffnen).
- Beweissicherung: Bei Straftaten (Brandstiftung, Tote) gilt: Spuren nicht verändern, soweit nicht Rettung oder Löschen es verlangen.
- Verschwiegenheit und Daten: Personendaten und Beobachtungen nur an die berechtigten Stellen.
Was du als Feuerwehrangehöriger wissen solltest
- Sichere die Einsatzstelle zuerst und melde der Einsatzleitung, wenn Straftat oder Tote in Frage kommen.
- Brandort nicht unnötig verändern, Beobachtungen notieren (Rauchfarbe, Türen offen oder zu, Zündquellen, Gerüche).
- Keine Aussagen an Medien oder Dritte. Aussagen gehören an Polizei und Einsatzleitung.
- Bei Gewalt oder Bedrohung: Rückzug, Eigenschutz, Meldung an die Einsatzleitung. Siehe Polizeilagen.
- Respekt vor Absperrungen: Platzverweise der Polizei gelten auch für Feuerwehrangehörige, die nicht im Einsatz sind (zum Beispiel Schaulustige in Uniform).
Siehe auch: Aufbau der Polizei, Polizeilagen, BbgBKG.
Das ist eine Zusammenfassung zum Lernen und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Gesetze in BRAVORS. Taktische Einzelheiten der Polizei sind nicht Teil dieser Seite.
- Feuerwehr
- Gefahrenabwehr: Retten, Löschen, Bergen, Technische Hilfe (BbgBKG)
- Polizei
- Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Verkehr (BbgPolG, Strafprozessordnung)
- Führung
- Einsatzleitung Feuerwehr (BbgBKG § 9), Einsatzleitung Polizei, Abstimmung in der Führungseinheit
- Notrufe
- 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst), 110 (Polizei)
- Wichtig für
- alle Einsatzkräfte